Das Amt Beyenburg war eine Verwaltungseinheit des Herzogtums Berg. Zu ihm gehörten in seiner größten Ausdehnung die Kirchspiele Radevormwald (mit dem später ein eigenes Kirchspiel bildenden Oberhof Remlingrade) und Lüttringhausen (mit dem Oberhof Steinhaus und dem Gebiet des heutigen Ronsdorf), die Grundherrschaft über die Höfe in Barmen unter dem Oberhof Dörnen in den Kirchspielen Elberfeld und Schwelm (später eigenes Kirchspiel Barmen) sowie die Grundherrschaft über die Oberhöfe Möllenkotten und Bransel (ebenfalls Kirchspiel Schwelm). Das von der Burg Beyenburg verwaltete Amt bestand vom 14. Jahrhundert bis 1806.

Geschichte Die genaue Entstehung des Amtes Beyenburg ist auf Grund der Quellenlage nicht nachzuweisen, die erste urkundliche Erwähnung erfolgte 1399. Man geht allgemein von einer Gründung durch stetige Gebietserweiterungen gegen Ende des 14. Jahrhunderts aus, indem die Grafen von Berg (1380 zu Herzögen ernannt) die Randgebiete ihres Territoriums in neue Ämter unterteilten, welche die bestehenden Bergischen Altämter (nach einer Urkunde vom 6. September 1363 waren dies: Amt Angermund, Amt Monheim, Amt Mettmann, Amt Solingen, Amt Miselohe, Amt Bornefeld, Amt Bensberg und Amt Steinbach.Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Abteilung Rheinland Berg, Urkunden, Nr. 354; veröffentlicht von Theodor Joseph Lacomblet: Archiv für die Geschichte des Niederrheins. Band 4. Voß, Düsseldorf 1863, S. 147–158 (Digitalisat).) ergänzten. Da das Amt Beyenburg nicht in der Amtsliste von 1363 erwähnt wird, dagegen 1399 nachweislich der Urkunden bestand, ist es vermutlich im Zeitraum dazwischen gegründet worden. Allerdings ist in weiteren Urkunden schon 1355 die Rede von Beyenburger Amtmännern. Da die genannten Personen in späteren Urkunden nur in Funktion von allgemeinen gräflichen Verwaltern beschrieben werden, ist es unklar, ob zu diesem Zeitpunkt tatsächlich schon ein Amt bestand oder im Aufbau war.

Gebietserwerbungen Die Territorialbildung der bergischen Grafen an der mittleren Wupper darf man sich nicht als eine plötzliche Landnahme vorstellen, sondern als einen stetigen, Jahrhunderte dauernden Prozess des Erwerbs von einzelnen Villikationen mit ihren Oberhöfen, Honnschaften/Bauerschaften, Gemarkungen, Markwäldern und Einzelhöfen, mit deren Besitz zunächst nur die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit und Wahrnehmung von unterschiedlichsten Abgabe-, Patronats- und Bannrechten verbunden war. Die bergischen wie auch die märkischen Grafen gingen aus dem Dienstadel des Kölner Erzbischofs hervor und erwarben als deren Vögte eine stetig wachsende Machtstellung.

Das Besitztum war also zunächst kein geschlossenes, zusammenhängendes Gebiet, das nur einer einzelnen Herrschaft unterstand, sondern war durchsetzt von dem Besitztum und den Rechten anderer weltlicher oder geistlicher Allodialbesitzer und unabhängigen Freigütern. Eine historisch gewachsene Landesherrschaft übte am ehesten das Erzbistum Köln aus, aber auch andere Klöster und Stifte hatten hier teilweise eine vergleichbare Stellung. Zunehmend übernahmen die bergischen Grafen im rechtsrheinischen Raum die vollständige Territorialherrschaft von Kurköln und richteten in diesen Gebieten früh zur Verwaltung mehrere Ämter ein, die zu den sogenannten Altämtern zählten. Während die rheinnahen Bereiche bereits im 12. Jahrhundert gesicherter bergischer Besitz war, waren die Randbereiche wie der mittlere Wupperraum das einzig noch mögliche Expansiongebiet, das durch den zunehmenden Erwerb der Höfe und Rechte in den eigenen Machtbereich überführt werden sollte.

Der historisch derart gewachsene bergische Streubesitz blieb in seiner Struktur teilweise bis in die späte Neuzeit erhalten und bildete so später zum Beispiel zahlreiche Exklaven im späteren märkischen Nachbarterritorium, die weniger durch territoriale Zugehörigkeit, als durch einzelne Rechtsansprüche und Gerichtsbarkeiten definiert waren. Dort errangen die Märker vor den Bergern die Territorialherrschaft, so dass deren Expansionsbestrebungen dort ein Riegel vorgeschoben wurde. Das änderte jedoch nichts an dem bis dahin erworbenen bergischen Besitztum und den damit verbundenen Rechten.

