Fehlbelegung bezeichnet eine unnötig lange oder nicht notwendige Krankenhausbehandlung, siehe Fehlbelegung (Krankenhaus) eine Bettenbelegung in einem nicht korrekten Bereich, insbesondere in der Psychiatrie und dem Maßregelvollzug eine Nutzung einer öffentlich geförderten Mietwohnung („Sozialwohnung“), ohne dass die Voraussetzungen noch zutreffen, siehe Fehlbelegungsabgabe

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