Die Kapitalflussrechnung (KFR; auch Cashflow-Rechnung; ) ist in der Betriebswirtschaftslehre und speziell im Rechnungswesen eine Liquiditätsrechnung, welche die Zahlungsströme eines Unternehmens innerhalb einer Rechnungsperiode wiedergibt.
Allgemeines Die Bezeichnung „Kapitalflussrechnung“ ist irreführend, weil das Kapital im Regelfall wegen der Kapitalbindung nicht liquide ist und sich innerhalb eines Jahres zumeist kaum verändert. Eine korrekte Bezeichnung und zudem eine bessere Übersetzung des englischen Begriffs () wäre daher der Terminus „Geldflussrechnung“, der in der Schweiz verwendet wird.
Als Kapitalflussrechnung werden die Formen zur systematischen Zusammenstellung finanzwirtschaftlicher Vorgänge bezeichnet.Bernd Rudolph, Kapitalflussrechnung, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 1990, S. 608; ISBN 3-478376246 Die von der Kapitalflussrechnung erfassten Zahlungsströme sind die Liquiditätsgrößen Einzahlungen () und Auszahlungen (), die durch den Unternehmensprozess ausgelöst werden.
Betriebswirtschaftslehre Erste Liquiditätsrechnungen im Jahresabschluss gab es in den USA bei der „American Bell Telephone Company“, die erstmals für das am 31. März 1883 endende Geschäftsjahr auch ein „Cash Statement“ vorlegte.Joachim Ingendahl, Die Kapitalflussrechnung im Rechnungslegungsrecht der USA und der Bundesrepublik Deutschland, 1990, S. 40 Die frühere Kapitalflussrechnung () stammt ursprünglich ebenfalls aus den USA, wo sie 1947 innerhalb der Fonds-Theorie von William J. Vatter erschien.William J. Vatter, The Fund Theory of Accounting and its Implications for Financial Reports, 1947, S. 42 Ein grundlegender Aufsatz hierzu kam 1961 heraus.American Institute of Certified Public Accountants/Perry Mason, Cash Flow Analysis and the Funds Statement, 1961, S. 1 ff. Seit 1963 ist sie in den USA gesetzlich vorgeschrieben ().Gerhard Kloos, Die Transformation der 4. EG-Richtlinie (Bilanzrichtlinie) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, 1993, S. 154 FN 50
In die deutschsprachige Fachliteratur wurde die Kapitalflussrechnung von Karl Käfer eingeführt, der den Begriff 1961 auch prägte.Karl Käfer, Liquiditätsnachweise, Bewegungsbilanzen und Kapitalflussrechnungen, in: Büro und Verkauf 31, 1961, passim Es folgten 1964 Wilken von RamdohrWilken von Ramdohr, Die Vorschau- und Finanzmittelflussrechnung (Cash flow) als Hilfsmittel der Finanzdisposition, in: Neue Betriebswirtschaft, 1964, S. 33 ff., 1966 Walther Busse von ColbeWalther Busse von Colbe, Aufbau und Informationsgehalt von Kapitalflussrechnungen, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, Ergänzungsheft 1/66, S. 82 ff. und 1968 Herbert Jacob zusammen mit Walther Busse von Colbe.Walther Busse von Colbe, Kapitalflussrechnungen als Berichts- und Planungsinstrument, in: Herbert Jacob (Hrsg.), Kapitaldisposition, Kapitalflussrechnung und Liquiditätspolitik, 1968, S. 9 ff. Für Busse von Colbe ist die Kapitalflussrechnung eine Kombination von Zahlen aus der Bewegungsbilanz (die aus Veränderungen der Bilanzpositionen zwischen zwei Bilanzstichtagen entwickelt wird), der Gewinn- und Verlustrechnung sowie weiterer Daten der Finanzbuchhaltung.Walther Busse von Colbe, Kapitalflussrechnungen als Berichts- und Planungsinstrument, in: Herbert Jacob (Hrsg.), Kapitaldisposition, Kapitalflussrechnung und Liquiditätspolitik, 1968, S. 10
Kapitalflussrechnungen verfolgen das Ziel, die Veränderung des Liquiditätspotenzials („Finanzmittelfonds“; Zahlungsmittelbestand) im Zeitverlauf zu quantifizieren und die Ursachen dieser Veränderung transparent zu machen.Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 767; ISBN 978-3800646876 Welche Positionen aus dem Jahresabschluss für die Kapitalflussrechnung herangezogen werden, wird von den gängigen Rechnungslegungsstandards unterschiedlich beantwortet.
Rechtsgrundlagen In den USA ist die Kapitalflussrechnung bereits seit 1971 Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.Carsten Schrader, Die Kapitalflussrechnung als Abbildung der Finanzlage, 1999, S. 26; ISBN 978-3933165275 1987 veröffentlichte der FASB den Standard US-GAAP SFAS 95.3. In Deutschland gab es 1995 eine StellungnahmeInstitut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.), Stellungnahme HFA 1/1995, 1995, seit Oktober 1999 besteht die Empfehlung des DRSC.DRSC (Hrsg.), DRS 2 „Kapitalflussrechnung“, 1999
Kapitalflussrechnung nach dem HGB Der Konzernabschluss besteht gemäß Abs. 1 HGB aus der Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen nach Abs. 1 HGB den Jahresabschluss zusätzlich um eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung erweitern. Alle übrigen Rechtsformen oder Betriebsgrößen müssen keine Kapitalflussrechnung erstellen.
