Herbert Paul Hermann Petschow (* 26. Dezember 1909 in Dresden; † 28. Juni 1991 in Bad Kissingen) war ein deutscher Rechtshistoriker und Altorientalist. Seine wissenschaftliche Karriere war wohl eine der außergewöhnlichsten deutsch-deutschen Akademikerkarrieren in der Zeit des Ost-West-Konfliktes. Der Umgang mancher hochschulpolitischer Entscheidungsträger der ehemaligen DDR mit Petschow war ein Beispiel für die ideologisch und mithin unsachgemäß geführte Hochschulpolitik der DDR.
Ausbildung und erste berufliche Stationen (vor 1945) Herbert Petschow wurde 1909 als Sohn eines Bäckers geboren.Vgl. Universitätsarchiv Leipzig (UAL), Personalakte (PA) 1134, 8–10, (Von Petschow selbst verfasster, undatierter Lebenslauf; vermutlich aus dem Jahr 1954 (tpq)) hier 8. Petschow studierte nach dem Abitur 1930 an der Sächsischen Landesschule in Dresden an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Dort wurde er durch Martin DavidDavid war während Petschows Studium Privatdozent für altorientalisches und römisches Recht an der Universität Leipzig. Vgl. auch Ankum, Hans und Petschow, Herbert, „Martin David zum Gedächtnis“, in: ZRG RA 105 (1988), 989–997. auf das altorientalische Recht aufmerksamVgl. UAL, PA 1134, 8–10, hier 9. und studierte bei dem Rechtshistoriker Paul Koschaker, dem Rechtshistoriker Martin David, dem Assyriologen Benno Landsberger und dem Orientalisten Franz Heinrich WeißbachWeißbach war während Petschows Studium ordentlicher Honorarprofessor für Keilschriftforschung und Alte Geschichte an der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig.. Nach dem 1. juristischen Staatsexamen 1934 arbeitete er als Gerichtsreferendar am OLG Dresden.Vgl. UAL, PA 1134, 6. Danach legt er 1937 das 2. Juristische Staatsexamen ab. Nach anschließender, kurzer Tätigkeit als juristischer Hilfsarbeiter bei „Rechtsanw. Dr. Eibes, Dr. Gross, Dr. Bürger, Walter“ in Dresden wurde Petschow bis 1942 (bzw. 1945) juristischer Mitarbeiter bei der Wanderer-Werke AG. Siegmar-Schönau.Vgl. UAL, PA 1134, 6. (Die Angabe zum Angestelltenverhältnis bis 1942 bzw. 1945 ist wahrscheinlich auf den Einzug zur Wehrmacht zurückzuführen. Während Petschow als Soldat und später als Obergefreiter in verschiedenen Flakabteilungen zum Einsatz kommt, wird er wahrscheinlich den Status eines freigestellten Angestellten innehaben.) Währenddessen wurde er 1939 in Leipzig bei Paul Koschaker mit einer Arbeit zu neubabylonischen Kaufformularen promoviert.
Nachkriegszeit und Habilitation Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete Petschow nach eigenen Angaben von Juni 1945 bis Januar 1946 zunächst als Bauhilfsarbeiter (bei „Regenfuss, Nürnberg“), an anderer Stelle schrieb Petschow, dass er zu dieser Zeit in der Landwirtschaft tätig gewesen sei (was allerdings kein Widerspruch sein muss), 1946–1950 folgte die Mitarbeit in einer Arztpraxis (bei „Dr. Langer, Neunheiligen“) in Thüringen, von März 1952 bis Januar 1954 war er Steuerberater (bei „C. Gorschalki, Weinböhla; zuletzt in Treuhandverwaltung)“ in Sachsen bzw. im Bezirk Dresden (da 1952 die Auflösung der Länder erfolgte). Petschow bezeichnete sich für den Zeitraum von 1945/46 bis 1954 selbst als „freien Rechtshistoriker“Vgl. UAL, PA 1134.. Dass diese Bezeichnung gerechtfertigt war, zeigen zwei, neben reinen Brotberufen entstandene Aufsätze aus diesen Jahren, die beide in namhaften Zeitschriften veröffentlicht wurden.Vgl. 1. Petschow, Herbert, „Ein neubabylonischer Bürgschaftsregreß gegen einen Nachlaß“, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis 19 (1951), 25–57. Und 2. Petschow, Herbert, „Der Surrogationsgedanke im neubabylonischen Recht“, in: Revue Internationale des Droits de l’Antiquité, 3e Série, 1 (1954), 125–171.
