In der Liste der Lebensmittelzusatzstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die in der Europäischen Union, gemäß Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand August 2021) sowie in der Schweiz, gemäß der Zusatzstoffverordnung (ZuV) (Stand: Juli 2020) verwendet werden dürfen. Des Weiteren sind in der Tabelle die Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die eine INS-Nummer der FAO erhalten haben.
Neben den in dieser Tabelle aufgeführten zulässigen Zusatzstoffen dürfen in der EU weitere Substanzen, wie etwa Vitamine und Mineralstoffe, die in den Anhängen I und II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungsverordnung) aufgeführt sind, Lebensmittelenzyme (s. Verordnung (EG) Nr. 1332/2008), Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften (s. Verordnung (EG) Nr. 1334/2008) sowie Zusatzstoffe zu Wein (s. Anhang I der Verordnung (EU) 2019/934) in Lebensmitteln verwendet werden.
Liste der Zusatzstoffe mit E-Nummer und/oder INS
Diese Tabelle enthält alle Stoffe, denen von der EU offiziell eine E-Nummer oder von der FAO eine INS-Nummer als Lebensmittelzusatzstoff zugeordnet wurden. Wird bei einem Lebensmittelzusatzstoff eine Nummer ohne führendes E angegeben, handelt es sich dabei in der Regel um eine INS-Nummer. Teilweise werden in der Literatur Lebensmittelzusatzstoffen mit INS-Nummer fälschlicherweise in der Literatur ein E vorangestellt, obwohl dem Stoff offiziell nie eine E-Nummer zugewiesen wurde. Spaltenbeschriftungen E-Nummer und Stoffname wie sie im Anhang II, Teil B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 angegeben sind. Durchgestrichene E-Nummern/Stoffe sind in der EU und der Schweiz nicht mehr zugelassen. Umfasst die E-Nummer eine Stoffgruppe, so sind die Stoffnamen zusätzlich mit (G) gekennzeichnet. Andernfalls gilt eine E-Nummer nur für den namentlich genannten Stoff. INS Nummer nach den International Numbering System der FAO. In den meisten Fällen sind E-Nummern und INS Nummern identisch. Es existieren aber auch Fälle, bei denen eine Substanz unterschiedliche E- und INS-Nummern haben oder derselben E-Nummer/INS-Nummer unterschiedlichen Substanzen zugeordnet sind. Klasse Die Funktionsklassen wie sie in der EU/Schweiz und der FAO verwendet werden. Die verwendeten Abkürzungen finden sich im Anhang der Tabelle. ADI-Wert: Der ADI-Wert (, ETD), beschreibt die täglich tolerierbare Aufnahmemenge von Nahrungsmittelzusatzstoffen für den menschlichen Körper in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg) und gibt die Menge an, die über die gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären.zusatzstoffe-online.de: ADI-Wert: Wie viel Zusatzstoff darf’s sein? Entstehungsprozess aller ADI-Werte