Rückkauf bezeichnet den Erwerb eines Gegenstandes durch den früheren Verkäufer, insbesondere in folgenden Zusammenhängen:

Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer, siehe Rückkauf (Lebensversicherung) Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rückkaufsrechts durch den Verkäufer, siehe Wiederkauf Erwerb eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft, siehe Aktienrückkauf kurzfristige Finanzierungsinstrumente, siehe Rückkaufvereinbarung Rückgabe von Verpackungen, siehe Pfand