mini|hochkant=1.5|Der Frankfurter Kaiserdom St. Bartholomäus, von Norden vom Nextower beim Palais Quartier aus gesehen, August 2011 mini|hochkant=1.5|Grundriss des Kaiserdoms mini|hochkant=1.5|Bauliche Entwicklung der Kirche. Die Farben (auch im Grundriss oben) stehen für die kunstgeschichtliche Epoche (siehe Bildbeschreibungsseite).
Der römisch-katholische Kaiserdom St. Bartholomäus (offiziell Dom St. Bartholomäus zu Frankfurt am Main, kurz Frankfurter DomDompfarrei St. Bartholomäus) in Frankfurt am Main, der größte Sakralbau der Stadt, ist die ehemalige Wahl- und Krönungskirche der römisch-deutschen Kaiser und als solche ein bedeutendes Baudenkmal der Reichsgeschichte. Er galt vor allem im 19. Jahrhundert als Symbol nationaler Einheit. Der Dom war von 852 bis 1803 eine Stiftskirche, aber nie Kathedrale.
Der heutige Dom ist die vierte Kirche an derselben Stelle. Seit dem späten 19. Jahrhundert ergrabene Vorgängerbauten lassen sich bis in das 7. Jahrhundert zurückverfolgen. Die frühkarolingische Kapelle der Königspfalz Frankfurt war Ort der Synode von Frankfurt 794 und eng mit der Geschichte Frankfurts und der Frankfurter Altstadt verbunden. In der 852 geweihten Salvatorkirche fand 855 die erste Königswahl in Frankfurt statt.
1239 erhielt die Kirche das Patrozinium des Apostels Bartholomäus, und der Bau des heutigen gotischen Doms wurde begonnen. Er entstand im Wesentlichen zwischen 1250 und 1514, als der 1415 begonnene Bau des Westturms aus Geldmangel ohne die geplante Laterne abgeschlossen werden musste. Die in Mitteleuropa einzigartige Lösung sollte das Stadtbild über Jahrhunderte prägen. Erst nach dem Dombrand 1867 wurde der – architektonisch immer noch einzigartige – Turm nach den erhaltenen Plänen des Mittelalters bis 1878 vollendet.
Typologisch handelt es sich um eine dreischiffige Hallenkirche mit gestrecktem 5/8-Chorschluss und angesetztem Westturm auf quadratischem Grundriss. Durch das aus städtebaugeschichtlichen Gründen sehr kurze (nur drei Joche) Langhaus und das sehr lange Querhaus weist der Dom die Grundform eines Zentralbaus auf.
Das Gebäude ist komplett aus Naturstein errichtet, hinter dem Putz zwischen den Steinmetzarbeiten und Eckquadern verbirgt sich weniger bearbeiteter Bruchstein.
Abgesehen von zwei kurzen Perioden (1533–1548 und 1631–1635), blieb der Dom auch nach der Einführung der Reformation in Frankfurt katholisch und war bis zum Jahr 1917 die einzige Pfarrkirche dieser Konfession in der Stadt. Er ist das größte Kirchengebäude im 1827 gegründeten Bistum Limburg.
Bedeutung Der Frankfurter Dom gehört nicht zu den größten Sakralbauten in Mitteleuropa. Seine Bedeutung als Nationalsymbol beruht vielmehr auf seiner politisch-geschichtlichen Rolle im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, weshalb er zu den Kaiserdomen gezählt wird.
Der Dom gilt darüber hinaus auch als baulich interessant, weniger wegen seiner Größe oder seiner kunstgeschichtlichen Rolle als vielmehr wegen seiner langen und verwickelten Baugeschichte und einiger ungewöhnlicher architektonischer Lösungen. Unter den namentlich bekannten Dombaumeistern ragen besonders Madern Gerthener, der Architekt des Westturms, und Franz Josef Denzinger, der Architekt des Wiederaufbaus nach dem Dombrand 1867, heraus.
Reichsstift mini|hochkant|Siegel Ludwigs des Deutschen
Das Salvatorstift, später Bartholomäusstift, war seit seiner Stiftung 852 bis zur Säkularisation 1803 fast 1000 Jahre lang Hausherr des Domes und gehörte zeitweise zu den bedeutendsten seiner Art im Reich.
Mit der Weihe des dritten Vorgängerbaus des Doms, der Salvatorbasilika, durch den Mainzer Erzbischof Hrabanus Maurus gründete der ostfränkische König Ludwig der Deutsche am 1. September 852 „aus Liebe zum Herrn und zur Vermehrung seines himmlischen Lohnes“ das Salvatorstift Frankfurt. Es sollte das bei der Reichsteilung 843 verlorengegangene, weil ans Mittelreich gefallene Marienstift in Aachen als Reichsstift ersetzen. Ähnliches tat sein Bruder Karl in seinem Westreich, in Compiègne bei Paris.
Die Einkünfte wurden durch zahlreiche Stiftungen und Erbschaften frommer Bürger gesichert. Als Gründungsmitglieder wurden ein Abt namens Williherius und zwölf Kanoniker genannt, die umfangreiche Privilegien besaßen, darunter die Befreiung vom Militärdienst, was im stürmischen Frühmittelalter durchaus wertvoll war. Ludwig III. und Karl der Dicke erweiterten die Stiftung 880 und 882 beträchtlich.
Ähnlich einem Kloster führten die Kanoniker des Stifts ein Gemeinschaftsleben, so teilten sie etwa Ess- und Schlafraum. Vorbild waren die von Bischof Chrodegang von Metz im Jahr 766 für die Kanoniker seiner Kathedrale entworfenen Regeln für ein gemeinsames Leben von Weltpriestern (Priestern, die kein Ordensgelübde abgelegt haben). 816 änderte das Aachener Stift diese Metzer Regeln und erlaubte Privateigentum, was auch in die Frankfurter Regeln übernommen wurde.
977 bestätigte Otto II. auf Vorhaltung des Mainzer Erzbischofs Willigis das Stift mit seinem umfangreichen Besitz in einer Urkunde. Ende des 11. Jahrhunderts endete das Gemeinschaftsleben, die Kanoniker regelten ihre persönlichen Angelegenheiten selbst. Es blieb aber beim gemeinsamen Chorgebet und Gottesdienst. Das Stift entsandte Vikare in anvertraute Kirchen und Kapellen und betrieb Seelsorge in anderen Frankfurter Kirchen.
Der Propst, bis 1127 als Abt bezeichnet, meist ein adeliger Angehöriger des Mainzer Domkapitels (unter anderem aus den Familien Eppstein, Nassau, Solms, später Metternich, Schönborn, Franckenstein, teils auch französische Kardinäle), war der Vertreter und Vorsteher des Stifts. Er wurde vom Mainzer Erzbischof, oft auch direkt von Rom ernannt. Die innere Leitung des Stifts oblag dem Stiftsdekan. Ein Kantor erfüllte gottesdienstliche Aufgaben und leitete die Schule der Sängerknaben. Der Scholaster führte die Stiftsschule, der Kustos war der Verwalter der Gebäude und Güter, er sorgte für Arme und Kranke (was später an vom Stift gegründete Spitäler übertragen wurde). Der Pleban war für Seelsorge zuständig und diente als Stadtpfarrer. Das Stiftskapitel, also alle Stiftsherren gemeinsam, entschied über die Aufnahme neuer Mitglieder, wählte den Dekan und verlieh die genannten Ämter.
Das Stift überdauerte die Einführung der Reformation in Frankfurt und wurde erst mit dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 aufgelöst. Seitdem steht der Dom, wie alle Innenstadtkirchen, im Eigentum der Stadt, die ihn der katholischen Gemeinde als Pfarrkirche „zum immerwährenden Gebrauch“ zur Verfügung stellt. Dies wurde 1830 im Dotationsvertrag und dessen Bestätigung von 1854 festgehalten. Darüber hinaus verpflichtete sich die Stadt zur Instandhaltung der Gotteshäuser. Dies betraf beispielsweise auch den Wiederaufbau nach dem Dombrand 1867 und die Beseitigung der Kriegszerstörungen nach 1945. In der Eröffnungsbilanz der Stadt Frankfurt am Main zum 1. Januar 2007 wurde der Dom als wertvollstes unter allen 1883 städtischen Gebäuden mit über 58 Millionen Euro bewertet.
Bartholomäusreliquien mini|Bartholomäusrelief an der Nordwand des Kreuzgangs
Patron des Domes ist seit 1239 der Apostel und Märtyrer Bartholomäus. Seine im Domschatz verwahrte Schädeldecke ist die wertvollste Reliquie der Kirche. Sie befand sich spätestens seit 1215 im Besitz des Stiftes. Aus diesem Jahr stammt die älteste die Bartholomäusverehrung in Frankfurt erwähnende Urkunde, deren Siegel den Apostel zeigt. Frankfurt gehört somit wie Santiago de Compostela, Rom und Trier zu den Städten mit Apostelreliquien.
Bartholomäus, der in den synoptischen Evangelien von Matthäus, Markus und Lukas als einer der zwölf Apostel Christi genannt wird, ist wohl identisch mit Nathanael aus Kana in Galiläa, dessen Bekehrung im Johannesevangelium geschildert wird. Dieser Nathanael wurde Sohn (hebräisch bar) des Tholmai, also Bar-Tholmai (Bartholomäus) genannt.
Nach frühchristlicher Überlieferung soll Bartholomäus nach Jesu Tod als Apostel zur Missionierung in Indien und Armenien gewirkt haben.Vgl. Eusebius von Caesarea, Kirchengeschichte 5,10 (Text, deutsche Übersetzung). Die Legende berichtet, er habe die „von einem bösen Geist besessene“ Tochter des armenischen Königs Polymios geheilt. Dieser bekehrte sich angesichts des Wunders zum Christentum und ließ sich von Bartholomäus taufen, „mit ihm seine Frau, seine Kinder und alles Volk“. Heidnische Tempel wurden zerstört. Heidnische Priester wandten sich deshalb an den Bruder des Königs, Astyages. Dieser ließ Bartholomäus gefangen nehmen und, weil er seinen Bruder vom Glauben seiner Ahnen abgebracht hatte, grausam hinrichten: Dem Apostel wurde bei lebendigem Leibe die Haut abgezogen und dann der Kopf abgeschlagen. Die barbarische Hinrichtungsart des Schindens fand durch sein Martyrium Eingang in die europäische Kunstgeschichte: Der Apostel wird oft mit seiner eigenen, wie ein nicht benutztes Kleidungsstück locker über dem Unterarm hängenden Haut dargestellt.
Die Bartholomäusreliquien gelangten von Armenien über die Liparischen Inseln nach Benevent und von dort durch Kaiser Otto II. im Jahre 983 nach Rom ins neue Bartholomäuskloster auf der Tiberinsel. Otto wollte das Apostelgebein später mit dem Schiff nach Deutschland bringen, starb aber vor der Verwirklichung dieser Idee und die Reliquien blieben in Rom.
Im Jahr 1166 begleiteten Gottfried, der Propst des Frankfurter Stifts, und sein Herr, der neue Mainzer Erzbischof Christian I., Kaiser Friedrich I. auf einem seiner zahlreichen Italienzüge. In einer Urkunde Friedrichs zur Bestätigung der Übertragung der Bartholomäusreliquien nach Rom trat Gottfried als Zeuge auf. Möglicherweise erbat er bei dieser Gelegenheit von Friedrich den Schädel des Apostels für sein Frankfurter Stift. Man war nicht in friedlicher Absicht nach Italien gekommen und der Diebstahl von Reliquien aus unterworfenen italienischen Städten war durchaus üblich. So nahm zum Beispiel kurz zuvor der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel, ebenfalls in Begleitung Friedrichs I., im zerstörten Mailand die vollständigen Überreste der Heiligen Drei Könige mit, um sie nach Köln zu bringen, wo sie heute noch im Dreikönigenschrein liegen.
Wahl und Krönung im Kaiserdom
mini|Die Königswahl Heinrichs VII. 1308, Federzeichnung von 1341
Die Kaiserkrönung fand ursprünglich in der Peterskirche in Rom durch den Papst statt. Voraussetzung dafür war die vorherige Krönung zum Römischen König. Diese erfolgte seit 936 üblicherweise in der Aachener Pfalzkapelle, der Grabeskirche Karls des Großen, als dessen Nachfolger die Kaiser sich betrachteten.
Seit 1147 fanden die meisten Königswahlen in Frankfurt statt. Ab Mitte des 13. Jahrhunderts galt die Wahl in Frankfurt als Gewohnheitsrecht, das zum Beispiel im Schwabenspiegel um 1275 beschrieben wird: „Alse man den kiunig kiesen wil, daz sol man tuon ze Frankenfurt.“Schwabenspiegel, Kapitel 129 (online). Mit der Goldenen Bulle Karls IV. von 1356 wurde die Königswahlordnung verbindlich festgelegt. Sie galt in dieser Form bis 1806 als eines der Kernstücke der Reichsverfassung. Ab 1562 (Maximilian II.) fanden auch die Krönungen des Königs in Frankfurt statt. Seitdem fanden bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation zehn Krönungen in Frankfurt statt.
Im Laufe der Zeit bürgerten sich für Wahl und Krönung feste Rituale ein, die teilweise auch an die im Dom vorhandenen Baulichkeiten gebunden waren.
Königswahlen mini|Wahlkapelle der römisch-deutschen Könige und Kaiser im Frankfurter Dom
Ort der Königswahlen war seit 1438 die südlich an den Chor angebaute Wahlkapelle, die sonst als Stiftsbibliothek diente. Für die Wahl existierten ein an der Ostwand aufgestellter Altar sowie sieben Stühle an den Längswänden. Dahinter standen die Büchergestelle der Bibliothek. Bei Königswahlen wurden die Lehnstühle der Kurfürsten mit rotem Samt überkleidet und die Bücherregale mit Gobelins oder wertvollen Tüchern abgedeckt.