Wegendorf ist ein Ortsteil der Stadt Altlandsberg im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg). Bis zur Eingemeindung 1997 in die Stadt Altlandsberg war Wegendorf eine selbständige Gemeinde.

Geografie mini|Landschaft bei Wegendorf

Der Ort Wegendorf liegt östlich bis nordöstlich von Berlin im so genannten „engeren Verflechtungsraum“ der Bundeshauptstadt, welcher im Volksmund auch gern als Speckgürtel bezeichnet wird. Geografisch gehört Wegendorf zu der eiszeitlich gebildeten Hochfläche Barnim, die zum Jungmoränenland mit typischen Grundmoränenflächen zählt. Die Höhe variiert je nach Ortslage zwischen 65 und 75 Metern über dem Meeresspiegel. Zum Ortsteil gehört der Wohnplatz Steinau. Ein benachbarter Wohnplatz ebenfalls namens Steinau gehört zu Werneuchen und damit zum Landkreis Barnim. mini|Wegendorf auf der Preußischen Kartenaufnahme von 1839 (Urmesstischblatt) von 1839

Geschichte Wegendorf wurde erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1345 als Wedegendorph erwähnt. Der Name leitet sich von einem deutschen Personennamen Wedego/Widugo ab und lässt sich als Dorf eines Wedego interpretieren. Bis um 1850 wurde der Ortsname als Wedegendorf geschrieben (z. B. Fidicin). Die Bezeichnung lässt also auf eine Gründung im Zuge der Deutschen Ostsiedlung schließen. Der Namen Wedego war im Spätmittelalter, wenn auch sehr selten noch gebräuchlich wie der Name Wedigen/Wedig von Holzendorf in einer Urkunde von 1493 zeigt. Nach der Dorfstruktur handelt es sich um ein Winkelangerdorf. mini|Wegendorf auf dem Messtischblatt 3348 Werneuchen von 1870/1

Das Dorf hat wahrscheinlich eine slawische Siedlung abgelöst, denn 1880 fanden sich in einem Garten des Mitteldorfes slawische Gefäßreste.

Nach dem Landbuch Kaiser Karls IV. von 1375 war die Feldmark des Ortes also in 66 Hufen unterteilt. Davon gingen 4 Freihufen ab, die der Pfarrer hatte, 62 Hufen waren demnach zins- und pachtpflichtig, Von jeder Hufe mussten 3 Scheffel Roggen, 3 Scheffel Gerste, 10 Scheffel Hafer und 1 Viertel an Erbsen bezahlt werden. Der Zins pro Hufe betrug 26 Pfennig. Für die Bede mussten die Hälfte wie Pacht und Zins und dazu 1 Scheffel Roggen entrichtet werden. Im Dorf lebten 11 Kossäten, von denen jeder 8 Schilling an die Vollbauern zahlen musste. Der Krug hatte eine Abgabe in Höhe von 1 Pfund. Das Untergericht und das Patronatsrecht waren seit alters im Besitz des Henning von Groeben, die Bede ging seit alters an Tyle Brugge, der auch die Wagendienste der Bauern in Anspruch nehmen durfte. Die bäuerlichen Abgaben an Pacht und Zins gingen dagegen an verschiedene bürgerliche und adlige Nutznießer. Der Bürger Petze Jacob aus Berlin durfte Pacht und Zins von 9 Hufen einziehen, die er von Henning von Groeben zu Lehen hatte. Die Witwe Permynter hatte Pacht und Zins von 4 Hufen, die sie ebenfalls von Henning von Gröben zu Lehen hatte. Auch ein Bürger namens Lubbesack bezog 3 Zählstücke aus Wegendorf, die er von Henning von Groeben zu Lehen hatte. Der Bürger Henning Rutcher hatte die Pacht- und Zinseinnahmen aus 4 Hufen allerdings als direktes Lehen vom Markgrafen, ebenso Busse von Britzik über Pacht und Zins von 7 Hufen. Claus von Groeben war im Besitz der Pacht- und Zinseinnahmen von 7 Hufen; hier ist kein Vermerk vorhanden, ob es sich um ein direktes markgräfliches Lehen handelte oder ein Lehen des Ortsherren Henning von Groeben. Einem nicht weiter spezifizierten Altar bzw. dessen Pfründe standen 8 Zählstücke zu. Es konnte sich dabei nur um den Altar des Apostels Andreas in der Marienkirche handeln, der 1345 von Ludwig dem Älteren, Markgraf von Brandenburg mit 8 Pfund Brandenburgischen Pfennig begabt worden war. 6 Pfund waren zu Michaelis (29. September) fällig, 2 Pfund zu Nicolai (6. Dezember). Im Landbuch war nicht vermerkt, von wem diese 8 Zählstücke zu Lehen gingen, nach der Urkunde von 1345 waren die 8 Zählstücke ebenfalls markgräfliches Lehen. Der Bürger Flügge in Berlin hatte aus der Bede 6 Zählstücke als Lehen vom Markgrafen.

