mini|Gefreiter der deutschen Marine

Gefreiter ist ein militärischer Dienstgrad der Bundeswehr, des Bundesheeres, der Schweizer Armee, des Russischen Heeres und früherer Streitkräfte.

Etymologie Die Bezeichnung „Gefreiter“ bedeutet „befreit [von einem Dienst] sein“ oder „frei sein“. Befreit waren die Gefreiten früherer Streitkräfte im Gegensatz zum gemeinen Soldaten vom Wachestehen.

Bundeswehr

Der Dienstgrad Gefreiter wird durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen In der Bundeswehr ist der Gefreite ein Mannschaftsdienstgrad, der gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ zur Dienstgradgruppe der Mannschaften zählt. Aufgrund der Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Mannschaften können Gefreite auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung niemandem allein auf Grund ihres Dienstgrades Befehle erteilen. Wie alle Mannschaftsdienstgrade können sich Gefreite auch in Notlagen nicht selbst zu Vorgesetzten gemäß § 6 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund eigener Erklärung“) der Vorgesetztenverordnung erklären.

Gefreite haben in der Regel die Grundausbildung durchlaufen und somit grundlegende militärische und dienstliche Grundsätze erlernt. In der Grundausbildung erfolgte in der Regel bereits die Ausbildung zum Sicherungs- und Wachsoldaten, so dass Gefreite als Wachsoldaten eingeteilt werden. Soldaten der Laufbahn der Mannschaften durchlaufen im Dienstgrad Gefreiter meist eine für die vorgesehene Verwendung vorgesehene, häufig lehrgangsgebundene Spezialgrundausbildung. Nach Abschluss dieser Ausbildung werden Gefreite der Laufbahngruppe der Mannschaften beispielsweise als Kraftfahrer, als Infanterist, als Bediener von Waffensystemen (z. B. als Richtschütze gepanzerter Fahrzeuge), als Mechaniker oder als Gehilfe in Stäben eingesetzt. Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen und ihrer fachlich meist eng begrenzten Aufgabenbereiche können Gefreite in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen und in den dort genannten Grenzen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. In der Regel sind Gefreite aber nur sehr begrenzt Vorgesetzte zur Erfüllung fachlich und zeitlich eng umrissener Aufträge.

Ernennung Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung zum Gefreiten trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Zum Gefreiten können Zeitsoldaten, freiwillig Wehrdienstleistende sowie beorderte Reservisten aller Laufbahnen ernannt werden. Soldaten können drei Monate nach Eintritt in ein Dienstverhältnis der Bundeswehr zum Gefreiten ernannt werden.Aktive Soldaten werden also in der Regel nach drei Monaten Dienstzeit zum Gefreiten ernannt. Formal handelt es sich im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung um eine Kannbestimmung. Da in der Regel aber ausreichend Planstellen vorhanden sind und der Dienstgrad Gefreiter sonst keine besonderen Voraussetzungen aufweist, wird die Beförderung zum Gefreiten in der Praxis nur bei außergewöhnlich schlechten Leistungen oder Vorliegen eines groben Disziplinarverstoßes verweigert. Für Reservisten gilt entsprechend, dass die Beförderung erst drei Monate nach Eintritt in ein entsprechendes Dienstverhältnis erfolgen kann. Reservisten und aktive Soldaten werden insoweit gleichgestellt, als die Ernennung in diesen Dienstgrad für Reservisten nicht früher erfolgt als für Soldaten, die in einem anderen Wehrdienstverhältnis „verblieben sind“. Reservisten werden also in dieser Hinsicht so behandelt, als ob sie ununterbrochen in der Bundeswehr gedient hätten. Die Dienstzeit fällt für Reservisten jedoch insgesamt meist wesentlich kürzer aus, da jeweils nur relativ wenige Tage Wehrdienst beispielsweise in Form von Wehrübungen vor Ernennung in einen höheren Dienstgrad abzuleisten sind.Beachte auch: ZDv 20/7 auf Grundlage der Soldatenlaufbahnverordnung (

Besoldung Ein Soldat auf Zeit im Dienstgrad Gefreiter erhält eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 3 der Bundesbesoldungsordnung A mit Amtszulage. Ein Freiwillig Wehrdienst Leistender erhält stattdessen Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz (), ein Reservistendienst Leistender Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz ().

Dienstgradabzeichen

Das Dienstgradabzeichen für Gefreite zeigt einen Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen bzw. für Marineuniformträger in der Regel auf den Oberärmeln.In der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten werden für Marineuniformträger die Ärmelabzeichen beschrieben. Für einige Anzugarten für Marineuniformträger sind jedoch nach Zentraler Dienstvorschrift 37/10 Schrägstreifen auf beiden Schulterklappen wie für Heeres- und Luftwaffenuniformträger vorgesehen. Bei allen drei Teilstreitkräften führten die damals nur bis zum Hauptgefreiten reichenden Mannschaftsdienstgrade die Rangabzeichen usw. ursprünglich auf den Oberärmeln. Im Frühjahr 1974 rückten diese beim Dienst- und Ausgehanzug von Heer und Luftwaffe auf die Schulterklappen.

Die Schrägbalken werden im Soldatenjargon als „Pommes“ oder „Fritte“ bezeichnet; die entsprechenden Gefreitendienstgrade als „Ein-/Zwei-/Drei-“ usw. „Pommes-“ bzw. „Fritten-Generale“.

Geschichte Die Bundeswehr führte den Dienstgrad bei ihrer Gründung 1955 ein. Bis 1996, als der Grundwehrdienst auf 10 Monate und die Beförderungszeiten im Rahmen des Attraktivitätssteigerungsprogramms verkürzt wurden, fand in der Bundeswehr die Beförderung zum Gefreiten erst nach einem halben Jahr statt. Gerade in Kampfkompanien schieden die Soldaten auch als Gefreite der Reserve aus. Die Beförderung zum Ober- oder Hauptgefreiten war nicht obligatorisch. Inzwischen erfolgt in der Regel nach drei Monaten die Beförderung zum Gefreiten und nach sechs Monaten die Beförderung zum Obergefreiten. In der Konsequenz ist die historisch herausragende Bedeutung des Gefreiten als ein mit besonderen Aufgaben betrauter Mannschaftsdienstgrad auf die Dienstgrade vom Hauptgefreiten an aufwärts übergegangen.

Äquivalente, nach- und übergeordnete Dienstgrade Den Dienstgrad Gefreiter führen sowohl Heeres-, Luftwaffen- als auch Marineuniformträger. In den Streitkräften der NATO ist der Gefreite zu allen Dienstgraden mit dem NATO-Rangcode OR-2 äquivalent.

In der Laufbahngruppe der Mannschaften ist der Gefreite gemäß ZDv 20/7 über dem rangniedrigeren Soldat (Soldat ist kein Dienstgrad, sondern die Sammelbezeichnung für mehrere Dienstgradbezeichnungen für die rangniedrigsten Soldaten der Bundeswehr) und unter dem ranghöheren Obergefreiten eingeordnet.

Bundesheer

Im Österreichischen Bundesheer zählt der Gefreite (kurz: Gfr) zu den Chargendienstgraden (Verwendungsgruppe Chargen; VGrp Ch). Die Beförderungsvoraussetzungen nach jeweiligem Wehrdienstalter (Wartepflicht) sind:Beförderungsrichtlinien nach den Bestimmungen des Wehrgesetzes 2001 für Offiziere, Unteroffiziere sowie Chargen; Neufassung 2022 – Durchführungsbestimmungen. Erlass vom 31. August 2022, GZ S91280/11 – Erg&Miliz/2022. Hier: ANLAGE D Richtlinien für Beförderungen in der Verwendungsgruppe Chargen. In: Verlautbarungsblatt I des Bundesministeriums für Landesverteidigung, VBl. I Nr. 85/2022 vom 7. Oktober 2022 (PDF; 569 KB; S. 26, bmlv.gv.at, abgerufen am 26. Juli 2026). 4 Monate: ; oder 5 Monate: ; oder 6 Monate: . In der Anmerkung *) zu den 5 Monaten (vor der Wehrdienstverkürzung waren es 7 Monate) heißt es:

Es ist demnach von der jeweiligen Einheit und der individuellen Leistung abhängig, ob die Beförderung des Rekruten zum Gefreiten tatsächlich während seiner Grundwehrdienstzeit durchgeführt wird.

Auf Englisch ist der Dienstgrad Gefreiter mit Lance Corporal (L/Cpl) übersetzt und ist (weil Österreich kein NATO-Mitgliedsstaat, nur in Annäherung) im NATO-Rangcode-System in OR-2 eingereiht, analog zur Bundeswehr und zur Schweizer Armee.Rank Insignias: Understand the distinctions of our soldiers. In: bundesheer.at (englisch). Bundesministerium für Landesverteidigung, abgerufen am 26. Juli 2026. In den Anmerkungen am Ende der Seite heißt es (übersetzt):

Das Distinktionsabzeichen ähnelt einem stilisierten Alpen-Edelweiß, einer Alpenblume, die in Österreich traditionell in vielen Bereichen symbolische Bedeutung besitzt. Die Rangabzeichen des Bundesheeres der 2. Republik orientieren sich an den bis 1918 gebräuchlichen alt-österreichischen Kragendistinktionen, variieren diese jedoch, besonders auffällig bei den Unteroffizieren (Wachtmeister bis Vizeleutnant). Das Kragenabzeichen des Gefreiten an der Gesellschaftsuniform kommt allerdings dem damaligen Muster sehr nahe.Urrisk (1994), S. 111 f. Dazu eine weiß-graue Schulterspange mit Schuber, wie alle Chargen.

Soldaten, die in der Ausbildung zum Unteroffizier, an der HUAK, oder zum Offizier (EF-Ausbildung) stehen, tragen eine eigene Version des Dienstgrades mit silberfarbenem Querbalken am Oberrand. Diesen gibt es nur für den Dienstanzug 75/03.

Geschichte Österreich-Ungarn (bis 1918) In der k.u.k. Armee zählte der Gefreite zu den Mannschaften. Bei den Jägern und in der Kavallerie entsprach ihm der Patrouilleführer, in der Artillerie der Vormeister.

Der Gefreite führte von Mai 1848 bis Mitte Jänner 1850 einen weißtuchenen Horizontalstreifen als Kragendistinktion, dann einen weißen, sechsspitzigen Kragenstern. Dieser bestand zunächst aus Tuch, seit 1901 aber aus Zelluloid.

Volkswehr der 1. Republik (1918–1920) Nach dem Ende der Habsburgermonarchie gerieten alle bisherigen Rangabzeichen in Fortfall. Erst am 2. April 1919 wurden neue Abzeichen verfügt. Diese bestanden, ähnlich wie bei der deutschen Reichswehr, aus am linken Ärmel zu tragenden blauen Streifen. Bei den Chargen und Unteroffizieren saßen die Rangabzeichen auf dem linken Oberärmel und waren meist winkelförmig, mit der Spitze nach oben (den Offiziersstellvertreter kennzeichneten jedoch vier horizontale Streifen). Mit der Spitze nach unten wies der Armwinkel des Gefreiten (ebenso die vier Armwinkel des Gagisten ohne Rangklasse). Offiziere führten die Rangabzeichen auf dem Unterärmel, in einer Kombination aus schmalen, mittelbreiten und breiten Streifen.Urrisk (1993), S. 18.

Bundesheer der 1. Republik (1920–1938) Mit dem Wehrgesetz vom 18. März 1920 schlug die Geburtsstunde des Bundesheeres der 1. Republik, in das man am 1. Oktober 1920 die Bataillone der Volkswehr überführte.Urrisk (1993), S. 24. Am 5. Mai 1920 wurden neue Rangabzeichen („Dienstzeichen“) verordnet.Urrisk (1993), S. 30. Vermutlich gleichzeitig erfolgte die zeitweilige Umbenennung des Gefreiten in Schwarmführer.vgl. Urrisk (1993), S. 31. Die neuen Abzeichen waren nun auf beiden Unterärmeln zu tragen und bestanden aus Horizontalborten, wobei auf der obersten eine kreisrunde „Kriegerschleife“ saß, ähnlich dem Elliotsauge der k. u. k. Marine. Für Offiziere waren die Abzeichen silbern, für Chargen und Unteroffiziere dunkelgrün. Die Schwarmführer-Charge führte eine Borte.Urrisk (1993), S. 31.Erwin Steinböck: Die Volkswehr in Kärnten unter Berücksichtigung des Einsatzes der Freiwilligenverbände. (= Publikationen des Österreichischen Instituts für Zeitgeschichte, Band 2). Wien/Graz 1963, S. 16.