Kapitalflussrechnung nach IFRS Nach IAS 7.1 sind dagegen alle Unternehmen verpflichtet, eine Kapitalflussrechnung zu erstellen, wobei nach IAS 7.10 der Mittelzufluss (Einzahlungen) und Mittelabfluss (Auszahlungen) gesondert nach laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist.Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2013, S. 817
Österreich und Schweiz Abseits der IFRS ist die Kapitalflussrechnung auch in nationalen Gesetzen geregelt. In Österreich ist die Kapitalflussrechnung gemäß Abs. 1 UGB (dort „Konzernkapitalflussrechnung“ genannt) ein verpflichtender Bestandteil von Konzernabschlüssen. In der Schweiz müssen nach OR alle Unternehmen, die einer Jahresabschlussprüfung („ordentliche Revision“) bedürfen, einen Anhang, Lagebericht und eine Geldflussrechnung erstellen. Gemäß OR stellt Geldflussrechnung die Veränderung der flüssigen Mittel aus der Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit jeweils gesondert dar. Auf die Geldflussrechnung kann gemäß OR in bestimmten Fällen verzichtet werden.
Kapitalflussrechnung nach HGB und DRS Der Deutsche Standardisierungsrat gibt regelmäßig Standards und Empfehlungen heraus. Im April 2014 wurde der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 21 („DRS 21“) veröffentlicht. Unternehmen, die verpflichtet sind, eine Kapitalflussrechnung für einen Konzernabschluss nach HGB aufzustellen, müssen den DRS 21 beachten. Für Unternehmen, welche „einen Jahresabschluss (JA) um eine Kapitalflussrechnung erweitern oder freiwillig eine Kapitalflussrechnung aufstellen, wird die Anwendung des DRS 21 empfohlen“. Stellen Unternehmen ihren JA nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) auf, ist der IAS 7 und nicht der DRS 21 relevant. Der DRS 21 löst die bisher geltenden Standards DRS 2, DRS 2-10 und DRS 2-20 ab. Die Anwendung des DRS 21 ist für Geschäftsjahre mit Beginn nach dem 31. Dezember 2014 verpflichtend.
Gemäß den Empfehlungen des früheren „DRS 2“ ist eine Kapitalflussrechnung wie folgt aufgebaut (der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist dabei indirekt dargestellt, die anderen beiden Cashflow-Aktivitätsbereiche anhand der direkten Darstellung):
1.Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten2. ±Abschreibungen/Zuschreibungen auf das Anlagevermögen3. ±Zunahme/Abnahme der Rückstellungen4. ±sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge5. ±Verlust/Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen6. ±Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind7. ±Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind8. ±Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Positionen9. =Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (operative cash flow)10.Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens11. -Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen12. +Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens13. -Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen14. +Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens15. -Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen16. +Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten17. -Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten18. +Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition19. -Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition20. =Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (investive cash flow)21.Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen22. -Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter23. +Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten24. -Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und der Rückführung von (Finanz-)Krediten25. =Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (finance cash flow)26.Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds(Summe aus 9., 20. und 25.)27. ±Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds28. +Finanzmittelfonds am Anfang der Periode29. =Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Kapitalflussrechnung nach IFRS
Gemäß IAS 1.10d beinhaltet der Abschluss nach IFRS eine Kapitalflussrechnung. Die Darstellung erfolgt auf Grundlage von IAS 7.
Kapitalflussrechnung nach DVFA/SG Einfache und bedeutende Cash-Flow-Berechnung für Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen bzw. Arbeitnehmervertretern in Wirtschaftsausschüssen gemäß Empfehlung der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der Schmalenbach-Gesellschaft (SG):
1.Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten (Konzernjahresüberschuss vor Gewinnabführung bzw. Ergebnis nach Steuern)2. ±Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens, keine Forderungsabschreibungen (siehe GuV-Rechnung)3. ±Veränderungen (Differenzbeträge) der langfristigen Rückstellungen (generell länger als 1 Jahr) (siehe Bilanz)4. ±sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge bspw. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (siehe Bilanz)5. =Cash-Flow nach DVFA/SG
Wirtschaftliche Aspekte Zur Darstellung des Zahlungsstroms kann die indirekte Methode angewandt werden, bei der die Zahlungsströme anhand einer Überleitungsrechnung ausgehend von Rechnungslegungsgrößen dargestellt werden, oder die direkte Methode, bei der die Zahlungsströme unmittelbar angegeben werden, ohne dass eine Überleitungsrechnung erforderlich ist.Anke Schmidt, Der Vergleich der Kapitalflussrechnungen nach IAS 7, SFAS 95 und DRS 2 als Instrument zur externen Analyse der Finanzlage, 2003, S. 100 f.
Die Datenerhebung der Zahlungsströme kann wiederum originär erfolgen, wobei diejenigen Konten der Buchhaltung mit zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen herangezogen werden. Alternativ werden bei der derivaten Ermittlung der Cash-Flows Einzahlungen und Auszahlungen aus Aufwendungen und Erträgen und aus Veränderungen von Aktiva und Passiva abgeleitet (Bewegungsrechnung).Andreas Eiselt/Stefan Müller, IFRS: Kapitalflussrechnung, 2008, S. 43 f.
Ferner ist zu unterscheiden zwischen der retrospektiven und prospektiven Kapitalflussrechnung.Thorsten Hagenloch, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre: Theoretische Grundlagen, Rechnungswesen und Managementlehre, 2018, S. 167 Diese differieren lediglich bezüglich der gewählten Rechnungsperiode: Retrospektive Kapitalflussrechnungen sind vergangenheitsorientiert und haben vorliegende Jahresabschlüsse zur Grundlage. Sie sind daher objektiv nachprüfbar, können jedoch nicht als Prognoseinstrument dienen. Prospektive Kapitalflussrechnungen (Finanzplan genannt) basieren auf Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen. Sie sind zukunftsorientiert, dienen der Prognose und Planung und sind lediglich zur Beurteilung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit geeignet.