mini|Flagge des Mandats mini|Mandatsgebiet Das Japanische Südseemandat () war ein von 1919 bis 1944 bestehendes Territorium, das vom Völkerbund dem Japanischen Kaiserreich anvertraut wurde. Es war ein sogenanntes „C-Mandat“, wodurch die mikronesischen Inselgebiete der Karolinen, der Marshallinseln und der Nördlichen Marianen nach japanischem Recht regiert werden durften. Allerdings war es nicht erlaubt, militärische Anlagen zu errichten.

Nachdem 1944, während des Pazifikkrieges, das Mandatsgebiet von den Alliierten erobert wurde, standen die Inseln unter Kontrolle der United States Navy, bis sie 1947 als Treuhandgebiet Pazifische Inseln treuhänderisch den Vereinigten Staaten zur Verwaltung übergeben wurden.

mini|Amtsgebäude des Nan’yō-chō Der zivile Sitz der Verwaltung () war in der Stadt Koror auf Palau angesiedelt.

Geschichte mini|Mikronesien auf einer deutschen Karte (vor 1914) Das Japanische Kaiserreich erklärte 1914 auf Seiten der Entente dem Deutschen Reich den Krieg. Nach der Kapitulation Deutsch-Neuguineas am 17. September 1914 gegenüber der Australian Naval and Military Expeditionary Force besetzten Japaner zwischen dem 29. September und dem 21. Oktober 1914, bis auf Nauru, die deutschen Kolonien in Mikronesien.Hermann Joseph Hiery: .

Am 7. Mai 1919 wurden die Mandatsmächte bekannt gegeben. Die Auflagen bestanden darin, keine militärischen Truppen auszuheben, keine Militärbasen zu errichten und einen jährlichen Bericht an die 1921 gegründete Ständige Mandatskommissionbiblio-archive.unog.ch: Mandates Section des Völkerbundes zu übergeben.Hermann Joseph Hiery: .

1933 trat das Japanische Reich aus dem Völkerbund aus, wodurch auch alle Verpflichtungen der Mandatsmacht gegenüber dem Völkerbund obsolet wurden. Man reichte jedoch noch bis 1937 Jahresberichte an die Mandatskommission ein. Ab den 1930er Jahren wurde das Mandatsgebiet militarisiert und am 8. Dezember 1941 begann der Pazifikkrieg.

Verwaltung Die indigene Bevölkerung besaß nicht die japanische Staatsangehörigkeit, sondern hatte den Status von „Inselbewohnern“ () inne. Lediglich durch Heirat mit einem Japaner konnten Frauen Vollbürger werden. Die Hürde für 5-jährigen Hauptwohnsitz auf den japanischen Hauptinseln konnten Männer praktisch nie erfüllen. Wehrübungen wurden 1941 verpflichtend.

Ministerien in Tokio Bis 1922 standen die Insel unter Militärverwaltung, die das Marineministerium ausübte. Danach schuf man beim Büro des Premierministers das zivile Nan’yō-chō. Seit Dezember 1924 war dies eine Abteilung des Kolonialministeriums (Takamu-sho). In Verkehrs- und Postfragen wurde mit den entsprechenden Ministerien koordiniert. Die interne Struktur wurde des Öfteren geändert.

Eine 1923 erlassene Verordnung, die 1933 geändert wurde, regelte welche japanischen Gesetze auch im Mandatsgebiet Anwendung fanden. Spezielle Vorschriften erließ man zur Klärung von Streitigkeiten Einheimischer untereinander und Landfragen. Dazu kamen Einschränkungen hinsichtlich Alkohol und Waffen.

Zum 1. November 1942 gründete man das „Groß-Asien-Ministerium“ (), das für die Gebiete der japanischen Einflusssphäre zuständig war, die nicht unter Militärverwaltung standen. Geleitet wurde es in Personalunion vom Außenminister. Das so genannte „Büro der südlichen Meere“ war nicht nur für das Mandat, sondern auch Französisch-Indochina und Thailand verantwortlich. Es übernahm das entsprechende Personal des Kolonialministeriums u. a. Erster Chef der Südsee-Abteilung wurde Mizuno Itarō (* 1896).Abschnitt nach: Civil Affairs Handbook …; 1944, ch. 21: Government, S. 59 ff.

Gliederung vor Ort An der Spitze stand ein Gouverneur, dessen Amtsbezeichnung offiziell jedoch „Direktor“ () lautete. Erster Gouverneur, schon der Übergangsverwaltung seit 1918, wurde Tezuka Toshirō (), der bis April 1924 amtierte. Ihm folgte Yokota Gosuke (), der 1931 im Amt starb.

Seit 1922 Anfangs unterstanden dem Gouverneur folgende Abteilungen: Sekretariat: für allgemeine, nicht-öffentliche Angelegenheiten und Statistik Inneres: örtliche Verwaltung und Polizei Finanzen: Haushalt und öffentliche Bauten

Ab Dezember 1924 Sekretariat, 1935 geteilt in nicht-öffentliche Angelegenheiten auch zuständig für Laufbahnen, Orden und Ehrenzeichen, Zeremonien usw. sowie das Archiv, das seit 1937 auch das Amtsblatt herausgab. 1937–41 mit Forschungsabteilung. Verkehr Kolonisation Polizei Finanzen Allgemeines Selbständige Behörden: Gerichtswesen: Gerichte 1. Instanz in Saipan, Ponape (inkl. Truk und Jaluit) und Palau (inkl. Jap). 1 Berufungsgericht in Koror. Wetterdienst Post, mit 7 Postämtern. Telefondienst seit 1927, aber nur für amtlichen Gebrauch (1937: 19 Apparate auf Truk, 24 in Ponape). 7 staatliche Krankenhäuser Bergbau (primär Phosphat bzw. Guano) industriell-landwirtschaftliche Versuchsstation in Koror, Filialen in Saipan und Ponape 17 Grundschulen (3 + 2 Jahre) für Einheimische.Weiterführend: 小林茂子; 1930年代後半南洋群島における公学校教育の果たす役割; 移民研究年報, 23 (2017), S. 95–106. [“Education of Kogakko (public schools) in Nan'yo Gunto (the South Seas) in the late 1930s”] Für Japaner 4 (3 in Ponape) Volksschulen (6 + 2 Jahre), dazu 2 Zweigschulen ab 1929 (Hafen-)Bauamt auf Saipan ab 1929 Museum in Koror ab 1931 Fischerei-Versuchsstation in Koror

In den wenigen größeren Orten, die eine signifikante japanische Bevölkerung hatten (z. B. Dublon, Colony-Ponape) wurden 1932 Gemeinderäte mit 12–24 ehrenamtlichen Mitgliedern auf jeweils vier Jahre gewählt. Der aus ihrer Mitte gewählte Bürgermeister erhielt ein geringes Gehalt.

Kleinere Verbrechen und Rechtsstreite regelten die Häuptlinge gemäß ihren überkommenen, regional unterschiedlichen Kompetenzen. Der lokale Vize-Gouverneur war auch Polizei-Richter für Vergehen geringer Bedeutung (max. 3 Monate Haft oder ¥ 100). Die häufigsten Verbrechen waren Diebstähle und Verstoß gegen die Alkoholprohibition unter den Indigenen. Japaner wurden vor allem wegen illegalem Glücksspiel, fahrlässigem Vollrausch und Verstößen gegen verschiedene Punkte der Gewerbeordnungen angeklagt.Weiterführend: 永田憲史; 南洋群島の刑事司法制度; 關西大學法學論集 61 (2011), Nr. 4, S. 1166-48. [“Criminal Justice System in Pacific Islands under Japanese Mandate”]

Die Radiostation JPK, 1939 konzessioniert, sendete im Kurzwellenbereich seit 1942 auf Lele, wo sie in der Polizeistation untergebracht war. Auf Truk sendeten die große JPT sowie die kleinen JPD, JPE, JPH und JPL.

Stand 1941 (In Klammern Planstellen: gehobener (g), mittlerer (m) und einfacher (e) DienstOhne einfache Schreibkräfte, Hilfspolizisten usw. Höherer Dienst = ; mittlerer Dienst: hannin (auch genannt „Beamte und Sachbearbeiter“ ) und einfacher Dienst, die yōnin. Bezeichnungen nach . Besetzungen in Personalunion kamen vor.)

Gouverneur war 1940-3 Kondō Shunsuke () ihm folgte Anfang November 1943 der wegen Feigheit vor dem Feind auf diesen Posten abgeschobene Admiral Hosogaya Boshirō (). Sekretariat (Planstellen: 66, davon 13g/13m/40e) Inneres (107, 10g/49m/48e). Abteilungen: Lokales und Planung, Finanzen, Steuern, Polizei (inkl. Feuer- und Gesundheitspolizei), öffentliche Bauten (inkl. Krankenhäuser). Wirtschaftliche Entwicklung (= Kolonisation; 129, 17h/60m/52e). Abteilungen: Verkehr, Postwesen, Fischerei, Handel und Industrie (inkl. Zoll, Eichwesen, Handelskammern, Kontrolle der Nan’yō Kōhatsu), Forst- und Landwirtschaft. Gerichte (23, 11h/7m/5e) 6 lokale Behörden (366, 7h/119m/240e): je unter einem stellvertretenden Gouverneur, auf den größeren Inseln: Saipan, Palau, Jap, Ponape, Truk, Jaluit. Ab 1943 zusammengefasst zu nur noch drei: Nord (Saipan), Süd (auf Truk, mit Ponape und Jaluit), West (Palau). Nachgeordnet blieben örtliche Häuptlinge oder Dorfvorsteher. selbständigen Behörden, dem Gouverneur verantwortlich, wie 1924.

Wirtschaft Von Anfang zielte Japan auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Voraussetzungen, dass ein Teil seines Bevölkerungsüberschusses angesiedelt werden konnte. Aus Okinawa und m. E. Korea kamen vor allem Hilfsarbeiter. Höher Qualifizierte stammten meist von den Hauptinseln.

Die Reedereien Nippon Yūsen und Nan'yo Boeki wurden subventioniert. Erstere hatte Verbindungen aus Japan zu den großen Mandatsinseln, zweitere fuhr die kleineren Insel an. Handelsfahrten der Einheimischen in ihren hochseetauglichen Booten wurden ab 1928 untersagt.

Im Jahr 1937 waren die Hauptexportprodukte: Zucker, Phosphate, Thunfische und Kopra. Ab 1921 entwickelte sich auf Saipan eine Zuckerindustrie, die in den folgenden Jahren auf weitere Inseln der Marianen expandierte. Saipan und die Nachbarinsel Tinian waren bereits zu Beginn der 1930er Jahre zum größten Teil von Zuckerrohr, Zuckermühlen, Eisenbahnen und Zuckerdestillerien (Saipan zu ca. 70 %) bedeckt. Der Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrohr war mit einem Anteil von ca. 60 % mit Abstand der Hauptexportartikel des Südseemandats und ein Hauptanziehungspunkt für die weitere Einwanderung aus Japan. Phosphat bildete die zweitwichtigste Geldeinnahmequelle für das Südseemandat. Der Abbau von Phosphat auf den Inseln Angaur, Peleliu, Babelthuap und Fais wurde ausgeweitet, nachdem die Rechte 1914 von der Deutschen Südsee-Phosphat-Gesellschaft gekauft wurden.Phosphatabbau auf der Insel Fais Das Phosphat diente als Bestandteil von Dünger in den Anbaugebieten Japans und später als Bestandteil von Munition und Sprengstoffen. Kopra hingegen wurde in allen Inselgruppen des Südseemandats produziert. Da Kokospalmen auf nahezu allen Südseeinseln wachsen, war es einfach, hier gewinnbringende Geschäfte zu machen, indem man die an sie gewöhnten Einheimischen als Arbeitskräfte einsetzte. Es gab hunderte von Kopra-Sammelpunkten über die Archipele verstreut – etwa 70 allein in den Marshallinseln.Mark R. Peattie: Nan'yō. The Rise and Fall of the Japanese in Micronesia. 1885–1945 (= Pacific Islands Monograph Series. 4). University of Hawaii Press, Honolulu HI 1988, ISBN 0-8248-1087-2, S. 123–133. Weitere Exportartikel stellten Thunfische und Perlen dar.Mark R. Peattie: Nan'yō. The Rise and Fall of the Japanese in Micronesia. 1885–1945 (= Pacific Islands Monograph Series. 4). University of Hawaii Press, Honolulu HI 1988, ISBN 0-8248-1087-2, S. 138.

Politik gegenüber den Mikronesiern Die einheimische Bevölkerung des Südseemandats, hier zusammenfassend Mikronesier genannt, sollte laut Verpflichtung des Völkerbundes, wie die in von anderen Staaten betreuten Mandaten, zivilisiert und an die Moderne herangeführt werden. Dies sollte durch eine entwickelte Nation, in diesem Falle Japan geschehen, welche die Ressourcen für ein solches Projekt aufbringen konnte. Dabei sollte das Wohlergehen der Mikronesier in jedem Falle sichergestellt sein.

Religion Die japanische Mandatsverwaltung garantierte zunächst in den 1920er Jahren eine freie Religionsausübung, worunter auch die Genehmigung ausländischer christlicher Missionsanstrengungen fiel. Es durften in den 1920ern wieder Libzeller und katholische Geistliche einreisen.Weiterführend: 渡邊千秋; 日本占領下の「南洋群島」と日本カトリック教会; 青山国際政経論集, 101 (2018), S. 159–174. [“Catholic Church and Micronesian Islands under Imperial Japan's Mandate”]

Missionen des buddhistischen Higashi Hongan-ji und des Tenrikyō wurden ebenfalls zugelassen, während solche des Shintoismus eine explizite Förderung erfuhren. Gebaut wurde allerdings nur ein solcher Schrein für Japaner, der Hachiman-jinsha in Saipan. Diese Gruppen kümmerten sich aber primär um die in den 1930er Jahren zugewanderten Japaner auf den Hauptinseln. Hingegen wurde ab 1931 und noch mehr nach Beginn des China-Zwischenfalls das Handeln der Mandatsverwaltung zunehmend restriktiver gegenüber ausländische christliche Missionen.

Nan’yo Dendo Dan