mini|Warnweste gemäß EN 471, gelb mini|Warnweste gemäß EN 471, orange mini|Piktogramm „Warnweste benutzen“ nach DIN EN ISO 7010 Eine Warnweste (auch Leuchtweste, Reflektorweste, Sicherheitsweste, Signalweste oder besonders für die Jagd Signaljacke) ist eine Weste in meist gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen, die zur besseren Sichtbarkeit von Personen dient. Warnwesten werden zum Beispiel von Arbeitern im Straßenbau oder von Lkw-Fahrern getragen. Besonders auf der Autobahn bei einer Panne oder bei einem Verkehrsunfall ist es wichtig, bereits aus großer Entfernung gesehen zu werden.

Im Straßenverkehr zählt sie in einigen Ländern zu den mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen im Kraftfahrzeug. In Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn muss für jede Person im betreffenden Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein. In Deutschland war das Mitführen einer Warnweste bis zum 30. Juni 2014 nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben und für Privatleute lediglich empfohlen. Infolge der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Beschluss des Bundesrates vom 5. Juli 2013) ist seit dem 1. Juli 2014 auch in der Bundesrepublik das Mitführen einer Warnweste in allen in Deutschland zugelassenen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen, mehrachsigen Zugmaschinen sowie Kraftomnibussen, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, Pflicht.bundesrat.de (PDF; 101 kB)www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/warnwestenpflicht.aspx Hierbei reicht jedoch eine Warnweste pro Fahrzeug aus. Lediglich bei Dienstfahrzeugen, die regelmäßig mit mehreren Personen genutzt werden, sollten weitere Warnwesten vorhanden sein. Entgegen der Empfehlung vieler „Experten“ muss nicht für jeden Sitz eine Warnweste mitgeführt werden.

Funktion mini|Beispiele für Warnkleidung (Warnhose und Warnjacke) Die Warnweste kombiniert zwei verschiedene Funktionen zur besseren Erkennbarkeit: Bei Tageslicht nutzt die in Tagesleuchtfarbe ausgeführte Fläche das einfallende Sonnenlicht und erscheint besonders hell, indem UV-Licht mittels Fluoreszenz in sichtbares Licht gewandelt wird. Besonders gut funktioniert dies in der Dämmerung und bei trübem Wetter (wegen des dann höheren Anteils an kurzwelligem Licht). Bei Dunkelheit werfen die retroreflektierenden Elemente einfallendes Licht in Richtung der Lichtquelle zurück. Für diese Funktion muss sich daher der Beobachter nahe an einer die Umgebung ausleuchtenden Lichtquelle befinden. Bei Fahrzeugen ist dies durch das Abblendlicht gegeben, in anderen Fällen nur bei passender Anordnung der Beleuchtung.

Um die vorgesehene Sichtbarkeit zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Warnweste geschlossen getragen wird. Meist erfolgt dies mithilfe eines Klettverschlusses auf der Vorderseite der Weste.

Passive Warnkleidung ist wenig wirksam, wenn die Benutzenden nicht durch eine Fremdlichtquelle angeleuchtet werden. Aktiv leuchtende Warnkleidung hat dagegen zusätzlich eingebaute Leuchtdioden. Tests haben gezeigt, dass LEDs auch bei geringen Leuchtdichten bis zu einer Entfernung von 150 m zur Lichtquelle sichtbar sind, dabei sind rote LEDs besser erkennbar als gelbe. Im Nahbereich der Lichtquelle (ca. 1 m) können höhere Leuchtdichten allerdings zu einer Blendung führen. Die Forschungserkenntnisse – auch zu elektronischen und sicherheitstechnischen Anforderungen aktiver Warnkleidung – finden sich in der Norm DIN/TS 91418. Für geprüfte und zertifizierte Warnkleidung mit aktiver Beleuchtung hat DGUV Test zudem das Prüfzeichen „Sichere aktive Beleuchtung“ entwickelt.

Normen und Klassen für Warnkleidung Warnwesten wurden bis Oktober 2013 nach der Norm EN 471 klassifiziert. Seit Juni 2013 ist die Norm EN ISO 20471 gültig, die die EN 471 ersetzt. Bezüglich der Durchführung der Richtlinie 89/686/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen wurde die Annahme der Vermutung der Konformität mit den grundlegenden oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union (Konformitätsvermutung) für die ersetzte EN 471:2003+A1:2007 am 30. September 2013 beendigt. Am 12. April 2017 wurde die EN ISO 20471:2013/A1:2016 erstmals im Amtsblatt veröffentlicht; bezüglich der Durchführung der Richtlinie 89/686/EWG wurde die Annahme Konformitätsvermutung für die durch sie ersetzte EN ISO 20471:2013 ohne die zitierte neue Änderung am 31. Mai 2017 beendigt. (2017/C 344/01) (Amtsblatt der Europäischen Union C 344 vom 13. Oktober 2017, S. 1–31, hier: 29–31), berichtigt durch die (2017/C 362/06) (Amtsblatt der Europäischen Union C 362 vom 26. Oktober 2017, S. 38). Online in: EUR-Lex. Europäische Union; abgerufen am 9. November 2017. mini|Piktogramm ähnlich dem der DIN EN ISO 20471

Warnwesten sind in den Normen EN ISO 20471 und EN 1150 geregelt. Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin; abgerufen am 26. Juli 2009 Während EN 1150 nur für Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch (d. h. Freizeitanwendung) gilt, regelt die EN ISO 20471 Warnkleidung auch für gewerbliche Anwendungen. Die bis Oktober 2013 gültige Norm EN 471 beschreibt drei Schutzklassen. Vorgeschriebene Warnkleidung im Straßenverkehr musste in der Regel mindestens Klasse 2 erfüllen. Für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung (mit Ausnahme der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – die bei Durchführung der Aufgaben der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt), die gewerbliche Abschlepp-, Bergungsarbeiten, Pannenhilfe oder Instandsetzungsarbeiten durchführen, ist Warnkleidung der Klasse 3 vorgeschrieben, für Personen im Rettungsdienst wird sie empfohlen. Unfallkasse Berlin; abgerufen am 7. November 2017.

EN 471Klasse Fläche [m²] fluoreszierenden Materials Fläche [m²]reflektierenden Materials Beispiel, Bemerkung 2 0,50 0,13 Warnweste 3 0,80 0,20 Warnjacke mit langen Ärmeln, mit Reflexstreifen an Ärmeln

Für eine Warnweste nach EN 471 waren zwei umlaufende, 50 mm oder breiter breite Reflexstreifen vorgeschrieben, während für Kleidung nach EN 1150 (Freizeitanwendungen) bereits ein einzelner, 25 mm breiter Reflexstreifen ausreicht. Die Nachfolge-Norm die EN ISO 20471 geht über die Forderungen der bisherigen EN 471 hinaus. Zusätzlich zu den um den Torso laufenden Streifen werden vertikale Streifen gefordert.beuth.de

Weitere Änderungen der EN ISO 20471 im Vergleich zur EN 471 sind die zusätzliche Messung von Farbort und Leuchtdichte nach mindestens fünf Waschzyklen, die Überarbeitung der Designanforderungen sowie Änderung von Prüfanforderungen.tuv.com

Warnwestenpflicht in Europa

Reihung: D-A-CH, andere Länder alphabetisch.

Deutschland: Seit dem 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen, mehrachsigen Zugmaschinen sowie Kraftomnibussen, die im Verkehr auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden, mindestens eine Warnweste mitgeführt ( Absatz 2 Nr. 3 StVZO) und zuständigen Personen auf Verlangen vorgezeigt und zur Prüfung des vorschriftsmäßigen Zustands ausgehändigt ( Nr. 4a StVZO) werden. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen und in betriebsfertigem Zustand sein ( Absatz 1 Sätze 3–4 StVZO).Seit 1. Juli sind Warnwesten Pflicht. ADAC.de; abgerufen am 8. November 2017. Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro (Regelsatz des Bußgeldkataloges) vorgesehen.Weste dabei? Licht an? ADAC.de, Juni 2014; abgerufen am 8. November 2017. Politik – Straßenverkehr – Wer keine Warnweste im Auto hat, muss zahlen. Welt Online, 30. Mai 2014; abgerufen am 28. Juni 2014. Eine Tragepflicht besteht nicht; das Bundesverkehrsministerium verweist bezüglich des Tragens „auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer“. Politik – Straßenverkehr – Wer keine Warnweste im Auto hat, muss zahlen. Welt Online, 30. Mai 2014; abgerufen am 28. Juni 2014. Personen, die beim Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder bei der Müllabfuhr eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen ( Absatz 6 Satz 4 i. V. m. Satz 1 StVO), die der EN 471 entsprechen und zudem die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO aufgeführten Anforderungsmerkmale der EN 471 einhalten muss.Nummer IV. zu § 35 Absatz 6 (Rn. 16 bis 20) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) (zuletzt geändert durch ).Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gemäß Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 7) Unfallverhütungsvorschriften erlassen, die für Unternehmer und Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung (mit Ausnahme der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – die bei Durchführung der Aufgaben der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt) und für Unternehmer und Beschäftigte von ausländischen Unternehmen, die eine Tätigkeit im Inland ausüben, ohne einem Unfallversicherungsträger anzugehören, gelten (auch soweit in dem oder für das Unternehmen Versicherte tätig werden, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist)§ 1 der DGUV Vorschrift 1 – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“. Ausgabe November 2013 (PDF; 301 kB) Herausgegeben von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin, S. 5. und von den betreffenden Personen zusätzlich zu den zuvor genannten allgemeinen Vorschriften einzuhalten sind: § 31 der DGUV Vorschrift 70 verpflichtet Unternehmer, maschinell angetriebene mehrspurige, nicht an Schienen gebundene Landfahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge sowie den fahrzeugtechnischen Teil von Arbeitsmaschinen und Arbeitseinrichtungen, sofern sie selbstfahrend oder als Anhängefahrzeuge verfahrbar sind mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden oder bei denen durch Ausrüstung der Fahrzeuge mit Funk und Einsatz von Werkstattwagen oder durch vergleichbare andere Maßnahmen sichergestellt ist, dass deren Fahrpersonal Instandsetzungsarbeiten auf öffentlichen Straßen nicht selbst durchführt. Das Fahrpersonal muss schriftlich angewiesen sein, solche Arbeiten nicht selbst durchzuführen. Die schriftliche Anweisung ist im Fahrzeug mitzuführen. Es gilt ebenfalls nicht für Fahrzeuge, die gemäß § 1 Absatz 2 von der Geltung dieser BG-Vorschrift ausgenommen sind. „Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit zwei Warnkleidungen auszurüsten sind.“ Die Warnkleidung muss den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 70 entsprechen, die auf DIN EN 471 und bestimmte Anforderungsmerkmale dieser verweist, aber auch Feuerwehrschutzkleidung und Warnkleidung gemäß den Bestimmungen der BGV C27GUV Vorschrift 43 „Müllbeseitigung“ (bisher BGV C27) vom 1. Oktober 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997, Ausgabe 1999 (DGUV Vorschrift 43). (PDF; 385 kB) in Verbindung mit Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 43 „Müllbeseitigung“ (bisher BGV C 27) vom Oktober 1979, Ausgabe 1999 (DGUV Vorschrift 43 DA) (PDF; 347 kB) Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin. und der BGR 238-1 als geeignet einstuft. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diesen Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift zuwiderhandelt, handelt gemäß § 58 der DGUV Vorschrift 70 ordnungswidrig im Sinne des Absatz 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), was gemäß § 209 Absatz 3 SGB VII mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann.