Der Begriff Winterthurer Ereignisse bezeichnet eine Reihe von Farb-, Brand- und Sprengstoffanschlägen sowie die nachfolgende Verhaftungswelle innerhalb der Jugendszene in der Schweizer Stadt Winterthur im Jahr 1984.

Vorgeschichte und politisches Umfeld Zu den Jugendunruhen in der Schweiz zu Beginn der 1980er-Jahre zählten auch die Zürcher Opernhauskrawalle im Mai 1980. Darauf bezogen schrieben die Neuen Zürcher Nachrichten im Juli 1980, dass in Winterthur die Uhren eben ein wenig anders gingen und die Jugendlichen nicht nackt zum Protest herum flitzen und es Ferienveranstaltungen gäbe, «wo auch rebellierende Jugendliche sich für konstruktives Mitmachen zu begeistern vermögen».

Am 18. Oktober 1980 gab es in Winterthur Demonstrationen gegen die Lieferung von Schwerwasseranlagen, die man auch für den Bau von Atombomben brauchen konnte, durch die Firma Sulzer an die damalige argentinische Militärdiktatur. Zweieinhalb Wochen nach dieser Demonstration wurden zwei angebliche Teilnehmer in Einzelhaft gesetzt. Als ein Zeuge dann aussagte, dass der eine mutmassliche Teilnehmer zu besagtem Zeitpunkt gar nicht in Winterthur war, liess der Bezirksanwalt auch diesen wegen Falschaussage verhaften. Erst als weitere Zeugen seine Aussage bestätigten, mussten beide Verhaftete freigelassen werden. Der zweite verhaftete Teilnehmer war der Kunstmaler Aleks Weber, später einer der Hauptakteure bei den Winterthurer Ereignissen ab 1984. Er wurde nach neun Tagen in Einzelhaft zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, weil er bei der Demonstration Sprayende vor Polizeispitzeln gewarnt hatte. Dieses Urteil wurde bereits damals von der Presse kritisiert; so meinte der damalige SVP-Nationalrat Erwin Akeret im konservativen Weinländer Tagblatt, dass solche unverhältnismässigen Massnahmen bestens dafür geeignet seien, das bisher ruhige Klima anzuheizen. Als Folge dieses Urteils schloss das Jugendhaus Winterthur den Bezirksanwalt Eugen Thomann aus seinem Trägerverein aus.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 10–11.

Kurz darauf wurde Weber bei einer Razzia im Jugendhaus mit fünf weiteren Jugendlichen wiederum verhaftet. Die Verhafteten wurden in Isolationshaft gesetzt und es wurde eine Kontaktsperre gegen die Anwälte verhängt. Dagegen protestierten auch die Demokratischen Juristinnen und Juristen, worauf der spätere Bundesrat Rudolf Friedrich das Vorgehen der Justiz verteidigte. Was die Staatsanwaltschaft mit den Inhaftierungen genau erreichen wollte, ist unklar.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 11–12.

Ein Jahr später wurde in Winterthur gegen die Waffenausstellung W81 in der Eulachhalle protestiert. Der Menschenteppich, bei denen die Messebesucher symbolisch über Leichen gehen mussten, wurde dabei von einer nie zur Rechenschaft gezogenen anonymen «Bürgerwehr» mit Jauche abgespritzt. Gemäss Tages-Anzeiger-Journalistin Kathrin Bänziger hatte sich in Winterthur «innerhalb kürzester Zeit ein Null-Toleranz-Klima gegen solche Proteste der Jugendbewegung aufgebaut, die den Nährboden für die späteren Ereignisse bildeten».

Ablauf der Winterthurer Ereignisse Anschläge in Winterthur Zwischen 1981 und 1983 kam es dann in Winterthur zu insgesamt 16 Anschlägen auf Baustellen, Ämter, Armeefahrzeuge und weitere Objekte. Die Anschläge in Winterthur zu dieser Zeit stammten nicht alle von den später sogenannten Inhaftierten «Wintis», so wurde auch eine 22-jährige Hausangestellte bereits früher der 13-fachen Brandstiftung überführt, und auch weitere Vorfälle sind nicht alle den «Wintis» zuzuordnen.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 92. Dabei war am 18. März 1983 auch das Stadthaus Winterthur das Ziel eines Molotow-Cocktails.

Am 17. Juni 1984 wurde beim Rossberg eine Fahrleitung der Bahnstrecke Winterthur–Zürich medienwirksam kurzgeschlossen, wodurch sich die Heimreise von Besuchern des Eidgenössischen Turnfests verzögerte (im Vorfeld des Turnfests liess die Stadt für 73'000 Fr. Sprayereien entfernen, auch ungefragt bei Privatgrundbesitzern, um einen möglichst sauberen Eindruck zu hinterlassen). In den beiden Folgenächten wurden ein Brandanschlag auf die Altersbeihilfe Winterthur versucht und auf einen Bauwagen; am 21. Juni wurde die Bundesstaatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese nahm unter der Leitung von Hans Vogt Ermittlungen wegen Gefährdung durch Sprengstoffe auf und führte dabei Telefonüberwachungen, Observationen und Kehricht-Analysen durch. Bereits zu dieser Zeit drang die Polizei immer wieder ohne Durchsuchungsbeschluss in Wohngemeinschaften ein.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 24.

Einen Monat nach der Aufnahme der Ermittlungen kam es zu einem Anschlag mit Schwarzpulver auf das Gebäude der Hypothekar- und Handelsbank an der Stadthausstrasse 14. Dabei entstand ein Sachschaden von 11'500 Franken.

Am 7. August 1984 erreichte die Serie mit dem Sprengstoffanschlag auf das Haus von Bundesrat Rudolf Friedrich ihren Höhepunkt; Personen wurden hier, wie bei den restlichen Anschlägen der letzten Jahre, keine verletzt. Gemäss Anklageschrift entstand ein Sachschaden von ca. 20'000 Franken, hauptsächlich durch ein zerborstenes Wohnzimmerfenster. Der Anschlag löste ein breites Medienecho aus und zwang auch die Behörden zum Handeln. Die NZZ sprach dabei von einem Vandalenakt mit «terroristischen und anarchistischen Zügen». Friedrich, der zuerst von einem Blitzeinschlag ausgegangen war, sprach von einem Anschlag auf die «freiheitliche Gesellschaftsordnung». Im Nachgang kam es zu Anschlägen auf eine Bürobaracke der Firma Rieter am 20. August (Sachschaden: ca. 14'000 Franken) sowie auf das Technikum am 21. September (ca. 4'000 Franken).

Verhaftungen im November 1984 Am 20. November 1984 wurden in der grössten je im Kanton Zürich durchgeführten Polizeiaktion mit dem Namen «Engpass» 32 Jugendliche in drei Wohngemeinschaften verhaftet. Die Lokalzeitung Der Landbote berichtete nach dieser Verhaftungswelle unter anderem von einer spürbaren Erleichterung in Winterthur und lobte die Polizei. Die grossangelegte Polizeiaktion stiess aber auch auf Kritik innerhalb der Presse. Beispielsweise wurden das Alternativrestaurant «Widder» und die darüber liegenden Wohnungen durchsucht, wofür gar kein Durchsuchungsbefehl vorlag.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 50. Eugen Thomann, Leiter der Aktion «Engpass» und damaliger Polizeikommandant der Stadtpolizei, wertete die Massenverhaftungen später als Erfolg, da es nach ihnen ruhig in Winterthur geworden sei und dies der Beweis dafür sei, dass die Polizei die Richtigen verhaftet habe.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 98. Auch habe die Polizei auf Haftbefehle der Bundesanwaltschaft reagiert und es habe sich bis zur Aktion «Engpass» eine Schadenssumme von einer halben Million Schweizer Franken aus 30 verschiedenen Delikten aufsummiert.Richard Dindo: Verhör und Tod in Winterthur, Dokumentarfilm, Schweiz 2002. (46 min.)

Eine Woche nach der Aktion «Engpass», am 27. November, erschoss sich Hans Vogt, leitender Ermittler der Bundespolizei, mit seiner Dienstpistole. Zum Grund seines Suizids gibt es zwei Versionen: Einerseits hatte sich Vogt zum Scherz in einem Winterthurer Hotel mit Reiseziel «Beirut» angemeldet und dies hätte die Kantonspolizei Zürich, bei der er nicht allzu beliebt war, nach Bern gemeldet. Anderseits sprach die Bundesanwaltschaft einfach von einem Krankheitsfall, der nichts mit den Winterthurer Ereignissen zu tun habe.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 160. Auch hatte Vogt wegen schleppenden Ermittlungen unprotokollierte Verhöre geführt und gilt als Verfasser des anonymen Briefes, den Gabi S. erhalten hatte und der sich vulgär gegen ihren Freund und einen der verhafteten Hauptverdächtigen, Aleks Weber, richtete.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 200. Im Abschiedsbrief Vogts nannte er Probleme mit der Kantonspolizei als Grund für seinen Suizid und verbot mehreren namentlich genannten Beamten der Kantonspolizei, an seinem Begräbnis teilzunehmen.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 161.

Tod von Gabi S. mini|Der anonyme Brief an Gabi S. Die 23-jährige Gabi S. wurde bereits einen Tag vor der Polizeiaktion «Engpass» verhaftet und war die Freundin des Hauptverdächtigen Aleks Weber. Sie selbst gehörte jedoch nicht zu den Hauptverdächtigen, und ihr konnte die Polizei einzig die Beteiligung an einem Anschlag mit zwei Joghurtgläsern, gefüllt mit roter Farbe, gegen die frisch renovierte Kirche St. Peter und Paul nachweisen, den sie auch gestand. Sie wurde von Beginn an, wie andere Verhaftete auch, in Isolationshaft gehalten und in ihren Rechten eingeschränkt. Ihre Anwältin Cornelia Kranich konnte Gabi S. erstmals und auch das einzige Mal nach zweieinhalb Wochen in Haft am 6. Dezember sehen und dies auch nur unter Beobachtung eines Kantonspolizisten.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 58. Gegen ihre Haftbedingungen protestierten ihre Eltern am 12. Dezember beim zuständigen Bundesanwalt Jörg Rösler und verwiesen auf die Folgen von Einzelhaft und die ungewöhnlichen Einschränkungen von Besuchen und Anwaltsrechten. In verschiedenen Flugblättern wurde auf die Haftbedingungen der sogenannten «Wintis» aufmerksam gemacht. Am 15. Dezember 1984 kam es in Winterthur zu einer Demonstration gegen die unmenschlichen Haftbedingungen in den Gefängnissen.

Während ihrer Haftzeit wurde Gabi S. mehrmals der später dem leitenden Bundesbeamten Hans Vogt zugeordnete anonyme Brief vorgehalten, den sie bereits vor ihrer Verhaftung erhalten hatte und der ihren Freund diffamierte. Man versuchte sie hiermit gegen ihren Freund auszuspielen, der sie angeblich für den «letzten Dreck» halten würde. Über dieses Verhalten der Polizisten beklagte sie sich fast die ganzen 45 Minuten beim ersten Besuch ihrer Anwälte am 6. Dezember.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 60. Auch verbreitete man bei der Verhaftung ihres Freundes Aleks Weber die Lüge, dass man diesen mit einer anderen Frau im Bett vorgefunden habe.Erich Schmid: Verhör und Tod in Winterthur. S. 144.

mini|Demonstrationsaufruf zu einer Weihnachtsdemo in Zürich nach Gabis Suizid