mini|Wappen der Republik Venedig Die Entwicklung der Verfassung der Republik Venedig war im Wesentlichen mit der so genannten Schließung des Großen Rates (serrata) im Jahre 1297 abgeschlossen. Mit der serrata wurde der größte Teil der Bevölkerung dauerhaft von der Teilnahme an der Macht ausgeschlossen und eine oligarchische Herrschaft eines geschlossenen Kreises von Adelsfamilien installiert (siehe: Patriziat von Venedig).
Bis zum Ende der Republik 1797 blieb das Regierungssystem in seinen wesentlichen Grundzügen bestehen, allerdings wurde es im Laufe der Jahrhunderte durch Gründung zahlreicher Unterbehörden mit wechselnden und nicht immer genau definierten Zuständigkeiten ergänzt. Triebkräfte der Verfassungsentwicklung waren die Verhinderung einer Erbmonarchie sowie das Herstellen der Machtbalance zwischen den einflussreichen Adelsfamilien und den einzelnen Regierungsorganen. Alle Staatsämter, die mit Kompetenzen verbunden waren, wurden nur auf kurze Zeit vergeben, umgekehrt hatten die auf Lebenszeit bestellten Staatsorgane, wie der Doge und die Prokuratoren, kaum Kompetenzen und wurden überdies scharf kontrolliert. Die mit Machtkompetenzen ausgestatteten Organe kontrollierten sich gegenseitig und wurden überdies vom Rat der Zehn überwacht. Die Beschlüsse und Erlasse der Organe wurden von den drei Avogadori di commun auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Kirchliche Amtsträger durften keine Staatsämter in der Republik bekleiden, im Gegenteil schuf die Republik eigene Aufsichtsbehörden über kirchliche Einrichtungen, wie etwa die Klöster (Provveditori sopra i Monasteri). Bemerkenswert im Vergleich zu Verfassungen moderner Republiken war die nur wenig scharfe Trennung von Legislative und Exekutive, ebenso fließend war die Grenze zwischen Judikative und Legislative. Die Wirkungskreise wurden mit Absicht nicht abgegrenzt, sondern gesetzgebende, ausübende und richterliche Gewalt von jedem der Magistrate irgendwie geübt.Kretschmayr 1960, S. 92.
Die Institutionen veränderten und entwickelten sich während der gesamten Geschichte Venedigs. Beachtet wurde dabei stets das Prinzip einer sorgfältigen Austarierung von Macht und gegenseitiger Kontrolle der verschiedenen Gremien; dieses Prinzip halten Historiker als Ursache für die einzigartige Stabilität dieses Staates im unruhigen Europa.
Die frühen Institutionen sind mangels Dokumenten nur wenig erforscht, erst ab dem frühen 13. Jahrhundert existieren umfangreiche schriftliche Quellen. Die Verfassung und die Innen- und Außenpolitik sind seit dieser Zeit reich mit Urkunden und verschiedensten schriftlichen Quellen belegt. Lücken gibt es nur wenige. In der Dichte und ihrem Reichtum ist die Quellenlage wohl nur mit der des Vatikans zu vergleichen.
Der Große Rat mini|Canaletto - The Doge and Grand Council in Sala del Maggior Consiglio Zwischen 1132 und 1148 wurde der Alleinherrschaft des Dogen ein Gremium gegenübergestellt, aus dem sich der Große Rat entwickelte. 1297 kam es zur serrata, der so genannten Schließung des Großen Rates. Hiermit wurde eine Entwicklung eingeleitet, in deren Folge der Zugang zum Großen Rat mit dem Recht aktiver und passiver Wahl des Dogen sowie der Regierungsämter auf eine feste Anzahl von Familien beschränkt wurde. Diese wurden mit ihren männlichen Nachkommen seit 1506 in das später so genannte Goldene Buch eingetragen. Die Mitglieder des Großen Rates, des maggior consiglio, gehörten diesem auf Lebenszeit an. Der Große Rat war keine eigentliche Legislative, musste jedoch zu allen Gesetzesvorlagen gehört werden.
Mitglieder Seit dem 13. Jahrhundert gehörten dem Großen Rat die männlichen Familienangehörigen der in der serrata festgelegten Adelsfamilien an, die mindestens 20 Jahre alt waren, später wurde das Alter auf 25 Jahre erhöht. Uneheliche Söhne waren ab 1376 per Gesetz ausgeschlossen. Seit 1315 wurde über die Zugehörigkeit Buch geführt.
