Massenheim ist ein Stadtteil von Hochheim am Main im südhessischen Main-Taunus-Kreis.
Geographische Lage Der Dorfkern von Massenheim liegt etwa vier Kilometer nordöstlich der Hochheimer Kernstadt jenseits der Talaue des Wickerbachs auf einer Hangkante. An der Landstraße von Massenheim nach Hochheim südwestlich des Wickerbachs und an der Nordspitze des Deponieparks Flörsheim-Wicker gelegen wurde in den 1970er Jahren die Gartenstadt als Siedlung gebaut, die hauptsächlich aus Reihenhäusern besteht. Aus dieser Richtung ist die unverbaute und denkmalgeschützte Gesamtanlage des historischen Ortskerns gut zu sehen.
Weinrechtlich sind die Rebflächen in Massenheim Teil des bestimmten Anbaugebietes Rheingau und gehören zur Großlage Daubhaus.
Durch seine Lage an einer Luftstraße des Frankfurter Flughafens für startende Maschinen ist Massenheim dem Fluglärm, insbesondere auch dem Nachtfluglärm, in erheblichem Maße ausgesetzt. Im Mai 2006 wurden täglich bis zu 208 Überflüge zwischen 6 und 22 Uhr gezählt und bis zu 22 nächtliche Überflüge.
Geschichte mini|Evangelische Pfarrkirche mini|Altes Rathaus mini|Ehemalige Zehntscheune
Von den Anfängen bis zur Neuzeit Die Siedlungsspuren in der Gegend des Dorfs reichen bis in die Jungsteinzeit zurück. Zur Römerzeit gehörte das Gebiet zur Civitas Mattiacorum, ab etwa der Zeit Karls des Großen zum etwa deckungsgleichen Königssondergau, der nun den ursprünglichen alemannischen Rheingau in den Unter-Rheingau und den Oberrheingau teilte. Der Name der fränkischen Siedlung Massenheim leitet sich von dem Personennamen Masso ab. Im Jahr 819 wurde sie als Geschenk an die Abtei Fulda bekanntermaßen erstmals urkundlich erwähnt, eine Kirche erscheint erstmals 909 in den Dokumenten. Aus dem Jahr 1424 ist das Weistum zu Massenheim überliefert, ein Weistum des Massenheimer Zentgerichts.Jacob Grimm: Weisthümer. Göttingen 1840. Band 1, S. 570–572. Je zwei Vertreter dieses Gerichts sowie der Gerichte in Nordenstadt, Igstadt, Medenbach, Breckenheim, Diedenbergen, Wallau und Delckenheim konstituierten damals das Thing an der Mallstätte in Mechtildshausen, welches Blutgerichtsbarkeit hatte.
Der Kirberger Pfarrer Christian Daniel Vogel schrieb 1836:Christian Daniel Vogel: Historische Topographie des Herzogthums Nassau. Herborn 1836. S. 25–26.
Bis ins 15. Jahrhundert gehörten dem Landgericht Mechtildshausen außer Massenheim auch Delkenheim, Diedenbergen, Eddersheim, Hochheim, Igstadt, Kostheim, Langenhain, Marxheim, Medenbach, Nordenstadt, Wallau, Weilbach, Wicker und Wildsachsen an. Bei einer Erbteilung im Jahr 1433 ging der größte Teil des Landgerichts an Gottfried von Eppstein (Eppstein-Münzenberg). Marxheim, Weilbach, Wicker und die Vogtei Eddersheim wurden jedoch abgetrennt; sie fielen an Eberhard von Eppstein (Eppstein-Königstein).
1492 kam es zu einem weitreichenden Ereignis, als Graf Gottfried IX. von Eppstein-Münzenberg einen beträchtlichen Teil der Herrschaft Eppstein an Wilhelm III. von Oberhessen (siehe hessischer Bruderkrieg) verkaufte. Dazu gehörte auch das aus Mechtildshausen mit Massenheim und neun weiteren Dörfern (Breckenheim, Delkenheim, Diedenbergen, Igstadt, Langenhain, Medenbach, Nordenstadt, Wallau, Wildsachsen) bestehende Ländchen. Während der nächsten 300 Jahre war das Ländchen ein kleiner hessischer Besitz zwischen Kurmainz und Nassau. In der Folge der Homberger Synode von 1526 unter Philipp I. wurde es dann zu einer evangelischen Enklave in einer ansonsten katholischen Region.
Unter Wilhelm III. gehörte das Ländchen noch zu dessen Teil-Landgrafschaft Oberhessen, die nach seinem baldigen Tod im Jahr 1500 jedoch wieder in die Landgrafschaft Hessen eingegliedert wurde. Bei der folgenreichen Erbteilung 1567 nach dem Tod Philipps I. ging das Ländchen zunächst an den zweiten der vier Söhne, der mit Hessen-Marburg etwa ein Viertel des ursprünglichen Territoriums erbte, dann 1604 an Landgraf Moritz von Hessen-Kassel, den Sohn seines ältesten Bruders. Schon im folgenden Jahr trat Moritz zum Calvinismus über. Als er den reformierten Glauben widerrechtlich auch in den von seinem Onkel geerbten Ländern einführte, kam es zum Marburger Erbschaftsstreit mit seinem Vetter Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt, dem Sohn des jüngsten Bruders. Nach einem Spruch des Reichshofrats 1623 übernahm Ludwig das Gebiet als Pfand, und infolge von Moritz’ Abdankung im Jahr 1627 wurde die Zugehörigkeit zu Hessen-Darmstadt endgültig. Allerdings war das Ländchen 1643–1651 vorübergehend an Landgraf Johannes von Hessen-Braubach verpfändet.
Aus der Amtszeit des Darmstädter Superintendenten Peter Voltzius sind einige Details aus der Massenheimer Kirchengeschichte bekannt. Kirchenrechtlich gehörte die Pfarrei Massenheim damals zur Herrschaft Eppstein, die neben den anderen Ländchenpfarreien Delkenheim, Wallau, Diedenbergen, Nordenstadt, Igstadt, Medenbach und Breckenheim auch Lorsbach, Eppstein und Oberliederbach umfasste. (1535 war die vor der Reformation bestehende Pfarrei Langenhain in Lorsbach aufgegangen, sowie die von Niederliederbach in Oberliederbach. Außerdem teilte sich Diedenbergen seinen Pfarrer mit dem königsteinischen Marxheim bis 1591, als Königstein vor Hessen den gregorianischen Kalender einführte.) Kirchenrechtlich gehörte Massenheim daher von Anfang an zu Hessen-Darmstadt. Bis zur Reformation hatte es in Massenheim einen Marien-Frühaltar gegeben, an dem der damals noch bestehende Pfarrer von Langenhain im Gegenzug für die Nutznießung von 5½ Morgen Acker und 2½ Morgen Weingarten die Messe las.W. Diehl: Beiträge zur Schulgeschichte der Herrschaft Eppstein. Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 33. Wiesbaden 1902/1903, S. 42–61.
Im Jahr 1568 war die Pfarrei Massenheim unbesetzt und wurde von Delkenheim aus versehen. 1569 gab es in der ganzen Herrschaft Eppstein nur zwei Schulen (in Wallau und Eppstein). 1619 gab es in Massenheim eine Schule, aber diese Schulen war wie viele andere im Ländchen mit dem Amt des Glöckners verbunden und normalerweise mit Unstudierten besetzt. Dies war ein Vermächtnis der Marburger und Kasseler Zeit und galt unter der Darmstädter Herrschaft als rückständig. Bei einer Visitation im Jahr 1637, etwa zwei Jahre nach den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges, hatte Massenheim noch einen Glöckner. Die Einwohnerschaft bestand damals nur noch aus „18 Hausgesess beneben einer Wittib und an Jugend noch 3 Mägdgen“.
Neuzeit Mitte des 18. Jahrhunderts wurde das Waltherische Gut im Auftrag der Gandersheimer Kanonisse Prinzessin Maria Magdalena Benedicta von Anhalt-Köthen (auch einfach Maria Magdalena Benedikte) (1735 – 17. November 1783) mit einem schlossähnlichen Herrenhaus bebaut, dem heute sogenannten Schloss Massenheim, Kulturdenkmal in der Gesamtanlage Massenheim.
