mini|Pressekonferenz von Totalverweigerern des Wehrdienstes aus Ost- und Westdeutschland im Januar 1990 – im Hintergrund Renate Künast (Alternative Liste) Kriegsdienstverweigerung (KDV) war in der Geschichte Deutschlands bis 1945 im Kriegsfall fast nur als Desertion möglich. Regionale und befristete Ausnahmen gab es nur für Angehörige einiger Friedenskirchen. Kriegsdienstverweigerung wurde im Ersten Weltkrieg als Fahnenflucht oder Landesverrat mit schweren Zuchthausstrafen, in der Zeit des Nationalsozialismus als Wehrkraftzersetzung auch mit der Todesstrafe geahndet.

In der DDR gab es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Dort war legal nur ein waffenloser Bausoldatendienst innerhalb der Nationalen Volksarmee möglich. Dessen Inanspruchnahme zog oft berufliche Nachteile nach sich.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde Kriegsdienstverweigerung nach zwei Weltkriegen als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Dessen gesetzliche Regelung hat sich seit 1949 bis zum derzeit gültigen Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben oft geändert. 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt; die Kriegsdienstverweigerung ist unabhängig von der Umstellung der Bundeswehr auf eine Berufsarmee möglich.

Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung (TKDV) bezeichnet(e) man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst).

Frühe Neuzeit Kriegsdienstverweigerung blieb in Deutschland wie in allen europäischen Regionen bis in die Neuzeit hinein eine seltene Ausnahmeerscheinung. Im Mittelalter war sie nur von den Katharern und Waldensern gegenüber den jeweiligen Landesfürsten geübt worden, wenn diese Zwangsdienste forderten und eine Armee für ihre Feldzüge aufstellen ließen. Dafür nahmen diese christlichen Minderheiten staatliche und großkirchliche Verfolgung als Ketzer auf sich.

In der Reformationszeit entstanden auch im deutschsprachigen Raum neue christliche Gruppen, die einen an der Bibel und am Urchristentum orientierten Lebensstil anstrebten. Dazu zogen sie sich häufig von der Außenwelt zurück, so die Böhmischen Brüder und die Hutterer. Andere aus der Täuferbewegung hervorgehende Gruppen versuchten, ihren Glauben in Teilbereichen mit politischen Reformen durchzusetzen, scheiterten aber an den damaligen Machtverhältnissen. Die Mennoniten, Quäker und Tunker konnten ihre prinzipielle Gewaltfreiheit in deutschen Gebieten nicht ausüben und mussten daher noch im 20. Jahrhundert vielfach auswandern. Nur das dänische Herzogtum Schleswig stellte sie 1623 mit der Ansiedlung in Friedrichstadt vom damals angeordneten Waffendienst frei.Günter Hahnenfeld: Kriegsdienstverweigerung. R.v. Decker’s Verlag, G. Schenck, 1966, S. 24.

1647, gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges, erklärte das Agreement of the People erstmals, jeder Zwang zum Kriegsdienst verletze natürliche Menschenrechte.Wolfgang Huber: Krieg, Kriegsdienst, Kriegsdienstverweigerung. In: Evangelisches Staatslexikon. Band I. 3. Auflage. Kreuz, Stuttgart 1987, ISBN 3-7831-0810-1 Doch die wenigsten deutschen Fürsten erkannten dieses Recht an. Friedrich der Große sicherte den preußischen Mennoniten am 27. März 1780 gegen ein Jahresentgelt von 5000 Talern zwar die „ewige“ Befreiung von der Kantonalspflicht zu, schränkte dafür aber ihre Niederlassungs- und Bodenerwerbsrechte ein.Helmut Donat, Karl Holl: Die Friedensbewegung: Organisierter Pazifismus in Deutschland, Österreich und in der Schweiz. Econ, 1983, ISBN 3-612-10024-6, S. 237

Auch im 19. Jahrhundert praktizierten in Deutschland weiterhin fast nur politisch und zahlenmäßig unbedeutende christliche Gruppen die Kriegsdienstverweigerung, darunter Adventisten und Zeugen Jehovas.

Deutsches Kaiserreich Die seit 1815 in einigen Nationalstaaten Europas und den USA entstandenen Friedensgesellschaften setzten erstmals auch die Kriegsdienstverweigerung als mögliches Mittel zur Durchsetzung eines Völkerrechts auf die politische Tagesordnung. Die 1892 gegründete Deutsche Friedensgesellschaft (DFG) lehnte die Kriegsdienstverweigerung bis 1918 jedoch strikt ab.

Eine mit politischen Zielen verbundene Kriegsdienstverweigerung wurde erstmals im Zusammenhang der wachsenden europäischen Arbeiterbewegung erwogen. Die frühe Sozialdemokratie war theoretisch entschlossen, einen Krieg der europäischen Hegemonialmächte zu verhindern oder wenigstens nicht mitzutragen. Entsprechende Beschlüsse traf die Sozialistische Internationale wiederholt, besonders in den Jahren 1907, 1912 und 1913. In der zweiten Balkankrise organisierte die SPD Massenkundgebungen als Protest gegen den nun absehbaren gesamteuropäischen Krieg. Bei einer solchen Demonstration rief Rosa Luxemburg hunderttausende Zuhörer am 24. September 1913 in Frankfurt am Main zur Verweigerung von Kriegsdiensten, Widerstand gegen die Kriegsvorbereitung und Befehlsverweigerung im Kriegsfall auf: Daraufhin wurde sie der „Aufwiegelung zum Ungehorsam gegen die Obrigkeit“ angeklagt.Gerhard Danzer: Rosa Luxemburg – Von Beruf Weltverbesserin. In: Gerhard Danzer (Hrsg.): Europa, deine Frauen: Beiträge zu einer weiblichen Kulturgeschichte. Springer, Berlin / Heidelberg 2014, S. 270 Am 20. Februar 1914 wurde sie deswegen zunächst zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Sie blieb mit einer Unterbrechung von wenigen Wochen bis zur Novemberrevolution 1918 in Haft.Ohne uns (Zeitschrift für Totalverweigerung), Ausgabe 3–4/Juli 1993: Justiz und Pazifismus

Den Ersten Weltkrieg betrachtete die DFG ebenso wie die SPD als deutschen Verteidigungskrieg und lehnte die Kriegsdienstverweigerung deshalb weiterhin ab. Sie erlitt mit anderen deutschen pazifistischen Gruppen hohe Mitgliederverluste und wurde trotz ihrer an der Regierung orientierten Forderungen 1915 verboten. Anders als etwa in Großbritannien entstand in Deutschland keine organisierte und politisch wirksame Verweigerungsbewegung. Nur einzelne Intellektuelle, wenige Anarchisten und etwa 50 Adventisten, die sich nach dem Krieg als Reformadventisten organisierten, verweigerten ab August 1914 die Einberufung zum deutschen Militär.Internationale Missionsgesellschaft der STA/Reformationsbewegung e. V. – Deutsche Union (Hrsg.): Du sammelst meine Tränen: Glaubenszeugen im Nationalsozialismus. Edelsteinverlag, 2014, ISBN 3-933032-59-8, Exkurs S. 15–33 Sie wurden deswegen als Geistesgestörte inhaftiert oder – häufiger – zu schweren Zuchthausstrafen verurteilt, die einige von ihnen nicht überlebten.

Weimarer Republik Nach Abschluss des Versailler Vertrages sah die Weimarer Verfassung keine Wehrpflicht vor, so dass die nun entstandene deutsche Friedensbewegung zunächst andere Themen als die Kriegsdienstverweigerung in den Vordergrund rückte. Nur diejenigen Gruppen, die die deutsche Kriegsschuld bejahten, forderten eine präventive Kriegsdienstverweigerung als Mittel zur Verhütung kommender Kriege: darunter der Bund der Kriegsdienstgegner (BdK), der Kreis jungjüdischer Pazifisten, die Großdeutsche Volksgemeinschaft, linksgerichtete Antimilitaristen wie die 1926 von Kurt Hiller gegründete Gruppe revolutionärer Pazifisten (GRP) sowie der Friedensbund der Kriegsteilnehmer (FdK), die im Kriegsfall auch Generalstreiks befürworteten.

Nach Deutschlands Beitritt zum Völkerbund spaltete die Frage, wie sich die Kriegsdienstverweigerung zur notfalls militärischen Durchsetzung des Völkerrechts verhalte, die Friedensbewegung. Doch auch die gemäßigten Pazifisten erkannten die Kriegsdienstverweigerung nun als legitime individuelle Möglichkeit an. 1927/28 sammelte die DFG etwa 224.000 Selbstverpflichtungen zur Kriegsdienstverweigerung bei einer befürchteten erneuerten Wehrpflicht. Dies blieb politisch jedoch fast wirkungslos, da der Versailler Vertrag die Wiedereinführung einer deutschen Wehrpflicht verbot.Karl Holl: Pazifismus in Deutschland. edition suhrkamp 1333, Frankfurt am Main 1988, S. 146 f.

Zeit des Nationalsozialismus mini|Plakat zur Erinnerung an die Opfer der Militärjustiz (auf dem Hamburger Kriegerdenkmal am Dammtordamm) Im April 1933 verbot das Regime des Nationalsozialismus neben den meisten demokratischen Parteien auch die pazifistischen Organisationen und inhaftierte viele ihrer führenden Persönlichkeiten in Konzentrationslagern. Mit der Gründung der Wehrmacht wurde die Wehrpflicht 1935 im Deutschen Reich wiedereingeführt: Seither drohten Kriegsdienstverweigerern schwere Zuchthausstrafen wegen Wehrkraftzersetzung – in der Regel Einweisung in ein KZ – und bei Festhalten ihrer Verweigerung die Todesstrafe. Dennoch gab es bis 1945 etwa 8000 Verweigerer, etwa 6000 davon kriegs- und eidverweigernde Zeugen Jehovas. Von ihnen starben etwa 1200, davon 635 aufgrund der Haftbedingungen oder Ermordung in Haft ohne Gerichtsurteil, 203Eberhard Röhm: Sterben für den Frieden. Calwer, Stuttgart 1985, S. 213 oder 250G. Grünewald: Kriegsdienstverweigerung. In: Hermes Handlexikon (Hrsg.: Helmut Donat, Karl Holl): Die Friedensbewegung. Econ, Düsseldorf 1983, ISBN 3-612-10024-6, S. 236–239 aufgrund eines Gerichtsurteils wegen ihrer Kriegsdienstverweigerung (siehe Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus).

Mindestens 13 Reformadventisten (der höchste Anteil bei einer evangelischen Konfession im „Dritten Reich“) wurden als religiös-ethische Kriegsdienstverweigerer von NS-Sondergerichten und Kriegsgerichten der Wehrmacht zum Tod verurteilt und hingerichtet oder starben in der KZ-Haft: Anton Brugger, Josef Blasi, Gottlieb Metzner, Franz Nakat, Viktor Pacha, Ludwig Pfältzer, Günter E. Pietz, Gustav Przyrembel, Julius Ranacher, Richard Schreiber, Karl F. Schreiber, Willi Thaumann und Leander J. Zrenner.Harald Schultze, Andreas Kurschat, Claudia Bendick (Hrsg.): "„Ihr Ende schaut an -“: evangelische Märtyrer des 20. Jahrhunderts." Evangelische Verlagsanstalt, 2006, ISBN 3-374-02370-3, S. 92, Fn. 11; folgt Hans Fleschutz: Und folget ihrem Glauben nach! Gedenkbuch für die Blutzeugen der Siebenten-Tags-Adventisten Reformationsbewegung. Zeugnisse der Treue und Standhaftigkeit aus Deutschlands dunklen Tagen. 1967, S. 12–18 Als weiterer Kriegsdienstverweigerer wurde Pastor Alfred Münch als Zwangsarbeiter der Organisation Todt am Atlantikwall auf der Kanalinsel Alderney eingesetzt. Dort verlieren sich seine Spuren.Internationale Missionsgesellschaft der STA/Reformationsbewegung e. V. – Deutsche Union (Hrsg.): Du sammelst meine Tränen: Glaubenszeugen im Nationalsozialismus. Edelsteinverlag, 2014, ISBN 978-3-933032-59-1, S. 79–89 und 145–153 Karl Krahe dagegen ist einer der wenigen Reformadventisten, der sein Gerichtsverfahren und den Krieg überlebt hat.Karsten Bredemeier: Kriegsdienstverweigung im Dritten Reich. Nomos, Baden-Baden 1991, ISBN 3-7890-2446-5, S. 200 f.

Die deutschen Mennoniten befolgten den „Grundsatz der Wehrlosigkeit“ im Dritten Reich nicht. Von den etwa 200 deutschen Quäkern verweigerte nur Gerhard Halle zunächst den Kriegsdienst, entschloss sich aber später – um Schlimmeres zu vermeiden – doch zum Einsatz, wenn auch aufgrund seiner schweren Kriegsverletzungen im Ersten Weltkrieg nur in der Etappe, an der Ostfront. Ein entsprechendes Gesuch seinerseits wurde jedoch vom Wehrbezirkskommando Berlin VIII abgelehnt.Karsten Bredemeier: Kriegsdienstverweigerung im Dritten Reich, 1991, S. 136–141. Von den Baptisten verweigerte Heinz Herbst, von einer anderen Freikirche Alfred Herbst. Weitere deutsche Verweigerer gehörten zu den Mormonen und Apostelgemeinden.Gerd R. Ueberschär: Für ein anderes Deutschland. Der deutsche Widerstand gegen den NS-Staat 1933–1945. Fischer, Frankfurt am Main 2006, S. 108 ff. Auch Mitglieder der prinzipiell Eide und Militärdienst verweigernden Gemeinschaft der Christadelphians wie die Brüder Rudolf und Albert Merz wurden inhaftiert. Letzterer wurde am 3. April 1941 im Zuchthaus Brandenburg hingerichtet.