Bis 1412 waren zwei Teile des Gerichts (Ober- und Untergericht), das Patronat und ein Zins von 16 Stück Geldes an Betk/Beteke von Bredow gekommen. Auch ein Bürger Heckelberg hatte Einnahmen aus Wegendorf.

1433 erhielt Thomas von Wins vom Markgrafen Friedrich I. die Belehnung mit einer Rente von fünfeinhalb Schock und elf Groschen in Geld, die er von Jasper und Arnd von Bredow, Söhne des verstorbenen Claus von Bredow sowie Jasper von Bredow, Sohn des Beteke von Bredow gekauft hatte.

1434 belehnte Markgraf Johann die Brüder Jasper und Arnd von Bredow, Söhne des verstorbenen Claus von Bredow sowie Jasper von Bredow, Sohne des Beteke von Bredow mit zwei Teilen des Ober- und Untergerichts, elf Schock Geldes, fünfeinhalb Scheffel Erbsen (erweis) und zwölf Hühnern.

1437 belehnte Markgraf Johann den Berliner Bürger und kurfürstlichen Rat Heinz Donner mit Ober- und Untergericht, Patronat (die anderen Teile des Gerichts?) und dem größeren Teil der Bede (daraus 30 Scheffel, zweieinhalb Wispel und einen Scheffel Hafer, sechs Schillinge Groschen und dreieinhalb Pfennige) in Wegendorf.

1441 erhielt Thomas Wins von Markgraf Friedrich II. die Belehnung über achteinhalb Stücke Geldes und Zins und die Rauchhühner aus zwei Hufen in Wegendorf.