Bergischer Grundbesitz im kurkölnischen oder später märkisch dominierten Gebieten war daher ebenso selbstverständlich wie aufgrund des gleichen Prozesses aus der Gegenrichtung im kleineren Maße märkischer Besitz in bergischen Gebieten. Gebietserwerbungen konnten durch nicht eingelöste Verpfändungen, Wahrnehmung älterer Vogteirechte, Kauf, Erbe oder Heirat stattfinden, aber auch durch Aneignung nach militärischen Auseinandersetzungen.

Oft gab es die Konstellation, dass Höfe, die die bergischen Grafen als Grundherr im Allodialbesitz hatten, andere Landesherren wie den Kölner Erzbischof oder die Grafen von der Mark besaßen. Selbst benachbarte Höfe oder deren Hofesleute einer Honschaft/Bauerschaft waren so abwechselnd nur einer oder gleichzeitig beiden Seiten abgabenpflichtig und unterstanden unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten und Dienststellungen bei Waffendiensten. Diese jeweiligen Verpflichtungen der betroffenen Höfe erscheinen heute sehr unübersichtlich und waren es damals nicht minder. Jahrelange Streitereien, ständige Beschwerden der Bauern aufgrund von Doppelbelastungen und entsprechende Kompromisse waren die Folge.

Auf diese Art mehrten die bergischen Grafen zunehmend ihren Einfluss an der mittleren Wupper, ohne zunächst ein vollständig in sich geschlossenes Gebiet beanspruchen zu können. Die Erwerbungen gingen zumeist auf Kosten Kurkölns, da die Grafen von Berg zusammen mit ihren Verwandten, den Grafen von der Mark, in der Schlacht von Worringen 1288 die Oberhoheit der Kölner Erzbischöfe aufhoben und sich als gleichrangige Territorialherrscher durchsetzten. Eine weitere Auseinandersetzung 1301, bei der die Grafen von Berg und Mark sich auf die Seite Königs Albrecht I. gegen den Erzbischof Wigbold von Holte stellten, brach dessen Einfluss an der mittleren Wupper endgültig. Die zuvor kurkölnischen Gebiete im Raum fielen anschließend sukzessive sowohl den Grafen von Berg als ihrer Seitenlinie, den Grafen von der Mark zu. Diese Erstarkung der Grafen von der Mark als unmittelbar benachbarte Territorialherrscher führte zu dem oft militärisch ausbrechenden Konflikt zwischen beiden Häusern – trotz gemeinsamer Abstammung und enger verwandtschaftlicher Beziehung zueinander.

In dieser Zeit begann der Aufbau des Amtes Beyenburg, in dem der Streubesitz in dieser Region immer stärker zu einer geschlossenen Verwaltungseinheit zusammengefasst wurde. Folgende Gebietserwerbungen bildeten bei dessen Gründung das Amt Beyenburg:

Altbergischer Besitz, Erwerb vor 1189: Die Honschaften Walbrecken und Garschagen (alle Kirchspiel Lüttringhausen) unter dem 1189 erstmals erwähnten Oberhof Steinhaus (später Mosblech) und die Oberhöfe Möllenkotten und Bransel mit ihren zugehörigen Villikationen (beide hauptsächlich im Kirchspiel Schwelm gelegen, das bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts zu Kurköln gehörte, spätestens ab 1324 zur Grafschaft Mark). Es ist nicht belegt, ob die Honschaften Erbschlö und Hohenhagen bereits in dieser Zeit zu dem altbergischen Besitz gehörten. Das Fehlen früher Urkunden vor dem 15. Jahrhundert könnten darauf hindeuten, dass die Besiedelung dieser Gebiete erst später nach der Amtsgründung begann. Zeitweise herrschten die bergischen Grafen über den 1176 an sie verpfändeten Oberhof Schwelm. Das Pfand wurde wieder eingelöst und die Berger mussten den Oberhof wieder an Köln übertragen. Das Kirchspiel Lüttringhausen gehörte bis 1407 zum altbergischen Amt Bornefeld. 1245: Graf Heinrich IV. erwarb den Hofverband Barmen mit dem späteren Oberhof Dörnen aus dem Besitz des Grafen Ludwig von Ravensberg. Die Höfe lagen zu beiden Seiten der Kirchspiel- und Gogerichtsbezirksgrenze der kurkölnischen Kirchspiele Elberfeld (Dekanat Neuss) und Schwelm (Dekanat Lüdenscheid). Die Dekanats-, Gogerichtsbezirks bzw. Kirchspielgrenze spiegelt sich noch heute in Form der Trennung von Unterbarmen (Niederbarmen) und Oberbarmen wider. Vermutlich wurde Unterbarmen Anfang des 14. Jahrhunderts bergischer Territorialbesitz. Siehe dazu Bauerschaft Barmen. Vor 1301: Die Grundherrschaft über den Hof und das Gebiet des späteren Kirchspiels Remlingrade. Wie in Steinhaus stifteten die Bergischen Grafen hier eine Kapelle, die als bergischer Besitz nicht dem zuständigen Kirchspiel Radevormwald unterstand. 1301 bis 1305: Das Kirchspiel Radevormwald als Annexion von dem kurkölnischen Lehen Freigrafschaft Volmarstein. Mit der Erhebung des zentralen Ortes Radevormwald zur Stadt zwischen 1309 und 1316 festigten die bergischen Grafen den Neubesitz, gleichzeitig unterlag die Stadt wie der Ort Lüttringhausen damit nicht der Gerichtsbarkeit des Amtes.

Die Burg Beyenburg als Amtssitz mini|Das Hofgut Steinhaus aus dem späten 18. Jahrhundert mini|Burgstall der Burg Beyenburg mini|Beyenburg mit der Klosterkirche des Klosters Steinhaus mini|Innenhof des Klosters

Die zahlreichen Erwerbungen verbanden sich im Laufe der Zeit zu einem fast geschlossenen Gebiet und wurden schließlich in dem Amt Beyenburg zusammengefasst. Amtssitz wurde die Burg Beyenburg, die vor 1339 (Jahr der erstmaligen Erwähnung) auf dem Beyenberg im Wuppermäander unterhalb des Oberhofs Steinhaus im heutigen Wuppertaler Stadtteil Beyenburg errichtet wurde.

Bis 1296 wurde die Grundherrschaft über die umgebenden Höfe vom befestigten Oberhof Steinhaus ausgeübt, der in diesem Jahr nach einer Schenkung durch den Grafen Adolf V. von Berg in den Besitz des Kreuzherrenorden überging. Neuer Oberhof wurde der benachbarte Hof Mosblech. Um 1303/04 wurde die Schenkung von Adolf VI. von Berg um den nahen Beyenberg erweitert, wo die Mönche das neue Kloster Steinhaus errichteten.

Im Gegenzug zu finanziellen Zugeständnissen übertrugen die Mönche schließlich den Bauplatz der Burg Beyenburg neben dem Kloster an den bergischen Grafen zurück, der vermutlich dort sogleich mit dem Bau oder der Erweiterung der Feste begann. Unterhalb der Burg und dem Kloster entstand am Fuße des Beyenbergs die Freiheit Beyenburg, die aus zwei Dutzend Häusern und einer Wassermühle (Bannmühle) bestand.

Der Amtssitz lag zwar formal an der Grenze zum kurkölnischen (spätestens ab 1324 märkischen) Schwelm, war dennoch mit Bedacht dort errichtet worden. Durch Wildbannrechte und die Gerichtsbarkeit in der benachbarten Schwelmer Mehrenberger Mark sowie den Besitz der Oberhöfe Möllenkotten und Bransel im Schwelmer Kirchspiel besaßen die bergischen Grafen/Herzöge auch im benachbarten, märkisch beanspruchten Territorium eine große Machtposition, starke Rechte und Einfluss, so dass sich die Grenzlage der Beyenburg relativierte. Territorial in Randlage, war die Burg dennoch im Zentrum des faktischen Einflussgebietes. Ein weiterer Grund für den Bauort war die Kontrolle des Heerwegs Köln–Dortmund, der unweit der Burg die Wupper auf der 1339 erstmals erwähnten Beyenburger Brücke überquerte. Man erhob Brückenzoll, kontrollierte Personen, besteuerte importierte Waren und stellte bezahlten Geleitschutz für den weiteren Weg nach Köln.

Zudem war der Beyenberg mit Kloster und Burg von drei Seiten von der Wupper umgeben. Da die offene vierte Seite der Wupperschleife nur einhundert Meter breit ist, konnte sie mit einer Burgmauer und einem Wachturm ebenfalls gut gesichert werden. Die Versorgung mit Wasser war während einer Belagerung jederzeit gewährleistet, da der Brunnen zum Wupperniveau nicht tief angelegt werden musste. In strategischer Hinsicht bot dieser Standort daher große Vorteile.

Zeitweiliger Verlust des Amtes von 1397 bis 1420