Ein Amtsenthebungsverfahren () kann in bestimmten Rechtsordnungen ergehen, wenn ein hochrangiger Amtsträger gegen seine Pflichten verstoßen oder eine Straftat begangen hat. Das Amtsenthebungsverfahren stellt einen traditionellen Bestandteil des präsidentiellen Regierungssystems dar, in dem es keine Wahl und Abwahl der Exekutivmitglieder durch das Parlament gibt. Für Amtsenthebung niedrigerer Amtsträger siehe Disziplinarrecht.
Deutschland Nach des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kann eine Präsidentenanklage gegen den Bundespräsidenten beim Bundesverfassungsgericht „wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes“ erhoben werden. Zur Klage berechtigt sind ausschließlich Bundestag oder Bundesrat, die Entscheidung hierzu muss jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Stellt das Bundesverfassungsgericht eine solche Gesetzesverletzung fest, kann es den Bundespräsidenten für des Amtes verlustig erklären. Durch einstweilige Anordnung kann es zudem nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist. Bislang ist es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Präsidentenanklage gekommen.
Gegen den Bundeskanzler gibt es kein Amtsenthebungsverfahren an sich. Der Bundestag kann allerdings nach des Grundgesetzes durch ein konstruktives Misstrauensvotum ohne Gründe einen neuen Bundeskanzler bestimmen, was bisher einmal erfolgreich durchgeführt wurde (1, 2). In diesem Fall endet auch das Amt der Bundesminister. Sie sind auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiterzuführen ( GG).
Österreich Das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sieht in Abs. 6 vor, dass der Bundespräsident durch Volksabstimmung abgesetzt werden kann. Die Volksabstimmung ist durchzuführen, wenn die Bundesversammlung es verlangt. Die Bundesversammlung ist zu diesem Zweck vom Bundeskanzler einzuberufen, wenn der Nationalrat einen solchen Antrag beschlossen hat. Zum Beschluss des Nationalrates ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Durch einen derartigen Beschluss des Nationalrates ist der Bundespräsident an der ferneren Ausübung seines Amtes verhindert. Die Ablehnung der Absetzung durch die Volksabstimmung gilt als neue Wahl des Bundespräsidenten und hat die Auflösung und Neuwahl des Nationalrates zur Folge. Auch in diesem Fall darf die gesamte Funktionsperiode des Bundespräsidenten nicht mehr als zwölf Jahre dauern.
Gegen den Bundespräsidenten und die anderen höchsten Verwaltungsorgane, wie Bundeskanzler, Bundesminister, Landeshauptmann und Landesrat kann gemäß B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof als Staatsgerichtshof die sogenannte Ministeranklage erhoben werden. Das verurteilende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hat auf Verlust des Amtes, unter besonders erschwerenden Umständen auch auf zeitlichen Verlust der politischen Rechte (wie das passive Wahlrecht), zu lauten; bei geringfügigen Rechtsverletzungen kann sich der Verfassungsgerichtshof auf die Feststellung beschränken, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.
Schweiz In der Schweiz existieren für Bundesrat und Mitglieder des Parlaments keine in der Bundesverfassung festgelegten Amtsenthebungsverfahren. Es kommt jedoch vor, dass Bundesräte bei schweren Vorwürfen freiwillig zurücktreten (z. B. im Fall Elisabeth Kopp). Die Vereinigte Bundesversammlung kann die Amtsunfähigkeit von amtierenden Bundesräten nach Abs. 3 Parlamentsgesetz unter folgenden Voraussetzungen feststellen:
Eine Amtsenthebung von Bundesrichtern ist einzig aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens möglich. Es handelt sich dabei um eine Nebenstrafe, welche vom Strafrichter ausgesprochen wird. Die Strafverfolgung bedarf einer Ermächtigung der zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte ( Verantwortlichkeitsgesetz, siehe auch Politische Immunität (Schweiz))
In einigen Kantonen (z. B. Bern) kann hingegen mit einer Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung über die vorgezogene Neuwahl der Kantonsregierung und/oder des Kantonsparlaments gefordert werden ( Berner Kantonsverfassung).
Die Möglichkeit, die Regierung durch ein Misstrauensvotum aus dem Amt zu entheben, existiert nur im Kanton Jura.
Vereinigte Staaten Relevante Pflichtverstöße Eine Anklage wegen Amtsvergehen durch den Senat (Amtsanklage, ) ist ein in der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenes Verfahren zur Amtsenthebung des Präsidenten sowie anderer Amtsträger, zum Beispiel der Richter des Supreme Court und der Bundesrichter, wenn diese sich des Verrats (Treason), der Bestechung (Bribery) oder anderer Verbrechen und Vergehen (other high Crimes and Misdemeanors) schuldig gemacht haben.Art. II Abschnitt 4 Article. II. Section. 4. The United States Constitution (1787) ans its 27 Amendments.
In der Begriffsgeschichte und den Debatten der Verfassungsväter war umstritten, ob mit other high Crimes and Misdemeanors nur solche Delikte gemeint sein sollen, die eine Person nur kraft ihres Amtes begehen kann (Amtsdelikte). Nach Edmund Randolph solle eine Amtsenthebung schon bei „Fehlverhalten“ () möglich sein, nach Charles Cotesworth Pinckney sollte eine Amtsenthebung auch erfolgen, wenn jemand „das Vertrauen der Bevölkerung missbraucht“ ().
Nach der bis heute einflussreichen Auslegung durch Alexander Hamilton von 1788 fallen unter other high Crimes and Misdemeanors „Vergehen, die sich aus dem Fehlverhalten von Männern in öffentlichen Ämtern oder aus dem Missbrauch oder der Verletzung öffentlichen Vertrauens ergeben.“Patrick Horst: Die gescheiterte Amtsenthebung von Präsident Trump. Verfassungslage, Verfahren, Vorgeschichte und bilanzierender Vergleich. Bundeszentrale für politische Bildung, 23. Juni 2020. Sie seien im Besonderen politische Vergehen, „als sie sich hauptsächlich auf Verstöße beziehen, die unmittelbar gegen die Gesellschaft gerichtet sind.“ Daraus wird von der Mehrheit der Rechtswissenschaft bis heute abgeleitet, dass die Formel nicht nur Gesetzesverstöße umfasst, sondern auch schwerer zu greifende Verfassungsverstöße wie die Korrumpierung des Wahlprozesses und das Untergraben der Demokratie.
Wichtig ist im Weiteren, dass das Impeachment-Verfahren ein politisches ist, in dem die üblichen juristischen Regeln nicht gelten – eine Ansicht, die der Supreme Court 1993 im Fall Nixon v. United States bestätigt hatte. Der Amtsträger muss keine konkrete gesetzliche Vorschrift verletzt haben, damit ein Verfahren eingeleitet werden kann, und für eine erfolgreiche Amtsenthebung muss auch keine Schuld im (straf-)rechtlichen Sinne nachgewiesen werden. So wurde im Jahre 1804 John Pickering, ein für New Hampshire zuständiger Bundesrichter, wegen chronischer Trunkenheit aus dem Amt entfernt.
Laut dem 1. Abschnitt des 2. Artikels der Verfassung der Vereinigten Staaten und dem 25. Verfassungszusatz wird das Amt des Präsidenten im Falle einer Amtsenthebung auf den Vizepräsidenten übertragen.
Wird das Amt des Vizepräsidenten frei – durch eine Amtsenthebung oder aus einem beliebigen anderen Grund – wird gemäß 2. Abschnitt des 25. Verfassungszusatzes der Präsident einen Ersatz vorschlagen (vgl. Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten). Sowohl der Senat als auch das Repräsentantenhaus müssen dem Vorschlag zustimmen, damit ein neuer Vizepräsident sein Amt aufnehmen kann. Falls dies nicht gelingt, bleibt das Amt des Vizepräsidenten bis zur nächsten regulären Präsidentenwahl frei.
Wird ein Präsident während seiner Amtszeit des Amtes enthoben, verliert dieser nach dem „Former Presidents Act“ seine Ansprüche auf die im Gesetz festgelegten Privilegien wie Pensionsbezüge, staatliche Krankenversicherung, Personenschutz oder Reisebudgets. Allerdings ist der lebenslange Schutz des Präsidenten, dessen Ehegatten und Kindern durch den 2013 eingeführten „Former Presidents Protection Act“ geregelt, in welchem Amtsenthebungen nicht berücksichtigt sind. Ein Präzedenzfall bezüglich des Personenschutzes steht aus.
