Der Europarat – – ist eine am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London gegründete europäische internationale Organisation. Dem Europarat gehören 46 Staaten mit knapp 700 Millionen Bürgern an.

Der Europarat ist ein Forum für die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa und darüber hinaus. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor:

Der Sitz des Europarats ist der Europapalast im französischen Straßburg. Die beiden Amtssprachen sind Englisch und Französisch. Am 5. Mai wird alljährlich der Gründungstag des Europarates als Europatag gefeiert.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden. Die von beiden Institutionen verwendete Europaflagge und die Europahymne waren zunächst vom Europarat als Symbole gewählt und von den Vorgängerorganisationen der EU übernommen worden. Der Europarat ist daher auch nicht zu verwechseln mit den EU-Institutionen Europäischer Rat (Organ der Staats- und Regierungschefs) und Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Die zentrale Zuständigkeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die zwischenstaatliche Völkerverständigung, bei der EU steht dagegen als weitaus tiefer integrierter Organisation die konkrete wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit im Vordergrund, einschließlich der Übertragung bestimmter Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten an die Union.

Im Verständnis, dass eine Zusammenarbeit beider Organisationen im gemeinsamen Werteraum Europa für die Menschen von Mehrwert ist, unterzeichneten die EU und der Europarat im Mai 2007 als politische Absichtserklärung ein Memorandum of Understanding (MoU).

Geschichte mini|hochkant|Gedenktafel in der Aula des Hauptgebäudes der Universität Straßburg zur Erinnerung an die erste Tagung des Europarates 1949 Der Europarat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von zehn nord-, mittel-, süd- und westeuropäischen Staaten gegründet. Winston Churchill stellte hierfür in einer Rede in Zürich im September 1946 wie folgt die Weichen: „Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa aufbauen.“Der Europarat: Gründung und Ziele. Europarat, abgerufen am 21. Februar 2024.

Der Europarat erhielt am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich im Londoner Zehnmächtepakt sein formales Statut. Er ist damit die älteste originär politische Organisation europäischer Staaten.Frank Niess: Die europäische Idee – Aus dem Geist des Widerstands. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2001, S. 230: „erste europäische Institution“. Gegründet wurde er von der European Conference on Federation auf Betreiben des American Committee on United Europe.

Neben der wirtschaftlichen OEEC (aufgegangen in der OECD) und der militärischen Kooperation im Rahmen der NATO nahm mit dem Europarat die politische Einigung des Kontinents konkrete Formen an.

Der 5. Mai wird seit 1964 als Europatag gefeiert.

Zielsetzung Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählen insbesondere: der Einsatz für die Menschenrechte die Sicherung demokratischer Grundsätze sowie rechtsstaatliche Grundprinzipien Bekämpfung des Terrorismus mit dem Lenkungsausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (z. B. durch Setzung des rechtlichen Rahmens für die Anerkennung von Hochschulstudien und -diplomen, den rechtlichen Schutz von kulturellen Minderheiten sowie die Schaffung politischer Leitlinien des interkulturellen Dialoges) – ein Gebiet, auf dem die EU keine eigenen Kompetenzen hat und deswegen mit dem Europarat kooperieren soll gemäß Artikel 165 (3) und 167 (3) des AEU-Vertrags (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Förderung des Umwelt- und Naturschutzes in Europa, u. a. Durchführung des Europäischen Naturschutzjahres.

Organe mini|hochkant|Plenarsaal des Europarats

Organisatorisch folgt der Europarat weitgehend dem üblichen Strukturmuster internationaler Organisationen, jedoch mit dem bemerkenswerten Zusatz eines schon in der Satzung angelegten parlamentarischen Organs.

Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung Die zwei statutären Organe des Europarats sind nach Art. 10 der Satzung des Europarats (EuRatS): das Ministerkomitee des Europarates, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Außenminister bzw. deren Ständige Vertreter im Range eines Botschafters vertreten sind, sowie die Parlamentarische Versammlung des Europarates, in welche die Parlamente der Mitgliedstaaten Vertreter entsenden.

Das Ministerkomitee ist ein Ministerrat, in dem jeder Mitgliedstaat des Europarats nach Art. 14 EuRatS durch seinen amtierenden Außenminister vertreten ist. Der Heilige Stuhl, Japan, Mexiko, Kanada und die USA haben Beobachterstatus im Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung; Israel ist Beobachter der Parlamentarischen Versammlung. Jeder Außenminister hat einen Ständigen Vertreter in Straßburg. Das Ministerkomitee tritt einmal pro Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen, der sogenannten Ministerkonferenz; die Ständigen Vertreter (auch Delegierte des Ministerkomitees genannt) kommen zu mindestens wöchentlich stattfindenden Plenarsitzungen zusammen. Sie werden bei ihrer Arbeit durch Diplomaten, die ihnen unterstellt sind, unterstützt.

Das Ministerkomitee beschließt u. a. am Ende der Verhandlungen zu neuen Verträgen formell den ausgehandelten Vertragstext und legt ihn zur Ratifizierung aus: für die Mitgliedstaaten des Europarates, aber auch allen anderen unterzeichnungswilligen Staaten. Sobald eine Mindestanzahl an Staaten den Vertrag unterzeichnet hat, tritt er in Kraft. Eine wichtige Zuständigkeit ist die Aufsicht über die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitglieder. Zudem spricht das Ministerkomitee Einladungen an Staaten zum Beitritt aus (Art. 4 EuRatS), es kann Rechte von Mitgliedstaaten einschränken bzw. den Beschluss über den Ausschluss aus dem Europarat fällen (Art. 8 und 9 EuRatS).

Die Parlamentarische Versammlung vereint Vertreter der gesetzgebenden Versammlungen der 46 Mitgliedstaaten.

Der Europarat wird politisch durch den halbjährlich rotierenden Vorsitzenden des Ministerkomitees und den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung vertreten.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Ein wichtiger Teil des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Urteile auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt.

Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen 1952 gewährte der Europarat internationalen Nichtregierungsorganisationen (englisch international non-governmental organisations, INGO) beratenden Status, um „die aktive Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung von öffentlichen Angelegenheiten zu intensivieren.“ Im November 2003 erhielten Internationale Nichtregierungsorganisationen den Teilnehmerstatus. Sie fällen ihre Beschlüsse bei der Konferenz der Nicht-Regierungsorganisationen im Europarat (englisch conference of INGOs of the Council of Europe (CINGO)) und nehmen aktiv am Entscheidungsprozess des Europarats und der Einführung seiner Programme teil. The Conference of INGOs → Read more

Weitere Organe Der Kongress der Gemeinden und Regionen bildet neben der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule des Europarates und ist beratendes Organ.

Der Europarat hat die Position eines Menschenrechtskommissars eingerichtet. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung gewählt und erstellt Berichte über relevante Themen oder die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern.

Daneben gibt es eine Anzahl von Teilabkommen des Europarats, zu denen die Europäische Pharmakopeoia, das Teilabkommen im Sport, die Filmförderungsstelle Eurimages, das europäische Zentrum für moderne Sprachen in Graz und das Nord-Süd-Zentrum in Lissabon zählen. Das jüngste Teilabkommen ist das Register der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden (Schadensregister), das am 16. Mai 2023 aufgesetzt wurde.

Die Jugendabteilung in der Direktion für Demokratische Partizipation des Europarates verfügt über Europäische Jugendzentren, ein Europäisches Jugendwerk und ein Co-Management-System. Dieses Co-Management-System ermöglicht Jugendvertretern aus Europäischen Jugendorganisationen die direkte und gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungen der Mitgliedstaaten des Europarates im Bereich Jugend.

Generalsekretäre des Europarates Die Organe des Europarats werden unterstützt von einem permanenten Sekretariat, das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählt. Am 18. September 2024 übernahm der Schweizer Alain Berset dieses Amt.

mini|hochkant|Gebäude des Europarats in Straßburg

Name Lebens-daten Amts-zeit Staat Jacques Camille Paris 1902–1953 1949–1953 Léon Marchal 1900–1956 1953–1956 Lodovico Benvenuti 1899–1966 1957–1964 Peter Smithers 1913–2006 1964–1969 Lujo Tončić-Sorinj 1915–2005 1969–1974 Georg Kahn-Ackermann 1918–2008 1974–1979 Franz Karasek 1924–1986 1979–1984 Marcelino Oreja Aguirre * 1935 1984–1989 Catherine Lalumière * 1935 1989–1994 Daniel Tarschys * 1943 1994–1999 Walter Schwimmer 1942–2025 1999–2004 Terry Davis 1938–2024 2004–2009 Thorbjørn Jagland * 1950 2009–2019 Marija Pejčinović Burić * 1963 2019–2024 Alain Berset * 1972 seit 2024

Mitglieder Alle Mitglieder sind auch Teilnehmer der Europäischen Politischen Gemeinschaft. Nur der Kosovo ist dort gleichrangig, während er im Europarat keine Stimmberechtigung hat.

Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Gremium am 14. Juli 1950 zunächst als assoziiertes Mitglied bei und wurde im Mai 1951 vollberechtigtes Mitglied.Thomas Brechenmacher, Die Bonner Republik – Politisches System und innere Entwicklung der Bundesrepublik, be.bra Verlag, Berlin, Brandenburg, 2010, ISBN 978-3-89809-413-9, S. 63 Das Saarland (bis zum 1. Januar 1957 autonomer Staat) war bereits zum 13. Mai 1950 assoziiertes und ab 2. Mai 1951 ordentliches Mitglied. Österreich erlangte 1956 (nach der Wiedererlangung seiner Souveränität durch den Staatsvertrag 1955), die Schweiz am 6. Mai 1963 die Mitgliedschaft.

Bis auf vier Ausnahmen gehören mittlerweile alle europäischen Staaten dem Europarat an:

Der Staat der Vatikanstadt nimmt als solcher keine Beziehungen mit anderen Staaten auf und tritt daher (mit Ausnahme von Organisationen technischer Natur wie etwa dem Weltpostverein) auch keinen internationalen Organisationen bei, sondern überlässt dies dem ebenfalls vom Papst repräsentierten Heiligen Stuhl – der letztere verfügt als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt über einen Beobachterstatus im Ministerkomitee. Belarus ist seit 1993 Beitrittskandidat, aufgrund der autokratischen Zustände im Land kam ein Beitritt jedoch bisher nicht infrage.