Eine Gasverbrauchseinrichtung im erweiterten Sinne ist jedes Gerät, das Erdgas zur Energieumwandlung nutzt.

Im engeren Sinne wurde die Gasverbrauchseinrichtung über die Richtlinien 90/396/EWG. In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 196, 26. Juli 1990, S. 15–29. und 2009/142/EG In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. L, Nr. 330, 16. Dezember 2009, S. 10–27. definiert. Die 2023 gültige Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (EU-Gasgeräteverordnung) spricht von „Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe“.. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L, Nr. 81, 31. März 2016, S. 99–147.

Demnach gelten als Gasverbrauchseinrichtungen: Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserbereitung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von nicht mehr als 105 °C betrieben werden Gas-Gebläsebrenner und die zugehörigen Wärmeübertrager Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind, z. B. Heißgaserzeuger.

Nach der Technischen Regel für Gasinstallationen (TRGI) werden Gasverbrauchseinrichtungen als Gasgeräte bezeichnet.

Entsprechende Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, bevor sie in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen.

Siehe auch Gasbetriebsdruck

Literatur

Weblinks Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) (7. ProdSV) (abgerufen am 1. Oktober 2020) Gasverbrauchseinrichtungen (abgerufen am 1. Oktober 2020) Zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen – technische Fragen (abgerufen am 1. Oktober 2020) Erdgas in der betrieblichen Gasversorgung und -verwendung (abgerufen am 1. Oktober 2020)

Einzelnachweise

Kategorie:Teil einer Heizungsanlage Kategorie:Wärmeerzeuger Kategorie:Brenngastechnik