mini|Mehrwegpfandflaschen in Getränkekiste
Pfand auf Getränkebehälter (ugs. auch Flaschen- oder Dosenpfand bzw. Pfand, österreichisch auch Einsatz, schweizerisch ugs. Depot) bezeichnet einen geldlichen Gegenwert (Abgabe) auf Flaschen und Gefäße (auch Gebinde), den der Käufer beim Kauf zum Originalpreis dazuzahlt und nur bei einer korrekten Rückgabe vollständig erstattet bekommt.
Dabei wird zwischen einem Pfand auf Einweg- und auf Mehrweggetränkebehälter unterschieden – Einweggetränkebehälter, die meist aus Kunststoffen, Aluminium (siehe Getränkedose) oder sonstigen Verbundstoffen (siehe Getränkekarton) bestehen, werden nur einmalig befüllt und meist direkt nach der Rückgabe, z. B. in einem Leergutautomat, zerstört, dafür jedoch stofflich wiederverwertet. Mehrweg-Gebinde, die in der Regel aus Glas, Hartplastik oder Metall bestehen, ermöglichen aufgrund ihrer Beständigkeit dagegen eine mehrfache Befüllung. Die Umweltbelastungen beider Pfandarten im Vergleich sind umstritten.
Weltweit existieren verschiedene Pfandsysteme ohne internationale Einheitlichkeit; viele Länder besitzen aber auch gar keine flächendeckenden Pfandsysteme. Mehrweg- ist weiter verbreitet als Einwegpfand. So ist das Einwegpfand in den meisten Staaten Europas unbekannt; nur in den skandinavischen Ländern existieren schon länger Regelungen. Schweden führte 1885 ein Mehrwegpfandsystem für 33-cl-Glasflaschen ein und besitzt damit das älteste Pfandsystem der Welt.
Europa mini|Europäische Länder mit Flaschenpfandsystemen
Deutschland
Einweg
mini|hochkant=0.5|Logo der DPG Seit dem 1. Januar 2003 sind alle in Deutschland gekauften pfandpflichtigen Einwegflaschen am Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH erkennbar und mit 0,25 € bepfandet. Ausgenommen von der Pfandpflicht sind grundsätzlich Getränke in sogenannten „ökologisch vorteilhaften“ Einwegverpackungen (Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel, Folien-Standbodenbeutel) und bestimmte diätetische Getränke im Sinne der Diätverordnung, wenn diese ausschließlich für Säuglinge oder Kleinkinder angeboten werden.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. Ausnahmen gibt es für Läden mit weniger als 200m² Verkaufsfläche. Die häufigste genutzte Gebindegröße ist die 1,5-Liter-Flasche.
Entwicklung
Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, die 1991 von der Bundesregierung unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Klaus Töpfer (CDU) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde 1998 von der damaligen Bundesregierung (Kabinett Kohl V) – Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit war damals Angela Merkel (CDU) – bestätigt und novelliert.
Nachdem bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war, wurde unter Jürgen Trittin (Grüne) – Umweltminister von 1998 bis 2005 – das Einwegpfand zum 1.Januar 2003 eingeführt. Betroffen waren alle Getränkebereiche, in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 lag. Dies waren Bier (inklusive Biermischgetränke), Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Ausgenommen von der Pfandpflicht waren Verpackungen für Milch, Wein, Sekt, Spirituosen und kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke. Dies führte zu der Situation, dass für Biermischgetränke das Pfand eingeführt wurde, für andere Mischgetränke wie Wodka/Lemon oder Whisky/Cola jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählten.
