Als Nothilfe bezeichnet man: die zu Gunsten eines Dritten ausgeübte Notwehr die Katastrophenhilfe eine Notaufnahme eine historische Nothilfe infolge von Kriegsgewalt war ab 1915 die Ostpreußenhilfe in der Schweiz die finanzielle und materielle Hilfe für abgelehnte Asylbewerber, welche keine Sozialhilfe erlangen können, siehe Asylrecht (Schweiz)
Siehe auch: