Das Universalitätsprinzip ist ein allgemeiner Grundsatz im Völkerrecht, nach dem ein Staat innerstaatliche Rechtsfolgen für Tatbestände anordnen kann, die von Ausländern im Ausland erfüllt wurden.
zum Universalitätsprinzip im Strafrecht siehe: Weltrechtsprinzip zum Universalitätsprinzip im Steuerrecht siehe: Welteinkommensprinzip
Kategorie:Völkerrecht Kategorie:Strafrecht