Erst seit 1954 konnte er sich ganz der wissenschaftlichen Tätigkeit widmen und arbeitete als wissenschaftlicher Assistent am Orientalischen Institut der Karl-Marx-Universität (KMU) in LeipzigVgl. UAL, PA 1134, 219 (Arbeitsvertrag vom 10. Dezember 1953 (ausgehändigt 1. Februar 1954) zwischen KMU und Petschow)., wo er im Herbst 1955 ein Habilitationsgesuch mit einer Schrift zur neubabylonischen Rechtsgeschichte einreichte.Vgl. UAL, PA 1134, 13 (Stellungnahme Kurt K. S. Morenz‘ vom 4. November 1955 zu Petschows Habilitationsgesuch).
Zunächst waren Albrecht Alt, Erwin Jacobi und Siegfried Morenz für die Begutachtung vorgesehen.Vgl. UAL, PA 1134, 2 ((undatierter) Personalbogen für Habilitationen). Jacobi schrieb daraufhin, er könne „das Referat mangels Zuständigkeit nicht übernehmen […], aber als Referenten Herrn Professor Dr. Kunkel – Heidelberg empfehle[n].“Vgl. UAL, PA 1134, 18 (Schreiben Jacobis vom 19. November 1955 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin). Wolfgang Kunkel wurde daraufhin angeschrieben und er übernahm die Begutachtung.Vgl. UAL, PA 1134, 20 (Schreiben Kunkels vom 28. November 1955 an den Dekan der Philosophischen Fakultät der KMU Martin). Da Kunkel sich nicht für vollständig kompetent hielt, wollte er jedoch nur zusammen mit (dem für „die sprachliche und philologische Seite“ zuständigen) Prof. Dr. Falkenstein (1906–1966, Assyriologe) die Aufgabe übernehmen. Kunkel bewertete die Arbeit, wie auch die anderen Gutachter sehr positiv.Vgl. UAL, PA 1134, 39. Der so entstandene Kontakt Petschows mit Kunkel führte noch 1956 zum Beginn eines mehrjährigen Ringens um Petschow zwischen der KMU Leipzig und der Universität München (LMU).
Das erste Ringen zwischen KMU und LMU um Petschow (1956)
Nachdem Kunkel 1956 an die LMU gewechselt und dort das Leopold-Wenger-Institut für RechtsgeschichteVgl. Coing, Helmut, „In memoriam Wolfgang Kunkel“, in: ZRG RA 98 (1981), III-XVI, hier VI. begründet hatte, bat er Petschow beim Aufbau des Instituts mitzuwirken. Das Institut erwarb unter anderem die umfangreiche Bibliothek des kurz zuvor verstorbenen Rechtshistorikers Mariano San Nicolò.Vgl. Ries, Gerhard, „San Nicolò, Mariano“, in: Neue Deutsche Biographie 22 (2005), 430 f., hier 430. Kunkel erhoffte sich nun von Petschow, dass er in gewissem Umfang bereits die von San Nicolò vertretenen Forschungsrichtung für altorientalische Rechtsgeschichte übernehmen sowie die Herausgabe des Nachlasses von San Nicolò besorgen könnte.Vgl. UAL, PA 1134, 34 (Antrag Petschows vom 18. Juni 1956 auf Genehmigung einer Dienstreise nach München). Offiziell bat Kunkel um eine beratende Tätigkeit – was das zu diesem Zeitpunkt genau bedeutete, geht aus den Quellen nicht hervor. Wahrscheinlich hätte Kunkel Petschow gern eine Diätdozentur verschafft (vgl. BArch DR 3/B 15083, 7), aber die finanziellen Mittel dafür schienen nicht einfach zu beschaffen zu sein. Nörr führt zwar aus, dass Kunkel „großzügig unterstützt vom Kultusministerium […] die Erforschung der Keilschriftrechte fortsetzen wollte.“ (Nörr, Dieter, „Herbert Petschow“, in: Jahrbuch der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 1991. München 1992, 234–238, hier 235.) Allerdings scheint diese Aussage zu pauschal zu sein: Wenn auch beachtliche Mittel z. B. für den Erwerb der Bibliothek San Nicolòs zur Verfügung standen, so zeigen die Quellen doch auch, dass es in München längere Zeit anhaltende finanzielle Schwierigkeiten in Bezug auf Petschow gab. (Vgl. BArch DR 3/B 15083, 31 („Aktennotiz über eine Aussprache mit Herrn Dr. Petschow am 24.2.58“).)