Der Einzelhandel und die Getränkeindustrie versuchten bis zuletzt mit Klagen unter anderem vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowie dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Einführung des Pfandes zu verhindern. Die Klagen hatten letztlich keinen Erfolg. Da der Handel bis zuletzt auf eine solche Verhinderung des Pfandes auf juristischem Wege gesetzt hatte, waren die meisten Unternehmen nicht auf die Erhebung des Pfandes zum 1. Januar 2003 vorbereitet. Daher wurde eine neunmonatige Übergangsfrist gewährt, während der die Geschäfte nur jene Verpackungen annehmen mussten, die sie selbst verkauft hatten. Dies wurde dadurch realisiert, dass Einwegverpackungen nur gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurückgenommen wurden. Seit dem 1. Oktober 2003 mussten die Geschäfte auch Verpackungen zurücknehmen, die sie nicht selbst verkauft hatten. Statt eines politisch geforderten einheitlichen Pfandsystems wurden vom Handel jedoch verschiedene parallel laufende Pfandsysteme eingeführt. Hintergrund dieser Entwicklung war die in der Verordnung vorgesehene Möglichkeit der sogenannten Insellösungen.
Seit dem 29. Mai 2005 beträgt das Pfand einheitlich 0,25€ – im Einzelhandel einschließlich Umsatzsteuer, im Großhandel zuzüglich UmsatzsteuerMatthias Trinks: Geheim(nisvoll)e Steuerlücke im Pfandsystem – Replik auf Rüsch DStR 2015, 2414. In: Deutsches Steuerrecht, 2016, S. 158–160. – auf Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Litern und gilt auf unbestimmte Zeit. Diese Drei-Liter-Grenze führt zu ungewöhnlichen Reaktionen einiger Hersteller, die in Erwägung ziehen, durch Mengen knapp über der Grenze das Gesetz zu umgehen.
Am 1. Mai 2006 wurde die Pfandpflicht auf sämtliche Verpackungen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwässer (mit und ohne Kohlensäure), Erfrischungsgetränke (mit und ohne Kohlensäure) inklusive Eistee und Alcopops in Dosen und Einwegflaschen (Kunststoff und Glas) ausgeweitet. Am 1. Januar 2019 wurde die Pfandpflicht auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie auf Mischgetränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen, insbesondere Molke, von mindestens 50 Prozent erweitert., S. 52.
Seit 2022 sind auch alkoholische Mischgetränke, Frucht- und Gemüsesäfte, Wein und Sekt in Dosen und Plastikflaschen pfandpflichtig. Außerdem gilt dies für alle diätischen Getränke sowie Milch und Milchprodukte in Dosen. Eine Übergangsregelung bis 2024 gab es für Milch und Milchprodukte in Einwegflaschen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vermeldete Anfang 2024, dass wie im Fall der bereits bekannten pfandpflichtigen Getränkebehälter für Limonade, Bier oder Saft davon auszugehen ist, dass es durch Getränkerückstände in den Flaschen zu einer Verschmutzung der Automaten kommt, hier vor allem durch Milchfette und Eiweiße. Bei sachgerechter Reinigung der Automaten ist nach aktueller Einschätzung des BfR ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings nicht zu erwarten. Auch Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit sind unwahrscheinlich. Das liegt vor allem an verschiedenen technologischen Weiterentwicklungen der Pfandrücknahme-Automaten sowie an Fortschritten bei der Lebensmittelproduktion und -verpackung, die zu einer verringerten Keimbelastung führen.
Wirkung mini|Nutzung der Mehrwegflasche, Einweg-PET-Flasche und Getränkedose in den Jahren 2000–2018 in bepfandeten Getränkesegmenten Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist die Mehrwegquote bei alkoholfreien Getränken bis 2008 auf 31 Prozent zurückgegangen. Sie hat sich seit der Pfandeinführung also etwa halbiert. Bei Bier hingegen lag sie bei 90 Prozent. Als Gründe für den Rückgang werden Kostenvorteile im Handel und nachfrageseitig niedrigere Endverbraucherpreise und Verfügbarkeit von Getränken in Einwegverpackungen, einfachere Handhabbarkeit und schlechte Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg angeführt. Laut einer TNS-Emnid-Umfrage glaubte 2010 etwa die Hälfte aller Verbraucher, sie kaufen umweltfreundliche Mehrwegflaschen, wenn sie Pfand bezahlen müssen.
Im Mai 2010 präsentierte das Umweltbundesamt eine Studie, die das Augsburger Umweltinstitut bifa in seinem Auftrag erstellt hatte und die die Auswirkungen des Einwegpfandes analysiert. Wegen der häufigen aber irrtümlichen Gleichsetzung von Pfand und Mehrweg empfahl das bifa unter anderem, die mit 0,25 € bepfandeten Getränkeverpackungen gut sichtbar als „Einwegverpackung“ zu kennzeichnen. mini|Überblick über die prozentuale Verwendung der Getränkebehälter in bepfandeten Getränkesegmenten (2019) Der Markt der Getränkedosen ist seit der Einführung des Pfands 2003 eingebrochen und erholt sich nur langsam. Da die Einführung dermaßen nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Händler irritierend erschien, nahmen viele Geschäfte pfandpflichtige Flaschen und Dosen kurzzeitig vollständig aus ihrem Sortiment, um kein mögliches Verlustrisiko einzugehen. Man begründete die Entscheidung mit der unklaren Politik der Auszahlung bzw. Einlösung des Pfandes und versprach vielerorts, nach spätestens 4 Monaten wieder das übliche Sortiment zu führen. Teilweise fand die Getränkedose jedoch erst 2010 wieder ihren Weg in den Einzelhandel, nachdem unter anderem durch die Fußball-Weltmeisterschaft die Nachfrage gestiegen war.
2019 sind 390.000 Tonnen PET-Flaschen gesammelt worden, davon wurden 94 Prozent recycelt, und 37,7 Prozent wurden wieder in der Herstellung neuer Flaschen eingesetzt. Durch die Reinheit und Hochwertigkeit des Rezyklats wird das Material auch in anderen Branchen verwendet, so sind weitere 28,6 Prozent in Folien und 20,4 Prozent in Textilfasern eingeflossen.
Der Anteil der Mehrwegflaschen ist insgesamt gesunken, lediglich bei dem Vertrieb von Bier liegt der Anteil noch hoch mit fast 80 Prozent, alle anderen Getränkebereiche weisen jeweils 2019 nur noch maximal 42 Prozent auf. Beim Mineralwasser wurden 71 Prozent bei Einführung in Mehrwegflaschen abgefüllt, 2019 sind es lediglich 41 Prozent.
Pfandschlupf Geschätzt wird, dass bis Anfang 2006 etwa 10 bis 25 Prozent aller pfandpflichtigen Einwegverpackungen nicht in den Handel zurückgebracht wurden. Experten schätzen, dass nach der Vereinfachung des Rücknahmesystems noch etwa 5 Prozent verlorengehen.Leerlauf nach China. In: Die Zeit, Nr. 20/2010, S. 35. Für das Jahr 2012 ging das Umweltbundesamt etwa von einer Rücklaufquote von 95,9 Prozent aus.
Straßenreinigung Unklar bleibt, was mit dem Pfandwert der von der kommunalen Straßenreinigung eingesammelten Gebinde geschieht. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte eine Abgabe zahlen. Aus dem Fonds erhalten unter anderem Kommunen Ersatz für Sammlungs- und Reinigungskosten im öffentlichen Raum. Das Umweltbundesamt nennt ausdrücklich die Kosten für Einwegkunststoffprodukte, die von Kommunen „in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden“.Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Pressemitteilung Nummer 51/2024 vom 16. Dezember 2024: Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren.
Steuerfragen Die auf den Pfandpreis zu erhebende Umsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des darin enthaltenen Produkts, das sind im Allgemeinen 19 Prozent, bei Milch 7 Prozent. Für deutsche Verbraucher versteht sich der Pfandpreis inkl. Umsatzsteuer; im Zwischenhandel wird der Pfandbetrag als Nettopreis berechnet.Abschnitt 149 Abs. 8 UStR