Dumping (; ) ist im Außenhandel und im Wettbewerbsrecht der Anglizismus für den Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen zu einem Marktpreis, der unterhalb der Herstellungskosten oder Selbstkosten liegt.
Allgemeines Der Begriff des Dumping stammt aus dem Außenhandel, worunter allgemein der Export einer Ware auf dem Weltmarkt unterhalb des Marktpreises verstanden wird, der auf dem Inlandsmarkt (Binnenmarktpreis) des Exportstaates liegt.Thomas Plümper, Lexikon der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 1996, S. 10 Ist der geforderte Preis für ein bestimmtes Gut im Ausland niedriger als im Inland, so spricht man von Dumping.Andreas Herrmann/Hermann Diller, Handbuch Preispolitik, 2003, S. 168 Dumping als eine Form der internationalen Preisdiskriminierung ist auf Wettbewerbsbeschränkungen im Land des Exporteurs zurückzuführen.Mitteilungen der EU-Kommission vom 6. Dezember 2006, Das globale Europa, in: KOM 2006, S. 4 Hier besteht die Gefahr, dass der Exporteur einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil durch Dumping erzielen könnte.Lilian Habermann/Holger Pietzsch, Individualrechtsschutz im EG-Antidumpingrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, 2004, S. 5; ISBN 3-86010-722-4
Werden aus inländischer Produktion Waren unterhalb der Herstellungs- oder Selbstkosten im Inland verkauft, handelt es sich um eine systematische Kampfpreisunterbietung, die wegen fehlendem Auslandsbezug nicht Dumping genannt wird (siehe Preisbindung). Der klassische Benrather Tankstellenfall vom Dezember 1931RG, Urteil vom 18. Dezember 1931, Az.: = RGZ 134, 342 betraf ein Preiskartell für Autobenzin mit der Absicht eines Verdrängungswettbewerbs, den das Reichsgericht für unzulässig einstufte. Generell gilt heute eine grundsätzliche Preisunterbietungsfreiheit, sofern sie mit dem Lauterkeitsrecht vereinbar ist.BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008, Az.: I ZR 48/06 = ; „Küchentiefstpreis-Garantie“ Im Inland hergestellte und im Inland verkaufte Waren dürfen mithin unter bestimmten Voraussetzungen auch unterhalb ihrer Herstellungs- oder Selbstkosten verkauft werden.
Betriebswirtschaftslehre Die Betriebswirtschaftslehre geht davon aus, dass das Unternehmensziel der Gewinnmaximierung in der Privatwirtschaft nur erreicht werden kann, wenn der Preis die Herstellungskosten und eine angemessene Gewinnmarge deckt:Günter Wöhe/Ulrich Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 36/39; ISBN 978-3-8006-4687-6 . Entsprechend wird das Kostendeckungsprinzip (in öffentlichen Unternehmen) erfüllt, wenn der Preis die Herstellungskosten (Verwaltungskosten) deckt: . In beiden Fällen ist sichergestellt, dass die Umsatzerlöse zumindest die Herstellungskosten decken.
Formal handelt es sich um Dumping, wenn beim Exporteur , der Preis niedriger ist als Herstellungskosten und Gewinn. Das hat zur Folge, dass Verluste entstehen, durch die der Exporteur zum Grenzanbieter wird und letztlich in die Insolvenz gerät. Der Exporteur muss also versuchen, durch die im Inland erzielten Umsatzerlöse (Inlandsumsatz) auch die Fixkosten seiner – mit niedrigeren Preisen versehenen – Exporte zu decken, so dass die im Ausland erzielten Exporterlöse lediglich die Grenzkosten decken müssten.Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1984, Sp. 1115; ISBN 3-409-30383-9 Gelingt dies nicht und wird trotzdem Dumping betrieben, müssen negative externe Effekte für Ausgleich sorgen. Exporteure von Gütern mit negativen externen Effekten müssen nicht alle Kosten tragen, die durch die Produktion ihrer Güter verursacht werden.
