mini|Oberlausitzer Grenzurkunde von 1241. Festung Königstein Die Oberlausitzer Grenzurkunde definierte die Grenzen zwischen der zum Königreich Böhmen gehörenden Oberlausitz und den Besitzungen des Hochstifts Meißen. Sie wurde am 7. Mai 1241 von König Wenzel auf dem Königstein unterzeichnet. Viele der zwischen Bautzen, Sebnitz und Stolpen gelegenen Orte, die im Zuge des hochmittelalterlichen Landesausbaus gegründet worden waren, sind in der Oberlausitzer Grenzurkunde zum ersten Mal schriftlich erwähnt. Der Name Oberlausitzer Grenzurkunde ist nicht zeitgenössisch, er tritt erst in neuzeitlichen Publikationen auf.

Vorgeschichte Der Gau der sorbischen Milzener, die spätere Oberlausitz, war seit dem 10. Jahrhundert Expansionsziel der angrenzenden Länder. Das Gebiet war zuerst vom Römisch-deutschen König abhängig, war dann kurze Zeit polnisch, später wechselte der Besitz mehrfach zwischen den böhmischen Königen und den Markgrafen von Meißen, ehe das Land Budissin, wie die Oberlausitz damals hieß, 1158 für mehr als 450 Jahre ein Nebenland des Königreichs Böhmen wurde. Schon seit Anfang des 11. Jahrhunderts hatte aber auch das Hochstift Meißen durch verschiedene Schenkungen Besitzungen in der Oberlausitz erlangt, vor allem um Stolpen, Bischofswerda und Göda. Sowohl die Meißner Bischöfe als auch die Könige von Böhmen holten seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts verstärkt Kolonisten ins Land, ließen die Wälder roden und neue Dörfer anlegen. Die meisten Ortsgründungen der Oberlausitz gehen auf die Jahrzehnte zwischen 1150 und 1240 zurück. Um 1220 war das zur Besiedlung geeignete Land weitgehend verteilt und zwischen den Gefolgsleuten des Königs und des Bischofs entstanden zahlreiche Grenzstreitigkeiten. Eine genaue Festlegung, welche Gebiete zu Böhmen gehörten und welche dem Meißner Hochstift, war notwendig geworden.

Die Festlegung der Grenze mini|Oberlausitzer Grenzurkunde Karte 1 (östlicher Teil) von Alfred Meiche. Angaben zu den Grenzpunkten unten in „Anmerkungen zu Grenzabschnitt …“. mini|Oberlausitzer Grenzurkunde Karte 2 (westlicher Teil) von Alfred Meiche. Angaben zu den Grenzpunkten unten in „Anmerkungen zu Grenzabschnitt …“.

Die Besiegelung der Urkunde durch König Wenzel I. 1241 auf dem Königstein stellte den Abschluss eines längeren Prozesses dar, den Richard Jecht akribisch rekonstruiert hat. Im Jahre 1213 führten 12 Männer eine Scheidung der Burgwarde innerhalb der Länder Zagost und Budissin durch. Im Jahre 1223 unternahmen dieselben Männer, im Auftrag des Königs Otakar und des Kronprinzen Wenzel, der damals dux Budissinensis war, sowie des Bischofs Bruno von Meißen, eine neue Berainung ähnlichen Inhalts. Sie fertigten darüber ein Protokoll an, das sich auch auf ihre frühere Arbeit von 1213 stützte und in die spätere Grenzurkunde einging. Es enthielt etwa 100 Geländemerkmale, die den Grenzverlauf bestimmten. Am häufigsten wurden Wasserläufe genannt, die die Grenzlinie über eine längere Strecke definierten, gefolgt von Bergen und Hügeln. Das Fehlen von Grenzmalen, die von Menschen gesetzt sind, zeigt, dass ihnen möglicherweise in dieser Schlussphase des Landesausbaus weniger Authentizität zugebilligt wurde als den überkommenen Kennzeichnungen von Grenzen.Gerhard Billig: Die Burgwardorganisation im obersächsisch-meissnischen Raum, Berlin 1989 Auf der Grundlage dieses Berainungsprotokolles von 1223 wurden 1228 durch Vermittlung des Mainzer Bischofs Siegfried II. von Eppstein zwei Urkunden zur Besiegelung durch die beiden böhmischen Könige ausgestellt, die jedoch nicht vollzogen wurden. Erst 1241 wurde die Urkunde von König Wenzel vollzogen. Richard Jecht vermutet, dass die Urkunde 1228 nicht ratifiziert wurde, weil die böhmische Seite mit dem Ergebnis unzufrieden war. Nach der Schlacht bei Liegnitz am 7. April 1241 befürchtete König Wenzel jedoch mongolische Einfälle in Mähren und der Oberlausitz und suchte Verbündete. Deshalb unterzeichnete er am 7. Mai 1241 auf dem Königstein im Beisein des Meißner Bischofs Konrad die Urkunde. Die Tatsache, dass vier Ausfertigungen der Urkunde überliefert sind, die sich in einigen Passagen deutlich unterscheiden, erklärt Jecht folgendermaßen: Nachdem Wenzel seine Zustimmung zur Ratifikation gegeben hatte, gab Bischof Konrad seiner Kanzlei den Auftrag, zwei Ausfertigungen, A und B, anzufertigen – eine für das bischöfliche und eine für das königliche Archiv. Die bischöfliche Kanzlei nahm die nicht bestätigte Urkunde von 1228 als Grundlage, ließ das Eingansprotokoll von 1228 stehen und passte nur den Schluss (Zeugen und Datierung) an die geänderten Verhältnisse vom Mai 1241 an. Die Kanzlei Wenzels fand in diesen Urkunden, die durch ihren Anfang und ihr Ende eine Zwittergestalt hatten, keinen Fehler und versah A und B mit dem königliche Siegel. Erst danach wurde die innere Widersprüchlichkeit der Urkunden erkannt, zwei neue, einwandfreie Urkunden C und D wurden ausgefertigt und mit Siegeln versehen. Alle vier Ausfertigungen liegen heute im Hauptstaatsarchiv Dresden.

