Als K3-Fleisch werden umgangssprachlich für den Menschen ungenießbare oder aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Schlachterzeugnisse bezeichnet, welche als K3-Material im Handel sind. Als Lebensmittel wird der Umgang mit ihnen durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene bestimmt. Zu unterscheiden sind Lebensmittelabfälle, welche entsorgt werden müssen, und Erzeugnisse, welche für die Fütterung bestimmter Tierarten geeignet sind.
Produkte Lebensmittel, die aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (z. B. fast alle Innereien), obwohl sie prinzipiell genusstauglich sind. Lebensmittel, welche nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet sind (z. B. Verpackungsmängel, Verstoß gegen Temperaturvorschriften). Ausnahme ist Fleisch, welches aus seuchenhygienischen oder gesundheitsgefährdenden Gründen für ungeeignet erklärt wurde. Genussuntaugliche Teile (Horn, Huf, Haut, Geschlechtsorgane, Blasen) Blut, außer von Wiederkäuern
Quellen bvl.bund.de
Kategorie:Fleisch