Die Schweizer Habsburgerkriege 1291–1474/1511 umfassen eine Reihe von bewaffneten Konflikten zwischen der entstehenden Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstengeschlecht der Habsburger, die mit der faktischen Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft endeten.

Erste Phase: Der Konflikt mit Albrecht I. mini|250px|Die politische Situation in der Innerschweiz 1315 mini|links|120px|Albrecht I. von Habsburg als Münzporträt Nach dem Tod des römisch-deutschen Königs Rudolf von Habsburg am 15. Juli 1291 erhoben sich gegen seinen Sohn, Herzog Albrecht von Österreich, eine Reihe von Reichsfürsten, in den Vorlanden unter anderem Rudolf von Habsburg-Laufenburg, Bischof von Konstanz, Wilhelm von Montfort, Abt von St. Gallen, Elisabeth von Homberg-Rapperswil sowie die Grafen von Nellenburg und Savoyen. Dazu kamen die Reichsstädte Bern und Zürich. Angesichts der drohenden Auseinandersetzungen erneuerten die Landleute der reichsunmittelbaren Länder Uri, Schwyz und Unterwalden (später wurde der zu Nidwalden und Obwalden) im August des Jahres ein älteres Landfriedensbündnis, das als konservativer Schwurbund sich nicht von anderen zeitgenössischen Landfriedensbündnissen abhob (→ Bundesbrief von 1291). Einzig der Richterartikel zeigt den gemeinsamen Willen der Landleute, sich einen gewissen Grad der Selbstverwaltung zu sichern. Aus der damaligen Situation heraus gesehen, war der Bund aber zweifellos auch ein Schutzbündnis gegen allfällige Ansprüche der Erben des ehemaligen Königs, da die Habsburger seit längerer Zeit in der heutigen Schweiz einen starken Ausbau ihrer Hausmacht betrieben und die Kontrolle über den Gotthard anstrebten, der seit etwa 1220 durchgängig begehbar war. Am 16. Oktober verbündeten sich die Länder Uri und Schwyz für drei Jahre mit der ebenfalls mit Habsburg in Konflikt stehenden Reichsstadt Zürich; im Dezember fiel zudem auch die Stadt Luzern von Habsburg ab. Im folgenden Jahr zerbrach aber die antihabsburgische Koalition nach der Niederlage Zürichs in der Schlacht bei St. Georgen im April 1292. Herzog Albrecht schloss mit seinen Gegnern Frieden, Luzern musste sich ebenfalls wieder den Habsburgern unterwerfen.

mini|250px|Die Stammburg der Habsburger im heutigen Kanton Aargau Der Konflikt mit Schwyz und Uri blieb auch nach 1292 ungelöst. Die Habsburger blockierten dabei zwar den Verkehr mit der Innerschweiz, gingen jedoch nicht zu einem militärischen Angriff über, da Herzog Albrecht durch die Streitigkeiten um den römisch-deutschen Königsthron sowie um die Herzogtümer Österreich und Steiermark gebunden war. 1297 erneuerte der römisch-deutsche König Adolf von Nassau die Freiheitsbriefe von Uri und Schwyz, kurz bevor er durch die deutschen Fürsten abgesetzt wurde. Albrecht wurde danach zum neuen König gewählt, musste sich die Krone aber von Adolf erst auf dem Schlachtfeld erobern. Nach dessen Tod 1298 begann er sich wieder seinen Stammlanden in der heutigen Schweiz zuzuwenden. Um seine Rechtsansprüche festzuhalten, liess Albrecht im sogenannten «Habsburger Urbar» alle Hoheitsrechte und Einkünfte der Habsburger in den von den Eidgenossen beanspruchten Gebieten systematisch aufzeichnen, und er erneuerte als König die Freiheitsbriefe von Uri und Schwyz nicht. De facto änderte sich dadurch aber nichts: weil er durch andere Projekte im Reich gebunden war, verzichtete Albrecht darauf, seine Rechte aktiv durchzusetzen. Im Habsburger Urbar fehlen übrigens die Besitzungen in der Innerschweiz, wobei unklar ist, ob diese nie aufgezeichnet wurden oder ob sie nach der Eroberung Badens durch die Eidgenossen 1415 bewusst zerstört wurden. Auch die Wirtschaftsblockade hob Albrecht wieder auf, da die von ihm beherrschten Gebiete, besonders Luzern, ebenfalls Interesse am Handel über den Gotthard hatten. Nach der Ermordung Albrechts bei Königsfelden 1308 erneuerte der neue römisch-deutsche König Heinrich VII. von Luxemburg nicht nur die alten Freiheitsbriefe, sondern fasste Uri, Schwyz und Unterwalden in einer Reichslandvogtei zusammen und erkannte damit indirekt deren Bund an. Unterwalden erhielt dadurch ebenfalls den Status eines reichsunmittelbaren Landes. Heinrich gestand den drei Waldstätten auch das Privileg zu, vor keinem auswärtigen Richter erscheinen zu müssen, mit Ausnahme des königlichen Hofgerichts.Hans Conrad Peyer: Die Entstehung der Eidgenossenschaft. S. 184–187.