Dies kann dadurch geschehen, dass der Staat seinen Exporteuren eine Exportsubvention gewährt, deren Erträge oder Kostenersparnis den Exporteuren zur Kostendeckung verhelfen. Das gilt auch für staatliche Ausfuhrerstattungen, Exportprämien, Frachtsubventionen oder Zinssubventionen.
Geschichte Als erstes weltweites Antidumping-Gesetz wird in der Fachliteratur der US-amerikanische Wilson Tariff Act aus 1884 angesehen,Andreas Knorr, Antidumping Rules vs. Competition Rules, in: Globalisierung der Weltwirtschaft, Band 31, 2004, S. 5 der eine Bekämpfung unterschiedlicher Preise beim Import vorsah. Im Jahre im 1904 führte Kanada mit dem Custom Tariff Act ein Antidumping-Gesetz ein. Es ermöglichte einen Importzoll auf ausländischen Stahl, ohne dass andere Importe hiervon betroffen wurden.Xinmiao Yu, Substitution des Antidumpingrechts durch extraterritoriale Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts, 2010, S. 37 Das Gesetz erlaubte einen Importzoll auf alle eingeführten Waren, die zu einem unterhalb eines fairen Marktpreises liegenden Importpreis nach Kanada gelangten.
In den USA gab es ein Verbot der Preisdiskriminierung im Inland durch den Clayton Act von 1914. Der seit 1916 bestehende Antidumping Act erlaubte den Importeuren, gegen ausländische Exporteure gerichtlich vorzugehen, die Waren zu Preisen exportierten, welche deutlich niedriger waren als die Preise, zu denen dieselben Produkte im Land des Exporteurs verkauft wurden. Hintergrund dieses Gesetzes waren die zahlreichen deutschen Kartelle, die damals in den USA verboten waren. Deutsche Kartelle konnten auf dieser Grundlage den US-Markt penetrieren wie beispielsweise das Farbstoffkartell, das mit 90 % Weltmarktanteil den Weltmarkt beherrschte.Xinmiao Yu, Substitution des Antidumpingrechts durch extraterritoriale Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts, 2010, S. 37 Im Jahre 1921 gab es eine Anpassung des Antidumping Acts von 1916. Auf diesen beiden Gesetzen baute das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) auf, das im Januar 1948 in Kraft trat. Im Dezember 1994 kam es zu einem Übereinkommen zwischen GATT und der WTO („Antidumping-Übereinkommen“), das die Bestimmungen des GATT konkretisierte. Seit April 1994 ist die WTO Rechtsnachfolgerin des GATT.
Wettbewerbsfragen Das GATT – dessen Antidumping-Regeln noch heute gelten – ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der den Freihandel propagiert und den fairen Handel () unterstützt. Dumping widerspricht den Regeln des fairen Handels.
Gemäß Abs. 1 GATT liegt Dumping vor, wenn Waren zu einem geringeren als dem normalen Warenwert in den Handel eines anderen Landes exportiert werden. Als „normaler Preis“ werden die Herstellungskosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge verstanden.Ralph Landsittel, Dumping im Außenhandels- und Wettbewerbsrecht, 1987, S. 17 f.; ISBN 978-3-7890-1366-9 Der Exportpreis einer Ware muss bei Dumping also unter dem Inlandspreis liegen oder dem Preis, zu dem die Ware in einen Drittstaat exportiert wurde oder der unter den Herstellungskosten liegt. Dumping ist in diesen Fällen bekämpfbar, wenn es zu einer materiellen Schädigung der Industrie des Importstaates kommt oder eine bedeutende Verzögerung der Errichtung einer heimischen Industrie verursacht oder zu verursachen droht.
Dumping in diesem Sinne ist Teil der Preispolitik, die auf einen Preiswettbewerb abzielt. Wenn die im Ausland gültigen Preise dem Exporteur keine (volle) Kostendeckung mehr gewährleisten, handelt es sich um Dumping im engeren Sinne.Stephan Koch, Die Abwehr des Dumping: Das Beispiel des amerikanischen Rechts, in: Otto Sandrock (Hrsg.), Abhandlung zum Recht der internationalen Wirtschaft, Band 11, 1989, S. 17; ISBN 978-3-8005-6914-4
AEUV erwähnt Dumping und Exportsubventionen als handelspolitische Schutzmaßnahmen, die vom Rat der Europäischen Union zum Schutz des EU-Binnenmarkts beschlossen werden können. Zudem ist auch AEUV im Rahmen eines Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung einschlägig.
