Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen des Saarlandes. Es wurde durch das Gesetz über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum 1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland, eingeführt. Die Führung des Wappens ist den staatlichen Behörden des Saarlandes vorbehalten. Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Landeswappen Wappenbeschreibung mini|Briefmarke von 1994 aus der Serie: Wappen der Länder der Bundesrepublik Deutschland. Gold und Silber werden hier als Metalle und nicht als Farben dargestellt.

Die amtliche Beschreibung des Wappens in diesem Gesetz lautet:

Bedeutung

Das Landeswappen zeigt die Symbole der vier bedeutendsten Fürstentümer, die vor 1789 bzw. 1815 große Gebietsteile des heutigen Bundeslandes besaßen:Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 16–23. Grafschaft Saarbrücken: Silberner Löwe, das Feld bestreut mit den silbernen Kreuzen der Grafen von Saarbrücken-Commercy; der silberne Löwe darf nicht mit dem goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken verwechselt werden, vgl. dazu das Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken Erzbistum, Erzstift und Kurfürstentum Trier: Rotes, geschliffenes Kreuz des heiligen GeorgHans Horstmann: Der Ursprung der Bistumswappen von Köln, Trier und Utrecht, in: Vierteljahrsblätter der Trierer Gesellschaft für nützliche Forschungen, Bd. 4, Nr. 3, 1958, S. 41–49. Herzogtum Lothringen: Schrägbalken mit drei Alérions Herzogtum Pfalz-Zweibrücken: goldener Pfälzer Löwe im schwarzen Feld; ursprünglich das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft diente es jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher.

Historische Hintergründe

Grafschaft Saarbrücken mini|links|Wappen des Fürsten Ludwig zu Nassau-Saarbrücken, Herzog zu Dillingen Die alte Grafschaft Saarbrücken erlosch im Jahre 1274 im Mannesstamm. Die gräfliche Saarbrücker Erbtochter heiratete in die Herrschaft Commercy ein, wodurch die Familie der Grafen von Saarbrücken-Commercy entstand. Diese Dynastie war bis zum Jahr 1381 im Besitz der Grafschaft Saarbrücken. Johann II. von Saarbrücken-Commercy, der letzte Graf aus diesem Hause, starb im Jahr 1381 und hinterließ eine Tochter. Diese verehelichte sich mit einem Grafen von Nassau, wodurch dieser in den Besitz der Saarbrücker Lande kam. Hier regierten nun nacheinander mehrere Linien seines Hauses etwa 400 Jahre bis zur Französischen Revolution. Die letzten Regenten aus der Usinger Linie des sogenannten Walramschen Stammes der Grafen von Nassau nannten sich Fürsten von Nassau-Saarbrücken. Bereits im Jahr 1366 war der Fürstentitel an den Vater des ersten Grafen von Nassau-Saarbrücken verliehen, jedoch nicht geführt worden. Der Titel wurde im Jahr 1688 für die Linie Nassau-Usingen erneuert und kam durch Wilhelm Heinrich, der dieser Linie entstammte, im Jahr 1741 nach Saarbrücken. Die mit dem Grafen Ludwig Crato/Kraft von Nassau-Saarbrücken im Jahr 1713 ausgestorbene Familienlinie erhielt von Kaiser Karl VII. nachträglich im Jahr 1742 den Fürstenstand zugesprochen. Er kam allerdings ausschließlich den weiblichen Nachkommen zugute.Maximilian Gritzner: Standeserhebungen und Gnaden-Acte (sic!) deutscher Landesfürsten während drei Jahrhunderten, Nach amtlichen Quellen, II. Band: Braunschweig bis Württemberg und Anhang mit General-Register, Görlitz 1881, S. 599–607. Die Fürsten von Nassau-Saarbrücken besaßen keinen Sitz im Reichsfürstenrat des Reichstages, sondern ausschließlich eine Stimme im Grafenkollegium. Sämtliche Linien der Grafen und Fürsten von Nassau des Walramschen Stammes, also auch die Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken, führten seit dem Jahr 1660 ein gemeinsames Wappen. Es wurde erst im Jahr 1805 von dem Fürsten und späteren Herzog Friedrich Wilhelm von Nassau modifiziert.

Dieses Wappen wurde auch von dem bis zur französischen Revolution regierenden Fürsten Ludwig von Nassau-Saarbrücken geführt und folglich als Hoheitszeichen der Grafschaft Saarbrücken gebraucht. Aus diesem, zahlreiche Wappenteile enthaltenden Wappen wurde der im heraldisch rechten oberen Feld stehende Löwe von Saarbrücken-Commercy ins saarländischen Wappen übernommen.Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 16–19.

Herzogtum Pfalz-Zweibrücken mini|Wappen von Pfalz-Zweibrücken um 1720 Das Kerngebiet der Grafschaft Zweibrücken gehörte ursprünglich zu den Besitzungen der Grafen von Saarbrücken. Es wurde durch einen jüngeren Sohn dieses Hauses, der der Stammvater der Grafen von Zweibrücken wurde, abgesondert. Als im Jahr 1393 die Grafen von Zweibrücken ausstarben, nahm Pfalzgraf Ruprecht die Grafschaft in Besitz, die er kurz zuvor angekauft hatte. Im Gefolge der brüderlichen Teilung der Söhne des im Jahr 1410 verstorbenen König Ruprecht von der Pfalz erhielt Stefan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken die Grafschaft Zweibrücken, wobei ihm der Herzogstitel verliehen wurde. Der letzte Herzog von Zweibrücken aus dem Hause der Pfalzgrafen bei Rhein, Karl II. August, starb im Jahr 1795 im durch die Französische Revolution bedingten Exil. Dessen Bruder Maximilian Joseph erbte sämtliche wittelsbachischen Besitzungen rechts des Rheins und wurde später der erste König von Bayern. Auf dem Gebiet des heutigen Saarlandes besaß das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken die Oberämter Homburg und Zweibrücken, das Amt Nohfelden sowie das im Jahr 1786 von Frankreich eingetauschte Oberamt Schaumburg. Aus dem großen Wappen des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken wurde der Herzschild, der goldene, rot bekrönte Löwe auf schwarzem Grund der Pfalz in das saarländische Wappen übernommen.Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 19–20.

Erzstift und Kurfürstentum Trier mini|links|Erzbistum und Kurfürstentum Trier Die Erzbischöfe von Trier waren neben der pastoralen Oberhoheit ihrer Diözese gleichzeitig politische Landesherrn. Seit der Goldenen Bulle des Jahres 1356 waren sie Kurfürsten des Heiligen Römischen Reiches. Zum Territorium des Erzstiftes und Kurfürstentums Trier gehörten vom heutigen Saarland im Wesentlichen das Amt St. Wendel und ein Anteil am Kondominium Merzig-Saargau. Das Kondominium Merzig-Saargau wurde mit dem Herzogtum Lothringen gemeinsam verwaltet und blieb so stets eine konfliktgeladene Angelegenheit mit zahlreichen juristischen Streitigkeiten. Die ständigen Rechtshändel dauerten an, bis im Jahre 1778 der gemeinschaftliche Besitz zwischen Kurtrier und dem Königreich Frankreich (als Rechtsnachfolger Lothringens) in der Weise geteilt wurde, dass der Saarverlauf die Grenze zwischen beiden Territorien bildete. Das Wappen der Kurfürsten von Trier war ein rotes Balkenkreuz in Silber. Die Kurfürsten führten es jeweils mit ihren Familienwappen quadriert. Aus dem Wappen des Erzstiftes und Kurfürstentum Trier wurde das rote Balkenkreuz auf weißem/silbernen Grund in das Wappen des Saarlandes übernommen.Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 21.

Herzogtum Lothringen mini|Herzogtum Lothringen Das Herzogtum Lothringen entstand aus dem im Jahr 843 gebildeten Lotharii Regnum ( für Reich des Lothar, auch Lotharingien). Im Jahr 959 wurde Lotharingien in die Herzogtümer Oberlothringen und Niederlothringen geteilt. Während Niederlothringen zwischen den Jahren 1210 und 1360 in verschiedene Territorien zerfiel, spaltete sich von Oberlothringen nur das Herzogtum Bar ab. Ein großer Teil Oberlothringens blieb – als Herzogtum Lothringen – Teil des Heiligen Römischen Reichs.

Das Herzogtum setzte sich verwaltungsmäßig aus drei Bezirken zusammen: das Bellistum (Bailliage) Nancy/Nanzig, das Vogesen-Bellistum (Bailliage des Vosges) sowie das Deutsche Bellistum (Bailliage d’Allemagne). Soweit die Territorien des Herzogtums im Gebiet des heutigen Saarland lagen, gehörten sie zum Deutschen Bellistum mit dem Amtssitz Wallerfangen an der Saar. In einem Vertrag des Jahres 1661 hatte Lothringen beträchtliche Landesteile an Frankreich abgetreten. Darüber hinaus ließ der französische König Ludwig XIV. in der Reunionszeit die Festung Saarlouis auf lothringischen Boden errichten und es gelang ihm, die Stadt mit ihrer Umgebung als einen der bescheidenen Reste der reunierten Gebiete im Frieden von Rijswijk im Jahr 1697 zu behaupten. Der Friede von Wien 1735/1738, der den polnischen Thronfolgekrieg beendete, brachte Lothringen einen neuen Herrscher. Der im Exil lebende polnische König Stanislaus Leszczynski, der Schwiegervater des französischen Königs Ludwig XV., erhielt das Herzogtum Lothringen und der bisherige lothringische Herzog Franz Stephan, der Gemahl der habsburgischen Erbtochter Maria Theresia, als Entschädigung das Großherzogtum Toskana. Nach dem Tod von Herzog Stanislas sollte Lothringen an Frankreich fallen. Dieser Erbfall trat im Jahre 1766 ein. Das Land wurde nun mit Frankreich vereinigt und behielt nur noch provinziale Selbständigkeit.

Die Herzöge von Lothringen führten als Stammwappen einen roten mit drei weißen/silbernen gestümmelten Adlern belegten Schrägrechtsbalken. Auf dem den Wappenschild bekrönenden Helm erhob sich ein flugbereiter silberner Adler. Der lothringische Benediktinerabt und Historiker Augustin Calmet berichtet in seinem umfangreichen lothringischen Geschichtswerk „Histoire de Lorraine“ von der historischen Tradition, dass der lothringische Adler angeblich von Kaiser Friedrich Barbarossa in Anlehnung an den kaiserlichen Reichsadler an Herzog Matthäus I. von Lothringen verliehen worden sein, um die enge Beziehung des Herzogtums zum Heiligen Römischen Reich zu verdeutlichen. Dieses kaiserliche heraldische Privileg sei dem lothringischen Herzog Theobald I. anlässlich seiner Hochzeit mit Gertrud von Dagsburg durch Kaiser Friedrich II. bestätigt worden.Augustin Calmet: Histoire de Lorraine, Tomus V, Verlag A. Leseure, Nancy 1745, S. LVIII. Die Helmdecke des lothringischen Wappens war rot-gold und um den Helmhals schlang sich eine Perlenkette mit dem lothringischen Doppelkreuz. Das Stammwappen erscheint im 18. Jahrhundert als Herzschild auf dem großen lothringischen Wappenschild. Aus diesem großen Wappen des Herzogtums Lothringen wurde der Herzschild mit den drei gestümmelten Adlern in das saarländische Wappen übernommen.Kurt Hoppstädter: Die Wappen des Saarlandes, I. Teil, Hrsg.: Historischer Verein für das Saarland e. V. in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv der Regierung des Saarlandes (Zeitschrift für saarländische Heimatkunde, 3. Jg., Heft 1–4), Saarbrücken 1953, S. 22–23.

Entstehung des Landeswappens

Das saarländische Wappen wurde vom Landesarchiv Saarbrücken entworfen, das dabei das Wappen des Historischen Vereins für die Saargegend von 1856 als Vorlage benutzte, das mit nur marginalen Varianten (es fehlen z. B. die silbernen Kreuze) die vier selben Teilwappen benutzte, allerdings in anderer Anordnung. mini|Wappen der preußischen Provinz Großherzogtum Niederrhein bzw. der Rheinprovinz, zu der große Teile des Saarlandes mit dem Regierungsbezirk Trier seit dem frühen 19. Jahrhundert gehörten