Rodheim-Bieber (bis 1954 Rodheim an der Bieber) ist der größte Ortsteil der Gemeinde Biebertal im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Geografische Lage Rodheim-Bieber liegt am Ufer der Bieber, eines Nebenflusses der Lahn, etwa 7 km nordwestlich der Stadt Gießen.
Geschichte Historische Namensformen In erhaltenen Urkunden wurde Rodheim-Bieber unter den folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Rudeheim, de (um 1150) [Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei 3, S. 313 f. Nr. 1337] Rodeheim (1263) Roddeheym under Foczberg (1428) Rodheim-Bieber (1954) [Am 1. April 1954 Umbenennung aus Rodheim an der Bieber in Rodheim-Bieber]
Ortsgeschichte Rodheim wurde zum ersten Mal um 1150 urkundlich unter dem Namen Rudeheim erwähnt. Während „Bieber“ im Laufe des 17. Jahrhunderts aus einigen Mühlen und einer Eisenhütte entstand deren erste Erwähnung auf das Jahr 1660 zurückgeht. Zu dieser Zeit musste zur Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebes der Bieberhütte Eisenerz aus Wommelshausen angefahren werdenPh. E. Klippstein: Mineralogische Briefe. Gießen 1781, S. 57.. Bieber war nie eine eigenständige Gemeinde noch hatte es eine eigene Gemarkung. Im Jahr 1854 gehörte Bieber zu zu Fellingshausen und zu einem Drittel Rodheim. 1932 erfolgte die Eingemeindung nach Rodheim.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Rodheim:
Die Gemeinde Rodheim a. d. Bieber wurde im Jahr 1954 in Rodheim-Bieber umbenannt. Im Jahr 1970 wurde Rodheim-Bieber mit den bis dahin ebenfalls unabhängigen Gemeinden Vetzberg, Fellingshausen, Königsberg und Krumbach zur Gemeinde Biebertal zusammengeschlossen. Frankenbach folgte dann 1977.
Von 1898 bis 1963 verkehrte hier die Biebertalbahn, „Bieberlieschen“ genannt, eine schmalspurige Kleinbahn zum Transport von Personen und Eisenerz.
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierte die selbstständige Gemeinde Rodheim-Bieber am 1. Dezember 1970 freiwillig mit den Gemeinden Fellingshausen, Königsberg, Krumbach und Vetzberg zur neuen Großgemeinde Biebertal. Für Rodheim-Bieber wurde wie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet. Der Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Rodheim-Bieber.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Rodheim-Bieber angehört(e):
vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Gericht des Gemeinen Landes an der Lahn (Kondominium: Grafschaft Nassau und Landgrafschaft Hessen) ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, „Gemeines Land an der Lahn“Die Zugehörigkeit des Amtes Gießen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und ab 1585: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Rodheim 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Heuchelheim ab 1806: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Oberhessen, Landamt Gießen ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GießenTrennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf (übergangsweise Hinterlandkreis) ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1932: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Kreis Wetzlar ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Wetzlar ab 1970: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Wetzlar, Gemeinde Biebertal ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Biebertal ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Biebertal ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Biebertal
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Rodheim das „Landamt Gießen“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Rodheim zuständig war.
Nach der Abtretung des nordwestlichen Teil des Landkreises Gießen und mit ihm Rodheim an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Rodheim vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 (Hess. Reg.Bl. S. 406–407) Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103) Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Rodheim zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte (Pr. JMBl. S. 218–220) Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283) Mit dem Wechsel Rodheim 1932 in den Kreis Wetzlar, wechselt es auch in den Bereich des Amtsgerichts Wetzlar. Am 1. August 1979 wechselt Rodheim mit der Gemeinde Biebertal zum Bereich des Amtsgerichts Gießen. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rodheim-Bieber 5022 Einwohner. Darunter waren 159 (3,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 738 Einwohner unter 18 Jahren, 1968 zwischen 18 und 49, 1140 zwischen 50 und 64 und 1176 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 2265 Haushalten. Davon waren 732 Singlehaushalte, 702 Paare ohne Kinder und 603 Paare mit Kindern, sowie 192 Alleinerziehende und 32 Wohngemeinschaften. In 516 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 1452 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1791: 496 Einwohner • 1800: 571 Einwohner • 1806: 658 Einwohner, 121 Häuser • 1829: 827 Einwohner, 150 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1829: 803 evangelische, einen katholischen, 23 jüdische Einwohner • 1885: 1236 evangelische, 4 katholische, 28 jüdische Einwohner • 1961: 3093 evangelische (= 81,48 %), 606 katholische (= 15,96 %) Einwohner
Politik Ortsbeirat Seit der Kommunalwahl 2016 besteht der Ortsbeirat aus drei Vertretern der FW, zwei Vertretern der SPD, einem Vertreter der CDU und einem Vertreter der GRÜNEN. Ortsvorsteher ist derzeit Rainer Bodson (SPD).Ortsbeiräte der Gemeinde Biebertal, abgerufen im September 2018.
Wappen und Flagge Am 20. März 1968 wurde der Gemeinde Rodheim-Bieber im damaligen Landkreis Wetzlar ein Wappen und eine Flagge mit den folgenden Beschreibungen genehmigt.
Flaggenbeschreibung: „Zwischen schmalen roten Seitenbahnen eine breite goldene Mittelbahn, im oberen Drittel belegt mit dem Gemeindewappen.“
Sehenswürdigkeiten mini|hochkant|Evangelische Kirche
Gail’scher Park: Landschaftsgarten mit Villa, errichtet in den Jahren 1882 bis 1896 unter Mitwirkung der Gartenarchitekten Heinrich Siesmayer und Andreas Weber von Wilhelm und Anna Gail, unmittelbar neben einer (mittlerweile abgerissenen) Tabakfabrik der Unternehmerfamilie. Evangelische Kirche Rodheim: spätromanischer Chorturm erbaut im 13. Jahrhundert, gotisches KirchenschiffEv. Kirchengemeinde Rodheim-Vetzberg: Die evangelische Kirche in Rodheim, abgerufen am 19. Oktober 2012 Hof Schmitte (1412 zum ersten Mal urkundlich erwähnt, als Waldschmiede zur Burg Gleiberg, dann zum adligen Hofgut ausgebaut, bestehend aus 15 unterschiedlichen Gebäuden, seit 1974 unter Denkmalschutz; letzte Besitzerin aus der Familie van der Hoop, die das Gut nach Erbschaft von Johann Conrad Firnhaber von Eberstein (1776–1849) über fünf Generationen besaß, war Dr. med. dent. Dorothea Freifrau van der Hoop, geb. Sinner (1908–2007), Witwe des Generalmajors Adrian Freiherr van der Hoop (1898–1967)) Museum KeltenKeller
Öffentliche Einrichtungen Grundschule Georg-Kerschensteiner-Schule Zwei Kindergärten Zwei Bürgerhäuser Gemeindeverwaltung Hallenbad Fünf Kinderspielplätze
Persönlichkeiten Johann Conrad Firnhaber von Eberstein (1776–1849), hessischer Landtagsabgeordneter war Eigentümer von Hof Schmitte und Namensgeber des Naturschutzgebietes Eberstein Wilhelm Haus (1899–1955), Politiker (NSDAP) und Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau Uwe Schäfer (1963–2004), Automobilrennfahrer
Literatur Zeitschrift des Heimatvereins 08 (PDF-Datei; 822 kB) Zeitschrift des Heimatvereins 09 Autorenkollektiv: Rodheim im Biebertal – Geschichte und Geschichten. Heimatverein Rodheim-Bieber, Rodheim-Bieber 2008, 348 S.
Weblinks
Chronik Rodheim-Bieber als Zeittafel PDF-Datei auf www.heimatverein-rodheim-bieber.de
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise
Kategorie:Geographie (Biebertal) Kategorie:Ort im Landkreis Gießen