Der Pascal-Prozess war ein Strafprozess vor dem Landgericht Saarbrücken, der den mutmaßlichen Mord an einem Jungen namens Pascal aufklären sollte, der im Herbst 2001 spurlos verschwunden war. Das fast dreijährige Verfahren, das als einer der spektakulärsten und langwierigsten Prozesse der saarländischen Justizgeschichte gilt, endete vor der 1. Strafkammer im September 2007 nach 147 Verhandlungstagen und 294 ZeugenvernehmungenIm Zweifel gegen die Angeklagten – Die Geschichte der Tosa-Klause von Patrick Bahners für die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 5. Dezember 2008, abgerufen am 20. April 2012. mit Freisprüchen für alle zwölf Angeklagten.Landgericht Saarbrücken, Entscheidung vom 7. September 2007, Aktenzeichen 1-12/04 SchwG

Die Anklageschrift hatte den vier Frauen und acht Männern vorgeworfen, an der Vergewaltigung und Tötung des damals fünf Jahre alten Jungen im Hinterzimmer einer Kneipe beteiligt gewesen zu sein. Ein Mitangeklagter, dessen Verfahren zuvor abgetrennt worden war, wurde nach zwei Verhandlungstagen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Hauptangeklagte, die Wirtin der Kneipe, erhielt wegen Drogendelikten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Am 13. Januar 2009 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft,Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Strafsenats vom 13. Januar 2009, Aktenzeichen 4 StR 301/08 (Onlinefassung) somit sind die Freisprüche rechtskräftig. Vom mutmaßlichen Opfer fehlt bis heute jede Spur.

Ermittlungen Am 30. September 2001 verschwand der damals fünf Jahre alte Pascal im Saarbrücker Stadtteil Burbach. Daraufhin wurde die Soko „Hütte“ eingerichtet, die jedoch trotz hunderter Zeugenaussagen den Jungen nicht finden konnte. Der Verdacht richtete sich zunächst gegen die 18-jährige Stiefschwester, nachdem deren jüngere Schwester aussagte, die ältere Schwester habe Pascal nach einem Streit mit einer Schaufel erschlagen und ihr die Tat gestanden. Das Mädchen widerrief diese Aussage jedoch; noch vor Auftakt des eigentlichen Pascal-Prozesses klagte die damals Fünfzehnjährige gegen die ermittelnden Beamten. Diese hätten sie mittels physischer Gewaltanwendung gezwungen, diese Aussage zu widerrufen, um stattdessen als zweite Version von einem Mann zu berichten, der Pascal am Tage seines Verschwindens im Auto mitgenommen habe. Das Verfahren wegen Körperverletzung und Aussageerpressung wurde eingestellt, da die beschuldigten Beamten aussagten, das Mädchen habe lediglich einen unbeabsichtigten Unfall gehabt, während die Zeugin beteuerte, auch von ihrer älteren Schwester, die von ihr des Totschlags an Pascal bezichtigt worden war, zu der Version mit dem Mann im Auto gedrängt worden zu sein. Während des eigentlichen Pascal-Prozesses, als es nur noch um ihre erste Aussage ging, wonach ihre ältere Schwester Pascal erschlagen haben sollte, widerrief sie diese Aussage wieder und verwies auf das Drängen der bezichtigten älteren Schwester, sie nicht weiter zu beschuldigen.Michael Mielke: Trümmer einer Anklage, Spiegel Online, 23. Februar 2005, SR-Online, 30. Mai 2005

Unabhängig davon ging das Jugendamt des damaligen Stadtverbands Saarbrücken bereits seit geraumer Zeit einem Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung im Burbacher Milieu nach. Es betraf einen sechsjährigen Jungen, von der Polizei und den Medien „Kevin“ (auch: „Andreas“, „Andi“, „Tobias“, „Bernie“) benannt. Besagter „Kevin“ (* 8. Januar 1995) war leiblicher Sohn und fünftes Kind der „Andrea M.“, sein Vater unbekannt, alle Geschwister bereits nach Geburt zur Adoption freigegeben.Gisela Friedrichsen: „Du warst das!“ in: SPIEGEL Online vom 15. November 2004 (zuletzt aufgerufen am 20. März 2018) Die als debil beschriebene Mutter war als Gelegenheitsprostituierte im Umfeld der Burbacher „Tosa-Klause“ bekannt, einer 1999 eröffneten kleinen Stehkneipe mit Straßenverkauf, direkt an der viel befahrenen , vis-à-vis vom Saarländischen Landesamt für Soziales. Die hilflose Frau stand unter Betreuung der Kneipenwirtin „Christa W.“ und wohnte zusammen mit „Kevin“ auch in deren Haus im Saarbrücker Vorort Riegelsberg. Bald häuften sich Hinweise von Polizei, Nachbarschaft und Kindergarten, dass es dem Jungen dort nicht gut gehe. Da sich die Vorwürfe immer wieder zerstreuen ließen, geschah jahrelang nichts. Erst im Januar 2001 kam es zur Inobhutnahme, begründet mit starken Anzeichen von Misshandlung, Verwahrlosung und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes, nicht jedoch wegen eines Missbrauchsverdachts. Nachfolgend wurde „Kevin“ einer anderen (zweiten) Pflegefamilie zugeführt.Focus: „FALL PASCAL – An Schlimmes gewohnt“ Nr. 11/2003 (zuletzt aufgerufen am 20. März 2018)

Vom verschwundenen Pascal fehlte auch nach einem Jahr intensivster Ermittlungsarbeit jede Spur. Gleichzeitig, in einer (dritten) Pflegefamilie angekommen, berichtete „Kevin“ ab Herbst 2002 zunächst über erlittene Misshandlungen und schon bald, dass er und auch Pascal, den er gut gekannt haben wollte, von einer Gruppe Erwachsener sexuell missbraucht worden seien. Die durch Erzählungen des Kindes aufgeschreckte Pflegemutter führte teils handschriftliche, teils auf Tonband aufgezeichnete Gesprächsprotokolle nachfolgend den Behörden zu. Damit lieferte sie auch einen Erfolg versprechenden Ermittlungsansatz in dem schon seit Monaten stillstehenden Fall Pascal.Uwe Krüger: „Von Suggestion und Subjektivität“ in: MESSAGE – Internationale Zeitung für Journalismus 2/2009; (zuletzt aufgerufen am 20. März 2018) Der damals achtjährige Kevin gab an, dass zu den pädokriminellen Tätern die Wirtin der Tosa-Klause, Christa W., sowie mehrere Stammgäste des Lokals gehörten. Die polizeilichen Ermittlungen der neu eingerichteten Soko „Riegel“ (in Anlehnung an den Wohnort der Wirtin) wendeten sich nun gegen diesen als „Tosa-Gemeinschaft“ benannten Personenkreis; im Februar 2003 ergingen Haftbefehle gegen die Wirtin und etwa zwei Dutzend Stammgäste.Michael Jungmann: „Opfer brutaler Kinderschänder“ in: Trierischer Volksfreund vom 23. Februar 2003; (zuletzt aufgerufen am 20. März 2018)

Mehrere Beschuldigte machten gegenüber der Polizei belastende Angaben. Die leibliche Mutter des „Kevin“, Belastungszeugin und letztlich auch Beschuldigte „Andrea M.“ gab an, dass Pascal in die Kneipe gelockt, mehrfach vergewaltigt und anschließend mit einem Kissen erstickt worden sei. Die Leiche habe man in einem Müllsack in einer Sandgrube im französischen Schœneck verscharrt. Daraufhin wurde die Grube im April 2003 wochenlang von einer 70-köpfigen Einsatzgruppe der Polizei durchsucht.Kölner Stadtanzeiger: Polizei stellt Suche nach Pascal-Leiche ein vom 22. April 2003 (zuletzt aufgerufen am 25. Januar 2016) Ein Leichnam konnte jedoch nicht gefunden werden.

Der Polizei wird Fehlverhalten vorgeworfen: Sie habe schon länger durch einen Informanten von Kindesmissbrauch in der „Tosa-Klause“ gewusst, ohne einzugreifen. Durch Hinweise aus Nachbarschaft und Kindergarten hätte das Jugendamt bereits Jahre vor der Inobhutnahme des „Kevin“ Kenntnis von Missständen gehabt, ohne jemals wirksam einzuschreiten. Tonbänder, auf denen „Kevins“ Pflegemutter Gespräche mit ihm aufgezeichnet hatte, verschwanden auf dem Weg vom Jugendamt zum Gericht.Welt online: Der kleine Pascal und die Hölle in der Tosa-Klause. 29. September 2011

Prozess Einer der Beschuldigten, der von den Medien mit „Peter Sch.“ benannt und als geistig zurückgeblieben beschrieben wurde, gestand, „Kevin“ und Pascal missbraucht zu haben. Er habe sich in einem Hinterzimmer der Kneipe an den Kindern vergangen und der Wirtin dafür jeweils 20 Mark bezahlt. Nachdem das Verfahren gegen ihn von der Staatsanwaltschaft abgetrennt worden war, verurteilte ihn das Landgericht Saarbrücken im Oktober 2003 nach zwei Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. In den Medien wurde dieser erste Prozess als Schnellverfahren kritisiert, bei dem der Angeklagte nur von einem Arbeitsrechtler verteidigt worden war.Spiegel Online: Ein notleidender Prozess, 21. Juli 2006

Der Prozess gegen weitere zwölf Angeklagte – vier Frauen und acht Männer – begann am 20. September 2004. Zu Beginn wurde mit einem Urteil bis Jahresende gerechnet.Ab Montag: Pascal-Prozess. In: Saarbrücker Zeitung vom 18. September 2004 Die Anklage stützte sich hauptsächlich auf die Zeugenaussage von „Andrea M.“, die sie vor Gericht zunächst auch wiederholte, später aber widerrief.faz.net: Hauptbelastungszeugin widerruft alle Aussagen, 31. August 2006 Auch weitere Angeklagte belasteten sich gegenseitig und widerriefen ihre Aussagen später. Sonstige Beweise gab es nicht: weder wurde Pascals Leiche noch das Fahrrad, mit dem er am Tag seines Verschwindens unterwegs war, gefunden. Auch konnten an der Matratze in der Tosa-Klause, auf der der Junge vergewaltigt worden sein soll, keine Haare, Blut- oder Spermaspuren entdeckt werden.tagesspiegel.de: In Zweifelhaft, 8. September 2007

Im Verlauf des Prozesses geriet die Verhandlung immer weiter ins Stocken. Auch kam Kritik gegen die Ermittlungsbehörden auf: man hätte die Beschuldigten, die zum Teil als geistig minderbegabt und alkoholkrank beschrieben wurden,, 6. September 2007 bei ihren Aussagen psychisch und auch körperlich unter Druck gesetzt. Weiterhin erweckte ein psychologisches Gutachten Zweifel an der Glaubwürdigkeit von „Kevins“ Aussagen.

Bis Juni 2006 entließ das Gericht sämtliche Angeklagten aus der Untersuchungshaft, da es keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen sie sah, sondern nur noch einen hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

Am 23. August 2007 forderte der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer für elf der Angeklagten Freiheitsstrafen, in fünf Fällen davon lebenslang; einer der Angeklagten sei freizusprechen.Spiegel Online: Anklage fordert fünf Mal lebenslänglich, 23. August 2007welt.de: Staatsanwalt fordert lebenslange Haftstrafen, 6. September 2007 Die Verteidiger plädierten durchweg auf Freispruch. Die Angeklagten hatten am 31. August 2007 das letzte Wort und beteuerten erneut ihre Unschuld. Nach 147 Verhandlungstagen und 294 Zeugenvernehmungen wurden alle zwölf Angeklagten am 7. September 2007 freigesprochen. Nicht ausgeräumte Zweifel an der Schuld der Angeklagten machten nach Aussage des Vorsitzenden Richters Ulrich Chudoba diese Entscheidung unabwendbar. Wegen eines Drogendelikts wurde die Wirtin der Tosa-Klause zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

In der Öffentlichkeit stieß das Urteil auf breite Kritik. Der damalige Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und spätere Bundesminister der Justiz Heiko Maas erklärte: „Ich finde die Freisprüche zum Kotzen. Es ist unfassbar, dass es in einem der aufwändigsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte nicht gelungen ist, den Tatvorwurf des Mordes und des Missbrauchs an einem kleinen Kind zu beweisen. Heute haben viele den Glauben an den Rechtsstaat verloren.“Daniel Müller: Der Sündenbock, Die Zeit, 26. November 2015 Die Deutsche Kinderhilfe sprach von einem „schwarzen Tag für kindliche Opfer in deutschen Strafverfahren“.Welt Online: Urteil im Pascal-Prozess stößt auf Kritik, 7. September 2007

Die Spiegel-Reporterin Gisela Friedrichsen verglich den Fall aufgrund von Vorverurteilung durch zahlreiche Medien, Aussagesuggestion und -nötigung durch die Polizei, widerstreitender Zeugenaussagen und -widerrufe mit dem Montessori-Prozess (1992–1995) und den Wormser Prozessen (1994–1997).

Revision