mini|Versteigerung im Rahmen der Varlık Vergisi Als Varlık Vergisi wurde in der Türkei eine Vermögensteuer bezeichnet, welche am 11. November 1942 von der Regierung des der Cumhuriyet Halk Partisi (CHP) angehörenden Ministerpräsidenten Şükrü Saracoğlu als Gesetz Nr. 4305 eingeführt wurde. Mit dieser Steuer wollte die Regierung die Unzufriedenheit in der Bevölkerung über die vor allem durch hohe Militärausgaben verursachte schlechte Versorgungslage besänftigen. Sie verband die Einführung mit nationalistischen Hetzkampagnen und organisierte die Erhebung so, dass fast ausschließlich Angehörige nationaler Minderheiten – Armenier, Griechen und türkische Juden – von dieser Vermögensbesteuerung betroffen waren.
Der Kampf gegen nationale Minderheiten Das Varlık Vergisi war ein weiterer Baustein in einer schon länger anhaltenden Kampagne zur Türkisierung.Siehe hierzu: Uzay Bulut: Jews in Turkey: Unending Discrimination Dieser Türkisierung lag ein Konzept von Staatsbürgerschaft zu Grunde, „das auf der Deckungsgleichheit von Religion und Nation und damit auf der ausschließlich kulturellen Begründung von Staatszugehörigkeit und Staatsbürgerrechten beruht“.Günter Seufert: "Religiöse Minderheiten in der Türkei" Nichtmuslime in der Türkei galten nach diesem Konzept, in dem Kultur als Deckwort für muslimische Religionszugehörigkeit stand, als nicht integrierbar und mussten immer wieder mit ausgrenzenden Maßnahmen des Staates rechnen.
Als ein weiteres Gesetz zur Ausgrenzung nationaler Minderheiten nennt Seufert neben dem erwähnten Beamtengesetz ein ebenfalls 1926 verabschiedetes Siedlungsgesetz, welches das Innenministerium ermächtigte, Angehörige von Minderheiten umzusiedeln oder des Landes zu verweisen. Weitere Glieder in dieser Kette waren das Thrakien-Pogrom von 1934, während dem moslemische Bevölkerungsteile die jüdische Minderheit angriffen, und in den Jahren vor dem Erlass des Vermögenssteuer-Gesetzes im Mai 1941 die Zwangsrekrutierung und Internierung nichtmuslimischer Männer im Alter zwischen 25 und 45 Jahren sowie im Frühjahr 1942 die vom Ministerpräsidenten verfügte Entlassung von in staatlichen Einrichtungen beschäftigten Juden.Corry Guttstadt: Die Türkei, die Juden und der Holocaust Die Vermögenssteuer gilt Guttstadt gleichwohl als „gravierendste Maßnahme, die die Minderheiten und insbesondere die Juden der Türkei traf“.
Die Einführung der Vermögenssteuer Die Türkei befand sich 1942 aufgrund hoher Militärausgaben in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, die sich für die Bevölkerung vor allem durch eine schlechte Versorgungslage und durch extreme Preissteigerungen bemerkbar machte. Offenbar um der wachsenden Unzufriedenheit in der Bevölkerung entgegenzuwirken, veröffentlichten die türkischen Medien seit dem Sommer 1942 kampagnenartig Artikel, in denen „Nichtmuslime als Schieber und Betrüger diffamiert“ und als Schuldige für die Wirtschaftskrise angeprangert wurden.Raffi Bedrosyan: The 1942 Wealth Tax Disaster of Turkey Obwohl sich die Artikel gegen alle Minderheiten in der Türkei richteten, standen doch die Juden besonders im Fokus der Diffamierungen. Im Stile des Nazi-Blattes Der Stürmer wurden sie als Schwarzmarktjuden karikiert, die „als Wucherer auf dem Rücken des Volkes für die Not der Bevölkerung verantwortlich“ seien.
So vorbereitet, konnte Regierungschef Saracoğlu dann am 11. November 1942 vom Parlament das Gesetz Nr. 4305 verabschieden lassen.
Für den Politikwissenschaftler Basak Ince war der „wahre Grund für die Vermögenssteuer […] die Eliminierung von Nicht-Muslimen aus der Wirtschaft“Basak Ince, zitiert nach Uzay Bulut: Jews in Turkey: Unending Discrimination, beziehungsweise sollte das Gesetz, wie es in einer von Guttstadt zitierten Quelle heißt, „die Besitzenden unter den Minderheiten schwächen […], während die türkischen Kapitalbesitzer geschützt würden“.
Die Steuer zielte auf die Türkisierung der Wirtschaft und die Beendigung der wirtschaftlichen Vormachtstellung der religiösen Minderheiten, denn sie traf vor allem wohlhabende Vertreter dieser Minderheiten.Klaus Kreiser, Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei, S. 393. Laut Klaus Kreiser sagte Präsident İsmet İnönü zum Gesetz, dass wenn man die auf dem türkischen Markt dominanten Ausländer beseitigt, den Markt den Türken übergibt.Klaus Kreiser; Geschichte der Türkei, S. 73
Anwendung Die Varlık Vergisi hatte durch ihre innere Logik und ihre Auslegung schwerwiegende Auswirkungen auf die Angehörigen der Minderheiten in der Türkei, vor allem auf jene, die im Geschäftsleben in der Türkei eine bedeutende Rolle spielten. Nichtmuslime wurden mit deutlich höheren Steuersätzen belegt als der Rest der Bevölkerung, was faktisch zu einer Enteignung der Juden, Griechen und Armenier führte. In der Praxis wurde die Bevölkerung nach ihrer Herkunft und hauptsächlich nach der Religionszugehörigkeit kategorisiert und erhielt einen Buchstaben zugewiesen. Diese lauteten in einer ersten Stufe folgendermaßen: „M“ für Muslim „G“ für gayrimüslim, also Nicht-Muslim Später folgten noch zwei weitere Gruppen: „D“ für Dönme „E“ für ecnebi, also Ausländer Je nach zugewiesener Gruppe war die Höhe der auf das von KommissionenNach Raffi Bedrosyan gehörten diesen Steuerveranlagungskommissionen nur Türken an, meist Geschäftsleute und Kaufleute, die mit den Armeniern, Juden und Griechen konkurrierten und dann am meisten vom Bankrott der Minderheiten zu profitierten. (Raffi Bedrosyan: The 1942 Wealth Tax Disaster of Turkey) geschätzte Vermögen zu zahlenden Steuer unterschiedlich.Coşkun Can Aktan, Dilek Dileyici, Özgür Saraç: . S. 6, m.w.N. (PDF-Datei, 374 KB; türkisch) Bevölkerungsgruppe Höhe der zu zahlenden SteuerCorry Guttstadt: Turkey, the Jews, and the Holocaust. Cambridge University Press, 2013. S. 75Andrew G. Bostom: The Legacy of Islamic Antisemitism: From Sacred Texts to Solemn History. Prometheus Books; Reprint edition, 2008. S. 124Nergis Erturk: Grammatology and Literary Modernity in Turkey. Oxford University Press, 2011. S. 141Armenier 232 %Juden 179 %Griechen 156 %Muslime 4,94 % Welche Auswirkungen das hatte, beschreibt Guttstadt am Beispiel der Stadt Istanbul.
Konnten die Steuerpflichtigen der Zahlung nicht rechtzeitig nachkommen, so wurden sie in ein Arbeitslager geschickt.Vgl. Art. 12 des Gesetzes Nr. 4305, vom 11. November 1942 über die Vermögensteuer. Am 27. Januar 1943 fuhr ein erster Zug mit 32 Personen vom Istanbuler Bahnhof Haydarpasa aus nach Aşkale. Aşkale und das etwa zwei Kilometer entfernte Dorf Pırnakapan boten für die ersten vier Transporte insgesamt 319 Personen Platz. Als am 22. März 1943 der fünfte Transport mit weiteren 60 Menschen den Bahnhof Aşkale erreichte, gab es für sie keine Aufnahmemöglichkeit mehr. Auf Schlitten und Lastwagen wurden sie auf einem zweitägigen Transport, für den ein Zug lediglich zweieinhalb Stunden benötigte, nach Erzurum verbracht. Danach wurden alle aus Istanbul kommenden Zwangsverschickten direkt nach Erzurum gebracht.Ayhan Aktar: Einleitung zu Yorgo Hacıdimitriadis' in Aşkale-Erzurum
Am 8. August 1943 wurden ca. 900 der in Aşkale und Erzurum Internierten nach Sivrihisar verlegt.Ayhan Aktar: Varlık Vergisi ve ‘Türkleştirme’ Politikaları, S. 151 An anderer Stelle schreibt Aktar, dass sie dazu eine viertägige Reise von Erzurum aus auf Güterwagen antreten mussten. In Sivrihisar, wohin Steuerschuldner aus Izmir direkt verbracht wurden, mussten sie unter äußerst schwierigen Bedingungen leben und arbeiten. Sie schliefen in offenen Zelten auf freiem Feld und arbeiteten bis in die erste Dezemberwoche hinein im Straßenbau.
