mini|400px|Auswirkungen der Kreisgebietsreform 2011 in Mecklenburg-Vorpommern Die am 4. September 2011 in Kraft getretene Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern war eine Gebietsreform im bezeichneten Bundesland. Durch sie wurde die Anzahl der Landkreise von zwölf auf sechs reduziert. Fünf der dabei neu geschaffenen Großkreise sind die flächenmäßig größten Landkreise Deutschlands. Davon ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der mit Abstand größte. Er ist mehr als doppelt so groß wie das Saarland. Als kreisfreie Städte sind lediglich Rostock und Schwerin verblieben.
Ergebnis Das am 7. Juli 2010 vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete, am 12. Juli 2010 ausgefertigte und am 28. Juli 2010 verkündete „Gesetz zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Kreisstrukturgesetz)“, das seinerseits als Artikel 1 das „Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und der kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreisneuordnungsgesetz – LNOG M-V)“ enthält,Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010, Nr. 13, S. 366; verringerte die Zahl der Landkreise von zwölf auf sechs. Dabei gingen mit Ausnahme des bisherigen Landkreises Demmin alle Kreise komplett in einem neuen Großkreis auf. Zwei der bis dahin sechs kreisfreien Städte behielten ihren Status. Die anderen vier wurden zu Kreisstädten.
Zusammen mit der Landtagswahl fanden am 4. September 2011 Kommunalwahlen in den neu gebildeten Landkreisen statt. Die stimmberechtigten Bürger wählten die Kreistage und Landräte sowie die Namen der neuen Landkreise.
Neuer Landkreis bzw. weiterhin kreisfreie Stadt Landesteil Kreissitz Vorherige Kreise und kreisfreie Städte Einwohner 31. Dezember 2010 Fläche km² Rostock Mecklenburg — — 202.735 181 Schwerin Mecklenburg — — 95.220 131 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Mecklenburg, teils Vorpommern Neubrandenburg Neubrandenburg, Landkreis Müritz, Landkreis Mecklenburg-Strelitz; Städte Dargun und Demmin und Ämter Demmin-Land, Malchin am Kummerower See, Stavenhagen, Treptower Tollensewinkel (Landkreis Demmin) 272.922 5.468 Landkreis Rostock Mecklenburg Güstrow Landkreis Bad Doberan, Landkreis Güstrow 216.189 3.421 Landkreis Ludwigslust-Parchim Mecklenburg Parchim Landkreis Parchim, Landkreis Ludwigslust 218.362 4.750 Landkreis Nordwestmecklenburg Mecklenburg Wismar Hansestadt Wismar, Landkreis Nordwestmecklenburg 160.423 2.117 Landkreis Vorpommern-Rügen Vorpommern, teils Mecklenburg Stralsund Hansestadt Stralsund, Landkreis Nordvorpommern, Landkreis Rügen 230.743 3.188 Landkreis Vorpommern-Greifswald Vorpommern, teils Mecklenburg Greifswald Hansestadt Greifswald, Landkreis Ostvorpommern, Landkreis Uecker-Randow; Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz (Landkreis Demmin) 245.733 3.927
Geschichte Ausgangslage: Landkreise und kreisfreie Städte von 1990 bis 2011 Durch den endgültigen Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 wurde die Länderneustrukturierung umgesetzt, die zuvor von der Volkskammer der DDR am 22. Juli 1990 beschlossen worden war.Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik — Ländereinführungsgesetz, Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Teil 1, Nr. 51, 14. August 1990, S. 955–959, archiviert als HTML-Version sowie als PDF-Version: Seiten 955 (PDF; 0,2 MB) 956 (PDF; 0,2 MB) 957 (PDF; 0,2 MB) 958 (PDF; 0,2 MB) und 959 (PDF; 0,2 MB). Weitestgehend bildeten die Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Die ehemaligen 31 Kreise und sechs kreisfreien Städte in den drei Bezirken behielten bis zum 12. Juni 1994 in fast allen Fällen ihre Grenzen. Das Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LNOG) vom 1. Juli 1993 findet sich im Gesetzentwurf der Landesregierung vom 6. Januar 1993 in der Landtagsdrucksache 1/2681. Die Neuordnung wurde unter zehn Prinzipien gestellt.Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 1/2681 am 6. Januar 1993, S. 1–30. mini|300px|Bezirke und Kreise der DDR 1952 bis 1990 Die angezielte Regeleinwohnerzahl von 100.000 soll in den neuen Landkreisen nicht unterschritten werden. Die Entfernung jeder Gemeinde von der Kreisverwaltung soll maximal 40 km Luftlinie, in Ausnahmefällen bis zu 55 km betragen. Die Kreissitze sollen grundsätzlich in Mittelzentren des ländlichen Raumes etabliert werden. Kreisfreie Städte dürfen nur Oberzentren mit über 100.000 Einwohnern bzw. Orte mit oberzentraler Funktion sein. Die bisherigen Landkreise sollen möglichst ohne Teilung in neue überführt werden. Es soll höchstens 20 Verwaltungseinheiten (Ämter) pro Landkreis geben. Kreisangehörige Städte sollen nicht mehr als 30 % der Kreisbevölkerung umfassen. Durch Landesverordnung gebildete Ämter bleiben erhalten. Das zentralörtliche System des Landes sowie die Verflechtungsbereiche von Mittelzentren sind zu beachten. Die historischen und naturräumlichen Gegebenheiten werden beibehalten.
