mini|Bundesministerium (fiktiv)

Ein Bundesministerium ist eine einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler ausgeübten Richtlinienkompetenz leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung (auch Ressorthoheit genannt). Dazu gehören neben dem Ministerium die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden.

Die Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Deutschen Bundestag sowie den anderen Organen des Bundes. Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.

Geschichte Nach preußischer Tradition ergehen Verwaltungsakte der Bundesministerien in Ich-Form und werden auf den Bundesminister bezogen.

Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der Einrichtung des Preußischen Staatsministeriums, das die gesamte Regierung umfasste. Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, Auswärtiges, Krieg, Inneres und Justiz.Werner Frotscher/Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 211.

Der Norddeutsche Bund bzw. das Deutsche Kaiserreich verwendete die Bezeichnung Ministerium nicht. Der Bundeskanzler war durch die Lex Bennigsen 1867 zum (einzigen) verantwortlichen Bundesminister geworden. Das Bundeskanzleramt des Norddeutschen Bundes war zunächst die einzige oberste Bundesbehörde, bis 1870 das preußische Außenministerium zum Auswärtigen Amt des Norddeutschen Bundes wurde. Das 1870 gegründete preußische Außenministerium war bereits mit seiner Übernahme als Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt worden und existierte als solches im Deutschen Kaiserreich fort. Die obersten Reichsbehörden im Kaiserreich ab 1871 hießen Reichsämter. Ihre Chefs, die Staatssekretäre, nahmen Weisungen des Kanzlers entgegen, waren also keine Ministerkollegen. Erst mit der Weimarer Republik wurden vollwertige Reichsministerien eingeführt. Das nach Reichsgründung eingerichtete Reichsjustizamt (1877) hieß nicht Ministerium. Dies beruhte darauf, dass dem Reichskanzleramt (zu Beginn des Kaiserreichs unter Führung Otto von Bismarcks) die gesamte Reichskompetenz zukam, und auf Reichsebene erst später eine Ausdifferenzierung stattfand. Um es nicht zu einer Verantwortlichkeit der Reichsregierung gegenüber dem Parlament kommen zu lassen, gab es formal keine Minister oder Ministerien und damit auch keine kollegiale Reichsregierung, obwohl die Staatssekretäre als Chefs der Reichsämter tatsächlich eine den Ministern sehr ähnliche Stellung hatten.Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 428 ff.

Das Grundgesetz schreibt weder die Anzahl noch den Zuschnitt der Bundesministerien vor. Es steht dem Bundeskanzler somit im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, Ministerien einzurichten oder aufzulösen. Lediglich die Bundesminister der Verteidigung (), der Justiz ( Abs. 2 Satz 4) und der Finanzen ( S. 1 sowie Art. 114 Abs. 4) sind im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt. Der Status dieser Ministerien als solcher darf daher nicht angetastet werden.Dorothee Weckerling-Wilhelm in: Dieter C. Umbach, Thomas Clemens (Hrsg.): Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch. Band II, C.F. Müller, Heidelberg 2002, Art. 62, Rn 23 (S. 417) In der politischen Umgangssprache werden neben den drei eben genannten auch das Außen- und das Innenministerium als „klassische“ Ministerien bezeichnet. Diese haben aus Traditionsgründen bis heute – mit Ausnahme des Auswärtigen Amts – den bestimmten Artikel vor der Bezeichnung des Ressorts, während die übrigen nach dem Muster „Bundesministerium für …“ bezeichnet werden.Thomas de Maizière: Regieren. Innenansichten der Politik. Herder, Freiburg i. Br. 2019.

Seit 6. Mai 2025 bestehen 16 Ministerien.

Derzeitige Bundesministerien Name Abkür­zung Behörden­leitung Grün­dung Erster Dienstsitz Zweiter Dienstsitz Bundesministerium der Finanzen BMF Lars Klingbeil (SPD) 1949 Wilhelmstraße 9710117 Berlin Am Propsthof 78a53121 Bonn Bundesministerium des Innern BMI Alexander Dobrindt (CSU) 1949 Alt-Moabit 14010559 Berlin Graurheindorfer Straße 19853117 Bonn Auswärtiges Amt AA Johann Wadephul (CDU) 1951 Werderscher Markt 110117 Berlin Adenauerallee 99–10353113 Bonn Bundesministerium der Verteidigung BMVg Boris Pistorius (SPD) 1955 Fontainengraben 15053123 Bonn Stauffenbergstraße 1810785 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE Katherina Reiche (CDU) 1949 Scharnhorststraße 34–3710115 Berlin, Villemombler Straße 7653123 Bonn, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMFTR Dorothee Bär (CSU) 1955 Heinemannstraße 253175 Bonn Kapelle-Ufer 110117 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV Stefanie Hubig (SPD) 1949 Anton-Wilhelm-Amo-Straße 3710117 Berlin Adenauerallee 99–10353113 Bonn Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMBFSFJ Karin Prien (CDU) 1994 Glinkastraße 2410117 Berlin Rochusstraße 8–1053123 Bonn Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS Bärbel Bas (SPD) 1949, 2005 Wilhelmstraße 4910117 Berlin Rochusstraße 153123 Bonn Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung BMDS Karsten Wildberger (CDU) 2025 Friedrichstraße 10810117 Berlin Bundesministerium für Verkehr BMV Steffen Bilger (CDU) 1949 Invalidenstraße 4410115 Berlin Robert-Schuman-Platz 153175 Bonn Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMUKN Carsten Schneider (SPD) 1986 Robert-Schuman-Platz 353175 Bonn Stresemannstraße 128–13010117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit BMG Carsten Linnemann (CDU) 1961 Rochusstraße 153123 Bonn Mauerstraße 2910117 Berlin Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat BMLEH Alois Rainer (CSU) 1949 Rochusstraße 153123 Bonn Wilhelmstraße 5410117 Berlin Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ Reem Alabali Radovan (SPD) 1961 Dahlmannstraße 453113 Bonn Stresemannstraße 9410963 Berlin Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWSB Verena Hubertz (SPD) 1949, 2021 Krausenstraße 17–1810117 Berlin Graurheindorfer Straße 19853117 Bonn

