Neben dem Kindergeld und den Kinderfreibeträgen gibt es im Einkommensteuergesetz und im Eigenheimzulagengesetz eine Vielzahl anderer kindbedingter Steuervergünstigungen; diese nennt man auch Kinderadditive.
Voraussetzung ist jeweils, dass der Steuerpflichtige für ein zu berücksichtigendes Kind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält.
Gesetzliche Regelungen in Deutschland Einkommensteuergesetz Abzug der Kinderbetreuungskosten (vormals EStG) Abzug des Schulgeldes als Sonderausgaben ( Abs. 1 Nr. 9 EStG) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( EStG) Verminderung des Prozentsatzes der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen ( Abs. 3 EStG) Aufwendungen für eine Haushaltshilfe (Haushaltsnahe Dienstleistung, vormals Abs. 3 Nr. 1 b und Nr. 2 EStG) Freibetrag für Ausbildungs-Sonderbedarf ( Abs. 2 EStG) Übertragung des dem Kind zustehenden Behinderten- bzw. Hinterbliebenenpauschbetrags ( Abs. 5 EStG) Baukindergeld ( EStG) Bemessung von (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrags auch bei Anspruch auf Kindergeld ( EStG) Kinderzulage nach dem Altersvermögensgesetz ( EStG)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Regelungen, wie sie vormals für den Abzug von Kinderbetreuungskosten wegen Erwerbstätigkeit in § 33c Abs. 1 bis 4 EStG und für den Haushaltsfreibetrag in Abs. 3 und Abs. 4 EStG 1984 (später § 32 Abs. 7 EStG) vorgesehen waren, für verfassungswidrig erklärt.BVerfG, 2 BvR 1057/91 vom 10. November 1998
Auch die Kürzung der einkommensteuerlichen Freistellung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um eine zumutbare Belastung nach Abs. 3 EStG hat das BVerfG für verfassungswidrig erklärt;BVerfG, 2 BvL 7/00 vom 16. März 2005, Absatz-Nr. (1 – 59) siehe aber hierzu auch den betreffenden Abschnitt im Artikel „Kinderbetreuungskosten“.
Eigenheimzulagegesetz Kinderzulage bei der Eigenheimzulage ( Abs. 5 EigZulG)
Quellen
Kategorie:Steuerrecht (Deutschland)