Auch die Bundesstaaten kennen Amtsenthebungen, wobei dort aber andere Standards und Vorgehensweisen gelten.
Verfahren Das Repräsentantenhaus trifft mit einfacher Mehrheit die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens. Damit gilt der Präsident als impeached, seine Regierungsfähigkeit ist hierdurch jedoch nicht eingeschränkt. Daraufhin finden im Senat Anhörungen statt. Wird in diesem Verfahren der Präsident angeklagt, führt der Oberste Richter den Vorsitz. In anderen Fällen gibt es keine Vorgabe in der Verfassung, so dass der Vizepräsident regulär in seiner Funktion als Präsident des Senats das Verfahren leiten kann. Für den Fall eines Verfahrens gegen den Vizepräsidenten gibt es keine explizite Vorschrift in der Verfassung. Ob der Vizepräsident einem Amtsenthebungsverfahren gegen sich selbst vorsitzen kann, ist umstritten. Bisher gibt es keinen Präzedenzfall.Someone Should Have Told Spiro Agnew von Michael Stokes Paulsen aufgerufen am 9. November 2012Articles And Essays: Can The Vice President Preside At His Own Impeachment Trial?: A Critique Of Bare Textualism. Litigation-essentials.lexisnexis.com. Aufgerufen am 12. Juli 2013. Jede Seite hat das Recht, Zeugen zu vernehmen und Kreuzverhöre durchzuführen. Danach finden geheime Unterredungen statt. Für einen Schuldspruch ist eine Zweidrittelmehrheit des Senates erforderlich. Die angeklagte Person kann danach entweder ihres Amtes enthoben werden oder es wird ihr die Bekleidung eines öffentlichen Amtes untersagt. Es ist also ein zweistufiges Verfahren, bei dem zunächst über die Frage der Schuld und dann über die tatsächliche Amtsenthebung entschieden wird. Eine von Repräsentantenhaus und Senat ordnungsgemäß beschlossene Amtsenthebung ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung juristisch nicht anfechtbar (vgl. Nixon v. United States).
Bisherige Amtsanklagen
mini|US-Senat beim Impeachment-Verfahren gegen Andrew Johnson Bisher wurden insgesamt fünf Amtsenthebungsverfahren gegen vier Präsidenten eingeleitet. In vier Fällen wurde es tatsächlich durchgeführt, ohne dass es jedoch zu einer Verurteilung kam. In einem Fall kam es nach dem Rücktritt des Präsidenten nicht mehr zum Verfahren vor dem Senat.
1868 gegen Andrew Johnson wegen Missachtung der Rechte des Kongresses. Am 2. März 1868 verabschiedete das Repräsentantenhaus die entsprechende Resolution, und am 9. April 1868 begann der Prozess im Senat, der am 26. Mai 1868 mit einem Freispruch endete, da zwar eine Mehrheit von 35 Senatoren für die Amtsenthebung waren, jedoch angesichts 19 Gegenstimmen die erforderliche Zweidrittelmehrheit um eine Stimme verfehlt wurde. Johnson wurde vorgeworfen, den Tenure of Office Act verletzt zu haben, indem er Lorenzo Thomas ohne Zustimmung des Senats zum Kriegsminister ernannt hatte. Historiker begründen das Zögern einiger Senatoren, für eine Amtsenthebung Johnsons zu votieren, vor allem mit der signifikanten verfassungsrechtlichen Bedeutung, da im Falle einer Absetzung ein Präzedenzfall gesetzt worden wäre. Aus dem Freispruch wurden restriktive Rechtsmaßstäbe abgeleitet, womit das Impeachment künftig als rein politische Waffe gegen den Präsidenten ausfiel.Christof Mauch: Die amerikanischen Präsidenten, C.H. Beck, München, ISBN 978-3-406-58742-9, S. 202
1974 gegen Richard Nixon wegen Behinderung der Justiz in der Watergate-Affäre. Dem eingeleiteten Amtsenthebungsverfahren und einer Anklageerhebung kam der Präsident durch seinen Rücktritt zuvor. Im Repräsentantenhaus hatte sich die zur Anklage notwendige einfache Mehrheit abgezeichnet und auch im Senat war mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu rechnen. Nach Nixons Rücktritt wurde, wie von der Verfassung vorgesehen, der bisherige Vizepräsident, Gerald Ford, als Präsident vereidigt.