Das Herzogtum Nassau war ein von 1806 bis 1866 bestehender deutscher Staat, der zunächst Mitglied des Rheinbunds und ab 1815 des Deutschen Bundes war. Infolge des Deutschen Krieges wurde das Herzogtum von Preußen annektiert und in die Provinz Hessen-Nassau eingegliedert. Seit 1946 gehört sein Gebiet zu den heutigen Bundesländern Hessen und Rheinland-Pfalz. Seine Hauptstadt war Wiesbaden, bis 1816 zusätzlich Weilburg.

Obwohl das „Nassauer Land“ seit dem Zweiten Weltkrieg keine politische Einheit mehr darstellt, lebt die geschichtliche und sprachliche Verbundenheit der Region bis heute in Vereinen wie dem Turngau Süd-Nassau, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und Unternehmen wie der Nassauischen Sparkasse fort.

Geographie mini|Nassauische Souveränitätserklärung vom 30. August 1806 mini|Bis 1816 residierten die Fürsten von Nassau-Weilburg auf Schloss Weilburg. Danach wurde es Herzogliche Nebenresidenz. mini|Schloss Biebrich am Rhein war 1817–41 der Sitz der nassauischen Herzöge, danach nur noch Sommerresidenz.

Das Gebiet des Herzogtums war im Wesentlichen deckungsgleich mit den Mittelgebirgen Taunus und Westerwald. Die südliche und westliche Grenze bildeten Main und Rhein, etwas nördlich der Mitte des Landes trennte die Lahn die beiden Mittelgebirge voneinander. Nachbar im Osten und Süden war das Großherzogtum Hessen, im Osten weiter die Landgrafschaft Hessen-Homburg und die Freie Stadt Frankfurt, im Westen lag die zu Preußen gehörende Rheinprovinz, zu der als Exklave auch der östlich von Nassau gelegene Kreis Wetzlar gehörte.

Bevölkerung Bei seiner Gründung im Jahr 1806 hatte das Herzogtum 302.769 Einwohner. Die Untertanen waren zumeist Bauern, Tagelöhner oder Handwerker. 1819 lebten sieben Prozent der Nassauer in Orten mit mehr als 2.000 Einwohnern, die übrigen in 850 kleineren Orten und 1200 Einzelgehöften. Nach Wiesbaden mit rund 5.000 Einwohnern war Limburg an der Lahn mit rund 2.600 Einwohnern die zweitgrößte Stadt. Bis 1847 wuchs die Stadt Wiesbaden auf 14.000 Einwohner an, die Stadt Limburg auf 3.400 Personen. Die drittgrößte Stadt war Höchst am Main.

Geschichte Entstehung Das Haus Nassau war im Verlauf seiner fast tausendjährigen Geschichte mehrfach in eine große Zahl von Seitenlinien zerfallen. Bis in das 18. Jahrhundert hatten sich jedoch die drei Hauptlinien der kleinen Fürstentümer Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg sowie Nassau-Dietz (später Oranien-Nassau) mit dem ungleich größeren Territorium in den Vereinigten Niederlanden herausgebildet. Ab 1736 wurden mehrfach Verträge und Abkommen zwischen diesen Linien geschlossen (Nassauischer Erbverein), die eine erneute weitere Aufspaltung verhindern und das gemeinsame politische Vorgehen koordinieren sollten. In diesem Rahmen wurden auch die Verwaltungsgliederungen der einzelnen Territorien angeglichen und damit der Grundstein für den späteren Zusammenschluss gelegt.

Nach dem Ersten Koalitionskrieg erlitten die drei Fürstentümer Gebietsverluste an Frankreich: Nassau-Dietz verlor alle Besitzungen in den Vereinigten Niederlanden und die beiden kleinen Fürstentümer Nassau-Weilburg und Nassau-Usingen verloren ihre linksrheinischen Ländereien. Ebenso wie die anderen weltlichen deutschen Fürstentümer sollten auch die Nassauer Fürsten mit säkularisierten geistlichen Gebieten entschädigt werden. Dazu führten sie Verhandlungen auf dem Rastatter Kongress (1797) und in Paris, mit dem Ziel, vor allem Gebiete der Kurfürstentümer Mainz und Trier zu erhalten. Die beiden Fürsten entschlossen sich zur engen Anlehnung an Napoleon, wohl auch unter dem Eindruck, dass ihr Verwandter Wilhelm I. der Niederlande seine Stammlande verlor, nachdem er auf preußischer Seite gegen Frankreich gekämpft hatte. Die Nassauer Fürsten versuchten sich als treue Vasallen zu beweisen, indem sie bereitwillig und oft über die gestellten Anforderungen hinaus Truppen für Napoleons Feldzüge stellten.

Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 entsprach weitgehend den Wünschen der beiden kleinen nassauischen Fürstentümer. Nassau-Oranien hatte sich bereits zuvor in Separatverhandlungen mit Napoleon geeinigt. Nassau-Usingen erhielt als Ersatz für die ehemalige Grafschaft Saarbrücken zwei Drittel der Grafschaft Saarwerden, die Herrschaft Ottweiler sowie kleinere Gebiete (insgesamt 60.000 Einwohner und 447.000 Gulden Steuereinnahmen pro Jahr) von Kurmainz Höchst, Königstein, Cronberg, Lahnstein und den Rheingau, von Kurköln einige rechtsrheinische Ämter, von Bayern das Unteramt Kaub, von Hessen-Darmstadt die Herrschaft Eppstein, Katzenelnbogen, und Braubach, von Preußen die ehemaligen Grafschaften Sayn-Altenkirchen und Sayn-Hachenburg und mehrere kurmainzische Klöster. Damit glich Nassau-Usingen seinen Bevölkerungsverlust wieder aus und erwarb Steuermehreinnahmen von rund 130.000 Gulden. Nassau-Weilburg gab die Herrschaft Kirchheim und Stauf sowie sein Drittel der Grafschaft Saarwerden ab (15.500 Einwohner, 178.000 Gulden Steuereinnahmen). Dafür erhielt es zahlreiche kleine kurtrierische Besitzungen, darunter Ehrenbreitstein, Vallendar, Sayn, Montabaur und Limburg, drei Abteien und das Chorherrenstift Limburg. Dies summierte sich auf 37.000 Einwohner und 147.000 Gulden an Jahressteuern.

Im Verlauf des Entstehungsprozesses wuchs auch das Kammergut des Fürstenhauses beträchtlich auf mehr als 52.000 Hektar Wälder und landwirtschaftliche Fläche an. Diese Staatsdomänen machten 11,5 Prozent der Landesfläche aus und lieferten mit rund einer Million Gulden Gewinn pro Jahr den größten Teil der Staatseinnahmen.

Bereits vor dem eigentlichen Reichsdeputationshauptschluss, im September und Oktober 1802, besetzten die beiden nassauischen Fürstentümer die ihnen zugefallenen kurkölnischen und Kurmainzer Gebiete mit Truppen. Im November und Dezember folgte auch die Besitznahme durch zivile Verwaltungsbeamte mit Neuvereidigung der vorherigen Beamtenschaft und der Einwohner. Den Berichten der nassauischen Beamten zufolge wurde die neue Herrschaft von der Bevölkerung in den meisten Gebieten begrüßt oder zumindest ohne Proteste hingenommen, da die nassauischen gegenüber den vorherigen kirchlichen Fürstentümern als deutlich liberaler eingeschätzt wurden. Von Dezember 1802 bis September 1803 wurden zudem die wohlhabenden Klöster und Stifte aufgelöst: das Antoniterkloster Höchst, das St. Georgenstift Limburg, die Zisterzienserklöster Eberbach, Tiefenthal und Marienstatt, das Prämonstratenserkloster Arnstein und das Benediktinerkloster Schönau. Die Auflösung der besitzlosen Klöster zog sich bis 1817 hin, da der Staat mit der Auflösung eine Pensionspflicht der Mönche und Konversen übernehmen musste. Von Oktober 1803 bis Februar 1804 folgte zunächst die teils militärische Besetzung, dann die Mediatisierung zahlreicher reichsritterlicher und reichsunmittelbarer Territorien. Erst im August und September 1806 wurde die Inbesitznahme auch rechtlich per Edikt, gestützt auf die Rheinbundakte, vollzogen. Dieser Vorgang rief unter der Reichsritterschaft erheblichen Widerstand hervor, der aber folgenlos blieb, nicht zuletzt, da die Nassauer Fürsten bei der Inbesitznahme von französischen Beamten und Soldaten unterstützt wurden.

Am 17. Juli 1806 traten Fürst Friedrich August von Nassau-Usingen und sein Vetter Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg dem Rheinbund bei. Im Gegenzug dafür erhielt Friedrich August, der Älteste des Hauses Nassau, den Titel eines souveränen Herzogs von Nassau. Friedrich Wilhelm wurde der Titel des souveränen Fürsten von Nassau verliehen. Die Fürsten fällten die Entscheidung, ihre beiden Fürstentümer nun endgültig zu einem Herzogtum zu vereinen. Dies wurde formal am 30. August 1806 vollzogen. Diese Entscheidung wurde dadurch begünstigt, dass Friedrich August keine männlichen Nachkommen hatte und der wesentlich jüngere Friedrich Wilhelm ohnehin sein Erbe geworden wäre. Staatsminister waren Hans Christoph Ernst von Gagern und Ernst Franz Ludwig Marschall von Bieberstein. Nach 1811 leitete von Bieberstein bis zu seinem Tod die Amtsgeschäfte alleine.

Beide Teil-Herzogtümer verfügten anfänglich über eine jeweils eigene Regierung in Wiesbaden und Weilburg. Eine dritte Regierung bestand in Ehrenbreitstein für die Gebiete der Grafschaften Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen. Bis 1816 wurden diese Regierungen in Wiesbaden vereinigt. Aus mehr als 20 vorher selbstständigen Teilen und Territorien, säkularisierten und ehemals dem Reich unterstellten Gebieten mit unterschiedlichen Bekenntnissen und Interessen wurde das neue Land geformt.

Eine im Jahr 1813 nach dem Untergang Napoleons drohende Zerschlagung des Herzogtums vermieden die Herzöge und ihre Regierung durch eine enge Anlehnung an Österreich, das im August 1813 zu den Alliierten übertrat. Am 23. November 1813 trat Nassau im Großen Hauptquartier in Frankfurt/Main zu den Alliierten über. In dem zugehörigen Vertrag garantierten Russland, Österreich und Preußen das souveräne Fortbestehen des Herzogtums Nassaus. Das Herzogtum erklärte sich im Gegenzug zu Gebietsabtretungen im Rahmen einer Neuordnung Deutschlands bereit, die aber gegen Entschädigung stattfinden sollten. Zudem gewannen die Herzöge in Preußen Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein als Unterstützer, obwohl dieser zu den auf dem Gebiet des Herzogtums mediatisierten Standesherren gehörte. Sein anfänglicher Protest verwandelte sich nach einer erheblichen Entschädigung durch die Nassauer zu einer dauerhaften Unterstützung des Herzogtums.

Im Jahr 1815 kam es noch einmal zu einem Gebietszuwachs für das Herzogtum. Als die nassau-oranische Linie am 31. Mai die niederländische Königskrone erhielt, musste sie ihre Stammlande an Preußen abtreten, das am Folgetag einen Teil davon an das Herzogtum Nassau weitergab. Im Rahmen des zugehörigen Abkommens erfolgten weitere kleinere Gebietsverschiebungen, in deren Rahmen Nassau Grenzstreifen nahe Siegen und Wetzlar an Preußen abgab und dafür die Niedergrafschaft Katzenelnbogen erhielt. Nach diesem Abschluss der Territorialentwicklung ließ die Opposition der mediatisierten Häuser nach, die bis dahin noch auf eine Wiederherstellung ihrer Territorien gedrängt hatte. Letztmals formierte sie sich in der Herrenbank des Landtags.

Reformära Im Stil des aufgeklärten Absolutismus, aber inhaltlich an die Rechtslage in den französisch besetzten Gebieten angelehnt, dekretierten die Landesherren eine Reihe von Reformen, die in anderen deutschen Territorien bereits früher vollzogen worden waren. Die Ausarbeitung hatte Staatsminister von Bieberstein in Rücksprache mit dem Freiherrn vom Stein erledigt. Zu den Reformen zählten die Aufhebung der Leibeigenschaft (1806), die Zulassung konfessioneller Mischehen (1808), die Einführung von Reise- und Niederlassungsfreiheit (1810) und eine grundlegende Steuerreform, die 1812 insgesamt 991 direkte Steuern durch eine einheitliche und sozial abgestufte Grund- und Gewerbesteuer ersetzte. Entehrende Körperstrafen wurden aufgehoben und die Kulturverordnung förderte die eigenverantwortliche Bewirtschaftung von Grund und Boden.

Aufgrund der religiösen Heterogenität führte Nassau mit dem Schuledikt vom 24. März 1817 die Simultanschulen ein und am 14. März 1818 – erstmals in Deutschland – ein flächendeckendes staatliches Gesundheitssystem, siehe Apothekenwesen in Nassau. Als eine der letzten großen Reformen wurde 1819 die Gewerbefreiheit eingeführt.