Ab 1806 gehörte Massenheim zum Herzogtum Nassau, von 1816 an als Teil des Amtes Hochheim. (Vorher bildete das Ländchen seit 1643 das Amt Wallau.) Das benachbarte größere Dorf Hochheim war damals noch rein katholisch, was sich jedoch infolge des Zuzugs der geschiedenen Ehefrau des Fürsten von Anhalt-Köthen sowie nassauischer Beamter bald änderte. 1838 erhielt der damalige Massenheimer Vikar die Auflage, alle 3 Wochen einen Gottesdienst für die inzwischen 100 Evangelischen in Hochheim zu halten, was jedoch zunächst am Fehlen geeigneter Räumlichkeiten scheiterte. Ab 1849, mit Fertigstellung der evangelischen Kapelle in Hochheim, trat die Massenheimer Gemeinde – zunächst freiwillig – ihren Geistlichen alle 14 Tage ab.Karl Zimmermann und Karl Zimmermann: Die Bauten des Gustav-Adolf-Vereins in Bild u. Geschichte. Eduard Zernin, Darmstadt 1860. S. 288–295. Erst 1859 bekam die Hochheimer Gemeinde ihren eigenen Pfarrer. Auch Flörsheim am Main, Weilbach und Wicker gehörten damals zur evangelischen Gemeinde von Massenheim.
1843 wurde die Einwohnerzahl der Gemarkung mit 571 angegeben. Abgesehen von 16 Juden und 9 Katholiken waren alle evangelisch. Die Einwohner verteilten sich auf 157 Familien in 106 Häusern.Christian Daniel Vogel: Beschreibung des Herzogthums Nassau. Wiesbaden 1843. S. 546. Ein Staatshandbuch von 1847 weist für den Ort unter dem Schultheißen Jacob Koch und Vikar Wilhelm Dörr ferner eine Mühle und eine Ziegelhütte aus.Beschr. Herzogtum Nassau S. 67
1866 wurde das Herzogtum Nassau von Preußen annektiert. Die preußische Statistik gibt den Massenheimer Weinertrag im Vorjahr mit 525 Ohm (735 Hektoliter) Weißwein auf 70 Morgen (18 Hektar) Land an.Vergleichende Uebersicht des Ganges der Industrie, des Handels und Verkehrs im preußischen Staate 1865. Berlin 1867. Durch die Gliederung der neuen preußischen Gebiete in Landkreise gehörte das Dorf nun zum Mainkreis, ab 1886 zum Landkreis Wiesbaden. Seit dessen Auflösung 1928 gehört Massenheim zum damals neu geschaffenen Main-Taunus-Kreis. 1933 hatte Massenheim 733 Einwohner, 1939 waren es 716.
Hessische Gebietsreform Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Massenheim am 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz in die Stadt Hochheim eingegliedert. Für den Ortsteil Massenheim wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.
Staats- und Verwaltungsgeschichte Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Massenheim angehört(e):
Ende 12. Jahrhundert: Heiliges Römisches Reich, Herrschaft Eppstein, Amt Eppstein ab 1492: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Amt Eppstein ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt EppsteinDie Zugehörigkeit des Amtes Eppstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Eppstein ab 1643: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Wallau ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Fürstentum Nassau-Usingen, Amt Wallau ab 1806: Herzogtum Nassau, Amt Wallau ab 1817: Herzogtum Nassau, Amt Hochheim ab 1849: Herzogtum Nassau, Kreisamt HöchstAbtrennung der Justiz (Justizamt Hochheim) bis 1854. ab 1854: Herzogtum Nassau, Amt Hochheim ab 1867: Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, MainkreisEndgültige Trennung zwischen Justiz (Amtsgericht Hochheim) und Verwaltung. ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Mainkreis ab 1886: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wiesbaden ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wiesbaden ab 1928: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Main-Taunus-Kreis ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Main-Taunus-Kreis ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Main-Taunus-Kreis, Stadt Hochheim
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011