Widerrechtliche Entnahme bezeichnet die Anmeldung einer Erfindung zu einem Patent durch einen Nichtberechtigten.

Merkmale der widerrechtlichen Entnahme sind:

Erfindungsbesitz eines Klägers bzw. eines Einsprechenden Wesentliche Identität zwischen angemeldeter bzw. patentierter Erfindung Kausalität: Gegenstand der Anmeldung bzw. des Patents muss ursächlich auf den Erfindungsbesitz des Verletzten zurückgehen ("Entnahme") Widerrechtlichkeit der Entnahme

Widerrechtlichkeit der Entnahme besteht dann, wenn die Anmeldung ohne Einwilligung des Erfindungsbesitzers, dem die Erfindung entnommen wurde, erfolgt ist.BGH GRUR 1981, 128 - Flaschengreifer

Quellen

Kategorie:Patentrecht (Deutschland)