Spickmich (Eigenschreibweise: spickmich) war ein deutsches Soziales Netzwerk für Schüler in Form einer interaktiven Jugendzeitschrift. Sie zählte zu den größten Plattformen für diese Zielgruppe im deutschsprachigen Raum.
Geschichte mini|Von Links: Philipp Weidenhiller, Manuel Weisbrod, Tino Keller (2009) Spickmich wurde im Frühjahr 2007Schüler dürfen Lehrer benoten, Focus vom 27. November 2007. von den drei Kölner Studenten Tino Keller, Manuel Weisbrod und Philipp Weidenhiller gegründet. Neben den Funktionen eines sozialen Netzwerks konnten Schüler ihre Lehrer und Schulen auf der Seite bewerten. 17 Monate nach der Gründung hatten sich bereits 800.000, Süddeutsche Zeitung vom 18. April 2008. Schüler auf spickmich registriert. Die hohe Medienpräsenz steigerte das Interesse von Lehrern und Eltern für die Seite. Zusammen mit steigenden Nutzerzahlen führte dies im April 2008 zum Start von schulradar.de. Schulradar war ein Portal, das Eltern und Lehrern die Möglichkeit gab, die Schulbewertungen von Spickmich einzusehen sowie selbst über die Schulen ihrer Kinder abzustimmen.spickmich für Mama und Papa, Spiegel vom 8. April 2008.
Am 12. August 2014 wurde die Website zusammen mit ihrer Schwesterseite Schulradar abgeschaltet. Eine offizielle Begründung wurde nicht abgegeben.
Lehrerbewertung Auf dem Portal konnten Schüler anonym verschiedene Eigenschaften eines Lehrers wie fachliche Kompetenz, Motivation, Beliebtheit, Bekleidung, faire Prüfungen oder Auftreten mit Noten von eins bis sechs bewerten.Thomas Hellwege: , medienrecht-informationen-blog vom 27. November 2007. Weder Spaß- und Rachebenotungen, die nach Angaben des BetreibersSpickmich im Interview – Bernd Dicks, Kommunikationsleiter des Spickmich-Projekts, in: Der Lehrerfreund am 6. Dezember 2007. hätten herausgefiltert werden sollen, noch Bewertungen durch unbeteiligte Dritte konnten verhindert werden. Damit die Noten eines Lehrers auf dem Portal publiziert wurden, mussten mindestens fünf Personen denselben Lehrer benotet haben, ab Frühjahr 2008 waren es zehn.
Über die Lehrerbenotung hinaus gab es auch die Möglichkeit, ganze Schulen in zehn verschiedenen Kategorien zu bewerten. Dazu gehören Kriterien wie technische Ausstattung, Zustand der Gebäude, Stimmung unter den Schülern, Fächerangebote, Schulleitung, Essens- oder Sportmöglichkeiten.
Kritik Ab der Gründung des Portals gab es immer wieder Proteste von Lehrern und Lehrerverbänden, ob man Pädagogen öffentlich an den Pranger stellen dürfe., WDR Radio vom 20. Juni 2007. Manche Datenschützer sahen in der Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Genehmigung eine Verletzung des Datenschutzes und die „Persönlichkeitsrechte der Lehrer nicht ausreichend geschützt.“„Spickmich“ – 100.000 Pauker sind schon benotet, Stern Online vom 5. Juli 2007.
Kritik richtete sich außerdem gegen die Art, wie die Bewertung zustande kam. Es konnte jeder anonym und ohne den betreffenden Lehrer zu kennen eine Benotung vornehmen, indem er sich fälschlicherweise als Schüler eintrug. Die Namen der Lehrkräfte wurden von den Schülern eingestellt, weshalb in der Regel eine Lehrkraft in mehreren Schreibweisen erschien, unter denen sie jeweils unterschiedlich „benotet“ wurde. Lehrer konnten sich als vermeintliche Schüler anmelden und sich selbst bewerten. Die Aussagekraft der Bewertungen war daher mit einer Evaluation nicht vergleichbar.
Rechtsprechung Am 27. Juni 2007 gab es eine erste Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichtes. Eine Lehrerin vom Niederrhein hatte gegen spickmich geklagt, da sie Verletzungen ihres Persönlichkeitsrechts und im Datenschutz sah. Das Kölner Landgericht wies die Klage ab und entschied am 11. Juli 2007LG Köln, Urteil vom 11. Juli 2007, Az. 28 O 263/07. zu Gunsten von spickmich, da „die Benotung von Lehrern vom Grundrecht auf Meinungsäußerung gedeckt“ sei. In der weiteren Begründung des Landgerichtes heißt es, es handele sich bei den Benotungen „nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile“. Diese seien zulässig, „solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde.“Lehrer dürfen sexy und cool sein, Spiegel Online vom 11. Juli 2007.Gericht erlaubt Lehrerbenotung (Update) golem IT-News vom 11. Juli 2007. Schüler dürfen, ohne „gegen den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zu verstoßen“,Urteil spickmich – „Lehrer müssen mit Kritik umgehen können“, Focus Online vom 11. Juli 2007. Lehrer auf spickmich benoten., WDR.de vom 11. Juli 2007. Eine weitere ähnliche Klage wurde mit einer Entscheidung vom 22. August 2007 ebenfalls zurückgewiesen.Gericht ?, Urteil vom 22. August 2007, Az. 28 O 333/07. In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht KölnOLG Köln, Urteil vom 27. November 2007, Az. 15 U 142/07, Volltext. folgten die Richter im Wesentlichen der Argumentation der bestehenden Urteile. vom 6. November 2007.Oberlandesgericht: Lehrer müssen öffentliche Benotung im Internet dulden, heise online vom 6. November 2007. Allerdings erklärte das Gericht, dass eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes oder des Bundesverfassungsgerichts hilfreich wäre.
Am 30. Januar 2008 wurde die zweite Klage gegen Spickmich abgewiesen.Rechtens, aber umstritten auf Stern online vom 31. Januar 2008. Die Begründung des Gerichtes, das Portal trotz der massiven Bedenken der DatenschützerSpickmich-Prozess: Schüler dürfen Lehrer benoten, Die Zeit vom 30. Januar 2008. online zu lassen, verweist darauf, dass
a) die Bewertung bei spickmich keine allgemeine Schmähkritik zulasse, sondern nur die Bewertung in vorgegebenen Kategorien, die an sich nicht ehrenrührig seien; b) spickmich kein „öffentliches“ Portal sei, weil man sich zur Einsichtnahme anmelden müsse und die Bewertungen der Lehrer nur über die einzelnen Schulen zugänglich seien.
Trotzdem rät das Gericht zu einer höchstrichterlichen Klärung in der Frage.
Am 23. Juni 2009 wurde die Klage gegen Spickmich endgültig vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich abgewiesen.dts Nachrichtenagentur: Spickmich-Prozess: Bundesgerichtshof weist Klage ab, vom 23. Juni 2009, abgerufen am 23. Juni 2009. Die daraufhin angestrebte Verfassungsbeschwerde der Kläger wurde am 16. August 2010 vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen.
Einzelnachweise
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