Zweite Phase: Der Morgartenkrieg mini|250px|Die Hausmachtgebiete der Adelsgeschlechter der Habsburger, Wittelsbacher und Luxemburger im Heiligen Römischen Reich während des 14. Jahrhunderts mini|links|150px|Der Habsburger Herzog Leopold I. von Österreich Die zweite Phase des habsburgisch-eidgenössischen Konflikts begann nach der Versöhnung König Heinrichs VII. mit den Habsburgern 1311. Der König sagte danach den Habsburgern eine Untersuchung ihrer Rechtsansprüche in der Innerschweiz zu, weshalb sich Schwyz und Unterwalden genötigt sahen, ihre Grenzen zu sichern. Schwyz besetzte das strategisch wichtige Arth und verwickelte sich mit dem Kloster Einsiedeln, das unter habsburgischer Vogtei stand, in einen Grenzstreit (→ Marchenstreit), in dessen Verlauf die Schwyzer mit Bann und Interdikt belegt wurden. Dadurch wurde der Überfall der Schwyzer vom 6. Januar 1314 auf Einsiedeln provoziert, der eine habsburgische Intervention fast unausweichlich machte. Erschwerend kam im Oktober 1314 der neuerliche Konflikt um den römisch-deutschen Königsthron hinzu. Der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne sahen sich beide als rechtmässig gewählten römisch-deutschen König und sammelten ihre Anhänger zum Entscheidungskampf. Da die drei Waldstätte die Partei Ludwigs ergriffen, verhängte Friedrich die Reichsacht über die Innerschweiz und setzte erneut eine Wirtschaftsblockade in Kraft.

mini|links|150px|Schlachtendenkmal in Morgarten Im Herbst 1315 zog der Bruder Friedrichs, Herzog Leopold von Österreich, dem die Verwaltung der habsburgischen Ländereien in den Vorlanden oblag, ein Heer in Zug zusammen, um die Schwyzer zu bestrafen. In einem konzentrischen Angriff wollte Leopold zusammen mit Otto von Strassberg und dem Adel von Luzern die drei Waldstätte über den Brünig, über den Vierwaldstättersee sowie von Norden her angreifen. Am 15. November 1315 fand mit der Schlacht am Morgarten die erste bewaffnete Kampfhandlung zwischen den Eidgenossen und den Habsburgern statt. Der Eidgenossenschaft gelang es, ein zahlenmässig und technisch überlegenes Heer zu schlagen. Nach dieser Niederlage verzichteten die Habsburger vorläufig auf weitere militärische Angriffe. Noch im Dezember 1315 erneuerten und erweiterten Uri, Schwyz und Unterwalden den Bund von 1291 im Sinn eines engeren politischen Zusammenrückens gegen die habsburgische Bedrohung. So sollten sämtliche Feudalabgaben aus dem Gebiet der Waldstätte für die Dauer des Krieges ausgesetzt werden, und die drei Länder verpflichteten sich auf eine gemeinsame Aussenpolitik. Die Feindschaft zwischen den Habsburgern und dem römisch-deutschen König Ludwig dem Bayer liess letzteren im März 1316 durch ein Lehensgericht sämtliche Rechte der Habsburger in den Waldstätten aufheben. Ausserdem erneuerte er die alten Freiheitsbriefe und stellte den Gotthard völlig unter die Kontrolle Uris, indem er 1317 den Urner Landammann als Reichsvogt über das Tal Urseren einsetzte. Durch die weiteren Entwicklungen in der Reichspolitik sahen sich die Habsburger 1318 gezwungen, den Waldstätten einen Waffenstillstand zu gewähren, der vorerst nur zehn Monate gelten sollte, jedoch mehrfach verlängert wurde. Die Waldstätter ermöglichten im Austausch die Wiederaufnahme des Handels und liessen auch die Feudalabgaben an Habsburg wieder zu. Die Habsburger akzeptierten den Verlust der Innerschweiz formell jedoch nicht, sondern bemühten sich weiter um die Wiedererrichtung ihrer Machtposition von vor 1291.Hans Conrad Peyer: Die Entstehung der Eidgenossenschaft. S. 188–191.