Guttstadt berichtet, dass auch Ausländer von der Vermögenssteuer betroffen waren. Am Beispiel der Deutschen zeigt sie aber, dass denen durch binationale Verhandlungen entgegengekommen worden war und sie zusätzlich von Transferleistungen aus Deutschland profitierten. Guttstadt geht deshalb davon aus, dass sich die Steuer im Wesentlichen nicht gegen Ausländer gerichtet habe, „sondern gegen die eigenen Minderheiten (denen im Gegensatz zu den Deutschen auch nur äußerst selten Aufschub oder Ermäßigung gewährt wurde)“.
Auswirkungen Gegen die veranlagte Steuer konnte weder Einspruch noch Berufung eingelegt werden, und sie war innerhalb einer kurzen FristWie knapp diese Frist bemessen war, ist unklar. Es finden sich viele Quellen, in denen von 14 oder 15 Tagen die Rede ist, aber ebenso oft wird eine Frist von 30 Tagen genannt. in bar zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist wurde das Vermögen derjenigen, die zur Zahlung nicht in der Lage waren, wegen Nichtzahlung beschlagnahmt und anschließend versteigert. Die Betroffenen verloren Geschäfte und Häuser ebenso wie Wohnungseinrichtungen und Haushaltsgegenstände. Nach Guttstadt waren auch jüdische Emigranten von der Vermögenssteuer betroffen und mussten gegebenenfalls auch mit Beschlagnahmungen rechnen. Bei Raffi Bedrosyan heißt es über die Folgen dieses staatlich organisierten Raubs:
Guttstadt berichtet von Selbstmorden in der Folge der Anwendung der Vermögenssteuer, und für viele war mit der Beschlagnahmung und Versteigerung ihres Besitzes noch nicht das Ende der Verfolgung erreicht. Wer die vorgegebene Steuerschuld nicht begleichen konnte, wurde zur Zwangsarbeit in ein Arbeitslager verbracht. Unter Berufung auf Basak Ince heißt es bei Uzay Bulut, dass von 40.000 Steuerschuldnern etwa 5.000 in diese Lager geschickt worden seien. Sie alle waren Mitglieder nicht-muslimischer Gemeinschaften und mussten in den Lagern schwere körperliche Arbeiten verrichten. Die Regierung habe auch das Vermögen der nahen Verwandten der Steuerschuldner beschlagnahmt, selbst wenn diese in den Arbeitsdienst geschickt worden waren, und obwohl das Gesetz vorgesehen habe, dass Menschen über 55 vom Arbeitsdienst befreit seien, wären 75- und 80-jährige Männer und sogar Kranke auf den Bahnhof gezerrt und abgeschoben worden.Uzay Bulut: On November 11, 1942
Das bekannteste dieser Arbeitslager befand sich in Aşkale.
Abschaffung Die Varlık Vergisi wurde am 15. März 1944 per Gesetz abgeschafft, nach Uzay Bulut nach Kritik und auf Druck von Großbritannien und den Vereinigten Staaten. Die Zahl der Steuerpflichtigen betrug zu dieser Zeit 114 368. Insgesamt wurden Steuern in Höhe von 465.384.820 Lira erhoben. 40.478.399 Lira wurden auf Grund von Steuerbefreiungenu. a. durch das Zusatzgesetz Nr. 4501 vom 17. September 1943 zum Vermögensteuergesetz, RG Nr. 5513 vom 21. September 1943. (Gesetzestext; türkisch) und 109.985.481 Lira durch die Abschaffung der Varlık Vergisi nicht mehr eingenommen. Somit wurden bis zum Februar 1944 insgesamt 314.920.940 Lira eingenommen.Coşkun Can Aktan, Dilek Dileyici, Özgür Saraç: . S. 20, Tabelle 1, m.w.N. (PDF-Datei, 374 KB; türkisch) Dies entspricht einem heutigen Geldwert von etwa 3 Mrd. US-Dollar. Das offizielle Bruttosozialprodukt der Türkei betrug 1944: 7 586 000 000 Lira, der Haushalt des Landes 1940: 550 209 438 Lira.
In Istanbul waren 62 575 Personen steuerpflichtig. Dabei machte die Gruppe der Istanbuler Muslime mit 4 195 Steuerpflichtigen 7 %, die Gruppe der Istanbuler Nicht-Muslime mit 54 377 Personen 87 % aus.Coşkun Can Aktan, Dilek Dileyici, Özgür Saraç: . S. 21, Tabelle 2, m.w.N. (PDF-Datei, 374 KB; türkisch)
Kontinuitäten türkischer Politik Aus der Perspektive der von der Vermögenssteuer betroffenen Juden in der Türkei schreibt Guttstadt: