Die Erhebung von Studiengebühren in Deutschland an staatlichen Hochschulen ist ein kontroverses politisches Thema. Umstritten ist insbesondere die soziale Verträglichkeit der Studiengebühren sowie die dadurch entstehende Kostenbeteiligung der Studenten am Studium gegenüber den restlichen Steuerzahlern.

Übersicht Einen Zugang zu einer Hochschule ganz ohne Kosten gab es selbst vor Einführung der allgemeinen Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird nur im Härtefall erlassen. Die Studiengebühren sind hiervon klar zu trennen und werden zusätzlich erhoben. Der Semesterbeitrag setzt sich aus Beiträgen für Studierendenschaft, AStA und Studentenwerk sowie einen möglichen Verwaltungskostenbeitrag zusammen. Zusätzlich können weitere Leistungen, etwa das Semesterticket des jeweiligen Verkehrsverbundes im ÖPNV, über diesen Beitrag finanziert werden. Studiengebühren hingegen sind Mittel, die Studierende an die Hochschule zahlen. Die Mitte der 2000er Jahre eingeführten und in den frühen 2010er Jahren in allen Bundesländern wieder abgeschafften allgemeinen Studiengebühren unterlagen in einigen Bundesländern einer Zweckbindung. So durften sie in Bayern etwa ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR), den auch Deutschland unterzeichnet hat, fordert, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Art. 13.2.c). Damit soll das kulturelle Menschenrecht auf Bildung gewährleistet werden.

Geschichte Die erste Form von Studiengebühren in der Bundesrepublik waren Hörergelder, die bis 1970 existierten. Die Hörergelder wurden in Höhe von ca. 150 DM erhoben. Inflationsbereinigt entspricht dies Euro. 1970 wurden Hörergelder an den Hamburger Hochschulen erfolgreich boykottiert. Circa 6000 Studenten folgten dem Boykottaufruf. Seit 1970 wurden keine Hörergelder in dieser Form mehr erhoben.

+ Parteibeteiligung an der Einführung von allgemeinen StudiengebührenBjörn Kauder und Niklas Potrafke: Government Ideology and Tuition Fee Policy: Evidence from the German States (PDF; 361 kB). In: Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft, April 2013. Beschluss Inkrafttreten Regierung Baden-Württemberg 15. Dezember 2005 SS 2007 CDU/FDP Bayern 18. Mai 2006 SS 2007 CSU Hamburg 28. Juni 2006 SS 2007 CDU Hessen 5. Oktober 2006 WS 2007/08 CDU Niedersachsen 9. Dezember 2005 WS 2006/07 CDU/FDP Nordrhein-Westfalen 16. März 2006 WS 2006/07 CDU/FDP Saarland 12. Juli 2006 WS 07/08 CDU

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss lange Zeit allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Das Bundesverfassungsgericht gab diesen Ländern am 26. Januar 2005 recht.

Alle westdeutschen Bundesländer mit Ausnahme von Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein führten daraufhin zwischen 2006 und 2007 allgemeine Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe ein. Dadurch waren ca. 70 % der Studenten in Deutschland und 90 % der Studenten in Westdeutschland von allgemeinen Studiengebühren betroffen. In Ostdeutschland einschließlich Berlin hatte kein Bundesland allgemeine Studiengebühren eingeführt. Durch politische Veränderungen, insbesondere durch Landtagswahlen, schrumpfte die Zahl der Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren erhoben, bis zum Wintersemester 2012/13 auf Bayern und Niedersachsen. Auch in diesen beiden Ländern wurden die Studiengebühren infolge von Regierungswechsel (Niedersachsen) bzw. Volksbegehren und neuer Position der Landesregierung (Bayern) abgeschafft: in Bayern zum Wintersemester 2013/14, in Niedersachsen zum Wintersemester 2014/15.Dewezet Hameln vom 11. Dezember 2013, Seite 1 Somit werden seit 2014 keine allgemeinen Studiengebühren mehr in Deutschland erhoben.

