Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) kommt dann zum Tragen, wenn zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat kein bilateraler oder internationaler Vertrag geschlossen wurde. Das Gesetz regelt die Auslieferung von Staatsangehörigen, die an die im Gesetz genannten Bedingungen geknüpft ist (ab IRG). Es regelt ebenfalls die Durchlieferung von Ausländern IRG und die Rechtshilfe IRG.

Die sonstige Rechtshilfe ist in den IRG geregelt, sie wird auch als kleine Rechtshilfe bezeichnet. Gemeint ist jede Unterstützung eines ausländischen Staates in einer strafrechtlichen Angelegenheit. In den IRG enthält es die Regel zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls in Deutschland.

Die Änderung zum 28. Oktober 2010 führt zur Erstreckung der Beitreibung von Geldstrafen und Geldbußen auf den Bereich der Europäischen Union (Umsetzung des EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen). Durch Änderung bzw. Einfügung der IRG wurden die entsprechenden Vorgaben des Rahmenbeschlusses in deutsches Recht transformiert. (BGBl. I 2010, S. 1408) (EuGeldG). des BMJ vom 27. Oktober 2010 zum Inkrafttreten des EuGeldG. Die Umsetzung war jedoch umstritten; insbesondere wurde kritisiert, dass die hohen Schutzstandards des deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts durch den EU-Rahmenbeschluss teilweise umgangen werden können. Vgl. beispielhaft zum Streitstand die Diskussion in der ZIS - Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik; zuletzt Besprechung von Schünemann in der ZIS 12/2010, 735 mit weiteren Nachweisen (PDF; 861 kB)

Literatur Schomburg, Wolfgang / Lagodny, Otto / Gleß, Sabine / Hackner, Thomas: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. International Cooperation in Criminal Matters. Kommentar zum Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) unter Einbeziehung der für den gesamten deutschsprachigen Raum wichtigsten Rechtshilfeinstrumente ergänzt um Rechtshilfetabellen sowie die wichtigsten Texte auch in englischer Sprache, 6. Auflage, München 2020, Verlag C. H. Beck, ISBN 978-3-406-72435-0. Thomas Hackner / Christian Schierholt: Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ein Leitfaden für die Praxis, 4. Auflage, München 2023, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-78380-7. Heinrich Grützner / Paul-Günther Pötz / Clauß Kreß / Nikolaos Gazeas / Dominik Brodowski: Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen. Die für die Rechtsbeziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland in Strafsachen maßgeblichen Bestimmungen, Kommentar, Loseblattwerk mit 58. Aktualisierung Heidelberg 2025, Verlag: C.F. Müller, ISBN 978-3-8114-3455-4. Burhoff, Detlef: Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP 2010, 530 (online) Karitzky, Holger / Wannek, Felicitas: Die EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen, NJW 47/2010, 3393 Krumm / Lempp / Trautmann: Das neue Geldsanktionengesetz (EuGeldG). Handkommentar, 1. Auflage, Baden-Baden, Nomos-Verlag, ISBN 978-3-8329-5697-4 Oskar Riedmeyer: Der Arm des Gesetzes reicht aus dem Ausland nach Deutschland ... Die Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen aus EU-Mitgliedstaaten in Deutschland. In: Anwaltsblatt 2011, Heft 5 (PDF, 4 MB), S. 384.

Weblinks

Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 19. Dezember 2012 (RiVASt) des Bundesministeriums der Justiz (PDF-Datei, 824 kB) RIVAST Anhang II – Verzeichnis der Staaten und sonstigen Hoheitsgebiete, Staatsteile und Nebengebiete

Einzelnachweise

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