mini|hochkant|Wappen derer von Schlotheim

Schlotheim ist ein thüringisches Uradelsgeschlecht. Die Dynasten, freien Territorialherren, Erbobertruchsesse der Landgrafschaft Thüringen, Grafen, Freiherren und Herren von Schlotheim hatten ihren Stammsitz im thüringischen Schlotheim bei Mühlhausen. Sie waren vom 12. bis ins 14. Jahrhundert Erbobertruchsesse der Landgrafen von Thüringen, welche zugleich Pfalzgrafen von Sachsen waren.

Geschichte Ursprung mini|Burggraben in Schlotheim mini|Graues Schloss in Mihla mini|hochkant|1267 urkundete der Truchseß Berthold von Schlotheim auf Burg Straußberg

Die Herren von Schlotheim waren eine urkundlich seit 1130 in Schlotheim und Mihla ansässige, begüterte, edelfreie adelige Familie, deren Ursprünge aufgrund des Zusammenhangs zwischen elbgermanischen fürstlichen Scherengräbern und der ursprünglichen Führung des Scherenwappens auf ältere warnisch-sächsische Herkunft zurückzuführen sind. An den dynastischen Auseinandersetzungen um Thüringen zwischen Franken und Sachsen waren sie seit dem frühen Mittelalter maßgeblich beteiligt.

Schlotheim, ein früherer thüringischer Königssitz, 876 erstmals urkundlich erwähnt, war 992 Gegenstand einer Schenkung von Kaiser Otto II. an seine Gemahlin Theophanu von Byzanz, die es ein Jahr später dem Kloster Fulda schenkte. 1130 wurde ein Wichmann von Schlotheim als Zeuge einer in Mainz ausgestellten Stiftungsurkunde bezüglich des auf der Reichsburg Heinrichs IV. entstandenen Klosters Volkenroda genannt. 1170 bestätigte das Kloster Fulda den Besitz Schlotheims durch das edelfreie thüringische Adelsgeschlecht, das sich auf dem Gelände dieses früheren thüringischen Königssitzes mit einer eigenen Burg niederließ (Reste sind noch im Burggraben und Schlosskeller zu finden) und sich Herren von Schlotheim nannte.

Nach dem kaiserlich geförderten Machtantritt der Grafen von Rieneck in Thüringen, der späteren Ludowinger,Herkunft der Ludowinger ist umstritten traten die Schlotheim in enge Beziehungen zu diesem späteren thüringischen Landgrafenhaus und erweiterten ihren Besitz und ihre Machtstellung in Thüringen. 1178 erhielten die Ludowinger Landgrafen als Machtausgleich und auch zur Bestätigung ihrer eigenen Fürstenwürde das Recht, vier Hofämter zu unterhalten, welche erblich an die Herren von Schlotheim als Truchsesse, die Herren von Fahner als Kämmerer, die Herren von Ebersberg als Marschälle und die Herren von Vargula als Schenken vergeben wurden. Von nun an nannte sich das jeweilig als Truchsess vorgesehene Mitglied aus der Familie der Herren von Schlotheim Dapifer de Slatheim. Die anderen Familienmitglieder nannten sich weiterhin nur Herren von Schlotheim und/oder Mihla, partizipierten aber an der dem höheren Adel vorbehaltenen Truchsessenwürde, mit der sie über die mächtigen Landgrafen von Thüringen in die Auseinandersetzungen der europäischen Dynastien verwickelt waren.

An der Wahl des Hermann von Salza zum Hochmeister des deutschen Ritterordens waren sie beteiligt und stellten in der Folgezeit zahlreiche Ordensritter. Zwischen 1220 und 1228 trat Hermann I., Truchsess von Schlotheim, mehrfach als enger Vertrauter des Landgrafen Ludwig IV. (1216–1228) auf, nahm mit diesem 1225 an einer Gesandtschaft zum päpstlichen Stuhl nach Rom teil und begleitete den Landgrafen 1227/1228 auf dem Kreuzzug Kaiser Friedrichs II. nach Palästina, wobei er wahrscheinlich umgekommen ist. Der Leichnam des auf dem Kreuzzug ebenfalls verstorbenen Landgrafen Ludwig IV. wurde nach Eisenach überführt und seiner Ehefrau Elisabeth der Heiligen übergeben.

Das Geschlecht der Truchsessenfamilie von Schlotheim war zur Zeit der Ludowinger Landgrafen hoch angesehen und begütert. Sie widmeten frommen Zwecken bedeutende Stiftungen und gründeten zum Beispiel das Magdalenerinnenkloster in Schlotheim. Sie hatten zeitweilig 28 ritterbürtige Vasallen, übten das Münzrecht aus und stellten 1280 einen Bischof, was in dieser Zeit ausschließlich dem Hochadel vorbehalten war.

Abstieg und Wiederaufstieg Mit dem Aussterben der Ludowinger in Person des bereits zum deutschen König („Pfaffenkönig“) gewählten Heinrich Raspe IV. wurde die Stellung der Truchsesse in Thüringen geschwächt. Während sie unter dem Wettiner Heinrich dem Erlauchten in der Auseinandersetzung mit Sophie von Brabant (Tochter der heiligen Elisabeth) noch maßgeblich zur territorialen Aufrechterhaltung der Landgrafschaft Thüringen in den Grenzen des heutigen Freistaats beitragen konnten, hat sie der Kampf zwischen König Adolf von Nassau, König Rudolf von Habsburg und Landgraf Albrecht (dem Entarteten) einerseits und seinen Söhnen Friedrich dem Freidigen und Diezmann andererseits wirtschaftlich fast ruiniert. Nach der Zerstörung von Burg und Stadt Schlotheim durch Adolf von Nassau 1294/1295 verließen die Herren von Schlotheim ihren Stammsitz, zogen auf die Burg Allmenhausen bei Schlotheim und waren gezwungen, zahlreiche Güter in Thüringen zu verkaufen, ohne allerdings völlig unterzugehen.

mini|Rittergut Allmenhausen (im Hintergrund)

Die noch heute bestehende Familie der Herren und Truchsesse, späteren Freiherren von Schlotheim, hatte seit ca. 1342 bis ins 18. Jahrhundert auf Allmenhausen in Thüringen ihren Stammsitz. Nach dem Genealogischen Handbuch des Adels war der erste sicher nachweisbare Angehörige des Geschlechts, der Ritter Syffied von Slatheim,Domarchiv Erfurt, Urkunde 614, in: Das Bistumsarchiv Erfurt ist das Archiv des 1994 gegründeten Bistums Erfurt und umfasst (auch): Das frühere Domarchiv mit Urkunden und Akten des ehemaligen Stiftes St. Marien (1030–1837). der am 16. Oktober 1359 erstmals urkundlich erschien. Die durchgehend gesicherte Stammreihe der Familie beginnt mit Kersten von Slaytheym, gräflich-schwarzburger Landvogt auf Klingen, Groß-Ballhausen und Straußfurt, der zwischen 1390 und 1426 in Urkunden genannt wurde.

Zu Beginn des 14. Jahrhunderts sind in einer Generation noch 16 männliche Mitglieder der Familie von Schlotheim auf verschiedenen Gütern und in Allodialbesitz auf Allmenhausen nachgewiesen. Die Bedeutung der Landgrafschaft Thüringen unter dem Wettiner Friedrich dem Freidigen und seinen Nachkommen und damit die Truchsessenwürde für Thüringen verblasste aber zu Gunsten der sächsischen Territorien der Wettiner und der erstarkten Grafschaften und freien Reichsstädte innerhalb Thüringens. Dies hatte zur Folge, dass die Herren von Schlotheim (geteilt in die Linien Slune und Surezzig) zunächst noch entsprechende Ämter bei den Wettiner Landgrafen innehatten. Danach aber gaben sie große Teile ihrer Besitzungen, unter anderem die Herrschaft Schlotheim, endgültig auf und wurden zeitweise Lehensleute der Grafen von Schwarzburg für Allmenhausen, bis das Haus Wettin wieder die alte Verbindung der Herren und Truchsesse von Schlotheim zur Landgrafschaft Thüringen und damit auch gegenüber den späteren Wettiner Thüringer Landgrafen anerkannte und die Lehensherrschaft unter anderem über Auleben und Uthleben erneuerte. Zahlreiche Mitglieder der Familie der Herren und späteren Freiherren von Schlotheim waren bis in die Neuzeit hohe Verwaltungsbeamte und Wissenschaftler sowie bekannte Offiziere in wettinischen, später auch in preußischen Diensten.

Grafen und Freiherren von Schlotheim Anerkennungsdiplom des alten Freiherrnstandes der Familie vom 15. April 1788 vom Landgrafen Wilhelm IX. von Hessen-Kassel für die Gebrüder Gottlieb Christian und Ernst Wilhelm von Schlotheim, Söhne des General-Lieutenants und Gouverneurs von Kassel Freiherr Carl Wilhelm Salomo von Schlotheim und Brüder der Mätresse des Landgrafen, Karoline von Schlotheim, auf Grund der nachgewiesenen Abkunft von uralten freien Territorialherren, welches Diplom später, am 5. November 1812, von König Hieronymus von Westphalen anerkannt wurde. 1866 wurde sämtlichen Herren von Schlotheim durch königlich preußisches und königlich sächsisches Dekret der Freiherrnstand bestätigt. Grafendiplom vom 9. Mai 1811 für Friedrich Wilhelm von Schlotheim, k.u.k. Kämmerer und Oberst bei Fürst Schwarzenbergs Ulanen (nachmals Feldmarschall-Leutnant), in Rücksicht seiner altfreiherrlichen Abkunft und zu Belohnung seiner persönlichen Verdienste.

Auch die Anerkennungsdiplome des alten Freiherrenstandes durch den Landgrafen von Hessen vom 15. April 1788, durch Jérôme Bonaparte, den Bruder Kaiser Napoleons, als König von Westphalen vom 5. November 1812 sowie das Grafendiplom durch den Kaiser von Österreich vom 9. Mai 1811 ergingen – wie auch die preußischen Bestätigungen des Freiherrnstandes – auch auf Grund der nachgewiesenen Abkunft von uralten Territorialherren bzw. in Rücksicht auf die altfreiherrliche Abkunft der Freiherren von Schlotheim und ihrer Vergangenheit als Truchsesse der Landgrafschaft Thüringen zur Zeit der Ludowinger und später der Wettiner.

Auszug aus dem Neuen allgemeinen deutschen Adels-Lexicon

Wappen Das Stammwappen (ältestes erhaltenes Siegel aus dem Jahr 1359) zeigt in Silber einen gestürzten schwarzen Schild. Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Helmdecken ein natürlicher Pfauenwedel.

Das Wappen der weißen Linie zeigt in Silber eine dreizinnige schwarze Burgmauer. Auf dem Helm mit schwarz-silbernen Decken ein natürlicher Pfauenwedel.Blasonierungen aus Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band XII, Band 125 der Gesamtreihe

Die ursprüngliche Verwendung des Truchsessenwappens (zwei schwarze Schafscheren auf goldenen Grund) (siehe auch elbgermanische/warnische Scherengräber bis 500 n. Chr.) wurde später durch andere Wappenformen ergänzt bzw. ersetzt. Als Wappen verwendet wird heute auf Silber ein blaues oder schwarzes Herzschild, schwarz oder blau mit silbernem Rand, das an die Truchsessenschüssel oder eine im Frühmittelalter bestehende sächsische Herzogswürde erinnern soll.

Das Prägen eigener Münzen