Zwar ist der Morgartenkrieg im Zusammenhang mit der langwierigen Auseinandersetzung um die Krone zwischen Friedrich dem Schönen und Ludwig dem Bayern zu sehen, dennoch ist die Bedeutung der Schlacht am Morgarten für das Heilige Römische Reich umstritten. Das Engagement der Habsburger in der Reichspolitik führte ohnedies zu einem vorläufigen Unterbruch des inneren Herrschaftsausbaus in den habsburgischen Territorien. Für die junge Eidgenossenschaft war die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit der Waldstätte durch Ludwig den Bayern, die auch eine Schwächung der habsburgischen Rechtsansprüche in der Innerschweiz bedeutete, ein grosser politischer Erfolg.

Dritte Phase: Konflikte um Luzern und Zürich mini|links|150px|Die heutigen Kantonswappen von Luzern und Zürich Die dritte Phase der Habsburgerkriege wurde durch die weiteren Entwicklungen im Reich einerseits sowie durch die Politik der Stadt Luzern ausgelöst. Die ständigen Auseinandersetzungen zwischen den Waldstätten und den Habsburgern brachten die Stadt Luzern, die erst seit 1291 Habsburg unterstand, in eine schwierige Situation, da ihre Handelsbeziehungen auf ein gutes Einvernehmen mit beiden Widersachern angewiesen waren. Im Weiteren bedeutete die habsburgische Herrschaft eine Bedrohung für die Autonomie Luzerns, weshalb die habsburgfeindliche Partei in der Stadt immer stärker wurde. Am 7. November 1332 schloss Luzern zusammen mit den Orten Gersau und Weggis deshalb ein «ewiges Bündnis» mit Uri, Schwyz und Unterwalden, in dem sich die Parteien unter anderem auf einen Defensivpakt sowie auf die Einberufung eines Schiedsgerichts verständigten. Die Rechte Habsburgs wurden in diesem Abkommen zwar vorbehalten, die antihabsburgische Stossrichtung des Bundes war dennoch offensichtlich.

Im Reich veränderte sich die Lage nach 1322 zu Ungunsten der Eidgenossenschaft. König Ludwig IV. setzte sich in der Schlacht bei Mühldorf gegen Friedrich den Schönen durch und wurde nun allgemein als römisch-deutscher König anerkannt. Er geriet aber kurze Zeit später in einen Konflikt mit dem Papst, weshalb er sich mit den Habsburgern aussöhnte und deren Besitz formal anerkannte. 1325 wurde Friedrich von Ludwig sogar als «Mitkönig» bezeichnet. Nach dem Tod Friedrichs verschwand der Gegensatz zwischen Ludwig, der zwischenzeitlich in Rom zum Kaiser gekrönt wurde, und Habsburg; das Interesse Ludwigs an der Eidgenossenschaft liess nach. 1331 bestätigte er zwar noch einmal die Privilegien von Uri, Schwyz und Unterwalden, 1334 sprach er jedoch Schwyz und Unterwalden Habsburg zu. Sofort begann wieder ein fehdeartiger Kleinkrieg zwischen den habsburgischen Gebieten und den Eidgenossen, der 1336 durch ein Schiedsgericht beigelegt wurde. Luzern verblieb zwar im Bund mit den Waldstätten, musste aber auch die habsburgischen Hoheitsrechte anerkennen. Ein Umsturz der Machtverhältnisse in der Stadt in der «Luzerner Mordnacht» von 1343 durch habsburgische Parteigänger scheiterte jedoch.

mini|links|150px|Darstellung Herzog Albrechts II. mini|hochkant|Stadt Luzern im 15. Jahrhundert.(Darstellung in der Chronik von Diebold Schilling, 1513) mini|hochkant|Die Bürger der Stadt Zürich leisten am 1. Mai 1351 den Bundesschwur vor Vertretern der vier Waldstätte.(Darstellung in der Chronik von Diebold Schilling, 1513)