Arten Dumping kann in der Ausnutzung regional unterschiedlicher zyklischer Nachfrageschwankungen bestehen (), im schnellen Marktzutritt auf Auslandsmärkten (), der Abschreckung potenzieller Konkurrenten () oder im Verdrängungswettbewerb ().Hermann Diller, Preispolitik, 1985, S. 304 f. Sinkt die Nachfrage konjunkturbedingt in einem Importstaat, kann ein Exporteur individuell für diesen Importstaat seine Preise senken, um von dort mehr Nachfrage zu generieren (). Wird beim Marktzutritt das Preisniveau dieses Marktes durch Dumpingpreise eines neu hinzugekommenen Wettbewerbers unterschritten, kann er Nachfrage generieren, die den etablierten Konkurrenten entzogen wird ().
Weitere Formen sind das Lohndumping und Steuerdumping, die im Rahmen der Globalisierung entstehen können.Alfred Maußner/Klaus Georg Binder, Ökonomie und Ökologie, 1999, S. 456 Lohndumping wird von der WTO als legales Mittel der Wettbewerbsfähigkeit eines Staates anerkanntCarsten Lenz/Nicole Ruchlak, Kleines Politik-Lexikon, 2001, S. 235 und betrifft niedrigere Exportpreise, die durch geringere Arbeitskosten (Personalkosten und Lohnnebenkosten) im Niedriglohnland verursacht werden.Reinhold Sellien, Dr. Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1977, Sp. 152 Ein Lohndumping liegt nicht vor, wenn das Arbeitsentgelt der Grenzproduktivität der Arbeit entspricht.
Um Steuerdumping handelt es sich, wenn Staaten im Steuerwettbewerb miteinander stehen und versuchen, durch Ausgestaltung ihres nationalen Steuersystems bestimmte Steuerarten unter ein international übliches Niveau zu senken und zu Niedrigsteuerländern oder Steueroasen werden. Geringere Ertrag- oder Kostensteuern verringern die Gesamtkosten und ermöglichen den begünstigten Exporteuren niedrigere Preise auf dem Weltmarkt. Das von der WTO erlaubte Agrardumping wird bei Agrarprodukten dadurch betrieben, dass die Agrarpreise teilweise erheblich unter den Produktionskosten liegen.
Schließlich kann unterschieden werden danach, ob der Exporteur selbst Preispolitik betreibt oder der Staat eingreift: Preispolitik des Exporteurs: Motive für Dumping können in der Markterschließung neuer Märkte, im Abbau von Überkapazitäten oder im Verdrängungswettbewerb liegen. Durch letzteren werden Konkurrenten völlig ausgeschaltet, um anschließend den Preis ohne Wettbewerbsdruck anheben zu können ().Christian Tietje, Internationales Wirtschaftsrecht, 2015, S. 221 Staatliche Maßnahmen: Der Staat gewährt Exportsubventionen oder andere Subventionen, senkt Unternehmenssteuern oder nimmt eine Abwertung der eigenen Währung vor (kompetitive Abwertung). Im Rahmen der Preispolitik trifft der Exporteur autonome Entscheidungen (Aktionsparameter), während er bei staatlichen Maßnahmen auf die Wirtschaftspolitik seines Staates angewiesen ist (Datenparameter), um Dumping betreiben zu können.
Wirtschaftliche Aspekte Dumping kann erst möglich werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:Paul Krugman/Maurice Obstfeld/Marc Melitz, Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 9. Auflage: 9., 2011, S. 191; ISBN 978-3-86894-134-0 Branchenspezifisch unvollkommener Wettbewerb: Unternehmen haben gewissen Einfluss auf die Preise (keine perfekten Preisnehmer) und Marktsegmentierung: Inländer können die Exportgüter nicht ohne weiteres kaufen (keine Arbitrage).