Die Frage Wer ist Jude? () wird im Judentum seit seinen Anfängen immer wieder diskutiert und verschieden beantwortet. Nach der etwa seit dem Jahr 200 gültigen Halacha, dem jüdischen Recht, ist Jude oder Jüdin, wer von einer Jüdin geboren wurde (Matrilinearität), unabhängig davon, ob der Vater ebenfalls Jude war oder ist; wer als gebürtiger Nichtjude zum Judentum übergetreten ist (Konversion, hebr. Gijjur). Die beiden Kriterien entsprechen dem Doppelcharakter des Judentums als Volk, in das man geboren wird, und als Glaubensgemeinschaft, der man beitreten kann. Alle geborenen oder übergetretenen Juden gehören nach der Halacha ganz zu diesem Volk.
Alle jüdischen Richtungen erkennen die halachische Definition im Grundsatz an. Weil das Judentum kein zentrales Lehramt kennt, vollziehen sie Übertritte zum Judentum nach verschiedenen Regeln. Im orthodoxen und konservativen Judentum müssen Proselyten, die keine jüdische Mutter haben, nach der Halacha übertreten, und ein Rabbinatsgericht (Beth Din) muss den Übertritt anerkennen. Dann sind sie vollgültige Juden, unabhängig von sonstigen Unterschieden, ihrem Glauben an jüdische Prinzipien und ihrer Erfüllung von Torageboten.Heinrich Olmer: „Wer ist Jude?“ Baden-Baden 2010
Das Liberale und progressive Judentum sowie der Rekonstruktionismus nehmen alle Personen auf, die mindestens einen jüdischen Elternteil (Vater und/oder Mutter) haben und nach den eigenen Regeln jüdisch erzogen werden.Martin Steiner: Zwischen Kirche und Synagoge: Messianische Juden in Jerusalem. LIT Verlag, Münster 2019, ISBN 978-3-643-50909-3
In der Neuzeit verstanden Teile der Jüdischen Diaspora sich nur noch als religiöse Konfession. Im Zionismus dagegen galten auch nichtreligiöse Juden als Angehörige der ethnisch-national verstandenen jüdischen Gemeinschaft. Manche Menschen verstehen sich auch ohne Abstammungsnachweis oder geregelten Übertritt als Juden, etwa, weil sie oder Angehörige Judenverfolgung erlitten haben.
Seit Gründung des Staates Israel 1948 verstehen sich die meisten Diasporajuden aller Richtungen wieder als Angehörige des jüdischen Volkes und betonen ihre Verbundenheit mit diesem Staat.Rolf Vogel (Hrsg.): Der Deutsch-Israelische Dialog Band 7, Teil III: Kultur. De Gruyter, Berlin 2021, ISBN 978-3-11-073417-1, S. 71f. In Israel wird die Frage seit 1950 im Zusammenhang mit dem Rückkehrgesetz sowie den Gesetzen zur Staatsangehörigkeit, zu Personenstand, Ehe und Scheidung oft diskutiert und rechtlich uneinheitlich beantwortet.
Angesichts der Vielfalt möglicher individueller Antworten formulierten Amos Oz und Fania Oz-Salzberger:
Bibel Die Erzelternerzählungen und Genealogien der Tora überliefern eine lange Kette von Vater-Sohn-Erbschaften als Garanten des Fortbestands der Zwölf Stämme Israels. Unter König Joschija (~638–608 v. Chr.) wurde wahrscheinlich ein Teil der Tora schriftlich fixiert und kanonisiert. So konnte sie das Judentum nach dem Verlust seines Landes, Königtums und des ersten Jerusalemer Tempels (587 v. Chr.) als normative Heilige Schrift zusammenhalten.Christina von Braun: Die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft. In: Christina von Braun, Micha Brumlik (Hrsg.): Handbuch Jüdische Studien. Köln 2021 Ihre Genealogien folgen wie alle damaligen Völker des Mittelmeerraums dem Prinzip der Patrilinearität: Danach erbte der jeweils erste Sohn eines Israeliten dessen Familiennamen, Ämter und Besitz. Er gehörte dann mitsamt seiner Sippe zum selben Stamm wie seine Vorväter. Auch weil die Vaterschaft eines Israeliten nicht sicher nachweisbar war, fordert die Tora streng die Einehe.
Zwar galten sogenannte Mischehen im vorexilischen Judentum als mögliche Gefahr für den Glauben an den einzigen wahren Gott JHWH (; ), wurden aber trotzdem als gültig anerkannt; auch Söhne nichtjüdischer Frauen galten daher als Israeliten, die deren patrilineare Stammlinie wahrten (etwa in ; ; ; ; ).
