Steuerliche Nebenleistungen sind Leistungen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung erhoben werden. Sie dienen nicht in erster Linie der Einnahmeerzielung des Staates, sondern anderen Zwecken (Druckmittel, Ausgleich von Zinsvorteilen etc.). Die steuerlichen Nebenleistungen fließen – mit Ausnahme der Zinsen – den verwaltenden Körperschaften zu. Hingegen steht das Aufkommen der Zinsen den steuerberechtigten Körperschaften zu. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen stellen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis dar.

Zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören nach der enumerativen Aufzählung in Abs. 4 Abgabenordnung (AO):

steuerliche Nebenleistung Rechtsgrundlage Charakter / Funktion Verspätungszuschläge AO Erziehungs- und Sanktionsfunktion, insbes. soll der Steuerpflichtige zur fristgerechten Abgabe seiner Steuererklärung angehalten werden Verzögerungsgelder Abs. 2c AO Zwangscharakter, insbes. zur Durchsetzung steuerlicher Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der elektronischen BuchführungMitwirkungsverzögerungsgelder und Zuschläge zum Mitwirkungsverzögerungsgeld Abs. 2, 3 AO Zwangscharakter, insbes. zur Durchsetzung qualifizierter Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit einer Außenprüfung Zuschläge Abs. 4 und 4a AO Zwangscharakter zur Durchsetzung von Auskunfts- und insbes. Vorlagepflichten im Zusammenhang mit dem Außensteuergesetz bzw. Steueroasen-Abwehrgesetz Zinsen §§ 233 bis 237 AO Abschöpfungsfunktion von monetären Vorteilen sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Fiskus Säumniszuschläge AO Abschöpfungsfunktion von monetären Vorteilen die durch Nicht- oder nicht fristgerechte Zahlung der Steuern entstehen Zwangsgelder AO Zwangscharakter zur Erzwingung einer Leistung Kosten , §§ 337 bis 345 AO sollen i. d. R. Leistungen, die nicht originär mit der Steuerverwaltungstätigkeit in Zusammenhang stehen, abgelten Zinsen i. S. d. Zollkodex Art. 214 Abs. 3, Art. 232 Abs. 1 lit. b ZK Verspätungsgelder nach EStGErziehungs- und Sanktionsfunktion, insbes. soll der Verpflichtete zur fristgerechten Abgabe der Rentenbezugsmitteilung angehalten werdenKosten nach§ 10 Abs. 5 und § 11 Abs. 7 Plattformen-SteuertransparenzgesetzGebühren zur Abgeltung einer konkreten Leistung

Kategorie:Steuerverfahrensrecht (Deutschland)