Hans Detlev Freiherr von Hammerstein – auch in der Schreibweise Hans Detlef von Hammerstein – (* 18. März 1768 zu Kastorf, Herzogtum Sachsen-Lauenburg; † 30. Juli 1826 im Rhein bei BornhofenJahns, S. 451.) war oldenburgischer Regierungspräsident des Fürstentums Lübeck und hannoverscher Gesandter.
Herkunft und Familie Hans Detlev von Hammerstein entstammte dem ursprünglich bergischen, seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Niedersachsen ansässigen, Uradelsgeschlecht Hammerstein und gehörte als Enkel des braunschweigisch-lüneburgischen Generalleutnants Christian Ludwig von Hammerstein-Loxten (1682–1759) der jüngeren Loxtener Linie an. Sein Vater war der Kastorfer Gutsbesitzer Hans Christian von Hammerstein (* 15. Mai 1741; † 14. Mai 1771), seine Mutter dessen Ehefrau Caroline Agnes Luise geb. von Schräder (* 19. April 1744; † 28. Dezember 1801).
Am 22. August 1792 heirateten Hans Detlev von Hammerstein und Sophie Dorothea Luise Gräfin Holck (* 26. September 1774; † 15. Dezember 1863).Jahns, S. 452. Aus dieser Ehe gingen hervorJahns, S. 452f.: Julie Karoline Friederike Joachime (1793–1866), Stiftsdame in Preetz Karoline Agnes Hildeburg (1794–1866), Stiftsdame in Uetersen Agnes Christiane Benedikta Sophie Friederike (1795–1824) heiratete 1815 Ludwig Detlev Graf von Reventlov auf Sandberg (1780–1857), dänischer Kammerherr und Oberstleutnant Eugen Erich Otto Christian (1804–1852), Leutnant. Im Militärdienst zunächst in Hannover, dann in der französischen Fremdenlegion in Algerien und in spanischen Diensten; zuletzt Schriftsteller. Anna Karoline (1805–1867), Stiftsdame in Itzehoe Ina Luzie (1807–1877) heiratete 1835 Karl Georg Heinrich Lempert, Landvogt von Süderdithmarschen Emilie Henriette (1810–1896), Stiftsdame in Uetersen
Ausbildung Hans Detlev von Hammerstein besuchte die Ritterakademie in Lüneburg, ab 1784 das Pädagogium in Ilfeld und immatrikulierte sich zunächst am 10. Mai 1786 zum Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Göttingen und setzte das Studium ab Ende 1787 in Kiel fort. 1789 beendete er das Studium ohne formalen Abschluss, was im 18. Jahrhundert durchaus üblich war.Jahns, S. 454f.
Wirken mini|Gut Petersdorf in Ostholstein, 1804 von Hammerstein erworben, der das Herrenhaus klassizistisch umgestalten ließ.
Hannover – Wetzlar – Dänemark Der Berufseinstieg von Hans Detlev von Hammerstein erfolgte als Auditor der königlich großbritannischen und kurbraunschweigischen bremen-verdischen Justizkanzlei in Stade, sodann war er am dortigen Hofgericht tätig. Hier wurde er mit dem Titel eines Justizrats und Hofgerichts-Assessors Richter.Jahns, S. 455.
1796 wechselte Friedrich Franz Dietrich von Bremer, der die seitens Kurbraunschweigs zu besetzende Richterstelle am Reichskammergericht in Wetzlar innehatte, in die Dienste des Kurfürstentums zurück. Die Stelle konnte also neu besetzt werden. König Georg III., in Personalunion zugleich Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, präsentierte dem Gericht Hans Detlev von Hammerstein als Nachfolger. Das Zulassungsverfahren am Gericht zog sich bis 1799 hin, am 21. April 1800 leistete Hans Detlev von Hammerstein den Amtseid als Assessor (Richter) am Reichskammergericht. Seine Ehefrau fand das Klima in Wetzlar unerträglich und die militärischen Ereignisse der napoleonischen Kriege ließen seine Anwesenheit auf seinen in Mecklenburg gelegenen Gütern ratsam erscheinen. So trat er noch im Folgejahr zurück. Seine Amtszeit am Reichskammergericht betrug nicht einmal 14 Monate.Jahns, S. 456.
Da er in Hannover nicht sofort eine passende Anstellung fand, trat er mit Hilfe der verwandtschaftlichen Beziehungen seiner Frau in dänische Dienste und wurde Vizekanzler der Glückstädter Kanzlei sowie dänischer Kammerherr.
Oldenburg Ab 1802 war er kurzzeitig Domherr im Hochstift LübeckWolfgang Prange: Verzeichnis der Domherren. In: Ders.: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160-1937. Lübeck: Schmidt-Römhild 2014, ISBN 978-3-7950-5215-7, S. 422 Nr. 432 und trat damit bereits in oldenburgische Dienste, da der Fürstbischof von Lübeck Friedrich August im Vertrag von Zarskoje Selo 1773 die zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erhalten hatte. Die Landesteile wurden von Kaiser Joseph II. zum Herzogtum Oldenburg erhoben. Das Hochstift wurde im Reichsdeputationshauptschluss 1803 in ein erbliches weltliches Fürstentum umgewandelt. Hammerstein wurde entsprechend am 26. Mai 1804 zum Regierungspräsidenten dieses Fürstentums ernannt. Er bewährte sich in diesem Amt und konnte die Mängel der zuvor kirchlichen Verwaltung durch seinen energischen Zugriff schnell beseitigen. Herzog Peter Friedrich Ludwig, dem eine Vorliebe für adlige Beamte nachgesagt wurde, schätzte Hammerstein als „fähigen“ und „geschickten Mann“.
