mini|Gerichtsgebäude des Obergerichts Nagoya seit 1979 mini|Früheres Gebäude des Appelationshofes/Obergerichts Nagoya und des Bezirksgerichts Nagoya, heute vom Stadtarchiv der Stadt Nagoya (Nagoya-shi shisei shiryōkan) genutzt und als Wichtiges Kulturgut designiert Das Obergericht Nagoya (jap. , Nagoya kōtō-saiban-sho) ist ein japanisches Obergericht mit Sitz in Nagoya. Übergeordnet ist nur der Oberste Gerichtshof.

Vorläufer war der 1881 eingerichtete Nagoya kōso-saibansho (, etwa „Appellations-/Berufungsgericht Nagoya“), ab 1886 unter dem Namen Nagoya kōso-in (, „Appellationshof/Berufungskammer“), der 1947 mit der Neuordnung des Gerichtswesens unter der Nachkriegsverfassung seine heutige Form und Namen annahm.

Der Gerichtsbezirk umfasst seit 1881 die Region Tōkai, seit 1905 die [Groß-/Doppel-]Region Tōkai-Hokuriku im Westteil der Mitte der japanischen Hauptinsel Honshū, namentlich die Präfekturen Aichi, Mie, Gifu, Ishikawa, Fukui und Toyama. Eine Zweigstelle für die drei Hokuriku-Präfekturen befindet sich seit 1948 in Ishikawas Hauptstadt Kanazawa; dort werden aber nur bestimmte Gegenstände verhandelt, andere grundsätzlich in der Zentrale in Nagoya.Website Saibansho (裁判所, „Gerichte“) des Obersten Gerichtshofs: Vorstellung des Obergerichts Nagoya (japanisch)

Weblinks Offizielle Homepage (japanisch und englisch)

Einzelnachweise

Nagoya Kategorie:Bauwerk in Nagoya Kategorie:Organisation (Nagoya) Kategorie:Gerichtsgründung 1947