Der Begriff der Relationsnorm (von ) bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Rechtsnorm, die das Verhältnis eines Rechtssatzes oder eines Rechtsaktes zu potentiell mit diesen konkurrierenden Rechtssätzen oder -akten regelt.

Relationsnormen kommen vor in nationalen Gesetzen, beispielsweise: Abs. 2 BGB: Abs. 1 StGB (am Ende):

und in internationalen Rechtsakten (Völkerrechtlicher Vertrag, Übereinkommen, EU-Verordnungen, EU-Richtlinien etc.), etwa:

Art. 90 CISG: Art. 14 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EG-Produkthaftungsrichtlinie):

Soweit eine Relationsnorm den Vorrang beziehungsweise Nachrang eines Rechtssatzes gegenüber einem konkurrierenden Rechtssatz anordnet, bleibt für die Anwendung allgemeiner Rechtsanwendungsregeln wie lex specialis derogat legi generali oder lex posterior derogat legi priori kein Raum; sie werden verdrängt.

Einzelnachweise

Kategorie:Juristische Methodenlehre Kategorie:Norm