Als wilde Loge oder auch Winkelloge wird eine sich selbst so bezeichnende Freimaurerloge genannt, die sich einer Kontrolle der Einhaltung freimaurerischer Gesetzgebung (Konstitution) durch eine Großloge entzieht. Der Begriff Freimaurerloge ist gesetzlich nicht geschützt: Häufig werden unter dieser Bezeichnung Organisationen eigener Zielsetzung mit zum Teil veränderten, aber auch bekannten Ritualen gegründet, ohne eine Anerkennung durch die weltweite Freimaurerei erlangt zu haben.
Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage. Herbig Verlag, 2006, ISBN 3-7766-2478-7, S. 908. Eine Freimaurerloge benötigt nicht zwingend ein Patent einer Großloge, die von der Vereinigten Großloge von England anerkannt ist. Zwar ist ein Kennzeichen für die Regelmäßigkeit einer Großloge ihre stammbaumartige Verknüpfung mit der Vereinigten Großloge von England, eine Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Obwohl der Begriff der Winkelloge im Deutschen eine besondere Schärfe besitzt und auf Winkeladvokat/Winkelschreiber anspielt, ist paradoxerweise der Winkel in der Freimaurerei zugleich das Eugen Lennhoff, Oskar Posner, Dieter A. Binder: Internationales Freimaurer Lexikon. 5. Auflage. Herbig Verlag, 2006, ISBN 3-7766-2478-7, S. 907.
Geschichte Wilhelm Keller: Geschichte der Freimaurerei in Deutschland. 2. Auflage. Ricker Verlag, Giessen 1859, S. 110 ff.
Siehe auch Geschichte der Freimaurerei
Einzelnachweise
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