Neben den abgeschafften allgemeinen Studiengebühren gibt es in einigen Bundesländern Studiengebühren für Langzeitstudierende (Niedersachsen, Sachsen und Thüringen), Studiengebühren für ein Zweitstudium (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) sowie Studiengebühren für ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten (Baden-Württemberg).

Übersicht über Gebührenfreiheit und Gebühren in den deutschen Bundesländern Folgende Tabelle stellt die Gebührenfreiheit und Studiengebühren in den deutschen Bundesländern in Euro pro Semester dar. Es zeigt sich, dass kein Bundesland mehr Studiengebühren für das Erststudium in der Regelstudienzeit erhebt, aber in einigen Ländern Gebühren für Langzeitstudenten und für Zweitstudien anfallen. Drei Bundesländer erheben Gebühren für Langzeitstudenten, also Studenten, die länger als die Regelstudienzeit (plus eine Toleranz von 5+ Semestern) studieren. Verwaltungsbeiträge von ca. 50 € pro Semester sind in den meisten Ländern üblich. Faktisch kommen für den Studenten noch Beiträge für ein Semesterticket des regionalen Verkehrsverbundes hinzu. Der Erwerb dieses Tickets ist häufig obligatorisch für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung und kann nur in Härtefällen umgangen werden. Dabei fallen noch einmal je nach Verkehrsverbund 80 € bis 170 € pro Semester an. +Studiengebühren in den deutschen Bundesländern (Stand: Mai 2021) Land Erststudium Zweitstudium Berufsbegleitendes Studium Ausländische Studenten aus Nicht-EU-Staaten Langzeitstudenten Verwaltungskostenbeitrag (ohne Beitrag zum Studentenwerk und ÖPNV) Baden-Württemberg keine 650 € für nicht-konsekutive Master-Studiengänge (Weiterbildungsstudiengänge) durch Hochschulen festlegbar 1.500 € keine70 € Bayern keine keine 2000 € durch Hochschulen festlegbar keine keine Berlin keine keine keine keine keine 50 € Brandenburg keine keine keine keine keine 51 € Bremen keine keine keine keine keine 50 € Hamburg keine keine keine keine keine 50 € Hessen keine keine keine keine keine 50 € Mecklenburg-Vorpommern keine keine keine keine keine bis 50 €(durch Hochschulen festlegbar) Niedersachsen keine keine keine keine 500 €(ab 6. Semester über Regelstudienzeit) 75 € Nordrhein-Westfalen keine keine keine keine keine keine Rheinland-Pfalz keine keine keine keine keine keine Saarland keine keine keine keine 400 €(durch Hochschulen festlegbar) bis 50 €(durch Hochschulen festlegbar) Sachsen-Anhalt keine bis 500 €(durch Hochschulen festlegbar) durch Hochschulen festlegbar keine keine durch Hochschulen festlegbar Sachsen keine durch Hochschulen festlegbar durch Hochschulen festlegbar durch Hochschulen festlegbar 500 €(ab 5. Semester über Regelstudienzeit) 25–150 € Schleswig-Holstein keine keine keine keine keine keine Thüringen keine keine keine keine 500 €(ab 5. Semester über Regelstudienzeit) bis 50 €(durch Hochschulen festlegbar)

Studiengebühren in den Ländern

In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden bisher keine Studiengebühren erhoben. Nachfolgend sind daher nur Informationen über Studiengebühren in den restlichen 12 Bundesländern zu finden.

Baden-Württemberg

Nachdem seit 1970 keine Studiengebühren mehr erhoben wurden, beschloss die schwarz-gelbe Landesregierung am 5. Mai 1997 die Einführung von Langzeitstudiengebühren in Höhe von 1000 DM zum Wintersemester 1998/99. Inflationsbereinigt entspricht dies heute Euro. Studierende mit Überschreitung der Regelstudienzeit um vier Semester waren bis Wintersemester 2006/07 von dieser Gebühr betroffen. Die Langzeitstudiengebühren sind dann in den allgemeinen Studiengebühren aufgegangen.