1444 wechselte das Dorf erneut seinen Besitzer. Der brandenburgische Markgraf Friedrich II. belehnte den Berliner Bürger Hans Markow mit dem Ober- und Untergericht und dem Patronat, und die Einnahmen aus Bede und Zins von 19 Hufen.In dieser Urkunde erscheinen erstmals Familiennamen bzw. Besitzer der Höfe in Wegendorf. So zinste Simon Genen von seinem Hof mit zwei Hufen vier Schillinge, einen halben Scheffel Erbsen, ein Huhn und den gesamten Zehnten. Lencze Murinan zinste von einer Hufe zwei Schillinge, ein Viertel Erbsen und den ganzen Zehnten, der Hof von Drews Trampe zinste von drei Hufen sechs Schillinge, einen Schock Groschen für das Lehnpferd und einen Scheffel Erbsen, Czernckows Hof zinste von einer Hufe zwei Schillinge und ein Viertel Erbsen, der Hof des Kersten Besendals zinste von vier Hufen acht Schillinge Groschen, einen Scheffel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, der Hof von Jacob Heynemann zinste von drei Hufen sechs Schillinge Groschen, drei Viertel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, der Hof von Hans Wryczen zinste von einer Hufe zwei Schilling Groschen, drei Viertel Erbsen ein Huhn und den ganzen Zehnten, Ukrows Hof mit einer Hufe zinste zwei Schillinge, drei Viertel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Schönenfelds Hof mit zwei Hufen zinste vier Schillinge Groschen, einen halben Scheffel Erbsen, Claus Kunes Hof mit einer Hufe zinste 16 Groschen und einen Drittel eines halben Scheffels Erbseb, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Lyczows Hof mit drei Hufen zinste sechs Schillinge Groschen, und von einer Hufe acht Groschen sowie einen Scheffel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Jacob Wriczens Hof mit vier Hufen zinste acht Schillinge Groschen, einen Scheffel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Jacob Trampes Hof mit zwei Hufen zinste vier Schillinge, drei Viertel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Schellenhofe war zwei Hufen groß und zinste vier Schillinge Groschen, acht Schillinge, drei Viertel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Vibeke zinste einen halben Scheffel Erbsen ein Huhn und den ganzen Zehnten, Pilgrim zinste drei Viertel Erbsen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, Tews Bernow zinste ein Huhn und den ganzen Zehnten, Ydens Hof zinste 18 Pfennige, ein Huhn und den ganzen Zehnten. Betekes Hof zinste 18 Pfennige, zwei Hühner und den ganzen Zehnten, der Hirte gab sechs Pfennige und den ganzen Zehnten, der Schmied gab den ganzen Zehnten, die Schülerin, drei Groschen, ein Huhn und den ganzen Zehnten, die Tydekenynn drei Groschen, ein Huhn und den ganzen Zehnten. Von 61 Hufen gaben die jeweiligen Besitzer pro Hufe zur Bede zwei Groschen, ein halb Viertel Roggen, einen Scheffel Hafer und einen halben Scheffel Gersten.

Das Schoßregister von 1450 gibt 56 bäuerliche Hufen auf der Feldmark, davon hatte der Pfarrer vier Hufen und die Kirche eine Hufe. Jede Hufe zinste 22 Groschen außer einer Hufe, die nur 20 Groschen an Zins geben musste. Im Dorf gab es acht Kossätenstellen, von denen aber zwei nicht besetzt waren. Es gab einen Krug im Dorf, der 20 Groschen zinste. Die Gerichte gehörten dem Kasper von Bredow (alle Teile?).

1472 wurden Heinrich, Ebel, Hans, Matthias und Henning von Krummensee, Brüder und Vettern, von Markgraf Albrecht mit Stadt und Schloss Altlandsberg und ihren Besitzungen belehnt. Darunter waren auch die Gerichte und das Patronat über Dorf Wegendorf, jedoch ohne die Zinsen, die den v. Bredow und Claus Wins zustanden.

Im Schoßregister von 1480 werden wiederum 56 bäuerliche Hufen genannt, zu denen die vier Pfarrhufen kamen sowie eine Kirchenhufe. Ein Hof mit einer Hufe war wüst, 60 Hufen waren zinspflichtig, 59 Hufen gaben je 22 Groschen Zins, eine Hufe 20 Groschen. Der/Ein Krug wird nicht (mehr) erwähnt. Das Dorf im Besitz der v. Krummensee. 1527 war die Feldmark in 62 Hufen eingeteilt.

1541 erhielten Ebel, Hans, Caspar, George, Joachim und Wilhelm von Krummensee, Brüder und Vettern aus Altlandsberg, Krummensee und Wegendorf gesessen, die Bestätigung ihrer Lehen. Nach dem Visitationsprotokoll von 1541 war Georg von Krummensee Patronatsherr in Wegendorf und hatte den Rittersitz in Wegendorf inne. Zu dieser Zeit hatte auch eine Familie Stroband Zinsen aus Wegendorf. 1586 hatte ein Bürger Grieben die Hebungen von drei Bauern in Wegendorf. Auch der Bereits 1375 scheint seinen Anteil bis 1586 gehalten zu haben. Auch die Familie v. d. Gröben auf Bornstedt und Golm hatte 1586 und dann noch 1644 Hebungen von drei Bauern in Wegendorf.