Im babylonischen Exil wurden spezifische Gebote wie Beschneidung, Schabbat und Speisevorschriften besonders betont, um die Zugehörigkeit zum Judentum zu sichern und die jüdische Minderheit vor Assimilation zu schützen. So entstand eine von Land, Staat und Tempel unabhängige jüdische Kultur. Im Jahr 440 v. Chr. verlasen die aus dem Exil entlassenen Staatsbeamten Esra und Nehemia die ganze Tora vor der versammelten Bevölkerung Jerusalems: Damit begann die Tradition der Schreiber und Schriftgelehrten im Judentum, die die Bibeltexte überlieferten, allgemeinverständlich auslegten und so für alle Juden zugänglich und interpretierbar machten.
In der Begegnung mit dem Hellenismus begann die jüdische Diaspora sich allmählich vom rein patrilinearen Abstammungsprinzip abzukehren. Dieser Wandel unterschied sie von der patrilinearen Entwicklung ihrer ganzen antiken Umwelt.
Esra und seine Mitstreiter stellten nach ihrer Rückkehr aus dem Exil fest, dass viele im Land gebliebene Israeliten, vor allem deren Priester, Leviten und Beamten, „fremde Frauen“ geheiratet hatten (). In der patrilinearen Tradition gehörten deren Ehefrauen und gemeinsamen Kinder durch die Heirat automatisch zum Judentum; eine jüdische Identität war bei Frauen unwichtig. Die vom Exil geprägten Priester sahen in den Frauen aus anderen Kulturen jedoch einen möglichen Gefahrenherd für das Fortleben des Gottesvolks. Darum folgte Esra laut dem Vorschlag des Priesters Schechanja, alle jüdischen Männer von nichtjüdischen Ehefrauen und gemeinsam gezeugten Kindern zu trennen und letztere wegzuschicken. Die Exilheimkehrer wollten damit eine jüdische Abstammung der Ehefrauen gewährleisten, ohne das männliche Erbrecht der Tora aufzugeben.
Der Trennungsbeschluss markierte einen wichtigen Schritt dahin, die Herkunft der Mutter für die jüdische Identität stärker zu beachten. Dies führte später in der rabbinischen Tradition zur matrilinearen Abstammungsregel. Die Ausgrenzung nichtjüdischer Frauen blieb im Judentum jedoch umstritten, wie das in persischer oder frühhellenistischer Zeit entstandene Buch Rut zeigt: Auch eine Ausländerin, die Moabiterin Rut, konnte ohne Kenntnis jüdischer Toragebote dem Gott Israels dienen und den Fortbestand des Judentums gewährleisten. Sie gilt biblisch als Urgroßmutter König Davids, von dem laut der Messias abstammen werde.
Rabbinisches Judentum Die Tora-Auslegung der Rabbinen wurde in der Mischna gesammelt. Sie leiteten das Prinzip der Matrilinearität aus den Mischnatrakten Kidduschin zum Eherecht und Jevamot zu Frauen bzw. Schwägerinnen ab. Die zentralen Sätze daraus (mKidd III,12 und bKidd 68b = mJev II,5) lauten:
Der Traktat Kidduschim ordnete Kinder einer ungültigen Ehe mit einer Nichtjüdin also der Mutter zu. In der Gemara, dem Kommentarteil des Talmud, schlossen die Rabbinen daraus, dass dann auch Kinder jüdischer Mütter immer Juden seien. Dies versuchten sie mit der Tora zu begründen. Schimon ben Jochai, ein Hauptvertreter der Tannaim, berief sich dazu um 150 auf : Vers 3 verbietet israelitischen Vätern, ihre Tochter oder ihren Sohn mit Fremden aus Nachbarvölkern Israels zu verheiraten. Vers 4 nennt als Grund: „…denn er würde deinen Sohn davon abbringen, mir zu folgen, um anderen Göttern zu dienen“. Von einer „Sie“ oder einem Plural, die nach Vers 3 zu erwarten wären, ist hier keine Rede. Schimon interpretierte: „Er“ (3. Person Singular) beziehe sich auf einen nichtjüdischen Schwiegersohn, „deinen Sohn“ auf dessen Sohn, also den Enkel des angeredeten Vaters und das Kind der jüdischen Tochter. Nur bei Ehen jüdischer Töchter mit nichtjüdischen Männern bestehe somit die Gefahr des Abbringens von JHWH, nicht bei Ehen jüdischer Söhne mit Nichtjüdinnen: Deren gemeinsame Kinder seien ohnehin keine Juden. Demnach verkündete Schimon dem jüdischen Vater: „Dein Sohn, der von einer Israelitin geboren wurde, wird ‚dein Sohn‘ genannt, aber dein Sohn, der von einer Götzendienerin geboren wurde, wird nicht ‚dein Sohn‘ genannt: es ist ihr Sohn“. In der Mischna wurde daraus die Formel „dein Sohn ist nicht dein Sohn, wenn seine Mutter nicht Jüdin ist.“ So ordneten die Rabbinen die Beziehung vom Vater zum Sohn der Zugehörigkeit der Mutter zum Judentum unter.Joseph Mélèze Modrzejewski: „Mutilare Genitalia“: Römisches Recht und jüdische Matrilinearität. Juedisches-recht.org (undatiert)