Ehemalige Bundesministerien Bundesministerium (letzte Bezeichnung) Gründung Auflösung NachfolgebehördenBundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder 1949 1969BundeskanzleramtBundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates 1964 1966 Bundeskanzleramt Bundesministerium für Forschung und Technologie 1972 1994 zusammengelegt mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie Bundesministerium für Frauen und Jugend 1991 1994 zusammengelegt mit dem Bundesministerium für Familie und Senioren zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendBundesministerium für innerdeutsche Beziehungen 1949 1991 Bundesministerium für Familie und Senioren; Bundesministerium des InnernBundesministerium für Post und Telekommunikation 1949 1997Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für WirtschaftBundesschatzministerium 1949 1969Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für WirtschaftBundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 1949 1969 Zuständigkeiten gingen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern über

Ämter in Bundesministerien Der Bundeskanzler und die Bundesminister stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis gemäß dem Bundesministergesetz (BMinG), die Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. die Staatsminister in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis gemäß dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG). Alle anderen Ämter werden mit Bundesbeamten besetzt, die in einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) stehen.

+ Amtsbezeichnungen in den deutschen Bundesministerien Amtsbezeichnunggemäß Bundeslaufbahnverordnung (BLV) Abkürzung Besoldungsgruppe Gewählte Vertreter (politische Ämter) Bundeskanzler BK 1,66-faches von B 11 Bundesminister BM 1,33-faches von B 11 Parlamentarischer Staatssekretär bzw. Staatsminister PSt, PSts, Stm 0,75-faches des Ministergehaltes (entspricht B 11) Höherer Dienst (wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master) Staatssekretär StS, Sts B 11 Ministerialdirektor MinDir, MD, MDir B 10 (stellvertretender Sprecher der Bundesregierung bzw. stellvertretender Leiter des Bundespresseamtes),B 9 (Abteilungsleiter) Ministerialdirigent MinDirig, MDirig,MDgt, MDg B 6 (Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter) Ministerialrat MinR, MR B 3 Ministerialrat,Leitender Regierungsdirektor MinR, MR, LRD A 16 Regierungsdirektor RDir, RD A 15 Oberregierungsrat ORR A 14 Regierungsrat RR A 13h (Eingangsamt) Gehobener Dienst (Fachhochschulstudium oder Bachelor) Oberamtsrat OAR A 13g Amtsrat AR A 12 Regierungsamtmann RAmtm, RAmtfr A 11 Regierungsoberinspektor ROI A 10 Regierungsinspektor RI A 9g (Eingangsamt) Mittlerer Dienst (mindestens dreijährige Berufsausbildung) Amtsinspektor AI A 9m Regierungshauptsekretär RHS A 8 Regierungsobersekretär ROS A 7 Regierungssekretär RS A 6m (Eingangsamt) Einfacher Dienst (An- und Ungelernte) Oberamtsmeister OAM A 5 oder A 6e (herausgehobene Dienstposten) Amtsmeister AM A 4 Hauptamtsgehilfe HAG A 3 (Eingangsamt) Oberamtsgehilfe OAG A 2 (Eingangsamt) (weggefallen)

Anmerkungen

Bei weiblichen Beamten werden sämtliche Abkürzungen von Amtsbezeichnungen in der Regel um den Zusatz „in“ oder „’in“ (mit Apostroph) ergänzt (z. B. ORR’in). Abweichend vom im nichttechnischen Verwaltungsdienst üblicherweise verwendeten Zusatz „Regierungs-“ wird in Bundesministerien (oberste Bundesbehörden) der Zusatz „Regierungs-“ in den Besoldungsgruppen A 9 (Amtsinspektor statt Regierungsamtsinspektor) und A 12 (Amtsrat statt Regierungsamtsrat) nicht verwendet. Im nachgeordneten Geschäftsbereich von Bundesbehörden (obere, mittlere und untere Bundesbehörden) ist bei diesen Amtsbezeichnungen der Zusatz „Regierungs-“ üblich. Das ehemalige Eingangsamt des einfachen Dienstes (Oberamtsgehilfe, A 2) ist weggefallen. Seither ist das Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 3 (Hauptamtsgehilfe). Ausschließlich beim Auswärtigen Amt (AA) werden die folgenden regulären Amtsbezeichnungen durch eigenständige ersetzt: