mini|Gewaltsame Auflösung eines Auflaufs 1833 mini|Friedlicher Menschenauflauf anlässlich der Kapitulation Japans 1945 auf dem Times Square Als Auflauf bezeichnet man eine größere Menschengruppe, die sich aus einem gemeinsamen Grund an einem öffentlichen Ort eingefunden hat. Ein Wörterbuch von 1985 beschreibt dies als „das Zusammenlaufen vieler erregter Menschen“.Knaurs Wörterbuch der deutschen Sprache. Lexigrafisches Institut, München 1985, S. 153. Auch der Ausdruck Menschentraube ist gebräuchlich.https://www.dwds.de/wb/Menschentraube

Mögliche Anlässe Allgemein kann ein Auflauf spontan, aufgrund von Sensationen, wie bestimmten Veranstaltungen oder Prominenten in der Öffentlichkeit, entstehen. Menschen, die sich aus Neugier an Unfall- oder Katastrophenschauplätzen versammeln, werden Schaulustige genannt. Ein Auflauf kann sich auch entwickeln, wenn Menschen aus Empörung über ein Ereignis oder eine Nachricht auf die Straße gehen.

Im weiteren Sinne können auch angekündigte Zusammenkünfte, wie die zivile Parade, der Flashmob oder die Demonstration als Menschenauflauf bezeichnet werden.

Rechtliches In Deutschland bezeichnete „Auflauf“ (§ 116 StGB) die Straftat des rechtswidrigen Verweilens einer Menschenmenge an öffentlichen Plätzen.Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871. Besonderer Teil, Sechster Abschnitt. Widerstand gegen die Staatsgewalt. Paragraf 116. lexetius.com Dieser Straftatbestand wurde wie der des „Aufruhrs“ (§ 115 StGB) in der Bundesrepublik 1970 abgeschafft, jedoch blieb der Tatbestand des Landfriedensbruchs verändert bestehen. Der "Auflauf" wurde zur Ordnungswidrigkeit "Unerlaubte Ansammlung" herabgestuft (seit 1975 OWiG).

Auch in Österreich-Ungarn bestanden vergleichbare Regelungen.

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Demonstrationsart