mini|Franz Exner

Franz Exner (* 9. August 1881 in Wien; † 1. Oktober 1947 in München) war ein österreichisch-deutscher Kriminologe und Strafrechtler. Er zählte neben Edmund Mezger, Hans von Hentig und Gustav Aschaffenburg während der Weimarer Republik und zur Zeit des Nationalsozialismus zu den maßgeblichen Vertretern der deutschsprachigen Kriminologie. Zur Zeit der Weimarer Republik erbrachte Exner Pionierleistungen im Bereich der deutschsprachigen Kriminalsoziologie, indem er das Forschungsfeld der Kriminologie von der bloßen Beschäftigung mit dem Täter auf die empirische Untersuchung der Institutionen und Personen des Kriminaljustizsystems und auf die Untersuchung der in der Gesellschaft verbreiteten Vorstellungen von Kriminalität ausdehnte. Umstritten sind hingegen bis heute das Ausmaß seiner Annäherungen an die NS-Ideologie und das Ausmaß seiner Verstrickungen innerhalb der Kriminalbiologie zur Zeit des Nationalsozialismus. Mit einem Gutachten war Exner 1943 unter anderem an der Vorbereitung des sogenannten Gemeinschaftsfremdengesetzes beteiligt, auch wenn der Umfang seiner Beteiligung nach wie vor Gegenstand wissenschaftlicher Kontroversen ist.

Leben Kindheit und Jugend, Privatleben Exner stammte aus einer Gelehrtenfamilie. Seinen Vater Adolf Exner, Rechtsprofessor (1841–1894), und dessen Schwester Marie Exner (Mutter des Zoologen und Nobelpreisträgers Karl von Frisch) verband eine tiefe Freundschaft mit Gottfried Keller.Irmgard Smidt (Hrsg.): Aus Gottfried Kellers glücklicher Zeit. Der Dichter im Briefwechsel mit Marie Exner und Adolf Exner. Stäfa, Gut, Berlin 1981. Sein Großvater Franz Serafin Exner, Philosophieprofessor in Wien, war ein bedeutender österreichischer Schulreformer.

Nachdem er in seinen ersten vier Schuljahren privat unterrichtet worden war, besuchte Exner das Schottengymnasium in Wien, das er im Jahre 1900 mit der Matura abschloss.Vgl. hierzu und zu vielen weiteren biographischen Details, soweit nicht anders belegt: Sebastian Scheerer und Doris Lorenz: Zum 125. Geburtstag von Franz Exner. In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. 89 (2006), S. 436–454 und Andrea Elisabeth Sebald: Der Kriminalbiologe Franz Exner. Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus, Frankfurt a. M. 2008. Nach einem freiwilligen Jahr beim österreich-ungarischen Militär studierte Exner in Wien und Heidelberg Rechtswissenschaften. Er beendete sein Studium nach den damals in Österreich üblichen drei Staatsprüfungen im Jahre 1906 mit der dritten (der sogenannten staatswissenschaftlichen Staatsprüfung) und, noch im gleichen Jahr, mit der Promotion zum Dr. jur.Doris Lorenz: 145 Jahre Exnerei. Familie und Leben des Strafrechtlers und Kriminologen Franz Exner (1881-1947). Eine biographische Skizze (Universität Hamburg, Dissertation (2013)), S. 151. Hieran schloss sich direkt Franz Exners Referendarzeit an, in der er als Anwärter auf das Richteramt in Wien erste praktische Erfahrungen sammeln konnte. Noch während des Referendariats ließ er sich von diesem für einen einjährigen Studienaufenthalt (1907–1908) zwecks wissenschaftlicher Arbeit am Kriminalistischen Seminar des Strafrechtsreformers Franz von Liszt an der Berliner Universität beurlauben.

1910 heiratete Franz Exner Marianne Freiin von Wieser, die Tochter eines österreichischen Professors und Handelsministers. Zwei Kinder, Adolf (1911–1941) und Nora (verh. von Braun, geb. 1914) erreichten das Erwachsenenalter, eine dritte Tochter starb als Kleinkind. Marianne Exner litt unter Depressionen und nahm sich 1920 in Wien das Leben.Doris Lorenz: 145 Jahre „Exnerei“. Familie und Leben des Strafrechtlers und Kriminologen Franz Exner (1881–1947). Eine biographische Skizze. Diss. Hamburg 2013, S. 257–289. Der Tod seiner Ehefrau und der Mutter der gemeinsamen Kinder traf Franz Exner schwer; er heiratete nicht wieder.Andrea Elisabeth Sebald: Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881–1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2008, S. 42–43.

Unmittelbar nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges, am 2. August 1914 wurde Franz Exner als Leutnant der Reserve zu seinem in Friedenszeiten in Salzburg kantonierenden Regiment eingezogen und war an der Dolomitenfront stationiert, wo er an mehreren schweren Gefechten des Gebirgskrieges 1915–1918 teilnahm und mehrfach ausgezeichnet wurde. Ende 1916 wurde Exner zum Einsatz in der Heimat mit dem Rang eines Oberleutnants freigestellt. Die Kriegserlebnisse prägten ihn entscheidend und beeinflussten wiederholt auch seinen weiteren Lebenslauf.Doris Lorenz: 145 Jahre „Exnerei“. Familie und Leben des Strafrechtlers und Kriminologen Franz Exner (1881–1947). Eine biographische Skizze. Diss. Hamburg 2013, S. 177–186.

Berufliche Laufbahn Exner wurde 1910 Privatdozent in Wien und hatte anschließend Professuren in Czernowitz (1912), Prag (1916), Tübingen (1919) und Leipzig (1921) inne. Am 1. April 1933 folgte er einem Ruf als Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an die Ludwig-Maximilians-Universität München.

In Exners erstem Münchner Semester stellte sich heraus, dass Franz Exner als „jüdischer Mischling zweiten Grades“ den nach dem Berufsbeamtengesetz vom 7. April 1933 geforderten „Ariernachweis“ nicht erbringen konnte. Als sogenannter „Frontkämpfer“ des Ersten Weltkrieges blieb Exner ungeachtet der beanstandeten Großmutter einstweilen im Amt.Andrea Elisabeth Sebald: Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881–1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2008, S. 57, 62–70. Exner wurde daraufhin Mitglied des an die Stelle der bisherigen berufsständischen Vereine getretenen Bundes nationalsozialistischer deutscher Juristen (ab 1936: NS-Rechtswahrerbund) und wurde auch weiter politisch nicht nachteilig aktenkundig; lediglich sein distanziertes Verhältnis zum Nationalsozialismus wurde in den Personalakten ebenso wie die „jüdische Abstammung“ vermerkt.Andrea Elisabeth Sebald: Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881–1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2008, S. 67–70, 325–326. Sein Verbleib im Lehrbetrieb blieb dennoch gefährdet, da bis Kriegsende wiederholt die Maßstäbe verschärft und bislang geduldete sogenannte jüdische Mischlinge entlassen wurden.Zur Verfolgung jüdischer Mischlinge siehe Beate Meyer: Jüdische Mischlinge. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945. Hamburg 3. Aufl. 2007. Im März 1941 überstand Franz Exner eine solche Nachüberprüfung, wurde allerdings kurz darauf aus dem Verwaltungsrat der Universität entlassen.Andrea Elisabeth Sebald: Der Kriminalbiologe Franz Exner (1881–1947). Gratwanderung eines Wissenschaftlers durch die Zeit des Nationalsozialismus. Frankfurt am Main 2008, S. 69–70. Da Exner niemals der NSDAP angehört hatte, behielt er seine Münchner Professur im Gegensatz zu vielen seiner akademischen Kollegen auch im Zuge der nach dem 8. Mai 1945 stattfindenden „Entnazifizierung“, in deren Verlauf er als politisch „unbelastet“ eingestuft wurde.Sebastian Scheerer, Doris Lorenz: Zum 125. Geburtstag von Franz Exner (1881–1947). In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. 89, 2006, S. 436–454, hier S. 447. Als er 1947 starb, war er somit einer der wenigen namhaften Kriminologen, die unter vier verschiedenen politischen Systemen geforscht und gelehrt hatten – von der österreichischen Donaumonarchie über die Weimarer Republik und das „Dritte Reich“ bis hin zur Zeit der alliierten Besatzung.Sebastian Scheerer, Doris Lorenz: Zum 125. Geburtstag von Franz Exner (1881–1947). In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform. 89, 2006, S. 436–454, hier S. 439.