Im Mai 1806 starb der dirigierende Minister Graf Holmer des Herzogtums Oldenburg und Hammerstein wurde folgerichtig zu seinem Nachfolger bestimmt. Allerdings trennte der Herzog bei dieser Gelegenheit die Verbindung zwischen dem höchsten Ministeramt und der Stelle des Oberlanddrosten von Oldenburg, da sich diese Doppelfunktion unter Holmer wegen des häufigen Wechsels des Hofes von Oldenburg nach Eutin nicht bewährt hatte. Auf Bitten Peter Friedrich Ludwigs blieb Hammerstein aber zusätzlich auch weiterhin Regierungspräsident des Fürstentums Lübeck. Als Minister konnte sich Hammerstein in den folgenden Jahren nicht sehr hervortun. Die Regierung behielt sich der Herzog von Oldenburg zumeist selbst vor. Daher bestand Hammersteins Hauptaufgabe in der – wenig erfolgreichen – Abwehr der französischen Übergriffe. Er führte die Verhandlungen über den Eintritt Oldenburgs in den Rheinbund und nahm neben dem Herzog im Oktober 1808 am Erfurter Fürstenkongress teil, wo die Unterzeichnung der Beitrittsurkunde erfolgte. Schon im Dezember 1810 wurde dann die Einverleibung Oldenburgs in das französische Kaiserreich verkündet und im Februar 1811 auch vollzogen. Hammersteins Einflussbereich beschränkte sich nun auf den nördlichen Teil des Fürstentums Lübeck, der von der französischen Okkupation ausgenommen blieb. Dies nahm er zum äußeren Anlass für sein im Februar 1811 eingereichtes Rücktrittsgesuch. Den eigentlichen Grund bildeten allerdings Hammersteins zerrütteten Vermögensverhältnisse, da er sein großes Vermögen im Laufe der Zeit durch seine nicht zu unterdrückende Spielsucht verloren hatte. Widerstrebend nahm der Herzog im Mai 1811 die Demission an.
Befreiungskriege und erneute Tätigkeit für Hannover Er ging nach England, wo er durch Vermittlung von dem mit ihm weitläufig verwandten hannoverschen Minister Graf Ernst Friedrich Herbert zu Münster als Oberstleutnant 1813 den Kronprinzen von Schweden Graf Bernadotte nach Deutschland begleitete. Er sollte diesen zur energischen Kriegsführung im nördlichen Deutschland antreiben und die Interessen Hannovers in den eroberten Gebieten vertreten.
Nach dem Krieg trat er in hannoversche Dienste, zunächst als Geheimer Kriegsrat, später als Geheimer Rat. Von 1814 bis 1818 gehörte er als Deputierter der Stadt Buxtehude der Ständeversammlung an, in der er vor allem für die Aufhebung der überholten Steuerfreiheit des Adels eintrat und eine gleichmäßige Verteilung der Steuern auf die einzelnen Provinzen des zum Königreich erhobenen Landes forderte, um deren Zusammenwachsen zu erleichtern.
Als ausgesprochener Reformkonservativer war er bestrebt althergebrachte Privilegien zu beseitigen und durch behutsame Reformen die Staatsorganisation den neuen Anforderungen anzupassen und sie auf diese Weise zu festigen. Dadurch geriet er nicht selten in scharfe Auseinandersetzungen mit der reaktionären Adelsgruppe in der Ständeversammlung und geriet außerdem in Gegensatz zu den erzkonservativen Ministern in Hannover. Unter diesen Umständen bat er schließlich um die Versetzung auf eine Amtmannstelle in der Provinz, die ihm wegen geringerer Repräsentationsaufwände auch zum Ausgleich weiterer Spielverluste erstrebenswert erschien. Die Regierung in Hannover, die auf seine Fähigkeiten nicht verzichten wollte, ernannte ihn stattdessen aber 1822 zum Bundestagsgesandten in Frankfurt am Main, wo er sich mit gewohnter Energie und Tüchtigkeit für die hannoverschen Interessen einsetzte.
Tod Seine Spielsucht wurde ihm hier schließlich zum Verhängnis. Als er die zur Deckung seiner Schulden veruntreuten Matrikularbeiträge nicht ersetzen konnte, sah er nach dem Ehrenkodex der Zeit und seines Standes im Selbstmord den einzigen Ausweg. Am 30. Juli 1826 suchte und fand er in der Nähe von Rüdesheim den Tod im Rhein.
Siehe auch Freiherren von Hammerstein
Literatur Hammerstein, Hans Detlev Freiherr von. In: Hans Friedl u. a. (Hg.): Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg. Hrsg. im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft. Isensee, Oldenburg 1992, ISBN 3-89442-135-5, S. 279–280 (online). Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X
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Einzelnachweise
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