Am 15. Dezember 2005 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit der schwarz-gelben Landesregierung zum Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren (500 € pro Semester) einzuführen. Inflationsbereinigt entspricht dies heute Euro. Es gab – teilweise auf Antrag – Ausnahmen von der Zahlungspflicht, (PDF; 174 kB) (PDF; 174 kB) sodass nach Angabe des Wissenschaftsministeriums zuletzt 44 % der Studierenden von den Studiengebühren befreit waren. Die allgemeinen Studiengebühren wurden vom Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011/12 für insgesamt 10 Semester erhoben.

Die bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg 2011 gewählte grün-rote Landesregierung schaffte die allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 ab. Zum Ausgleich erhielten die Hochschulen Qualitätssicherungsmittel in Höhe von 280 € pro Studierendem. Dieser Betrag berücksichtigt von den Studiengebühren ausgenommene und befreite Studierende.

Am 3. Mai 2017 beschloss der Landtag auf Vorschlag der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (grün-schwarze Landesregierung) die Einführung von Gebühren für internationale Studierende von außerhalb der EU ab dem Wintersemester 2017/18. Ausländische Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland müssen fortan Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester leisten. Die meisten ausländischen Studierenden in Baden-Württemberg kamen im Jahr 2016 mit 13 % aus China (zum Vergleich: 1999 noch unter 6 %).statistik-bw.de Begründet wird die Einführung von Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten damit, dass diese zum Zweck eines Studiums nach Deutschland einreisen würden und nicht Teil der deutschen Solidargemeinschaft seien, die gemeinsam Steuern erwirtschafte. Die soziale Verträglichkeit dieser Studiengebühren werde durch Ausnahmeregelungen gesichert.

Daneben werden ebenfalls ab Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für ein Zweitstudium in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben. Der Abschluss eines ersten Bachelors und eines ersten Masters zählt dabei als Erststudium. Somit sind nur – nach erfolgreichem Abschluss des Erststudiums – das Studium eines zweiten Bachelors oder eines zweiten Masters von den Gebühren betroffen.

Bayern Bayern ist seit dem Wintersemester 2013 nach sechs Jahren wieder studiengebührenfrei. Ab dem Sommersemester 1999 wurde in Bayern eine Gebühr von 1000 DM pro Semester für das Zweitstudium erhoben, ab dem Wintersemester 2005/06 kam eine Gebühr in Höhe von 500 € pro Semester für Langzeitstudenten hinzu.

Beides wurde durch die Einführung der allgemeinen Studiengebühren im Sommersemester 2007 abgelöst. Die Einführung wurde im Herbst 2005 durch das Kabinett und im Mai 2006 durch den Bayerischen Landtag mit der CSU-Mehrheit beschlossen.Studiengebühren: Bayern. In: Spiegel Online, 28. August 2009. Die bayerische SPD sprach sich gegen die Einführung von Studiengebühren aus.StudiengebührenBayern bittet zur Kasse. In: Focus Online, 26. Oktober 2005. Die allgemeinen Studiengebühren betrugen an Universitäten und Kunsthochschulen zwischen 300 € und 500 € und an Fachhochschulen zwischen 100 € und 500 €.Art. 71 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz Faktisch nutzte fast jede Universität den Höchstrahmen von 500 € aus. An den meisten Fachhochschulen wurde mittel- bis langfristig eine Studiengebühr in Höhe von 400 € bis 500 € eingezogen. An der Akademie der Bildenden Künste München und der HFF betrug die Höhe der Studienbeiträge 300 €. Zusätzlich musste der Studentenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 35 € bis 45 € entrichtet werden, so dass für einen Großteil der Studenten ein Beitrag in Höhe von knapp 550 € anfiel.

Ausnahmen galten unter anderem in folgenden Fällen:

Studenten, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert ist.