Grenzverlauf Die Grenzurkunde beschreibt sechs Gebiete, von denen vier dem Bischof von Meißen zugeordnet werden: Das Gebiet zwischen Neiße und Queis (Ia) und der Eigensche Kreis (Ib) – meißnisch. Das Gebiet um den ehemaligen Burgward Dolgowitz (II) – meißnisch. Das Gebiet um den ehemaligen Burgward Doberschau (III) – meißnisch. Das Gebiet des ehemaligen Burgward Seitschen und das Gebiet östlich einer Grenzlinie entlang der Sebnitz, Polenz und Wesenitz bis zur Elbe (IV) – böhmisch. Das Gebiet um Bischofswerda und Stolpen (V) – meißnisch. Das Gebiet zwischen einem Ort Prisez und Kamenz (VI) – ohne Herrschaftszuordnung. Prisez wird im Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen dem Dorf Prietitz zugeordnet, das heute nach Elstra eingemeindet ist. Im Anschluss an Max Jäneckes historisch-geografische UntersuchungenMax Jänecke, Die Oberlausitzer Herrschaften. Leipzig 1923 / Görlitz 2019 sieht Gerhard Billig „Prietiz als Mittelpunkt eines hypothetischen Burgwards, aus dem ein letzter bischöflicher Bezirk hervorging“, der aber um 1250 aufgelöst wurde. Alfred Meiche hatte sich aus philologischen Gründen für Prisez = Prischwitz entschieden.

Die Frage nach dem genauen Verlauf der 1241 festgelegten Grenzen beschäftigte die Historiker seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Im Jahre 1908 veröffentlichte Alfred Meiche eine umfassende Interpretation der Urkunde, die bis heute weitgehend akzeptiert ist. Einschränkend meint Gertraud Eva Schrage: „Die im Zusammenhang mit dem Zagost [Abschnitt Ia] überlieferten Namen sind jedoch auch in dieser Urkunde nicht zu identifizieren, so daß die von Alfred Meiche vorgenommene Interpretation so gut wie nicht nachvollziehbar ist.“ Die Deutung der Grenzurkunde wird vor allem dadurch erschwert, dass für die Geländemerkmale alte, längst verschwundene Namen verwendet werden. Oft sind sie nur nach dem Hörensagen aufgeschrieben wie z. B. Nakuchipozkaki im Grenzabschnitt Ia, was Meiche als eine phonetische Wiedergabe des slawischen na kuči po kački deutete und als im Winkel an der Katzbach übersetzte, da die Katzbach auch Kočka hieß. Außerdem benutzte Meiche historische Urkunden über Schenkungen und Dienst- bzw. Abgabepflichten, die für einzelne Orte darüber Auskunft geben, ob sie unter meißnischer oder böhmischer Herrschaft standen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass in der Urkunde nur die groben Eckpunkte der Grenzen angegeben sind, weshalb sich Meiche zusätzlich „auf topographische Untersuchungen [stützt], die zeigen, dass sich die alten Herrschaftsgrenzen zumeist dem Laufe heutiger Flurgrenzen anschmiegen.“ Er nutzte vor allem den Topographischen Atlas des Königreichs SachsenTopographischer Atlas des Königreichs Sachsen im Kartenforum der SLUB digital.slub-dresden.de, der von Jakob Andreas Hermann Oberreit erstellt und zwischen 1836 und 1860 veröffentlicht wurde. Die nebenstehenden Karten zeigen den von Meiche rekonstruierten Grenzverlauf. Erklärungen zu einzelnen Grenzpunkten stehen unten in den Anmerkungen zum Urkundentext.

Die Urkunde Die Oberlausitzer Grenzurkunde liegt in vier im Jahr 1241 von verschiedenen Händen geschriebenen Exemplaren im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden, Signatur 00366a. Die vier Exemplare werden mit den Großbuchstaben A, B, C und D bezeichnet. Der Text des Exemplars A ist abgedruckt im Codex diplomaticus Saxoniae regiae. Die Ausfertigung D und einen Vergleich der vier Exemplare hat Richard Jecht 1919 publiziert.

Text der Urkunde Der nachfolgende lateinische Text folgt der Fassung D von Richard Jecht. Die deutsche Übersetzung lehnt sich an die bei Christine KleckerChristine Klecker, Die Oberlausitzer Grenzurkunde, Bielefeld 1997 und Gerhard Billig angegebenen Übersetzungen an, weicht nur an einigen Stellen ab, um die Zeilenstruktur einzuhalten. Bei topografischen Bezeichnungen wird in der Übersetzung der heutige Name angegeben, wenn die Zuordnung unzweifelhaft ist. Die Überschriften dienen der Gliederung und sind nicht Bestandteil der Urkunde. Die Anmerkungen sind so nummeriert, dass sie den Punkten in Alfred Meiches Karten entsprechen, z. B. verweist Anmerkung IV,7 auf Punkt 7 im Grenzabschnitt IV. Bei ausreichender Fensterbreite werden Original und Übersetzung nebeneinander angezeigt.

Eingangsprotokoll † In nomine sancte et individue trinitatis. Amen Wenzezlaus, dei gratia rex Boemorum quartus, omnibus in perpetuum. Cum clare memorie„clare memorie“ fehlt in den Ausfertigungen A und B, Jecht sieht darin den Beweis für eine Textfassung von 1228, also vor Otokars Tod, die 1241 übernommen wurde karissimus pater noster Otokarus rex illustris cum venerabili domino Brunone Misnensis ecclesie episcopo bona fide limites inter terras Zagost et Bvdissin viris honestis Burkardo de Gnaswitz, Bernardo de Kamentze, Reinhardo de Wichowe, Heidenrico de Dobrvs, Friderico Wertes, Suickero de Ztraele, Christano et Gerlaco, de Landeschrone, Rvdolfo de Godowe, Hermanno de Lvbchowe, Florino de Gorlitz et Heinrico de Woisitz sub debito prestiti sacramenti commiserit distinguendos, quia idem viri burquardos terrarum ipsarum vniformiter distinxerunt, nos factum idem gratum habentes et ratum presentis scripti testimonio et sigilli nostri munimine roboramus auctoritate nostra regia districte mandates, vt eadem distinctio inuiolabiter obseruetur in cultis et colendis et vniuersis pertinentiis subnotatis. Eingangsprotokoll † Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Amen. Wenzeslaus von Gottes Gnaden vierter KönigIn der Reihe böhmischer Herrscher war Wenzel erst der vierte König, viele seiner Vorgänger waren nur Herzöge, Klecker übersetzt fälschlich „Wenzel IV.“ von Böhmen, allen für immer. Als unser teuerster Vater Ottokar berühmten Angedenkens, der erlauchte König, mit dem ehrwürdigen Herrn Bruno von Meißen, Bischof der Kirche, um in gutem Vertrauen die Grenzen zwischen den Ländern Zagost und BudissinTatsächlich werden Grenzen IN den Ländern Zagost und Busdissin bestimmt, nicht die Grenzen ZWISCHEN ihnen. zu bestimmen, die ehrbaren Männer Burkhard von Gnaschwitz, Bernhard von KamenzBernhard II. von Kamenz, Vater des späteren Meißner Bischofs Bernhard III. von Kamenz, Reinhard von Weicha, Heidenreich von Doberschau, Friedrich Wertes, Suidger von Strehla, Christian und Gerlach von der Landeskrone, Rudolf von Göda, Hermann von Lubachau, Florin von Görlitz und Heinrich von Woisitz unter der Verpflichtung des heiligen Eides beauftragte, weil dieselben Männer die Burgwarde derselben Länder einträchtiglich getrennt haben, halten wir diesen Sachverhalt für willkommen und gültig durch das Zeugnis des vorliegenden Schreibens und bekräftigen es durch die Befestigung unseres Siegels. Mit unserer königlichen Autorität weisen wir an, dass die Festlegungen unverletzlich beachtet werden in bebauten, zu bebauenden und allen Zugehörungen, die unten aufgeführt sind.

Grenzabschnitt Ia (Zeilen 19–24) A Niza contra Poloniam: Per directum usque ad mon- tem Yezwinche; abinde in cumulos Kamenikopkidua; inde in