Erwähnenswert sind weiterhin Exners Kontakte zur amerikanischen Kriminologie, insbesondere zu Edwin H. Sutherland, mit dem er seit Ende der zwanziger Jahre eine briefliche Korrespondenz pflegte. Exner unternahm während des Sommersemesters 1934 eine mehrmonatige Studienreise in die USA und traf dort unter anderem mit Sutherland, Thorsten Sellin und Ernest W. Burgess persönlich zusammen. Seine Erfahrungen bezüglich des US-amerikanischen Strafvollzugswesens und der dortigen kriminologischen Forschung verarbeitete er sodann literarisch in seinem Kriminalistischen Bericht über eine Reise nach Amerika (1935 in zwei Teilen in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, ZSTW, veröffentlicht).

Franz Exner war seit 1911 Mitglied der österreichischen Landesgruppe der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung (IKV). Exner war Herausgeber der Kriminalistischen Abhandlungen (1926–1941) und seit 1936 – zusammen mit dem Juristen Rudolf Sieverts sowie den Medizinern Johannes Lange, Hans Reiter und Hans Bürger-Prinz – Mitherausgeber der Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform (ab 1937 Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform). 1937 war Exner dritter Vorsitzender der „Kriminalbiologischen Gesellschaft“, einer die interdisziplinäre Zusammenarbeit der akademischen Kriminalwissenschaft, der kriminalbiologischen Untersuchungspraxis und administrativen Behörden forcierenden Organisation.Imanuel Baumann: Dem Verbrechen auf der Spur, Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland 1880–1980. Göttingen 2006, S. 96. 1945/46 verteidigte er in den Nürnberger Prozessen zusammen mit Hermann Jahrreiß den als Hauptkriegsverbrecher angeklagten Generaloberst Alfred Jodl, Mitglied des Generalstabs und des Oberkommandos der Wehrmacht.

Werk Überblick Franz Exners kriminalwissenschaftliches Werk steht in der Tradition seiner beiden akademischen Strafrechtslehrer: der „modernen“ oder „soziologischen“ Strafrechtsschule Franz von LisztsBezüglich der Einordnung Exners als „Liszt-Schüler“ vgl. Monika Frommel: Präventionsmodelle in der deutschen Strafzweck-Diskussion – Beziehungen zwischen Rechtsphilosophie, Dogmatik, Rechtspolitik und Erfahrungswissenschaften. Berlin 1987, insbesondere S. 25–31 und S. 83. und des schweizerischen Strafrechtlers und Kriminalpolitikers Carl Stooß, deren Ideen Exner eigenständig fortbildete. Nachdem er sich im Jahr 1909 bei Carl Stooß in Wien durch eine strafrechtsdogmatisch-rechtsphilosophische Arbeit über „das Wesen der Fahrlässigkeit“ habilitiert hatteThorsten Kruwinnus: Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend werkimmanente Vorstudie, Berlin 2009, S. 8., widmete er sich in der Folgezeit hauptsächlich kriminalpolitischen und kriminologischen Themen.

Exner setzte sich für eine Fortführung der von Franz von Liszt und Carl Stooß inspirierten Strafrechtsreform ein. Im Gegensatz zu von Liszt, der für das Konzept einer „präventiven Schutzstrafe“ – und somit ein einspuriges Kriminalstrafsystem – eintrat, schlug Exner jedoch – insoweit an Ideen von Carl Stooß anknüpfend – eine Zweispurigkeit des Kriminaljustizsystems vor: Dem System der repressiven Strafen sei ein eigenständiges System von spezialpräventiven „Sicherungsmitteln“ gegenüberzustellen.Vgl. hierzu Franz Exner: Die Theorie der Sicherungsmittel. Berlin 1914. Insoweit war Exner ein Vordenker des heute geltenden Strafrechts, das auf ebendieser Unterscheidung zwischen „Strafen“ und „Maßnahmen“ (von Exner als „Sicherungsmittel“ bezeichnet) aufbaut.