Als Waffenmissbrauch im engeren Sinne werden einerseits Gewaltdelikte mit Waffen – in aller Regel Schusswaffen – bezeichnet, andererseits der unverhältnismäßige Einsatz von Waffen durch staatliche Sicherheitskräfte oder berechtigte zivile Waffenträger. Waffenmissbrauch führt häufig zu Personen- und Sachschäden.
Im weiteren Sinn kann als Waffenmissbrauch auch jeder Gebrauch von Waffen entgegen geltenden nationalen bzw. internationalen Rechten und gesellschaftlichen Richtlinien oder Normen verstanden werden. In den Waffenbegriff werden dabei bisweilen auch Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie z. B. Kraftfahrzeuge oder andere mehr oder weniger gefährliche Gegenstände, aber auch Kriegswaffen und Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen einbezogen. Der Waffenmissbrauch schließt zum Teil auch die unerlaubte Herstellung, den unerlaubten Handel und das unerlaubte Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) von Waffen mit ein. Unter historischen, geographischen, politischen, gesellschaftlichen, sozialen, rechtlichen und persönlichen Gesichtspunkten kann der Begriff des Waffenmissbrauchs unterschiedlich definiert und bewertet sein. Üblicherweise wird diese Definition in gefestigten, rechtsstaatlichen Gesellschaften nicht so weit gefasst.
Kein Waffenmissbrauch im engeren Sinn der Definition ist die unerlaubte Herstellung, der unerlaubte Handel und das unerlaubte Führen von Waffen. Im Rahmen dieser Definition liegt der Fokus meist auf Schusswaffen.
Im Rahmen der eng gefassten Definition ist der gesetzeskonforme und damit legale Waffengebrauch wie z. B. in Fällen von Notwehr oder Notstand (auch mit illegal besessenen Waffen) kein Waffenmissbrauch. Bei irrtümlichem Waffengebrauch (der Schütze geht z. B. fälschlicherweise durch Verkennung von Tatsachen oder Missdeutung einer Situation von einer Notwehrsituation aus) oder bei einem durch Unfall verursachten Waffengebrauch liegt ebenfalls kein Waffenmissbrauch im engeren Sinne vor, da die kriminelle Absicht zum Gebrauch der Waffe fehlt. Allerdings zählen manche Organisationen ein unabsichtliches Erschießen einer Person zur Ausübung sozialer Gewalt, auch wenn eine kriminelle Absicht nicht vorliegt. (PDF).
Neben nationalen Waffengesetzen sollen u. a. das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen sowie von Seiten der Europäischen Union das Schengener Abkommen helfen, das Risiko von Waffenmissbrauch zu reduzieren. (PDF; 25 kB) Faktenblatt der Schweizer Regierung von 2005 - eingesehen am 10. Mai 2013.
Die Anwendung des Begriffs Waffenmissbrauch auf den Waffeneinsatz in kriegerischen Handlungen oder im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen ist unüblich. Beim Waffengebrauch im Krieg steht die Tat (Kriegsverbrechen) oder der Bruch von völkerrechtlichen Verträgen im Vordergrund.
Begriffsverwendung Im öffentlichen Diskurs findet der Begriff „Waffenmissbrauch“ hauptsächlich in Bezug auf die Waffengesetzgebung Verwendung. Der unrechtmäßige Waffengebrauch durch Polizei- und Sicherheitskräfte fällt entsprechend der Gesetzgebung zur Anwendung von Gewalt und Waffen durch diesen Personenkreis ebenfalls unter den Begriff des „Waffenmissbrauchs“.
Das 1931 in Deutschland verabschiedete Waffengesetz hieß „Gesetz gegen Waffenmissbrauch“.Gesetz gegen Waffenmissbrauch vom 28. März 1931 (Deutschland). Die Schweizer Bundesregierung schrieb in einer Pressemitteilung von 1996, Ziel des Waffengesetzes sei es, „die Bevölkerung vor Waffenmissbrauch zu schützen“.Pressemitteilung des Schweizer Bundesrates zum Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (1996). Ein britischer Regierungsbericht aus dem Jahr 2000 zum dortigen Waffengesetz verwendet den englischen Begriff „weapon abuse“ in analoger Weise.Britischer Regierungsbericht, 2000 (PDF; 103 kB).
Amnesty International gab in einer 2004 herausgegebenen Pressemitteilung dem Begriff noch eine andere Färbung, indem die Organisation unverhältnismäßigen Gewalteinsatz durch Polizisten unter diesen Begriff subsumierte.Pressemitteilung von Amnesty International zum Waffenmissbrauch durch die Polizei, 2004.
Krimineller Einsatz von Waffen mini|Schusswaffenverbot in einer Prager Postfiliale
Überblick Um quantitative Aussagen über den Waffenmissbrauch zu treffen, müssen verschiedene Parameter berücksichtigt werden. Das sind unter anderem verschiedene Waffengesetze sowie verschiedene Kriminalitätsraten im Hell- und Dunkelfeld. In der Gesellschaft kann wiederum durch massive Berichterstattung über einzelne, spektakuläre Fälle ein Eindruck entstehen, der sich nicht mit den polizeilichen Statistiken deckt. Die Folgerungen über Maßnahmen aus diesen Statistiken werden sehr kontrovers diskutiert. Die Befürworter und die Gegner strikter Waffengesetze kommen dabei oft zu konträren Schlussfolgerungen.
Wäre einzig der Waffenbesitz für die Zahl der Straftaten mit Waffen bzw. Schusswaffen ausschlaggebend, müssten sich die Zahlen (Gewaltstraftaten je Waffe) international relativ ähneln. Dieses lässt jedoch historische, ökonomische, soziale und sonstige Kontingenzen unberührt, welche das Ausmaß erheblich beeinflussen können, in dem sie sich ereignen. Für sich genommen könnte man dieses Ausmaß allerdings im (historischen) Zeitablauf als ein charakteristisches Unterscheidungsmerkmal von Regionen und Staaten werten., Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz; am 15. November 2006 von der Bundesregierung verabschiedet; S. 43, Kriminalität in Deutschland im europäischen und internationalen Kontext mini|Morde je 100.000 Einwohner(mit und ohne Waffen) Um das Ausmaß an bewaffneter Gewalt auf globaler und regionaler Ebene abzuwägen, muss man internationale Daten vergleichen. Es zeigt sich, dass weltweit jährlich etwa 200.000 Menschen bei kriegsunabhängigem Einsatz von Schusswaffen, meist Tötungsdelikte, sterben. Diese kommen dabei am häufigsten in Lateinamerika und der Karibik vor. Hier liegt die Ziffer fünfmal höher als der globale Durchschnitt. Wie sich die Sterblichkeitsrate auf die globalen Regionen verteilt, zeigt die nebenstehende Grafik (Stand: 2004)..
Aber auch die einzelnen Regionen und ihre Staaten sind nicht homogen: Eine häufige Folge der weiten Verbreitung von Schusswaffen in den USA ist, dass auch alltägliche Konflikte zwischen an sich integrierten Bürgern überproportional tödlich enden. Die Gegenüberstellung der Regierungshauptstadt Washington (Häufigkeitszahl 42,9) mit den in sich wieder sehr unterschiedlichen Millionenstädten San Francisco im Westen einerseits (HZ 8,1) und New York City im Osten andererseits (HZ 8,7) macht jedoch augenfällig, dass der Waffenbesitz nur einer unter mehreren Faktoren von Tötungsdelikten sein kann. Auch der Vergleich zwischen der relativ kleinen Landeshauptstadt Bern und der Millionenmetropole Tokyo führt mit Häufigkeitszahlen von 1,0 bzw. 1,2 zu keinen nennenswerten Unterschieden. Demgegenüber steht Amsterdam mit einer HZ von 3,1. Dies kann man als Beleg dafür sehen, wie sehr der Kontext eines Staates und der darin lebenden Bevölkerung, ggf. auch deren ethnischer Zusammensetzung oder Mischung und den damit verbundenen kulturellen und sonstigen Traditionen, in Betracht gezogen werden sollte, bevor man Schlussfolgerungen zieht.Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht; Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Justiz; am 15. November 2006 von der Bundesregierung verabschiedet; S. 44/45, Kriminalität in Deutschland im europäischen und internationalen Kontext.
Ebenso variiert die Benutzung verschiedener Waffenarten in den einzelnen Regionen der Erde stark. Überwiegen in Europa Angriffe mit Hieb- und Stichwaffen, vor allem mit Messern, so dominiert die Schusswaffe auf dem amerikanischen Kontinent oder in Afrika. Werden Schusswaffen bei Morden in Deutschland zu 12 % als Tatwerkzeug eingesetzt, steigt der Anteil in den USA auf 66 % und erreicht in Südafrika 85 %.
Die unten stehenden Grafiken zeigen dabei, dass diese Waffen in den einzelnen Regionen dieser Welt unterschiedlich häufig für Straftaten benutzt werden. Kommt in Deutschland auf 150.000 Schusswaffen ein Mord, so sind es in Kolumbien und Südafrika zwischen 330 und 350 Schusswaffen je Mord.
Schusswaffengebrauch in Lateinamerika und anderen Ländern (Stand: 2004)Small Arms Survey 2004: Der tödlichste Waffengebrauch: Tödlichkeit und Lagerbestände in neun lateinamerikanischen Ländern (mit anderen Ländern als vergleichende Beispiele).Land Zivile Waffen in Mio. Tötungsdelikte mit Schusswaffen p. a. Tötungsdelikte mit Schusswaffen je 100.000 Einwohner Waffen pro Tötungsdelikt Tötungsdelikte mit Schusswaffen je 100.000 Waffen Ecuador 0,2–0,5 1.321 10,16 150–380 260–660 Kolumbien 4,2–10,2 21.898 49,54 190–470 220–520 Venezuela 1,2–6,0 5.408 21,04 220–1.100 90–450 Brasilien 20,0–30,0 25.603 14,35 780–1.170 85–128 Mexiko 35,0–165,0 5.452 5,27 640–3000 33–156 Argentinien 4,1–5,6 942 2,45 4.350–5.940 17–23 Peru 0,5–1,0 161 0,59 3.100–6.200 16–32 Uruguay 0,9–1,6 104 3,05 8.650–11.400 7–12 Chile 1,4–2,0 82 0,52 17.000–24.400 4,1–5,9 Jamaika 0,08–0,2 450 16,97 180–440 230–560 Südafrika 4,5 13.572 30,17 330 302,0 USA 243,0–281,0 10.310 3,45 24.000–28.000 3,76–4,2 Kanada 7,9 170 0,54 48.000 2,2 Deutschland 5,5 155 0,19 35.480 0,5–0,8 Russlandsueddeutsche.de 200 ? ? ? ?
Erläuterungen:Die Angaben in dieser Tabelle beziehen sich auf verschiedene Basisjahre. Während die Schusswaffenstatistiken aus den Jahren 2002–2003 stammen, gelten die Daten über die Tötungsdelikte mit Schusswaffe für das letzterhältliche Jahr, normalerweise 1998–2001, außer im Fall von Jamaika, wo 1995 zugrunde liegt. Bolivien und Paraguay wurden mangels spezifischer Angaben zu Tötungsdelikten mit Schusswaffe ausgeschlossen. Die Zahlen für Waffen/Tötungsdelikte mit Schusswaffe und Tötungsdelikte mit Schusswaffe/100'000 Waffen wurden gerundet, um falsche Präzision zu vermeiden. Quellen: aus den Tabellen 2.1 und 2.2 der Small Arms Survey 2004 zusammengestellt. Daten über Tötungsdelikte mit Schusswaffe von Chetty (2000); CRIME; UN (1998). Angaben über zivile Lagerbestände für die anderen Länder von Cross et al. (2003), GPC (2002) und Small Arms Survey (2002).
Deutschland Verstöße gegen Gesetze zur Vorbeugung mini|350px Waffenbesitz und Waffenhandel werden in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG), das Sprengstoffgesetz (SprengG) und das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) reglementiert. Sie sollen mithelfen, dem Waffenmissbrauch vorzubeugen. 2006 wurden 40.175 Straftaten im Zusammenhang mit dem Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetz gezählt. Dieses entspricht 0,6 % aller Straftaten in Deutschland. Davon entfielen 37.841 Straftaten auf das Waffengesetz, 509 auf das Kriegswaffenkontrollgesetz und 1.825 auf das Sprengstoffgesetz. Straftaten im Zusammenhang mit diesen Gesetzen betreffen zu ca. 80 % die Herstellung, den Handel sowie den Besitz von Waffen und Explosivstoffen. In ca. 20 % der Fälle werden Schusswaffen (inkl. Schreckschusspistolen, Replika) ohne behördliche Erlaubnis mitgeführt, z. B. auf Volksfesten. Die genannten Straftaten beinhalten nicht die Bedrohung oder das Schießen mit Schusswaffen.
Illegaler Waffenmarkt und Waffenbestand