Durch die Reform 1994 entstanden zwölf neue Landkreise, wobei die sechs kreisfreien Städte (Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Greifswald, Wismar) ihren Status behielten. Die zwölf Kreise gliederten sich dem Bundesland unter. Landesportal Mecklenburg-Vorpommern. Mit den Veränderungen 1994 in Mecklenburg-Vorpommern gestaltete man die Ämterverfassung des Landes nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein. Die durchschnittliche Fläche der neu gebildeten zwölf Landkreise betrug 1890 km² mit einer durchschnittlichen Bevölkerungszahl von 102.000 Einwohnern.S. Krappweis: Großgemeinden und Raumordnung, Überörtliche Planung nach der Gemeindegebietsreform im Land Brandenburg. Zwischenbericht des ISR-Studienprojektes an der TU Berlin, 2004, S. 23.
Verschiedene wissenschaftliche Analysen verwiesen auf erschwerende Elemente bei dieser ersten Umstrukturierung. Sie war sehr anspruchsvoll und komplex und hatte zur Folge, dass später erneut reformiert werden musste. Wesentlicher Kritikpunkt war, dass anstelle einer Neugliederung lediglich eine Transformation der Bezirks-, Kreis- und Kommunalverwaltungen trat. Dabei begleiteten die Verwaltung ein stetiger Personalabbau, eine konsequente Schulung und Qualifizierung der Beschäftigten und ein hoher Einfluss von zugezogenen westdeutschen „Verwaltungseliten“. Das deutlich vom schleswig-holsteinischen geprägte Verwaltungssystem in Mecklenburg-Vorpommern wurde jedoch nicht grundlegend kritisch reflektiert und modernisiert. Die wiedergewählte CDU-FDP-Koalition plante nun, die Verwaltungsveränderungen zu stabilisieren und zu beruhigen und auch die weiteren Verwaltungsreformen nach 1994 zu reduzieren. Jedoch drängte die prognostizierte negative demographische Entwicklung die Regierung zum baldigen Handeln.H. J. Hennecke (Hrsg.): Staats- und Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern. In: Rostocker Informationen zu Politik und Verwaltung, Heft 21, Rostock 2004, S. 18–19.
Tabelle mini|400px|Landkreise und kreisfreie Städte sowie Ämter und amtsfreie Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bis September 2011
Nr. Landkreis Einwohner (31. Dez. 2010Bevölkerungsentwicklung der Kreise und Gemeinden 2010. (PDF; 203 kB) Mecklenburg-Vorpommern, Statistisches Amt.) Fläche 1. Bad Doberan (DBR) 117.197 1.362 2. Demmin (DM) 79.466 1.921 3. Greifswald (Stadt) (HGW) 54.610 50 4. Güstrow (GÜ) 98.992 2.058 5. Ludwigslust (LWL) 122.564 2.517 6. Mecklenburg-Strelitz (MST) 77.509 2.090 7. Müritz (MÜR) 64.615 1.713 8. Neubrandenburg (Stadt) (NB) 65.282 85 9. Nordvorpommern (NVP) 105.547 2.172 10. Nordwestmecklenburg (NWM) 116.026 2.076 11. Ostvorpommern (OVP) 105.036 1.900 12. Parchim (PCH) 95.798 2.233 13. Rostock (Stadt) (HRO) 202.735 181 14. Rügen (RÜG) 67.526 974 15. Schwerin (Stadt) (SN) 95.220 130 16. Stralsund (Stadt) (HST) 57.670 38 17. Uecker-Randow (UER) 72.137 1.635 18. Wismar (Stadt) (HWI) 44.397 41
Vorläufer Nach Sachsen-Anhalt (2007) und Sachsen (2008) ist Mecklenburg-Vorpommern das dritte ostdeutsche Land, in dem nach 1993/94/96 eine erneute Kreisgebietsreform durchgeführt wurde.
Bereits Mitte der 1990er Jahre waren in diesen drei Ländern jeweils Kreisgebietsreformen in Kraft getreten. Die bisherigen Reformen reichten nach Meinung der betroffenen Politiker und einiger Verwaltungsfachleute jedoch nicht aus, da die Bevölkerung in allen drei Ländern stetig abnehme und somit die Verwaltungskosten pro Einwohner stiegen.
Gestoppter Plan zur Kreisgebietsreform 2009 Planungen mini|400px|Auswirkungen der ursprünglich geplanten Kreisgebietsreform 2009 Die ersten Bewegungen in Richtung einer Reformierung der kommunalen Verwaltung finden sich in den Koalitionsvereinbarungen der SPD und PDS von 1998 für die dritte Legislaturperiode des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In Leitziel IX., „Selbstverwaltung der Kommunen ausbauen und ihre Leistungsfähigkeit sichern“, Abschnitt „Kommunalpolitik“, fordern die Partner als Ziele „Transparenz, Bürgernähe, Entbürokratisierung und Leistungssteigerung“. Neben der Absicht, mittelfristig die Kommunalverfassung bezüglich der „Kompetenzen und Kontrollrechte der Kommunalvertretungen“ zu stärken, beabsichtigen die Koalitionäre zu prüfen, welche Aufgaben auf Landkreise und kreisfreie Städte wie auch auf administrativ darunter liegende Ämter und amtsfreie Gemeinden übertragen werden können. sjd-falken.de
Seit September 2000 tagte die vom Landtag eingesetzte Enquête-Kommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern“Newsletter 01 über Gebietsreformen von der IKW der Uni Potsdam. https://www.uni-potsdam.de/u/kwi/publikationen/newsletter_gebietsreform/newsletter_gebietsreform_01.pdf mit 20 stimmberechtigten Mitgliedern. Landesverfassungsgericht M-V. Sie beschäftigte sich nach der Neukonstituierung nach einer Verfassungsklage von 2001 mit E-Government, den „Grundzügen einer zukunftsfähigen Funktionalreform und der Stadt-Umland-Problematik“.Newsletter 02 über Gebietsreformen von der IKW der Uni Potsdam. https://www.uni-potsdam.de/u/kwi/publikationen/newsletter_gebietsreform/newsletter_gebietsreform_02.pdf Als Ergebnisse stellte die Kommission verschiedene Modelle und Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindestruktur, bürgerlicher Partizipation, Lösungen der Stadt-Umland-Problematik, die Möglichkeit der Aufgabenübertragung auf kommunale Ebenen und die Förderung der politischen Akzeptanz der Strukturveränderung vor.LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN. Drucksache 4/205, S. 5.
Einen Schritt in die wahrnehmbare Öffentlichkeit vollzog der damalige Innenminister Gottfried Timm (SPD) am 9. Oktober 2002 mit den Worten „Wenn dieses Land seine Entwicklungspotenziale erschließen will, kann es sich die Schwerfälligkeit und Kleinteiligkeit der Verwaltung, wie sie derzeit existiert, nicht mehr leisten“Koalitionsstreit über Finanzen. In: Berliner Zeitung, 22. Oktober 2002. und begann, die angestrebten Verwaltungsreformen anzugehen. Im Rahmen der Reformen beabsichtigte Gottfried Timm die Zentralisierung und Zusammenfassung der zwölf Landkreise und sechs kreisfreien Städte in vier sogenannte „Verwaltungsregionen“.