Die Parlamentarische Versammlung des Europarates – bis 1974 Beratende Versammlung des Europarates (, ) – mit Sitz in Straßburg ist eines der zwei im Statut des Europarates verankerten Organe. Vertreter von 46 nationalen Parlamenten des europäischen Kontinents unterschiedlicher Struktur arbeiten im Rahmen der Versammlung zusammen. Die Parlamentarische Versammlung war das erste parlamentarische Gremium auf europäischer Ebene nach dem Zweiten Weltkrieg.
Aufgaben Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat statutarische Rechte, zu denen insbesondere die Wahl des Generalsekretärs und des stellvertretenden Generalsekretärs des Europarats, die Wahl des Menschenrechtskommissars des Europarats sowie die Wahl der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zählen. Daneben können neue Mitgliedsstaaten nur nach einem positiven Votum der Parlamentarischen Versammlung vom Ministerkomitee aufgenommen werden.
Die wichtigste politische Aufgabe besteht jedoch in der Schaffung eines politischen Dialogs zwischen den Parlamentariern der Mitgliedsstaaten sowie mit den Beobachter-Delegationen. Die von ihr verabschiedeten Texte dienen als Orientierungshilfen für das Ministerkomitee des Europarats und für die nationalen Regierungen und Parlamente. Zudem haben die Initiativen der Parlamentarischen Versammlung zu einer Reihe von internationalen Verträgen (europäischen Konventionen) sowie anderen Rechtsinstrumenten geführt. Die bekannteste ist die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1950 verabschiedet wurde. Konventionsentwürfe werden vor ihrer Annahme durch das Ministerkomitee jeweils der Versammlung zur Stellungnahme vorgelegt.
Tritt ein Staat dem Europarat bei, beobachtet die Parlamentarische Versammlung, wie die beim Beitritt eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Der zuständige Monitoring-Ausschuss beobachtet zudem, wie Mitgliedstaaten die Verpflichtungen einhalten, die sie nach dem Beitritt eingehen. Einmal jährlich legt der Monitoring-Ausschuss der Versammlung einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vor.
Zusammensetzung
Nationale Delegationen Die Versammlung zählt 306 Mitglieder und 306 Stellvertreter. Dabei hat jeder Mitgliedstaat des Europarats eine feste Anzahl an Vertretern, die von der jeweiligen Bevölkerungszahl abhängt. Kleinere Staaten haben dabei nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität jedoch mehr Vertreter pro Einwohner als große. Deutschland, Frankreich, Italien, die Türkei und das Vereinigte Königreich bilden mit je 18 Abgeordneten (und entsprechend vielen Stellvertretern) die größten nationalen Delegationen; die kleinsten sind die von Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino mit je zwei Mitgliedern. Die Parlamente von Kanada, Israel und Mexiko, die nicht dem Europarat angehören, haben einen Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung.
Die Mitglieder der Versammlung werden nicht direkt gewählt, sondern von den nationalen Parlamenten aus ihren eigenen Reihen heraus benannt. Das Gleichgewicht der politischen Parteien in jeder nationalen Delegation muss in fairer Weise demjenigen im nationalen Parlament entsprechen.
Der 18-köpfigen Delegation des Deutschen Bundestags etwa gehören in der 21. Wahlperiode sechs Mitglieder der CDU/CSU, vier der SPD und der AfD, je zwei der Grünen und die Linke. Leiter der Delegation ist Knut Abraham (CDU). Österreich ist durch sechs Abgeordnete des Nationalrats vertreten. Delegationsleiter ist Martin Graf (FPÖ). Die ebenfalls sechsköpfige Delegation der Schweizer Bundesversammlung wird seit dem Ableben von Alfred Heer (SVP) interimistisch durch Marianne Binder-Keller (Die Mitte) angeführt. Liechtenstein stellt zwei Mitglieder. Delegationsleiter ist Christoph Wenaweser (VU).
Die folgende Tabelle führt die Mitgliedstaaten und die Zahl ihrer jeweiligen Vertreter auf. Staat Vertreter 4 2 4 6 7 5 6 5 18 3 5 18 5 7 4 3 18 5 3 2 4 3 3 5 2 3 7 3 5 6 12 7 10 2 6 6 7 5 3 12 7 18 12 7 18 3
Russische Delegation Von 1996 bis 2022 war Russland mit einer Delegation von 18 Mitgliedern in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PV) vertreten.
Nachdem das russische Parlament die Annexion der Krim und den russischen Krieg in der Ukraine unterstützt hatte, beschloss die PV im April 2014, das Stimmrecht der russischen Delegation auszusetzen. Die russische Delegation blieb allerdings Mitglied der Versammlung. Die Sanktion wurde im Januar 2015 um ein Jahr verlängert. Die russische Parlamentsdelegation setzte daraufhin im Juni 2014 ihre Zusammenarbeit mit der PV aus. Im Januar 2016 beschloss das russische Parlament (trotz des Endes der Sanktionen), die Mandate seiner Delegation nicht zur Ratifizierung vorzulegen; ihre Sitze blieben leer. Gleiches geschah im Januar 2017, im Januar 2018 und im Januar 2019.
Am 25. Juni 2019 stimmte die PV nach einer langen Debatte dafür, ihre Regeln zu ändern. Wenige Stunden später legte das russische Parlament die Mandate einer neuen Delegation vor; diese wurden gebilligt. Die ukrainische Delegation protestierte und verließ die PV. Im Januar 2020 kehrte sie zur PV zurück.https://www.pravda.com.ua/news/2020/01/16/7237588/
Die Vergiftung und Verhaftung des russischen Politikers Alexei Nawalny, wie auch die massenhaften Verhaftungen bei Demonstrationen, sind aus Sicht der PV keine nationalen Angelegenheiten Russlands, sondern haben völkerrechtliche Dimensionen, die auch den Europarat betreffen. Für schnellere Reaktionen auf Verstöße wurden zum 21. Januar 2021 die Regeländerungen für das sogenannte „Joint-Procedure“ in Kraft gesetzt.
Am 25. Februar 2022 wurde der russischen Delegation nach dem russischen Überfall auf die Ukraine erneut das Stimmrecht entzogen. Russland schied am 16. März 2022 vollständig aus dem Gremium aus, nachdem der Europarat in einer Abstimmung am Vortag den Ausschluss Russlands beschlossen hatte. Seither gibt es nur noch 46 im Europarat vertretene nationale Parlamente.
Im Oktober 2025 beschloss die Versammlung in Resolution 2621 die Gründung einer Plattform für demokratische Kräfte aus der Russischen Föderation (PACE Platform for Dialogue with Russian Democratic Forces). Sie legt u. a. auf konsequente Gegnerschaft zum russischen Angriffskrieg sowie auf eine angemessene Vertretung der in Russland lebenden nichtrussischen Ethnien und betont die Notwendigkeit einer Entkolonisierung Russlands. Die Plattform nahm ihre Tätigkeit im Januar 2026 auf. In ihr vertreten sind bekannte Persönlichkeiten der Opposition wie Vladimir Kara-Murza und Garri Kasparov, aber auch Vertreter indigener Völker, wie der ehemalige RAIPON-Vizepräsident Pavel Sulyandziga. Neben Vertretern demokratischer Kräfte Russland sind auch Vertreter der Parlamentarischen Versammlung Mitglieder des Gremiums, für Deutschland der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe.
Beobachter-Delegationen Bevor Staaten Mitglieder des Europarats werden, werden sie eingeladen, eine Gast-Delegation zur Parlamentarischen Versammlung zu entsenden. Belarus hatte diesen Status bis zu dessen Aberkennung durch die Parlamentarische Versammlung nach der Beschneidung der parlamentarischen Rechte der Nationalversammlung von Belarus und des Beharrens auf der Todesstrafe auf Initiative von Präsident Lukaschenko 1997.
Daneben gibt es den Status als Beobachter-Delegation. Dieser Status wurde der Knesset von Israel 1957 als erstem nicht-europäischen Parlament gewährt. Inzwischen haben auch die Parlamente von Kanada und Mexiko Beobachterstatus. Die weiteren Beobachterstaaten Japan und USA entsenden parlamentarische Delegationen zu den OECD-Debatten der „erweiterten Versammlung“.
Der Palästinensische Gesetzgebende Rat (Palestinian Legislative Council) kann ebenfalls Beobachter entsenden.
Seit 2011 hat das Parlament von Marokko den Status des „Partners für Demokratie“ und kann somit an den Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung teilnehmen. Mit Stand von 2011 wurden parlamentarische Delegationen aus Kasachstan, Marokko, Tunesien und Algerien zu einzelnen Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung eingeladen. Mit Stand von 2024 genossen Delegationen aus Marokko, Jordanien, Kirgisistan und Palästina den Status „Partner für Demokratie“.
Fraktionen Die Arbeit in der Parlamentarischen Versammlung erfolgt nicht nur im Rahmen der nationalen Delegationen, sondern auch in Fraktionen, in denen sich staatenübergreifend die Abgeordneten mit ähnlicher Weltanschauung zusammenschließen. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens zwanzig Mitglieder aus mindestens sechs verschiedenen Mitgliedstaaten erforderlich. Derzeit gibt es sechs Fraktionen, die grob den politischen Parteien auf europäischer Ebene und den Fraktionen im Europäischen Parlament entsprechen. Allerdings ist der Organisationsgrad der Fraktionen in der Parlamentarischen Versammlung sehr viel niedriger als etwa im Europäischen Parlament: Nationale Parteien und auch einzelne Abgeordnete wechseln häufiger die Fraktionen, und auch Abstimmungen erfolgen häufiger entlang nationaler statt weltanschaulicher Linien. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Parteiensysteme der Europaratsmitglieder untereinander unterschiedlicher sind als die Parteiensysteme der EU-Mitgliedstaaten. Zum anderen ist die Zusammenarbeit in den Fraktionen auch deshalb weniger konstant, weil sich die Zusammensetzung der Parlamentarischen Versammlung bei jeder nationalen Wahl verändert.
Die folgende Liste führt die Fraktionen der Parlamentarischen Versammlung im Einzelnen auf (Stand: 17. April 2026).
Fraktion Vorsitzende(r) Mitglieder Europäische ParteienNationale Parteien (deutschsprachig) Fraktion der Sozialisten, Demokraten und Grünen(SOC)https://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/11/socialists-democrats-and-greens-groupFrank Schwabe 164SPE, (EGP)SPD, GrüneSPÖ, GrüneSP, GrüneLSAP– Europäische Volkspartei(EVP-CD)https://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/2/group-of-the-european-people-s-partyPablo Hispánhttps://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/2/group-of-the-european-people-s-party 135EVPCDU, CSUÖVPMitte, EVPCSV– Europäische Konservative, Patrioten und Verbündete(EC-DA)https://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/13/european-conservatives-group-and-democratic-allianceZsolt Németh 114EKR, ID, ESNAfDFPÖ–ADR– Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa(ALDE)https://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/4/alliance-of-liberals-and-democrats-for-europe Iulian Bulai 88ALDE, (EDP)FDPNEOSSVP, FDPDPFBP, VU Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken(UEL)https://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/5/group-of-the-unified-european-leftGeorge Loucaides (Zypern), Laura Castel (Spanien) 36EL, ELADie Linke–––– fraktionsloshttps://pace.coe.int/en/aplist/polgroups/6/members-not-belonging-to-a-political-group – 46(EFA, ECPP)–––––
Ausschüsse Die wichtigsten Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung werden im Rahmen folgender Fachausschüsse erledigt: Politische Angelegenheiten und Demokratie Rechtliche Angelegenheiten und Menschenrechte Soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Nachhaltige Entwicklung Migration, Internationaler Schutz und Wirtschaftliche Zusammenarbeit Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien Gleichheit und Nichtdiskriminierung Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen (Monitoring-Ausschuss) Regeln, Ethik und Immunitäten Wahl der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Darüber hinaus gibt es den Ständigen Ausschuss, der aus dem Präsidium und den Vorsitzenden der nationalen Delegationen zusammengesetzt ist. Er wird zweimal im Jahr in den Mitgliedstaaten einberufen, die den rotierenden Vorsitz des Europarats innehaben.
Präsidenten