Für diesen Wandel zur Matrilinearität werden mehrere mögliche Ursachen erwogen: Die Rabbinen nahmen wohl einen stärkeren Einfluss der Mutter auf die Erziehung des Kindes an als beim Vater und berücksichtigten, dass die Vaterschaft schwerer zu bestimmen war.Walter Homolka: Das Jüdische Eherecht. De Gruyter, Berlin 2009, ISBN 978-3-89949-661-1, S. 53 Der Grundsatz Mater semper certa est im römischen Recht ähnelt der Matrilinearität. Dieses löste die rabbinische Umstellung darauf aber nicht aus, denn laut jüdischen Papyri, dem Historiker Flavius Josephus und der Apostelgeschichte des Lukas war die patrilineare Abstammung im 1. Jahrhundert noch geltendes jüdisches Recht.
Doch nach den Niederlagen im Jüdischen Krieg (66–70) und im Bar-Kochba-Aufstand (132–136) galten Kinder jüdischer Frauen, die von Römern vergewaltigt worden waren, als Juden.Jérôme Segal: Judentum über die Religion hinaus. Edition Konturen, Hamburg / Wien 2017, ISBN 978-3-902968-26-5, S. 22 Die matrilineare Abstammungsregel sollte also in der damaligen Situation (nach Kriegsniederlage, Tempel- und Landverlust) auch eine drohende demografische Katastrophe im Judentum verhindern. Widerspruch anderer Rabbinen gegen diese Umstellung wurde bis zur Fertigstellung der Mischna (um 200) abgewiesen.
Auf dieser Basis legte die Halacha fest: Jude ist, wer als Kind einer jüdischen Mutter geboren wurde oder nach den Regeln der Halacha zum Judentum konvertiert ist.Raphael Posner: Jew. Halakhic Definition. In: Encyclopaedia Judaica Band 11. 2. Auflage, Thomson Gale, Detroit / New York 2007, S. 254f. Nach dieser Definition bleiben auch Kinder jüdischer Mütter Juden, die christlich getauft wurden oder sich als Erwachsene vom Judentum distanzierten. Die rabbinische Halacha kennt keine Möglichkeit, aus dem Judentum auszutreten.Franklin A. Oberlaender: „Wir aber sind nicht Fisch und nicht Fleisch“: Christliche „Nichtarier“ und ihre Kinder in Deutschland. Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-322-91397-5, S. 15
Im jüdischen Familien- und Erbrecht hielt sich auch nach 200 die Zugehörigkeit zum Vater. So heißt es im Babylonischen Talmud explizit: „Die Familie des Vaters wird als die Familie des Kindes angesehen, die Familie der Mutter nicht.“ Das Judentum unterschied also fortan regulär die Abstammungslinie von den Verwandtschaftsverhältnissen, anders als die griechisch-römische und christliche Tradition. Hauptgründe dafür waren die Staatenlosigkeit der jüdischen Diaspora sowie die Abgrenzung vom entstehenden Christentum.
Nach der Tora führen sich die Kohanim auf den Stammvater Aaron, die Leviten auf Levi zurück. Beide vererben ihre Ämter weiter über die Väterlinie. Auch die Zugehörigkeit zu den späteren europäischen Aschkenasim und orientalischen Sephardim orientiert sich am Vater.
Karäer Die im 7./8. Jahrhundert aus dem Judentum entstandene Gruppe der Karäer lässt nur den Tanach als Heilige Schrift gelten und lehnt die rabbinische Tora-Auslegung (Mischna und Talmud) ab.Isaac Kalimi: Der Kampf um die Bibel: Jüdische Interpretation, Sektarianismus und Polemik vom Tempel zum Talmud und darüber hinaus. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2020, ISBN 978-3-647-57340-3, S. 237 Im Byzantinischen Reich (395–1453) waren die Karäer als Gruppe des Judentums mit eigenem Religionsrecht anerkannt.Hannelore Müller: Religionswissenschaftliche Minoritätenforschung: Zur religionshistorischen Dynamik der Karäer im Osten Europas. Harrassowitz, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-447-06292-3, S. 56