Akkreditierung bedeutet im diplomatischen Dienst die Zulassung eines Mitglieds einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung durch das Gastland oder durch eine Internationale Organisation. Der Begriff ist völkerrechtlich nicht genau definiert. Obwohl das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) die Einzelheiten des Anmeldeverfahrens ausländischer Vertreter regeln, wird der Begriff in beiden Abkommen nicht verwendet.

Wortherkunft Der Begriff ist dem Lateinischen accredo entlehnt, was so viel wie Glauben schenken, glauben (wollen)Pons-Wörterbuch, Stichwort accredo, abgerufen am 7. Juni 2023. heißt. Im Französischen bedeutet accréditer in etwa etwas glaubhaft oder wahrscheinlich machen, offiziell als wahr ansehen, etwas legitimieren.Wörterbuch Larousse, Stichwort accréditer, abgerufen am 7. Juni 2023. Im Deutschen wird es nüchterner als (jmdm.) Kredit gewähren, (jmdn.) beglaubigen verstanden.

Der Begriff ist unscharf, weil ihm nicht genau entnommen werden kann, durch welchen Vorgang die Akkreditierung ausgelöst wird. Teilweise wird unter Akkreditierung bereits die Vollmachtausstellung durch den entsendenden Staat verstanden (im Sinne von: einen diplomatischen Vertreter in Bezug auf eine bestimmte Funktion beglaubigen, bevollmächtigen).Wortbedeutung gemäß Duden, abgerufen am 5. Januar 2013 und ABC der Diplomatie des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Stichwort Akkreditierung. (PDF; 3,1 MB) abgerufen am 26. Juni 2017. Dies bezieht sich zunächst auf die öffentliche, vom Staatsoberhaupt erstellte Urkunde, mit der die Funktion des Diplomaten bestätigt wird.

Überwiegend wird für eine Akkreditierung jedoch nicht nur die bloße Beglaubigung der Funktion des Diplomaten, sondern zusätzlich die Annahme der Bevollmächtigung durch den Empfangsstaat verstanden. Erst die offizielle Aufnahme des Vertreters im Empfangsstaat (im Sinne von: Beglaubigung des Botschafters bei der Regierung), also die Einräumung des vom Entsendestaat gewünschten Diplomatenstatus durch den Empfangsstaat, bewirkt die Akkreditierung.Bausback: , Stichwort Akkreditiert, Nr. 3, Universitätsskript (PDF; 105 kB), abgerufen am 7. Januar 2016; siehe auch The Free dictionary, abgerufen am 5. Januar 2013. Für die Zulassung des Diplomaten ist die Vorlage des Beglaubigungsschreibens lediglich eine von mehreren Voraussetzungen.

Die unterschiedliche Wortbedeutung dürfte auf die unterschiedlichen Bestellungsverfahren der Diplomaten zurückgehen. Bei Missionschefs kommt eine Ernennung und Beglaubigung ihrer Funktion überhaupt nur in Betracht, wenn der Empfangsstaat der Bestellung zuvor zugestimmt hat (Agrément, siehe nächster Abschnitt). Die sich anschließende Überreichung des Beglaubigungsschreibens hat dann nur noch protokollarische Bedeutung, insbesondere für die Frage, welcher Tag als offizielle Dienstaufnahme anzusehen ist und welchen Rang der Missionschef somit innerhalb des Diplomatischen Corps einnimmt (Anciennität). Bei anderen Diplomaten fehlt es an einem solchen Vorabzustimmungsakt des Empfangsstaates. Bei ihnen erfolgt nur eine schlichte Notifizierung ihrer Person beim Außenministerium durch den jeweiligen Missionschef. Hier bewirkt erst die widerspruchslose Entgegennahme der Note die Akkreditierung.

Akkreditierung des diplomatischen Personals Botschafter und Gesandte mini|hochkant=1.2|Übergabe des Beglaubigungsschreibens des neuen US-Botschafters Daniel Shapiro an Israels Staatspräsident Shimon Peres

Die Akkreditierung von Botschaftern und Gesandten ist mehrstufig. Zunächst muss sich der Entsendestaat über diplomatische Kanäle beim Empfangsstaat vergewissern, dass Einvernehmen mit der Bestellung der ausgesuchten Person besteht ( Abs. 1 WÜD). Der Empfangsstaat muss förmlich durch Agrément zustimmen. Für eine etwaige Ablehnung muss er keine Gründe angeben (Art. 4 Abs. 2 WÜD). Das Verfahren ist diskret und vertraulich; keine der beiden Seiten erlässt irgendwelche Verlautbarungen an die Öffentlichkeit. Wird die Zustimmung verweigert, muss der Entsendestaat eine andere geeignete Person auswählen.

Stimmt der Empfangsstaat zu, erfolgt die Ernennung des Botschafters durch den Entsendestaat. Er ist nun der designierte Botschafter und erhält von seinem Staatsoberhaupt ein Beglaubigungsschreiben (engl. letter of credence, frz. lettre de créance), das eine kurze Würdigung seiner Person enthält.

mini|hochkant=1.5|Beglaubigungsschreiben des tschechoslowakischen Staatspräsidenten Václav Havel für den neuen Botschafter in Litauen mini|hochkant=1.2|Ein designierter Botschafter wird in Den Haag mit einer Kutsche des niederländischen Hofes zur Königin gebracht, um dort sein Beglaubigungsschreiben zu übergeben. mini|hochkant=1.2|Der neue US-Botschafter in Kanada übergibt Michaëlle Jean, Generalgouverneurin von Kanada und als solche Stellvertreterin des Staatsoberhauptes Königin Elisabeth II., sein Beglaubigungsschreiben.

Bestimmte Formvorschriften für den Inhalt des Beglaubigungsschreibens gibt es nicht. Üblich ist es, den Namen und den Titel der betreffenden Person sowie die besonderen Eigenschaften und die allgemeine Zielsetzung seiner Mission mitzuteilen. Das Schreiben enthält die Bitte, den vom Vertreter im Namen seiner Regierung gemachten Äußerungen Glauben zu schenken und ihn wohlwollend zu empfangen.ABC der Diplomatie des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Stichwort Beglaubigungsschreiben (PDF; 3,1 MB) (PDF; 3,0 MB) abgerufen am 26. Juni 2017.

Der Inhalt des Beglaubigungsschreibens, das der tschechoslowakische Staatspräsident Václav Havel im März 1992 verfasste, um den neuen tschechoslowakischen Botschafter in Litauen zu beglaubigen (siehe nebenstehendes Bild), lautete auf Deutsch wie folgt:

Václav HAVEL Präsident der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik an Seine Exzellenz Vitautas LANDSBERGIS Präsident des Obersten Rates der Republik Litauen

Sehr geehrter Herr Präsident!

In dem Wunsch, die guten Beziehungen, die so glücklich zwischen der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik und der Republik Litauen bestehen, aufrechtzuerhalten und weiter zu entwickeln, habe ich beschlossen, Herrn Juraj NEMES als außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Exzellenz zu beglaubigen.

Die Qualitäten, Talente und Verdienste von Herrn Juraj NEMES sind für mich eine sichere Garantie dafür, dass er die ihm obliegende hohe Aufgabe mit großem Eifer erfüllen wird, um das Vertrauen Ihrer Exzellenz zu gewinnen und damit meine Zustimmung zu verdienen.

In dieser Überzeugung bitte ich Sie, Exzellenz, ihm einen wohlwollenden Empfang zu bereiten und allen seinen Mitteilungen Glauben zu schenken, die er an meiner Stelle und im Namen der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik machen wird, vor allem wenn er Ihnen meine Hochachtung und besten Wünsche versichert, die ich für Ihr persönliches Glück und für den Wohlstand Ihres Landes hege.

Václav Havel

Geschehen zu Prag, am 11. März 1992

An einem mit dem Staatsoberhaupt des Empfangsstaates vereinbarten Tag stellt sich der designierte Botschafter dem Staatsoberhaupt an dessen Amtssitz vor. International üblich ist es, dass er hierzu mit einem Wagen des Staatsoberhaupts von seiner Mission oder Residenz abgeholt und bei seiner Ankunft mit einem kleinen militärischen Zeremoniell begrüßt wird. Nachdem er sich in das Gästebuch eingetragen hat, überreicht er sein Beglaubigungsschreiben und häufig auch das Abberufungsschreiben seines Vorgängers. Nach einem ersten Gespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient, wird er erneut mit kleinem militärischem Zeremoniell verabschiedet. Als Zeichen seiner offiziellen Amtsaufnahme wird die Fahne des von ihm vertretenen Landes am Amtssitz des Staatsoberhaupts kurzzeitig gehisst.

Ab jetzt ist der Botschafter offizieller Vertreter seines Landes und gilt zum Annehmen des Textes eines Vertrags zwischen Entsende- und Empfangsstaat als allgemein bevollmächtigt.Vgl. Abs. 2 Buchstabe b) Wiener Vertragsrechtskonvention (WÜRV).

Dasselbe Zeremoniell gilt für Nuntien und Missionschefs, die Botschaftern im Rang gleichstehen, beispielsweise im britischen Commonwealth die Hochkommissare (High Commissioner) ( Abs. 1 Buchstabe a) WÜD) und für Gesandte, Minister und Internuntien (Art. 14 Abs. 1 Buchstabe b) WÜD), wenn sie als Missionschef beglaubigt werden.

Manchmal unterbleibt eine förmliche Zeremonie. Als Zeitpunkt des Amtsantritts des Missionschefs im Empfangsstaat gilt dann der Tag, an welchem der Missionschef dem Außenministerium des Empfangsstaats seine Ankunft notifiziert hat und diesem eine formgetreue Abschrift seines Beglaubigungsschreibens überreicht worden ist ( Abs. 1 WÜD).

In der Schweiz ist beides üblich: Grundsätzlich findet eine Zeremonie statt, bei der der neue Botschafter sein Beglaubigungsschreiben in den Räumen des Bundesrats dem Bundespräsidenten überreicht. Dem vorangegangen ist jedoch stets die Überreichung einer formgetreuen Abschrift seines Beglaubigungsschreibens und des Abberufungsschreibens seines Vorgängers an den Protokollchef, der den neuen Botschafter schon in den ersten Tagen nach seiner Ankunft aufsucht. Der neue Missionschef kann bereits ab diesem Zeitpunkt seine Funktionen uneingeschränkt ausüben.Zweiter Teil Nr. III 1 des

Die diplomatischen Vorrechte, Befreiungen und Immunitäten genießt der Missionschef in jedem Fall bereits mit seiner Einreise in den Empfangsstaat oder, wenn er sich dort schon aufhält, von dem Zeitpunkt an, zu dem dem Außenministerium seine Ernennung notifiziert wird ( Abs. 1 WÜD).

Gemäß WÜD kann ein Diplomat in mehreren Staaten akkreditiert sein, ebenso wie es möglich ist, dass ein Diplomat in einem Staat mehrere unterschiedliche Staaten vertritt ( WÜD). Hierzu bedarf es allerdings des Einvernehmens der beteiligten Staaten.

Zu den Einzelheiten siehe: Mehrfachakkreditierung

Geschäftsträger mini|hochkant=1.2|Bundeskanzler Helmut Kohl empfängt Pierre Randrianarisoa, den Geschäftsträger der Demokratischen Republik Madagaskar 1986 in Bonn.

Geschäftsträger, die vom Entsendestaat unter Verzicht auf die Entsendung eines Botschafters oder Gesandten zum Missionschef bestellt worden sind (engl. und frz. chargé d’affaires en titre oder en pied), unterliegen ebenfalls der Einholung eines vorherigen Agréments beim Empfangsstaat. Wird es erteilt, werden sie jedoch mit reduziertem Zeremoniell empfangen. Da sie Botschaftern und Gesandten gegenüber nachrangig sind, erhalten sie ihr Beglaubigungsschreiben nicht vom Staatsoberhaupt, sondern vom Außenminister. Die Übergabe des Beglaubigungsschreibens erfolgt auf derselben Stufe, nämlich beim Außenminister des Empfangsstaates (Art. 14 Abs. 1 Buchstabe c) WÜD).

Übernimmt eine Person nur vorübergehend die Leitung der Mission als Geschäftsträger ad interim (z. B. wegen Abberufung oder Abwesenheit des Botschafters) erfolgt keine besondere Zeremonie.Fischer, in: Ipsen, Völkerrecht, § 35 Rn 20 und 23 (S. 565).

Andere Diplomaten Die übrigen Mitglieder des diplomatischen Personals (dazu gehören Botschaftsräte, Botschaftssekretäre, Attachés wie Wirtschafts-, Handels-, Finanz-, Landwirtschafts-, Kultur-, Presse-, Militärattachés und die Botschaftsseelsorger und -ärzte) werden in keinem förmlichen Verfahren bestellt. Die Bestellung einiger Funktionsträger (Militär-, Marine- und Luftwaffenattachés) kann aber von der vorherigen Zustimmung des Empfangsstaates abhängig gemacht werden ( Satz 2 WÜD).

Diese Diplomaten können mit einer Vollmacht versehen werden.Vgl. Wolfrum, in: Dahm/Delbrück/Wolfrum, Völkerrecht, § 33 II 2 (S. 267).

Von solchen Mitgliedern der Mission ist dem Außenministerium die Ernennung, ihre Ankunft und ihre endgültige Abreise oder die Beendigung ihrer dienstlichen Tätigkeit bei der Mission zu notifizieren ( Abs. 1 Buchstabe a) WÜD).