mini|Ost-Friesland, der regionale Schwerpunkt der Partei

Die Friesen war eine deutsche politische Partei. Sie setzte sich für die Interessen der nationalen Minderheit der Friesen in Niedersachsen ein. Sie war dreisprachig (hochdeutsch, ostfriesisches Platt und saterfriesisch) ausgerichtet und führte gemäß Satzung dementsprechend auch die Namen De Freesen und Do Fräisen. Am 7. Mai 2023 löste sich die Partei auf, da sie durch Mitgliedermangel handlungsunfähig wurde.

Inhaltliches Profil Die Partei trat laut Website und Zeitungsmeldungen ein für Selbstbestimmung mit direkt gewähltem Regionalparlament, besseren Küstenschutz im Zeichen des Klimawandels, regionale Wirtschafts- und Agrarförderung, bessere Eisenbahnverbindungen und Erhaltung und Förderung der regionalen Sprache (durch Einführung von Plattdeutsch als Pflichtfach in der Schule) und Kultur. Ein weiterer Schwerpunkt der Politik der politischen Vereinigung Die Friesen war die Energieversorgung, wobei sie geplante Neubauten von Kohlekraftwerken entschieden ablehnte. Sie vertrat in allen friesischen Regionen die Weiterführung und Innovation der Wind- und Solarenergie.

Ihr Schwerpunkt lag laut eigenen Angaben im traditionellen Siedlungsgebiet der Friesen in der Bundesrepublik Deutschland.Bundeswahlleiter.de: (PDF; 224 kB) § 3.2, eingesehen am 19. September 2012.

Struktur Als oberste Organe der politische Organisation wurden die Mitgliederversammlung, der Bundesvorstand und der Hauptausschuss genannt. (PDF; 224 kB)

Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung setzte sich aus sämtlichen Mitgliedern der politischen Vereinigung zusammen.

Vorstand Vorsitzender Thomas Möller-Tobiassen Schatzmeister Helga Tobiassen Schriftführer Stefan Gaidies Beisitzer (alphab.) Ralf Bieneck, Frank Thomas Burmeister, Holger Kleihauer

Parteivorsitzende Zeitraum Name 11. Juli 2007 bis 14. Mai 2011 Arno Rademacher 14. Mai 2011 bis 22. August 2013 Eike Steinig 22. August – 23. November 2013 Ralf Bieneck (komm.) 23. November 2013 bis 5. Mai 2018 Ralf Bieneck 5. Mai 2018 bis 7. Mai 2023 Thomas Möller-Tobiassen

Bekannte Mitglieder Der Sprachwissenschaftler Marron Curtis Fort wurde wegen seiner Verdienste um die Erhaltung der saterfriesischen und plattdeutschen Sprache als Ehrenmitglied aufgenommen.

Geschichte Die Gründungsversammlung mit Wahl des Vorstandes fand am 11. Juli 2007 statt. Bei der Landtagswahl 2008 in Niedersachsen trat die Partei mit einer Landesliste und drei Direktkandidaten in den Wahlkreisen Leer (83), Leer/Borkum (84) und Aurich (86) an. Landesweit erreichte sie 0,3 Prozent der Zweitstimmen. Ihr bestes Ergebnis erzielte sie im Wahlkreis Leer/Borkum mit 4,5 Prozent.

Am 11. April 2008 wurde die Partei in die Europäische Freie Allianz (EFA) als Mitglied mit Beobachterstatus aufgenommen, am 12. April 2009 wurde sie Vollmitglied. Ab 2019 wurde sie nicht mehr als Mitglied geführt.https://www.e-f-a.org/member-parties

Am 11. September 2011 traten „Die Friesen“ zum ersten Mal bei Kommunalwahlen in Niedersachsen an, allerdings noch nicht flächendeckend in ihrem Arbeitsgebiet. Dabei zog die Partei mit je einem Kandidaten in den Kreistag Leer, die Samtgemeinderäte von Brookmerland und Hesel sowie in den Gemeinderat von Rhauderfehn ein. Außer in Brookmerland wurden diese Mandate auch 2016 gehalten, ab 2021 stellte die Partei nur noch je einen Vertreter in den Räten von Hesel und Friedeburg.

Am 3. Februar 2015 wurden „Die Friesen“ aus der Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PartG herausgenommen.

Nachdem die Partei 2013 und 2017 nicht zu den Landtagswahlen in Niedersachsen angetreten war, kandidierte ein Einzelbewerber der Friesen bei der Wahl 2022 im Wahlkreis Wittmund/Inseln und erzielte dort 1,5 % der Erststimmen.

Am 7. Mai 2023 gab die Partei ihre Auflösung bekannt, da sie zu wenige Mitglieder hatte und der Vorstand die Posten nicht mehr belegen konnte. Die Auflösung wurde einstimmig beschlossen.

Beziehung zur Sperrklausel als Partei einer nationalen Minderheit Bei der Landtagswahl 2008 forderte die Partei „Die Friesen“ vergeblich, als Partei einer nationalen Minderheit von der Sperrklausel befreit zu werden. Das darauf folgende Verfahren behandelte Aspekte des Minderheitenwahlrechts.

Es wurde bestätigt, dass die friesische Volksgruppe eine nationale Minderheit im Sinne des Völkerrechts und deutschen Rechts ist. Das hatte die niedersächsische Landesregierung in Frage gestellt. Gerichtlich wurde bestätigt, dass die Länder selbständig entscheiden, inwiefern man Minderheitenparteien eine Ausnahme von der Sperrklausel zugestehen will. Die Partei hatte gefordert, bei Landtagswahlen mit den Dänen in Schleswig-Holstein und den Sorben in Brandenburg gleichgestellt zu werden. Das wurde abgelehnt, weil dies dem Landesrecht untersteht. Auch konnte der Regelung im Bundestagswahlgesetz für Parteien nationaler Minderheiten nicht entnommen werden, dass diese analog für Landtagswahlen gelten müsste.

Obwohl das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten und die Venedig-Kommission Empfehlungen zur verbesserten Teilnahme nationaler Minderheiten gegeben haben, stelle die Ausnahme von der Sperrklausel nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen dar. Die genaue Bemessung stehe dem Gesetzgeber zu. Die zentrale Forderung der Partei, von der Sperrklausel ausgenommen zu werden, wurde daher von den Gerichten abgewiesen.

Hintergrund

Bei Bundestagswahlen sind „Parteien nationaler Minderheiten“ von der Sperrklausel (Bundestagswahlgesetz Abs. 3) sowie von der Sammlung von Wählerunterschriften bei der Kandidatenaufstellung ( Abs. 2, Abs. 1) ausgenommen. Das gilt seit Einführung der bundesweiten 5-%-Hürde vor der Bundestagswahl 1953. Außerdem gibt es Sonderregelungen über die Parteienfinanzierung.

Bei Landtagswahlen bestehen entsprechende Regelungen nur im Landtagswahlgesetz Schleswig-Holsteins („Parteien der dänischen Minderheit“, nicht erwähnt sind friesische Parteien) sowie Brandenburgs (§ 3 Abs. 1, „Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen der Sorben“). Obwohl die größte Zahl der Sorben in der sächsischen Oberlausitz wohnt, enthält das Landtagswahlgesetz SachsensSächsisches Wahlgesetz, auf revosax.sachsen.de keine Ausnahmeregelung.Martin Fehndrich: Sonderrechte für Parteien nationaler Minderheiten, Wahlrechtslexikon, wahlrecht.de, 2005; aktualisiert am 31. Dezember 2012, abgerufen am 29. September 2021

Die Bundesregierung erkennt vier nationale Minderheiten an, darunter die Friesen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.Voraussetzungen für die Anerkennung als nationale Minderheit, Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag, 2012; WD 3 – 3000 – 101/12Nationale Minderheiten in Deutschland,

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; abgerufen am 10. Januar 2024

Klage nach der Landtagswahl 2008 In einem Schreiben an den Präsidenten des Niedersächsischen Landtages im Dezember 2007 forderte die Partei aufgrund ihrer Position als Minderheitenvertretung die Ausnahme von der Fünf-Prozent-Hürde.Badische Neueste Nachrichten, 29. Dezember 2007 Der Landeswahlleiter lehnte die Ersuchung ab. Nach der Landtagswahl am 27. Januar 2008 legte die Partei eine Wahlklage ein.

Im Einvernehmen mit dem Landesinnenministerium fand der Landeswahlleiter im Schreiben vom 9. Mai 2008 die Klage zulässig, aber unbegründet. Es wurden mehrere Gründe angegeben: „Bereits die Einstufung der Volksgruppe der Friesen als nationale Minderheit sei äußerst fraglich.“ ein eventueller Minderheitenstatus bringe keine Verpflichtung zur Ausnahme von der Sperrklausel mit sich, da dies nicht in der Landesverfassung oder im Landeswahlgesetz vorgesehen sei, Analogien zu den Regeln des Bundeswahlgesetzes oder zur Lage der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein (SSW) seien unzulässig, da die Frage Landesrecht sei; auch wenn der Status als nationale Minderheit gegeben wäre, sei fraglich, ob die Partei „Die Friesen“ als die Partei der friesischen Minderheit gelte.Beschlussempfehlung, Wahlprüfungsausschuss, Niedersächsischer Landtag, Drucksache 16/914, 2. Februar 2009; Anlage 10, S. 28–33

Nach Hörung im Wahlprüfungsausschuss am 2. Februar 2009 entschied der Landtag am 19. Februar, die Klage abzuweisen.

Position der Landesbehörden Die Landesregierung bestritt in ihrer Sachdarstellung weitgehend den Status der Friesen als nationale Minderheit. Zum Ersten gebe es weder eine allgemeinverbindliche völkerrechtliche noch eine nationale Definition des Minderheitenbegriffs. Im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten habe man darauf verzichtet, den Begriff zu definieren, da alle Staaten des Europarates sich nicht auf eine gemeinsame Definition hätten einigen können. Die Landesregierung und der Staatsgerichtshof verwiesen u. a. auf die Erklärung, die die Bundesregierung beim Beitritt zum Rahmenübereinkommen abgegeben hatte:

Die Landesregierung meinte dazu:

Laut dieser Interpretation würden nur die Dänen und Sorben als vollwertige nationale Minderheiten anerkannt, die Friesen sowie Sinti und Roma aber bewusst nicht, sondern diese hätten einen anderen Status, bei dem das Rahmenabkommen „anwendbar“ sei.

Die Sachdarstellung zitiert einen Satz, der fälschlicherweise der Erklärung der Bundesregierung zugeschrieben wird: „Die Mehrheit der Friesen betrachtet sich nicht als nationale Minderheit, sondern als Volksgruppe im deutschen Volk mit besonderer Sprache, Herkunft und Kultur.“