Neuaufnahmen in den Rat waren selten; nach dem Chioggia-Krieg 1378–1381 gegen Genua wurden 30 neue Familien aufgenommen, die so genannten case nuove („neue Häuser“) im Unterschied zu den alten tribunizischen Familien, den case vecchie („alte Häuser“). Ein letzter größerer Zugang erfolgte im Rahmen der Türkenkriege des 17. Jahrhunderts mit der Aufnahme der case novissime („neueste Häuser“). Zulassung war in Einzelfällen, meistens unter Zahlung erheblicher Summen, möglich. Um 1200 wenig mehr als 40 Mitglieder umfassend, wuchs der Große Rat auf über 2700 Mitglieder im Jahre 1527 an.Heller 1999, S. 99.
Die Mitgliedschaft konnte auch an Nicht-Venezianer ehrenhalber verliehen werden.
Rechte und Pflichten Der Große Rat setzte die venezianischen Behörden ein und legte deren Kompetenzen fest. Er konnte Gesetze erlassen. Er wählte den Dogen, die politischen Räte, den Großkanzler (Cancelliere grande) und die Behördenleiter. Die hohen Amtsträger (baili und podestà, Botschafter) im Ausland und auf der Terraferma wurden vom Großen Rat bestimmt, ebenso der Oberbefehlshaber der Marine und die Galeerenkommandanten. Es gab keine Anwesenheitspflicht, die wegen der Geschäftstätigkeit der Nobili und ihrer auswärtigen Ämter und Funktionen grundsätzlich nicht möglich war. Das wichtigste Recht des Rates war die Entscheidung über Krieg und Frieden.
Die Mitglieder des Rates durften keine Lehen, Ländereien, Gehälter oder Geschenke annehmen. Botschafter durften zwar Geschenke annehmen, mussten sie aber dem Staat abliefern.
Der Doge mini|Tizian: Der Doge Andrea Gritti
Oberhaupt der Republik war der Doge. Die Bezeichnung Doge wird abgeleitet aus dem lateinischen dux (Führer, Feldherr, Fürst), dem Titel für den Befehlshaber einer Grenzprovinz des Römischen Reichs. Nach dessen Ende waren Teile Oberitaliens und Venetiens im Besitz von Byzanz verblieben. Venetien gehörte zum Exarchat von Ravenna, und der Doge war der lokale Stellvertreter des byzantinischen Statthalters. Im Zuge der Eroberung Oberitaliens durch das Langobardische Reich gelangte Venedig in die strategische Position eines Außenpostens von Byzanz. In dieser prekären Lage erreichten die Veneter im Lauf der Zeit eine Ausdehnung ihrer Rechte und eine allmähliche Emanzipation von Byzanz. Nach der Tradition gilt Orso Ipato als erster von der Volksversammlung (arrengo) frei gewählter Doge von Venedig.
Nachdem die folgenden Dogen teils in ungeordneten Versammlungen, nach gewaltsamer Vertreibung oder Ermordung des Amtsinhabers bzw. im Zeichen brutaler Geschlechterkämpfe um die Vorherrschaft einer Familie gewählt worden waren und es immer wieder zu Gewaltausbrüche zwischen dem Adel und der Stadtbevölkerung gekommen war, kam es unter dem Dogen Sebastiano Ziani zu einer ersten umfassenden Verfassungsreform. Neben der Konstituierung des Großen Rates, des Kleinen Rates und des Rates der Vierzig wurde eine Wahlordnung erlassen, nach der der Doge nicht mehr durch den arrengo, sondern durch Wahlmänner gewählt wurde.
Das Wahlverfahren mini|Die Nominierung des Dogen von Venedig nach dem Protokoll von 1268.
Das seit Anfang des 13. Jahrhunderts eingeführte Wahlverfahren wurde bis zum Ende der Republik in seinen Grundzügen nicht mehr geändert.
Allerdings wurde es im Laufe der Zeit immer komplizierter und ausgefeilter. Genügten 1172 bei der Wahl des 39. Dogen, Sebastiano Ziani, noch zwölf Wahlmänner, so brauchte man bei der Wahl seines Nachfolgers schon ein vierzigköpfiges Wahlkollegium. Die Sorge der Familien, es könnte einer unter ihnen die Herrschaft an sich reißen und nach dem Muster anderer italienischer Städte eine Familiendynastie durchsetzen, führte zu einem komplizierten Verfahren, mit dem man Wahlmanipulationen ausschließen wollte. Das Wahlsystem selbst war eine Mischung aus Zufallsentscheid durch das Los und einer öffentlichen, freien und sorgfältig durchgearbeiteten Beratung und Beschlussfassung.
Wählbar waren Mitglieder des Großen Rates, von denen jeder eine Loskugel in einer Urne deponierte. Auf dem Markusplatz wurde ein etwa zehnjähriger Knabe (Ballottino) ausgesucht, der aus der Urne 30 Loskugeln zog. 30 Kugeln wurden durch Los auf 9 reduziert. Diese 9 wählten 40. 40 wurden durch Los auf 12 reduziert. Diese 12 wählten 25. 25 wurden durch Los auf 9 reduziert. Diese 9 wählten 45. 45 wurden durch Los auf 11 reduziert. Diese 11 wählten 41. Die 41 nominierten den Dogen zur Billigung durch die Versammlung (nach Frederic C. Lane.) Das Quorum für die Wahl des Dogen war 25 Stimmen. Der Ballottino gehörte nach der Wahl zum Gefolge des Dogen.
Rechte und Pflichten des Dogen mini|300px|Der Doge Francesco Foscari, in der Hand das Markusbanner, kniet vor dem Markuslöwen, dem Symbol des Stadtpatrons San Marco, und gleichzeitig einer Personifikation der Republik Venedig
War der Doge in der Frühzeit der Republik ein unbeschränkter Herrscher, so setzte die Entmachtung des Dogen schon Anfang des 11. Jahrhunderts ein, Ende des 13. Jahrhunderts war er nur noch Repräsentant des Staates. Symbolisch für seine Stellung in der Republik sind die zahlreichen Dogenbilder in Venedig, die ihn auf den Knien vor dem Heiligen Markus darstellen. Im 14. Jahrhundert bezeichnete Petrarca den Dogen als Sklaven der Republik.zitiert nach Heller 1999, S. 127. Mit der Entmachtung einher ging die Steigerung der prunkvollen und märchenhaften Inszenierung von Amt und Amtsträger.
Der Doge wurde auf Lebenszeit gewählt, durfte die Wahl nicht ablehnen und nicht abdanken. Er konnte jederzeit durch Beschluss abgesetzt werden. Sein Wohn- und Regierungssitz war der Dogenpalast. Er hatte den Vorsitz in allen Verfassungsorganen der Republik, er konnte Anträge auf den Erlass von Gesetzen stellen. Als Oberhaupt des Staates war er der Oberbefehlshaber der Marine, über Krieg und Frieden entschied jedoch die serenissima signoria, bzw. der Große Rat.
Die Promissione Die promissione ducale war ein Eid, der die Amtsbefugnisse und Pflichten des Dogen beinhaltete.Kurt Heller: Recht, Kultur und Leben in der Republik 697–1797. Wien / Köln / Weimar 1999, S. 136–157. Alle Ge- und Verbote, die ihm auferlegt waren, wurden hier minutiös aufgelistet. Zur Ermahnung wurde ihm die promissione jedes Jahr vorgelesen, ab 1595 alle zwei Monate. Seit 1192, der ersten überlieferten venezianischen Wahlkapitulation, wurden die promissioni für jeden Dogen neu von einer eigens dazu eingesetzten Kommission, den Correttori alle promissione ducale, formuliert und praktisch immer weiter verschärft. Der Doge musste sie auszugsweise bei seiner Wahl zitieren, ihre Einhaltung beschwören und wurde erst danach gekrönt. Auf diese Weise reagierte man auf Freiräume, die sich jeder Doge trotz promissione zu verschaffen wusste. mini|Der Tron, recto:Profil des Dogen Niccolò Tron mini|Dukat von 1400, recto: Der Doge Michele Steno kniet vor dem Hl. Markus Entscheidungen durfte er nur mit Zustimmung der Dogenberater (consiglieri) treffen. Er durfte keine Volksversammlung einberufen, d. h., er konnte sich nicht in Konflikten mit seinen Räten die Parteinahme des Volkes sichern. Er durfte seit 1457 nicht allein Gespräche mit Fremden führen, seit 1545 keine an ihn gerichteten Briefe ohne Beisein eines Dogenberaters lesen. Er hatte sich auf eigene Kosten prunkvoll zu kleiden, während er auf Reisen die Kleidung eines venezianischen Patriziers anzulegen hatte. Wappen und Bilder des Dogen durften nur innerhalb des Dogenpalastes angebracht werden, was allerdings nicht immer konsequent eingehalten wurde. Verboten war es, Münzen mit dem Dogenporträt – nach dem Muster römischer Münzen – zu prägen. Der einmalige Versuch des Dogen Niccolò Tron mit der Prägung des Tron wurde niemals wiederholt. Auf Münzen hatte der Doge auf den Knien vor dem Markuslöwen dargestellt zu werden.
Nach seinem Tod wurden die Amtsgeschäfte des Dogen von einer Kommission (ab 1501 die dazu berufenen Inquisitori sul doge defunto) überprüft. Wurden Unregelmäßigkeiten oder gar unrechtmäßige Bereicherungen festgestellt, hatte die Familie für den Schaden, der der Republik entstanden war, aufzukommen.